Ganz abgesehen davon wäre das natürlich auch mit Pflichten verbunden. Wenn der Gesetzgeber eine solche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für jedes bestehende Gebäude – also zum nachträglichen Einbau – und auch für alle neuen Gebäude in das Gesetz hineinschreibt, dann muss der Gesetzgeber diese Dinge natürlich auch überprüfen,
(Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist doch nicht wahr! Das gilt doch in anderen gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen auch nicht!)
Meine Damen und Herren, das kann man zwar alles machen, aber es bedeutet natürlich mehr Bürokratie. Wenn eine Regelung mit weniger Bürokratie erreichbar ist, dann setzen wir uns immer für den unbürokratischen Weg ein. Deswegen ist die jetzt vorgesehene Regelung richtig.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Reinhold Gall SPD: Sollen alle Bauvor- schriften jedes halbe Jahr überprüft werden?)
Wie gesagt, meine Damen und Herren: Wir haben uns jetzt über zweieinhalb Jahre mit diesem Gesetz beschäftigt. Es hat eine unglaubliche Menge von Anhörungen gegeben. Es hat unglaublich viele Diskussionen an allen möglichen Ecken und Enden gegeben. Ich bin zu Recht gefragt worden: „Warum wollt ihr eigentlich die Landesbauordnung ändern? Die alte war doch gar nicht so schlecht.“ Das will ich gar nicht in Abrede stellen; aber wir hatten nun einmal das Ziel, eine schlanke Landesbauordnung zu machen, aus der übermäßige Belas tungen der Bürgerinnen und Bürger entfernt werden, mit der nachgewiesen werden kann, dass wir wirklich weniger Bürokratie in dieses Gesetz hineinpacken wollen und nicht mehr.
Wir haben mit den kommunalen Landesverbänden, mit den Berufsverbänden intensivste Beratungen geführt.
Das Werk, eine Herkulesarbeit, liegt jetzt endlich auf dem Tisch. Wir werden die Möglichkeit haben, im Ausschuss noch über Details zu sprechen. Aber insgesamt meine ich, dass es sich aus den genannten Gründen lohnt, eine solche neue Landesbauordnung auf den Weg zu bringen. Deswegen bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat es bereits gesagt: Die letzte LBO-Novelle war vor rund 14 Jahren. Ich danke dem Wirtschaftsminister dafür, dass er die neue LBO-Novelle eingebracht hat. In der Tat, wir haben in den letzten Wochen und Monaten schon kräftig über diese Sache diskutiert.
Unser wichtigstes Anliegen war die Entbürokratisierung. Das hört sich gut an, ist aber gar nicht so einfach.
An erster Stelle geht es nämlich darum, das abzuwehren, was wiederkommt. Es gibt Dinge, die vor 14 Jahren abgeschafft wurden, die aber jetzt wieder an uns herangetragen werden, angeblich deshalb, weil sie unverzichtbar seien. Aber 14 Jahre lang hat man sie nicht vermisst. Als Beispiel kann ich die Teilungsgenehmigung nennen. Es wurde gefordert, die Teilungsgenehmigung wieder einzuführen. Aber wenn wir das gemacht hätten, hätten wir einen unglaublichen Berg an zusätzlicher Bürokratie geschaffen, den wir eigentlich erst abgeschafft hatten.
Dann werden neue Forderungen an uns herangetragen, bei denen man sich fragen muss: Soll man sie aufnehmen, oder führen sie nicht auch zu mehr Bürokratie? Das ist die Forderung nach Duschräumen in Gebäuden, in denen Arbeitsplätze sind. Das hat der Radfahrerklub an uns herangetragen.
Wir haben natürlich nichts gegen diejenigen, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, Frau Sitzmann. Aber es ist doch die Frage, ob man jeden Arbeitgeber verpflichten soll, in dem Gebäude, in dem er Arbeitskräfte hat, eine Dusche für diejenigen bereitzustellen, die morgens mit dem Fahrrad kommen.
(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Im Landtag haben wir eine, aber die wenigsten kommen mit dem Fahr- rad!)
Dann kommt die alte und neue Forderung nach einer Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Wir haben uns die Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht, denn es spricht sehr viel für die Rauchmelder.
Aber wenn wir eine solche Pflicht einführen sollten, bedürfte sie – da teilen wir die Meinung des Ministeriums und des Ministers – gleichzeitig der Kontrolle.
