die adäquate Antwort auf die Frage, wie der identifizierte Reformbedarf mit vertretbarem finanziellen, organisatorischen und technischen Aufwand bewältigt werden kann.
Hier im Land stellt sich dann natürlich die Frage nach den Erfahrungen mit den sogenannten Neuen Steuerungsinstrumenten der Landesregierung.
Die schöne neue, angeblich moderne Zeit in der öffentlichen Verwaltung hat sich als Geldverbrennung herausgestellt. Ich zitiere den SWR vom 13. Juli 2007:
Die millionenschwere Einführung betriebswirtschaftlicher Methoden in der baden-württembergischen Verwaltung ist gescheitert. Die 1 200 Dienststellen im Land mit ihren 110 000 Beschäftigten sollten effizienter werden und vor allem sparsamer haushalten. Das Vorbild waren Methoden aus der freien Wirtschaft.
Dieses Vorhaben ist gescheitert, und da darf es erlaubt sein, wenn man dieses Thema diskutiert, als Kommunaler sehr, sehr nachdenklich zu werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Kaufmännische Buchführung eignet sich auch nicht uneingeschränkt für den Staat. Ein Unternehmer muss Gewinne erzielen, und eine Verwaltung muss politische Ziele umsetzen, gesetzliche Aufträge erfüllen. Es ist überhaupt keine Frage, dass dies natürlich wirtschaftlich und effizient erfolgen muss.
Kindergartenbeiträge werden aber auch mit der Doppik nicht kostendeckend sein. Eine Stadtbibliothek, ein Schwimmbad, eine öffentliche Sporthalle – fast alle Freiwilligkeitsleistungen
Denn es sind kommunalpolitische Entscheidungen, und alle Frauen und Männer, die in den letzten Jahrzehnten hier in Baden-Württemberg in der Kommunalpolitik in Kreistagen, in Gemeinderäten und in Ortschaftsräten ehrenamtlich engagiert waren, haben auch ohne Doppik eine hervorragende Arbeit geleistet, meine Damen und Herren.
Zu den Kosten: Die „Heilbronner Stimme“ spricht in ihrer Ausgabe vom 18. Februar 2007 von landesweiten Umstellungskosten in Höhe von 130 Millionen €, 13 € pro Einwohner. Schauen Sie sich einmal Nürnberg an, wo es wesentlich teurer war. Darüber werden wir im Ausschuss diskutieren müssen. Unwillkürlich fällt einem hierzu das Konnexitätsprinzip ein. Die Landesregierung hat es sich bisher sehr einfach gemacht – auch wenn Sie den Kopf schütteln, Herr Kollege Herrmann – und einfach behauptet, das Konnexitätsprinzip würde hier nicht greifen. Das bezweifeln wir, und im Innenausschuss – das darf ich Ihnen heute schon ankündigen – werden wir uns gerade mit diesem Thema sehr intensiv auseinandersetzen.
Zum Thema Haushaltsausgleich – die Erhöhung der Gebühren haben Sie angesprochen – noch einen letzten Punkt: die Umlagefinanzierung. Es ist unbestritten: Wenn Landkreise doppisch buchen müssen, werden sie die notwendigen Gelder woanders holen müssen, und das geschieht in aller Regel bei den kreisangehörigen Kommunen. Herr Landrat, Kollege Pauli, ich danke Ihnen, dass Sie mir zunicken. Das geht dann letztendlich über die Erhöhung der Kreisumlage und geschieht somit letztlich wieder auf Kosten der Städte und Gemeinden.
Ob allerdings die Doppik wirklich das Allheilmittel und der alleinige Glücksbringer für die baden-württembergischen Kommunen ist, darf ich an dieser Stelle zumindest bezweifeln.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über die Reform des Gemeindehaushaltsrechts diskutieren, geht es im Kern um die sogenannte kommunale Doppik. Damit bewegen wir uns weg von der Kameralistik mit einem an Zahlungsvorgängen orientierten System hin zu einem kaufmännischen System. Dieser Schritt ist aus meiner Sicht – ich war auch lange in einem Gemeinderat – nicht nur eine Systemumstellung, sondern fast eine kleine Revolution, denn die finanziellen Belastungen der Gegenwart werden, soweit sie in die Zukunft hineinreichen, mit diesem System ebenfalls dargestellt, und damit hält mit der Doppik die Nachhaltigkeit Einzug in das Gemeindehaushaltsrecht.
