Protocol of the Session on February 5, 2010

Natürlich werden sich die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossenen Maßnahmen in gewisser Weise selbst finanzieren.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: A wa! Alles auf Pump!)

Niemand von uns hat behauptet, dass das schon in den ersten Jahren vollständig der Fall wäre. Nein, es wird ein paar Jahre dauern, bis das Gesetz richtig greift. Dann wird es sogar mehr bringen.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Oje! – Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Im Moment liegen wir mit Sicherheit richtig, wenn wir 50 % der voraussichtlichen Mindereinnahmen durch das Gesetz ansetzen und die Schuldenaufnahme entsprechend erhöhen.

(Abg. Walter Heiler SPD: Märchenstunde!)

Vor allem haben wir eines verhindert: Wenn wir die Neuverschuldungsquote höher angesetzt hätten, wäre dieses Geld – das versichere ich Ihnen – auch ausgegeben worden. Das wollten wir verhindern. Deswegen haben wir nur 50 % als zusätzliche Schulden angesetzt, und dazu stehen wir.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Schutz vor sich selbst! – Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Nein, nicht Schutz vor uns selbst, sondern Schutz des Landtags davor, dass das Geld ausgegeben wird. Der Landtag setzt die Grenzen, während die Regierung schließlich ausführt. Falls Sie es nicht wissen: Ein kleiner Unterschied besteht da durchaus.

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Aber Sie regieren doch!)

Nein, ich bin Sprecherin der Landtagsfraktion der FDP/DVP. Ich regiere nicht. Es gibt eine Regierung, die umsetzt, und den Landtag, der den Rahmen vorgibt.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist ein und dasselbe! – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Wenn Sie es genauer wissen wollen, dann schauen Sie einmal im Gemeinschaftskundebuch nach, wer wofür zuständig ist.

(Zurufe von der SPD)

Zum Thema Kleinkindbetreuung will ich, weil dazu auch entsprechende Anträge zum Einzelplan 12 vorliegen, darauf hinweisen, dass das Land und die kommunalen Landesverbände in ihrer politischen Übereinkunft ausdrücklich gemeinsam festgehalten haben, dass ein Änderungsbedarf bezüglich der Ausbaupläne und Ausbauziele bei der Kleinkindbetreuung nicht besteht. Die früher zu hörenden Warnungen der kommunalen Seite, die geplanten Stufen des Ausbaus reichten nicht aus, waren verfrüht. Im Gegenteil: Von Ausnahmen in den Universitäts- und manchen Großstädten abgesehen, bleiben die realen Ausbaumaßnahmen der Kommunen und der freien Träger bislang hinter den vereinbarten Zielen zurück. Das heißt, das Land hat in überreichlichem Maß Geld zur Verfügung gestellt. Die Kommunen sind dabei, dies so abzuarbeiten, dass es dort nachher auch stimmt und passt.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Zu Ihrem Vorwurf, Herr Dr. Schmid, die Ansätze für Investitionen seien zu gering, muss ich sagen: Sie haben schlicht verdrängt, dass wir im letzten Jahr in massiver Weise Investitionen vorgezogen haben, und zwar gerade Investitionen, die der energetischen Sanierung dienen. Aber das war schon damals deutlich als Vorziehen deklariert. Da kann ich doch jetzt nicht sagen: „Wir machen nun, in einer Zeit, in der Mittel fehlen, munter weiter.“ Nein, die Investitionen sind vorgezogen worden, und deswegen sind die Ansätze in den kommenden beiden Haushaltsjahren zu Recht etwas niedriger. Aber da wird noch immer viel gemacht. Doch auch da gilt: Wer zu viel macht, läuft in die Teuerung hinein. Das sollten wir uns und den Steuerzahlern insgesamt nicht antun.

Jetzt noch zum Gegenfinanzierungsvorschlag der Grünen, was die Beamten, vor allem die Beamten im Ruhestand, betrifft. Ich sage Ihnen nach wie vor: Ich bin quasi Arbeitgeberin der Beamten und nehme diese Aufgabe ernst. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die den Menschen ihre Pensionen neiden. Diese Personen hatten ihr Leben lang geringere Einnahmen als andere, haben das aber gern in Kauf genommen, weil sie wussten: Dafür sind später die Ruhestandsbezüge etwas höher als bei anderen. Dann kommen Sie im Nachhinein und sagen: „Deine Pension ist aber höher als die Altersrente. Deshalb nehme ich dir wieder etwas davon weg.“ Da geht etwas nicht auf. Das kann man vor allem nicht mit Menschen machen, die sich dagegen nicht mehr wehren können.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hagen Kluck FDP/ DVP: So ist es!)

