Deshalb, meine Damen und Herren, bin ich davon überzeugt, dass wir in Baden-Württemberg auch weiterhin auf dem richtigen Weg hin zu einer kommunal getragenen, ressourcenschonenden und nachhaltigen Wasserversorgung sind. Wir werden dabei auch weiterhin auf unsere Partner bei den Kommunen setzen, aber eben auch mit der Freiheit, die sie brauchen, und nicht unter Vorgaben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns natürlich weitestgehend einig; das ist klar geworden. Auch die FDP/DVP hat versucht, noch rhetorisch unter das gemeinsame Dach zu schlüpfen. Aber man erkennt halt meistens ihr wahres Wesen.
Ich komme gleich darauf, Frau Berroth. Ich muss jetzt zunächst einmal sagen, in welche Richtung ich gehen will.
Frau Ministerin, natürlich ist es klar, dass es eine Zukunftsaufgabe ist, die 1 300 Wasserunternehmen, die es heute in Baden-Württemberg gibt, in ihrer Zusammenarbeit zu stärken. Aber in der Stellungnahme der Landesregierung ist als Weg vorgeschlagen, dazu die Beteiligung von Privaten zu nutzen.
So ist es. Deswegen möchte ich Frau Berroth schon sagen, dass es unterschiedliche Strategien in der Landesregierung gibt, wie die Ertüchtigung unserer Wasserwirtschaft vorgenommen wird.
Deswegen wollen wir gern dem folgen, was die Frau Ministerin gesagt hat. Ich habe gesagt: Da ist ein ganz anderes Wesen bei der anderen Seite erkennbar gewesen. Das wollte ich einmal feststellen.
Ja, aber das darf man ja wohl einmal sagen, damit Sie sich untereinander auch sauber abgrenzen könnten. Das ist der ers te Punkt.
Der zweite Punkt, was das Gesetz angeht, ist, keine Privaten hereinzunehmen. Zunächst einmal ist es ein Vorschlag, der auch vom Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags über Jahre hinweg platziert worden ist.
Die kommunale Selbstverwaltung ist nicht – sonst würde das oft passieren – dadurch gefährdet, dass man eine gesetzliche Klarstellung macht. Wir haben ja gesagt, dass wir im Ausschuss noch einmal darüber reden werden.
Ich finde schon, dass die Frage, ob eine gesetzliche Klarstellung kommt, aus der deutlich wird, was geht und was nicht geht, eine relevante Frage ist. Das Land ist hier in der Verantwortung. Denn zu sagen: „Wer mit Privaten kooperieren will, muss die Folgen selbst tragen“, ist eine Position, die man durchaus vertreten kann. Man kann aber auch sagen: Das Land mit seiner Verantwortung für die Kommunen möchte hier gern eine klare politische Aussage machen. Ich finde, dass man darüber reden sollte.
Der dritte und letzte Punkt zielt in Richtung Europa. Herr Raab, es geht nicht um eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse. Die Freunde haben es geschafft, bereits Dienstleis tungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse – die Wasserversorgung – zu subsumieren. Das ist – Herr Müller und ich unterhalten uns oft über diese Fragen – auch eine Begriffsfrage, bei der man aufpassen muss. Wir sind mittlerweile so weit, dass unsere gute alte Daseinsvorsorge kommunalwirtschaftlich gesehen in den aus dem Englischen rückübersetzten Begriff „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ einmündet. Das macht die Geschichte schon sperriger. Jetzt sind Dienste von allgemeinem Interesse, wie etwa Schulen, auf der europäischen Ebene zwischenzeitlich zu „Diens ten von nicht wirtschaftlichem Interesse“ geworden. Das heißt, die Eingrenzung wird noch enger. Ich frage mich, ob unser kontinentaleuropäisches Verständnis von Kommunalwirtschaft in einem gemischten Wirtschaftssystem – es gibt private Unternehmen, und es gibt öffentliche Unternehmen – nicht allmählich in Bedrängnis kommt und nur noch sozusagen eine Restgröße wird. Da muss man aufpassen. Wir haben ein anderes Verständnis.
Ich möchte gern, dass wir auch darüber auf europäischer Ebene reden. Das ist angesichts unserer Einwohnerzahl von nur
10,7 Millionen gegenüber dem Rest der 500 Millionen Einwohner der EU ein bisschen schwierig. Aber wenn man schon so selbstbewusst ist wie unser Land – und wir in der SPD sind das auch –, dann muss man auch diese Debatte führen. Das ist eine Debatte, die zukünftig geführt gehört.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Fraktionen sind übereingekommen, den Antrag zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss zu überweisen. Sie stimmen dem zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 3. März 2009 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK); hier: Berichtigte Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2009 – Drucksachen 14/4128, 14/4425
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. März 2009 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2008 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2006 – Beitrag Nr. 10: Pauschale Erstattung von Ausgaben für Asylbewerber – Drucksachen 14/4252, 14/4426
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 20. April 2009 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2008 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2006 – Beitrag Nr. 26: Exportakademien – Drucksachen 14/4363, 14/4427
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. April 2009
Information über Verwaltungsabkommensentwürfe; hier: Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land über Errichtung, Ausgestaltung und Betrieb des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT-Verwal- tungsvereinbarung) – Drucksachen 14/4340, 14/4428