Das soll insbesondere durch die Erfassung des Ressourcenverbrauchs erfolgen, der bekanntlich nicht zahlungswirksam ist. Dadurch soll der Ressourcenverbrauch nach dem Verursacherprinzip möglichst zeitnah ausgeglichen werden. Dieses Ziel teilen wir ausdrücklich. Allerdings bleibt abzuwarten, ob mit den neuen Abschreibungsregeln und den geplanten Vorschriften über die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten die Zukunft auch praxistauglich mit Verfahren begleitet wird. Es ist Aufgabe der anschließenden Fachberatungen, die offenen Fragen sorgsam zu klären und zu beantworten.
Als richtig sehen wir in diesem Zusammenhang an, dass im endgültigen Gesetzentwurf u. a. die Pensionsrückstellungen nicht bei jeder einzelnen Gemeinde, sondern solidarisch in einem Versorgungsverband angesiedelt werden.
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Das war doch schon bisher so, Herr Kollege! Sie sind schlecht informiert! – Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)
Also, so will ich es doch nur zitieren. In der Stellungnahme der kommunalen Landesverbände gibt es eine Reihe von Argumenten dafür, dies speziell so durchzuführen.
Trotz allem gibt es einige Details, die auch von Ihnen, Herr Kollege, angesprochen wurden und die noch zu klären sind. Die Grünen werden sich bei den Beratungen intensiv einbringen.
Der Umstellungsprozess soll nun im Jahr 2016 flächendeckend abgeschlossen sein. 20 Gemeinden haben inzwischen mit der Umstellung begonnen. Damit stehen für die große Mehrzahl unserer Kommunen gewaltige Umbrüche erst noch bevor. Herr Minister, wir erwarten, dass die Landesregierung diese tiefgreifende Maßnahme fachlich auf hohem Niveau begleitet und die kommunale Praxis so gut es geht unterstützt.
Es ist allerdings auch für mich enttäuschend, dass das Land die Kommunen zu dieser neuen Form und dieser gravierenden Umstellung verpflichtet,
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Sie wissen, dass wir die Letzten in Deutschland sind, die das noch nicht haben!)
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Das habe ich doch ge- rade eben gesagt! Das geht gar nicht anders! – Ge- genruf des Abg. Walter Heiler SPD: Wenn man will, geht das, Herr Herrmann! Natürlich geht das!)
Um auf die aktuelle Debatte zurückzukommen: Sie hätten die Darlehensforderungen nicht verkaufen können, Sie hätten die Verzinsung Ihrer Anlagen bei der LBBW nicht verkaufen können. Dies alles hätte sich anders ausgewirkt. Diese Buchhaltertricks gingen bei einer Doppik, bei einer kaufmännischen Buchführung nicht. Deshalb können Sie dies natürlich – wegen der Tricks bei der seitherigen Buchhaltung – noch nicht einführen.
(Abg. Walter Heiler SPD: Sie wollen den Kommu- nen und Bürgermeistern aber doch nicht unterstellen, dass sie tricksen, wenn sie kameralistisch weiterar- beiten wollen?)
Wenn Sie schon nicht zu dieser Revolution bereit sind, so hoffen wir doch, dass Sie wenigstens das Thema Ressourcenverbrauch in die Landesbuchhaltung integrieren. Das wäre ein erster Schritt, der uns helfen würde, in der Landesbuchhaltung ein Stück mehr Generationengerechtigkeit zu erreichen. Revolutionen sind bei der CDU immer nicht so schnell hinzubekommen. Als Grüner trägt man aber die Farbe der Hoffnung am Leib. Insofern sind wir hoffnungsvoll, dass auch bei Ihnen irgendwann noch der Groschen fällt.