Aber wenn der Kaminfeger kommt und das kontrolliert, wird er dies für den Bürger nicht kostenlos machen, sondern er wird eine Rechnung schreiben. Zudem stellt sich die Frage des Zutrittsrechts zur Wohnung. Denn er muss natürlich alle Zimmer kontrollieren. Es gibt jedoch viele Bürgerinnen und Bürger, die sagen: Der Schornsteinfeger soll nicht in mein Wohnzimmer oder in mein Schlafzimmer kommen.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Richtig! Das wollen wir auch nicht! Mit seinen Schmutzschuhen! – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Zumindest nicht dienstlich!)
Wir haben weitere echte Entbürokratisierungen dort vorgenommen, wo wir es für möglich gehalten haben. Zum einen haben wir den Katalog der verfahrensfreien Vorhaben erweitert.
Wir haben uns auch überlegt, ob wir die Stellplatzpflicht kommunalisieren. Wenn wir dies gemacht hätten, hätten wir natürlich die landeseinheitliche Vorgabe für die Stellplatzverpflichtung aufgegeben. Wir haben uns dagegen entschieden und belassen es bei der Stellplatzverpflichtung, und zwar einfach deswegen: Zum einen können wir in den Städten nicht zu viel Parksuchverkehr dulden. Wenn wir Autos haben, dann brauchen wir Parkplätze. Wer dann noch ein bisschen weiter denkt, wer beispielsweise an das Elektroauto denkt, der weiß zum anderen, dass man zum Aufladen eines Elektroautos auch Stellplätze braucht.
Insgesamt glaube ich, dass es gelungen ist, ein bürgerfreundlicheres Baurecht zu formulieren. Wir haben jetzt nicht zwei Verfahren, sondern drei. Herr Kollege Gall – Sie haben vorhin hierzu einen Zwischenruf gemacht –, der Bürger kann jetzt zwischen drei Verfahren wählen. Wir haben gesehen, dass sich dies in Bayern bewährt hat.
Gleichzeitig wollen wir das Kenntnisgabeverfahren beibehalten. 40 % der Bauherren in Baden-Württemberg wählen das Kenntnisgabeverfahren, das heißt, sie nehmen die Möglichkeit der Beantragung einer Baugenehmigung gar nicht in Anspruch, sondern wählen das wesentlich kostengünstigere Kenntnisgabeverfahren.
Wir haben jetzt drei Verfahren: Wir haben ein umfassendes Baugenehmigungsverfahren, wir haben ein Baugenehmigungs verfahren mit einem verminderten Prüfumfang,
das wesentlich kostengünstiger für den Bauherrn ist, und wer auf beides verzichten kann, bleibt weiterhin beim Kenntnisgabeverfahren. Ich glaube, das ist durchaus bürgerfreundlicher als bisher.
Die fakultative Nachbarbeteiligung von Anliegern, die nicht direkt betroffen sind, die also keine direkten Nachbarn sind, wird in Zukunft möglich sein. Das führt einerseits zu Rechtssicherheit für den Bauherrn; es führt aber auch zu Rechtssicherheit für den Nachbarn. Nach der bisherigen Regelung hätte sich der Nachbar jedoch innerhalb von zwei Wochen melden müssen, um seine Rechte geltend zu machen. Wir haben an dieser Stelle gesagt: Eine Frist von zwei Wochen ist relativ knapp, wir wollen auf jeden Fall vier Wochen haben. Der Nachteil ist klar: Der Bauherr muss nun zwei Wochen länger warten. Aber die Rechte des Nachbarn sind auch etwas wert, und deswegen kann der Nachbar nun innerhalb von vier Wochen seine Rechte geltend machen.
Schließlich noch ein Punkt, der mir auch persönlich sehr am Herzen liegt: In Zukunft kann die Rechtsaufsichtsbehörde das rechtswidrig verweigerte Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. Wir haben bisher die Problematik gehabt, dass wir, wenn ein Bauherr wegen einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit zur Gemeinde gegangen ist, die Gemeinde jedoch keine Einsicht gezeigt hat, nichts anderes machen konnten, als diesen Bürger auf den Klageweg zu verweisen. Ich möchte sagen: Für einen Rechtsstaat ist es nicht ganz einfach, wenn einem Bürger kein anderer Rat gegeben werden kann als zu klagen. Vielmehr muss es schon möglich sein, dass die nächsthöhere Behörde dieses Einvernehmen ersetzen kann.