Die FDP/DVP hat massiv auf die Schaffung eines Pensionsfonds gedrängt, und wir haben es miteinander geschafft, ihn einzurichten. Wir sind auf einem guten Weg, den wir weiter stärken müssen. Aber Ihr Weg, diejenigen, die früher treu gedient haben, nachträglich dafür zu bestrafen, ist mit Sicherheit nicht der richtige.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Zum Haushaltsbegleitgesetz, mit dem zunächst einmal die im November getroffenen Vereinbarungen zwischen Land und Kommunen umgesetzt werden, muss man hervorheben, dass dieses Einvernehmen auch in schwieriger Zeit möglich war. Das zeigt ein weiteres Mal, dass Vertrauen und Fairness im Umgang miteinander für die Beziehungen zwischen dem Land und den Kommunen kennzeichnend sind. Wir sind sehr froh, dass es so ist, und hoffen, dass es auch so weitergeführt wird.

(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Die Vereinbarungen aus dem Jahr 2006 wurden um ein Jahr fortgeschrieben. Deshalb wurden weiterhin 405 Millionen € zugunsten des Landes aus der kommunalen Finanzmasse entnommen. Dass dies keine Willkür, sondern wohlüberlegt und wohlberechnet ist, das zeigt der Bericht der Gemeinsamen Finanzkommission von Land und Kommunen. Der kommunale Anteil an den Nettosteuereinnahmen – das sind die Steuereinnahmen nach allen Umverteilungssystemen, die es leider in reichlichem Maß gibt – lag in den letzten 20 Jahren stets zwischen 42 und 43 %. Im Jahr 2008 ist er auf 43,3 % gestiegen. Das ist der höchste Wert, den es seit 1991 je gegeben hat.

Das heißt, wir nehmen den Kommunen nichts weg, sondern wir lassen sie auf dem guten Stand, auf dem sie sind. Nur auf dieser Grundlage war es möglich, die Entnahme aus der Finanzmasse überhaupt zu vereinbaren.

(Zuruf des Abg. Fritz Buschle SPD)

Das ist natürlich keine Aussage für die Zukunft. Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob der Einbruch beim Gewerbesteueraufkommen dauerhaft zu einer Verschiebung des Steueranteils führt. Die weitere Entwicklung wird auch zeigen müssen, ob die Kommunen nach wie vor auf die Gewerbesteuer setzen

(Zuruf von der SPD: Ja genau, machen wir!)

oder ob sie nicht doch irgendwann vernünftig nach vorn schauen und ein System wählen, das weniger volatil ist und sie nicht dauernd zwischen Pest und Cholera und zwischen Eiseskälte und Überhitzung hin und her wirft.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Ingo Rust SPD: Das ist ja unglaublich! – Abg. Walter Heiler SPD: Sagen Sie einmal konkret, wie es nach Ihrer Ansicht ausse- hen soll!)

Schauen Sie einmal auf die Homepage des FDP-Landesverbands Baden-Württemberg. Dort steht der neueste Vorschlag, und der ist sehr gut.

Mit den kommunalen Landesverbänden haben wir auch im Bereich Kinderbetreuung

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

ein Einvernehmen über deren qualitative Weiterentwicklung erzielt. Der Personalschlüssel wird schrittweise verbessert. Das Land übernimmt zwei Drittel der hierfür notwendigen Kosten; alles wird pauschal und unbürokratisch über die Förderung der Kinderbetreuung nach § 29 des Finanzausgleichsgesetzes abgewickelt. Schließlich gibt es im Rahmen der Re

vision der Leistungen nach dem FAG auch noch ein begrenztes Nachsteuern bei der Verwaltungsstrukturreform, nämlich einen erhöhten Ausgleich für den Vermessungsbereich und stufenweise mehr Geld für die Lebensmittelkontrolle. Auch über die Aufteilung der Ansätze des Kommunalen Investitionsfonds wurde ein Einvernehmen mit den Kommunen erzielt.

Es wundert uns schon, dass die Opposition gleich zu drei Punkten aus diesem Paket Anträge gestellt hat, wonach von diesen Vereinbarungen zwischen dem Land und den Kommunen abzuweichen sei. Glauben Sie wirklich, dass es ein vernünftiger Ansatz ist, wenn Sie besser als die Kommunen wissen wollen, was für sie gut ist?

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Darum geht es gar nicht!)

