Protocol of the Session on December 4, 2008

(Abg. Claus Schmiedel SPD: So sieht es aus! – Ge- genruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Offenbar ging es nur darum, möglichst viel Baugeld möglichst schnell im Windhundverfahren unter die Kommunen zu bringen. Was pädagogisch dabei herauskam, war egal.

Ich muss an diesem Punkt aufgreifen, was Frau Kollegin Lazarus zu dem „grünen Klassenzimmer“ gesagt hat. Das habe ich selbst besichtigt, nicht weil es „grün“ heißt, sondern weil mich das pädagogische Konzept interessiert hat. Da bin ich anderer Meinung als der Rechnungshof. Das war eines der wenigen Projekte, die inhaltlich, fachlich und pädagogisch Sinn gemacht haben.

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Aha! – Abg. Ursula La- zarus CDU: Also doch grün!)

Also an diesem Punkt widerspreche ich Ihnen einmal.

In dem Bericht über die Beratungen des Finanzausschusses, Drucksache 14/3513, der Ihnen heute vorliegt, heißt es auch – Zitat –:

Eine Abgeordnete der CDU erklärte, das Windhundverfahren führe nicht unbedingt immer zu sachgerechten Ergebnissen.

Das ist eine richtige, aber leider sehr späte Erkenntnis; denn die 528 Millionen € sind jetzt nun einmal draußen.

Als von uns – auch vom Rechnungshof – in der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 20. November der Vorschlag kam, man solle auch die Praxis der Bewilligungsstellen überprüfen, wurde unser Wunsch leider abgelehnt. Nach dem Willen von CDU und FDP/DVP sollte also nur geprüft werden, wie die Verteilung in den Kommunen stattfand. Aber man wollte nicht dort prüfen, wo bewilligt wurde, nämlich bei den Regierungspräsidien, und das, obwohl Stichproben des Rechnungshofs ergaben, dass es auch da millionenschwere Verfehlungen zu heben gäbe. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass bei der Behandlung der Vorschläge des Rechnungshofs und auch der Oppositionsfraktionen die Macht der Mehrheit leider etwas mehr wiegt als die Macht der Argumente.

Ich möchte ein zweites Beispiel aus der Denkschrift ansprechen. Es zeigt die Notwendigkeit der Prüfung des Rechnungshofs in einem Grenzbereich, in dem wir Aufgaben privatisieren oder als Land teilweise an Gesellschaften beteiligt sind. Das ist der Beitrag Nummer 24: Haushalts- und Wirtschaftsführung eines in der Krankenversorgung tätigen Unternehmens. Dieser Titel kommt vergleichsweise lässig daher. Er birgt aber unwahrscheinlich viel Sprengstoff in sich. Es handelt sich, wie allgemein bekannt ist, um die Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg. Hier hatte der Rechnungshof kriminelle Machenschaften der kaufmännischen Geschäftsführung aufgedeckt, die vorher sowohl vom Aufsichtsrat als auch vom zuständigen Wirtschaftsprüfer nicht festgestellt wurden. Nachdem der Rechnungshof seine Feststellungen getroffen hatte, sind einige Mitglieder der Geschäftsleitung fristlos entlassen worden.

Natürlich ist und war die Landesregierung im Aufsichtsrat vertreten. Aber ich habe – jetzt auch bei der Landesbank – festgestellt: Leider ist das Aufsicht nach dem Prinzip Wegsicht.

In der Stellungnahme zum Antrag Drucksache 14/2207, den meine Kollegin Bauer zu diesem Thema initiiert hat, räumt die Landesregierung dann auch ein, dass es bei der Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat Mängel gab. Wenn nun der Rechnungshof in der Denkschrift feststellt, dass bei der Stiftung de facto keine interne Revision stattfand, dann muss man in dieser Frage zweierlei feststellen:

Erstens: Angesichts der erweiterten Möglichkeiten, Aufgaben des Landes in private Hände zu geben oder in Unternehmen, an denen wir beteiligt sind, muss es doch eine Möglichkeit geben, auch in diesem Bereich durch den Rechnungshof verstärkt tätig werden zu können. Hierzu hat der Finanzausschuss vorgeschlagen, das Quorum der Beteiligung von 50 auf 25 % abzusenken. Das ist ein Anliegen, dem wir von der Fraktion GRÜNE grundsätzlich zustimmen.

Das Zweite, worüber wir verstärkt nachdenken müssen, ist der Umgang mit unseren Aufsichtsratsmandaten. Wir brauchen auch für die Aufgabe der Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten seitens der Landesregierung eine vernünftige Regelung für ein Corporate Governance, damit wir das, was wir überwachen müssen, endlich einmal vernünftig überwachen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Dann gibt es ein weiteres Beispiel, das ich anführen möchte. Das ist der Beitrag Nummer 21: Technisches Gebäudemanagement bei landeseigenen Immobilien. Das Bemerkenswerte an diesem Beitrag ist, dass der Rechnungshof, der uns ja sonst immer zum Sparen anleitet, hier einmal sagt: Ihr sollt mehr Geld ausgeben für die energetische Sanierung und mehr Sondermittel dafür bereitstellen. Man möchte fragen: Verkehrte Politik? Aber das ist keineswegs verkehrte Politik. Der Rechnungshof hat eben erkannt, dass es sich bei den landeseigenen Gebäuden teilweise wirklich um marode Stücke handelt, in denen es durch die Ritzen pfeift. Deshalb wird sehr viel Geld für einen Energieverbrauch hinausgeschmissen, der so nicht mehr tragbar ist. Im Prüfungsbericht heißt es – ich zitiere –, beachtliche Energieeinsparpotenziale seien vorhanden.

