Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich führe zum Vergleich an, wie Sie die Aufgabe hätten lösen wollen. Sie haben
im Ständigen Ausschuss mehrere Änderungsanträge eingebracht, und ich wundere mich, dass diese heute nicht vorliegen.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Sie hätten sie doch eh he- runtergestimmt! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Sie haben sie ja abgelehnt!)
Diese hätten zu noch wesentlich größeren Verwerfungen geführt. – Herr Kollege Kretschmann, Sie brauchen die Augen nicht so aufzureißen. Sie sollten sich einmal überlegen, wie es gewirkt hätte, wenn man beispielsweise in meinem Wahlkreis die Gemeinde Bartholomä aus dem Landkreis, aus der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Heubach herausgenommen und sie in einen anderen Wahlkreis, in einen anderen Landkreis gegeben hätte. Das hätte überhaupt nicht funktionieren können, wäre überhaupt nicht akzeptiert worden und hätte auch in der Sache zu keinem akzeptablen Ergebnis geführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ständigen Ausschuss hat Ihnen der Vorsitzende bereits den Hinweis gegeben, dass sich Ihre eigenen Anträge auch untereinander wider sprechen und dass sie deswegen auch nicht kompatibel sind.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Auch Vorsitzende können irren! – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Aber dieser nicht! – Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)
Herr Kollege Stickelberger, da Sie gerade dazwischenrufen: Sie sollen es gewesen sein, der den denkwürdigen Satz gesprochen hat – ich zitiere –:
der Fraktion der SPD wirft ein, die politische Kultur seiner Partei beinhalte, mit Widersprüchen leben zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem möchte ich nichts hinzufügen. Wir werden der Parlamentsreform so zustimmen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle und Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sehr gut!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die politische Kultur ist in unserer Fraktion natürlich besonders ausgeprägt.
Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Wahlgesetzes haben wir eine riesige Aufgabe vor uns gehabt. Den Zuschnitt der Wahlkreise und das Auszählungsverfahren neu zu regeln war in der Tat ein Kraftakt, dem wir uns stellen mussten. Wir alle wissen natürlich, dass wir dabei Vorgaben verfassungsrechtlicher Art, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs zu berücksichtigen hatten. Wir mussten Regierungspräsidiumsgrenzen, Kreisgrenzen, historisch gewachsene Räume, Wirtschaftsräume und Verwaltungsstrukturen, wie sie sich entwickelt haben, beachten.
Wir hätten uns gewünscht, uns dieser riesigen Aufgabe im Konsens zu stellen. Es wäre ein Signal an die Öffentlichkeit, an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes gewesen, wenn wir auch hier zu einer gemeinsamen Regelung gekommen wären,
wie wir das in einem nicht ganz einfachen Prozess – Sie haben zutreffend darauf hingewiesen – bei den Diäten, bei der Altersversorgung und bei der schwierigen Frage der Inkompatibilität geschafft haben. Wir haben auch bei der Geschäftsordnung, die wir jetzt erproben, durchaus einen gemeinsamen Weg gefunden. Umso enttäuschender ist es, dass Sie jetzt bei der Wahlrechtsreform diesen Konsens aufgekündigt haben.
Wir können das nicht nachvollziehen. Das ist schon bezeichnend. Wenn Sie sich das Protokoll der ersten Lesung ansehen, finden Sie darin einen interessanten Zwischenruf Ihres Fraktionsvorsitzenden. Zur Frage der Zweitauszählung hat er eingeworfen: „Das ist uns piepegal!“
(Abg. Reinhold Gall SPD: So viel zum Thema Kon- sensbemühungen! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das ist doch klar, weil ein CDU-Abgeordneter ent- weder direkt gewählt wird oder gar nicht!)
Angesichts dieser Einstellung kann man natürlich nicht davon ausgehen, dass ein Konsens möglich ist.
Ich kann noch nachvollziehen, dass Sie sich bei dieser Frage zurückhalten. Aber nicht nachvollziehen kann ich es bei den Zuschnitten der Wahlkreise. Ich möchte doch darauf hinweisen, dass Sie selbst bei Stuttgart den größten Sündenfall begehen.
Bei vier Stuttgarter Wahlkreisen weichen Sie in der Größe um mehr als 15 % von der Durchschnittsgröße ab. Warum? Sie hätten ohne Not die Reduktion auf drei Wahlkreise vornehmen können und hätten sich dann innerhalb der Grenzen be
wegt, die uns die Rechtsprechung setzt und die wir uns selbst in einem gemeinsamen Beschluss gesetzt haben.
Wenn Sie kritisieren, dass wir im Ausschuss angeblich widersprüchliche Anträge eingebracht hätten, dann möchte ich Sie nur darauf hinweisen, wie Sie Wahlkreise zuschneiden, dass Sie gewachsene Verwaltungsräume zerschneiden. Sie nehmen in zahlreichen Fällen keine Rücksicht auf historische Bindungen über Wirtschaftsräume, über Schulbindungen.
Ich nenne nur Essingen. Die bisherigen Wahlkreisgrenzen waren im Wesentlichen die Landkreisgrenzen und auch die Regierungsbezirksgrenzen.
Aber Ihre Verstöße provozieren natürlich auch uns, zu fragen: Wenn Sie das machen, warum gilt das dann nicht auch für andere Wahlkreise?
Wir bemängeln besonders, dass Sie nicht nur auf die Opposition keine Rücksicht nehmen, sondern dass Sie auch keine Rücksicht auf die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger des Landes nehmen. Denn auf deren Votum haben Sie nichts gegeben. Sie haben das über die Köpfe der Bevölkerung hinweg so vorgeschlagen und durchgesetzt.
(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Ich hätte hören wollen, was passiert wäre, wenn wir Ihre Vorschläge übernommen hätten!)
Sie haben sich einzig und allein an den Interessen einiger Ihrer Fraktionsmitglieder aus den Koalitionsfraktionen orientiert.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf das Auszählungsverfahren zu sprechen kommen. Von Verfassung wegen sind beide Auszählungsmodalitäten möglich, sowohl das Prozentprinzip als auch die Auszählung nach absoluten Stimmzahlen. Das ist ganz klar. Aber wenn wir es auch jetzt nicht schaffen, die Wahlkreisgrenzen so anzugleichen, wie es an sich wünschenswert wäre, hat natürlich auch die rein prozentuale Auszählung Nachteile.
Deswegen haben wir uns eine Kombination aus den bisherigen verfassungsmäßigen Systemen und der prozentualen Auszählung, die ebenfalls grundsätzlich von Verfassung wegen sachgerecht wäre, vorgestellt,
die die extremen Ausschläge beider Systeme eingedämmt hätte. Ich glaube, dann hätten wir insgesamt ein gerechteres Auszählungsverfahren bekommen. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass man sich bei der Zweitauszählung an den Regierungsbezirken orientiert, führt dies wiederum zu einer Be
Insgesamt haben Sie eigentlich nicht den Konsens gesucht. Sie haben eine Chance vertan, dass wir uns als Parlament wie bei der bisherigen Parlamentsreform gemeinsam nach außen präsentieren und gemeinsam diese Wahlreform vertreten. Da machen Sie nicht mit. Wir finden dies enttäuschend. Wir werden diesem Gesetz deshalb nicht zustimmen.