Eines steht fest: Viele Unternehmen schreiben auch deshalb heute nicht mehr aus, weil die Vergabeverfahren dermaßen komplex sind. Wie wir alle wissen, hat die Ausschreibung für das Klinikum in Heidelberg 18 Aktenordner umfasst, sodass viele sagten: „Wir machen da überhaupt nicht mehr mit“, und viele kleinere Unternehmen sagten: „Wir sanieren lieber den Pfusch am Bau, bevor wir uns hier mit viel Bürokratiekram beschäftigen.“
Deshalb müssen wir, meine Damen und Herren, nach der Um setzung darauf achten, wie es sich in der Realität auswirkt. Aber ich bin der Meinung, dass wir dieses Gesamtprogramm kontinuierlich verfolgen werden und dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium, das diese VOB in Kürze verbindlich einführen möchte, auch für das Handwerk zu guten, aus kömmlichen Situationen kommen werden.
Ich möchte mir nicht vorstellen, was es in der Praxis heißen würde, wenn wir überall z. B. nachweisen können müssten, ob in einem Bauvorhaben möglicherweise Kinderarbeit steckt. Es wäre natürlich sehr positiv, wenn wir solche Auswüchse verhindern könnten. Aber das wird eine ganz schwierige Si tuation.
Ich finde es positiv, dass wir in Zukunft in allen Bereichen – außer bei der freihändigen Vergabe, bei der die Grenze auf 10 000 € reduziert wurde – höhere Vergabemöglichkeiten ha ben: 50 000 € für Ausbaugewerke, 100 000 € für Verkehrswe ge und Ingenieurbau und 100 000 € für alle übrigen Gewer ke.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass die VOB uns auch in den nächsten Jahren weiter begleiten wird. Wir werden auch zukünftig Diskussionen darüber haben. Ich hoffe, dass wir in Zukunft auch für unser Handwerk Rechtssicherheit und eine zufriedenstellende Auftragsvergabe erreichen werden.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Der heute debattierte Antrag der SPD datiert vom Januar 2009 und ist somit inzwischen uralt. Aber, Herr Dr. Prewo, ich muss Ihnen eines dazu sagen.
(Abg. Norbert Zeller SPD: Wer ist denn schuld dar an? – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Die SPD!)
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Wer setzt denn die An träge auf die Tagesordnung? Fragen Sie einmal im Präsidium! – Abg. Reinhold Gall SPD: Der steht ein fach an! Darüber gibt es gar nichts zu diskutieren!)
Schon die damalige Beantwortung zeigt auf, dass die Landes regierung entschlossen handelt, wenn es darum geht, die Ver gabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen, um so der Wirt schaftskrise entgegenzuwirken.
Wir haben im Frühjahr 2009 geregelt, dass öffentliche Bau aufträge bis zu 1 Million € beschränkt ausgeschrieben werden dürfen oder bis 100 000 € freihändig vergeben werden kön nen. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind beide Ver gabearten jeweils bis 100 000 € zulässig.
Zum Wert und zum Nutzen der Sonderregelung gibt es unter schiedliche Erfahrungen und Ansichten. Ein Großteil der Kommunen wendet die Regelung an, andere wollen das nicht. Die Handwerksorganisationen unterstützen die Regelung, die Industrie- und Handelskammern sprechen sich dagegen aus.
Nun gilt diese Sonderregelung ebenfalls im Geleitzug mit dem Bund und den anderen Ländern befristet bis zum 31. Dezem ber 2010.
Wir sprechen über eine Sonderregelung, die krisenbedingt not wendig war. Derzeit gibt es aber manche Anzeichen für eine konjunkturelle Aufwärtsentwicklung. Darüber können wir uns freuen. Hoffen wir, dass sich dieser Trend bis zum Jahresen de verstetigt. Falls wir wider Erwarten tatsächlich eine un günstige Entwicklung feststellen müssen, ist rechtzeitig zu handeln. Das ist klar. Aber die tatsächliche Entwicklung kön nen wir erst im vierten Quartal besser beurteilen als jetzt im Frühjahr.
Im Übrigen meine ich, dass auch eine etwaige Verlängerung der Sonderregelung möglichst wieder im Geleitzug mit dem Bund und den anderen Ländern geschehen sollte. Beim Bun deswirtschaftsministerium geht man bislang noch immer von einem Auslaufen der Regelung bis zum Jahresende aus. Falls keine Verlängerung erfolgen sollte, werden die in der neuen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB, bun desweit geregelten Wertgrenzen für normale Zeiten wirksam.
A: freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 10 000 € ohne Umsatzsteuer, beschränkte Ausschreibung bis
50 000 € für Ausbaugewerke ohne Energie- und Gebäudetech nik sowie für Landschaftsbau und Straßenausstattung;
Diese Beträge sind zumeist sogar höher als die den Kommu nen bei uns im Land noch vor der Krise empfohlenen Wert grenzen für Bauvergaben. Einzige Ausnahme ist die freihän dige Vergabe, die bei uns bis zu einem Wert von 20 000 € emp fohlen war.
Meines Wissens beabsichtigt das für das Bauvergaberecht zu ständige Finanzministerium, die Neufassung der VOB in Kür ze im Land verbindlich einzuführen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Jawohl, Herr Staatssekretär!)