Die restlichen Bestimmungen des Haushaltsbegleitgesetzes sind schnell behandelt. In § 48 der Landeshaushaltsordnung wird eine gesetzliche Regelung zur Festlegung von Altersgrenzen für die Einstellung lebensälterer Beamten und Richter geschaffen. Mit der Änderung des § 100 der Landeshaushaltsordnung werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Strukturen der Finanzkontrolle flexibler gestaltet werden können.

Die Neufassung des Landesschuldbuchgesetzes dient der Modernisierung des Schuldenwesens. Immerhin war das alte Gesetz von 1953 bis heute gültig, und es bezog sich noch auf das Reichsschuldbuchgesetz aus dem Jahr 1910. Das hat der Bund inzwischen durch eine Neuregelung ersetzt, die im Jahr 2006 in Kraft getreten ist. Auf dieses Gesetz bezieht sich nun die neue Landesregelung.

Ich komme zur mittelfristigen Finanzplanung. Herr Kollege Schlachter, es wäre besser gewesen, wenn Sie die mittelfris tige Finanzplanung nicht nur „nicht angezündet“, sondern gelesen hätten.

(Zuruf des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE)

Dann wäre Ihnen nämlich deutlich geworden, dass die mittelfristige Finanzplanung unsere Tsunamiwarnung ist. Darin ist sehr genau dargestellt, worauf man alles achten muss. Natürlich stellt sich die mittelfristige Finanzplanung hohe Ziele. Aber wer sich keine hohen Ziele setzt, kann auch nichts erreichen, sondern bleibt in der Gleichwertigkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Die Mifrifi zeigt der Größenordnung nach Handlungsnotwendigkeiten auf, denen in künftigen Haushalten zwingend Rechnung getragen werden muss, wenn wir das Ziel, möglichst rasch wieder die Nullneuverschuldung zu erreichen, ernsthaft angehen wollen.

2,5 Milliarden € pro Jahr sind eine gewaltige Herausforderung. Aber ihr werden wir uns stellen, denn anders kommen wir nicht klar. Wir haben in den letzten zehn Jahren übrigens schon des Öfteren ähnliche Beträge freigemacht und freigestellt. Nur so konnten wir erreichen, dass in den letzten zwei Jahren keine zusätzlichen Schulden aufgenommen wurden.

Bei den Ausgabeansätzen folgt die Mifrifi im Bereich der Sachausgaben der gegenwärtigen Rechtslage.

Die Kalkulation der Personalausgaben ist äußerst ehrgeizig. Dazu muss man sagen: Die Kalkulation muss natürlich eingehalten werden. Das heißt, Herr Kollege Schlachter – das steht darin indirekt auch –: Wenn sich diese Werte durch Tarif- und Besoldungserhöhungen nicht einhalten lassen, ist der Abbau von Stellen zwingend.

Bei den Steuereinnahmen wird mit einem leicht überdurchschnittlichen Wachstum gerechnet. Da wir in den vergangenen Monaten einen überdurchschnittlichen Rückgang bei den Steuereinnahmen hatten, gehen wir davon aus, dass wir dann, wenn die Wirtschaft wieder greift, auch ein überdurchschnittliches Wachstum haben. Aber auch das sind ehrgeizige Ziele. Denn selbst, wenn man unterstellt, dass die Steuereinnahmen kontinuierlich um 4 % steigen, lägen sie 2014 und 2015 noch immer unter den realen Werten von 2008 und würden diese erst 2016 überschreiten.

Das zeigt: Der Weg aus dem tiefen Loch, in dem wir uns aufgrund der Finanzmarkt- und Weltwirtschaftskrise wiedergefunden haben, wird länger und steiniger sein, als uns allen lieb ist.

Wenn die genannten Annahmen bezüglich Einnahmen und Ausgaben Realität werden, bleibt für die Jahre 2012 und 2013 eine Deckungslücke in der Größenordnung von jeweils 3,5 Milliarden €. Dessen sind wir uns wohl bewusst.

Die Nettokreditaufnahme wird in der Folge deutlich zurückgefahren. Die Mifrifi geht von einem Korridor von 0,9 bis 1,4 Milliarden € im Jahr 2012 und von 0,7 bis 0,9 Milliarden € im Jahr 2013 aus. Dies setzt zwingend voraus, dass bei der Haushaltsaufstellung für 2012 und 2013 ein Konsolidierungsvolumen von durchschnittlich 2,5 Milliarden € erreicht wird. Unter dieser Voraussetzung allerdings können wir es schaffen, ab 2014 einen Haushaltsausgleich ohne Aufnahme neuer Schulden zu erreichen. Das ist unser großes, wichtiges Ziel.