Diese Sondermittel, so heißt es, sollten außerhalb der regulären Baumittel bereitgestellt werden. Im Klartext heißt das, an die Adresse der Landesregierung gerichtet: Beim Land wird bisher zu wenig ins Energiesparen investiert, zu wenig sogar aus fiskalischer Sicht.

(Abg. Winfried Scheuermann CDU: Das haben wir schon beschlossen, bevor Sie hier drin waren!)

In diesem Fall sind Investitionen auch ein Beitrag zum Geldsparen. Dies sagen wir schon immer. Was bisher aber von der Landesregierung kam, war nicht genug. Jetzt wird es langsam besser. Wir haben gehört, Herr Minister Stächele, dass Sie jetzt in dieser Richtung etwas tun wollen. Wir meinen, Sie müssten noch mehr tun. Klimaschutz entlastet den Haushalt nachhaltig. Deshalb müssen wir da etwas mehr tun.

Sicherlich ist es ein Verdienst des Rechnungshofs, auch darauf hingewiesen zu haben. Wir als Fraktion GRÜNE sind

dankbar, dass sich der Rechnungshof auch in dieser Frage äußert.

Denken Sie daran – jetzt meine ich die CDU-Fraktion –: Auch der Vatikan hat heuer schon in Solarenergie investiert. Deshalb: Folgen Sie ihm nach! Ich weiß nicht mehr, ob das ein Hinweis unseres Kollegen Winfried Kretschmann war; er hat sich nicht dazu geäußert. Aber vielleicht konnten auch wir dazu beitragen. Auch Sie können das mit Ihren Entscheidungen.

(Beifall bei den Grünen)

Für die FDP/DVPFraktion erteile ich Herrn Abg. Theurer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Gestaltung der Tagesordnung anschaut, hat man manchmal den Eindruck, dass wir uns in diesem Hohen Haus lieber darüber unterhalten, wie man Geld ausgibt, aber weniger über die Frage, wie man Geld einspart.

(Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)

Der Bericht des Rechnungshofs müsste eigentlich an den Anfang unserer Beratung gestellt werden, weil er die Sachverhalte komprimiert. Frau Kollegin Lazarus hat das bereits sehr gut zum Ausdruck gebracht. In ihm steckt sehr viel Arbeit. Der Rechnungshof weist zu Recht darauf hin, dass das Volumen der von der Finanzkontrolle empfohlenen Einsparungen oder Umschichtungen 45 Millionen € im Jahr 2006, 65 Millionen € im Jahr 2007 und 55 Millionen € im Jahr 2008 beträgt.

Bei einem Haushaltsvolumen von 35 Milliarden € könnte man natürlich sagen: Das ist ja gar keine so große Summe. Wenn man aber umgekehrt einmal schaut, wie lange wir ringen und diskutieren, um kleinere Summen im Landeshaushalt zu finanzieren, wenn Dinge gefordert werden, die den Menschen direkt zugutekommen sollen – sei es Schulsozialarbeit, eine bessere Betreuung für Kinder oder seien es Hilfen für ältere Menschen –, dann stellt man fest, dass solche Millionenbeträge sehr wohl schwierig zu erhalten sind. Deshalb ist es eine gute Sache, dass der Rechnungshof als Partner des Landtags das Parlament immer wieder darauf aufmerksam macht, wo noch Geld eingespart werden kann. Er bringt Vorschläge, wie man mit den Geldern der Steuerzahler besser umgehen kann.

Das Thema Verschuldungsverbot ist angesprochen worden. Im Jahr 2007, also vor einem Jahr – ich fand, das war ein herausragendes Ereignis in unserem Parlament –, haben wir zum ersten Mal seit über 30 Jahren wieder einen Haushalt ohne neue Schuldenaufnahme vorlegen können. Das war eine denkwürdige Situation. Vor diesem Hintergrund erscheint es erreichbar, auch in Zukunft Haushalte ohne neue Schulden aufzustellen, es sei denn, dass schwierigste, krisenhafte Situationen eintreten – möglicherweise im Zusammenhang mit der Finanzkrise –, die es rechtfertigen, Schulden zu machen. In normalen Zeiten muss es aber das Ziel sein, dass wir im Landeshaushalt nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Insofern freuen wir uns, dass es gelungen ist, in der Landeshaushaltsordnung durch die Veränderung von § 18 eine präzisere Schuldengrenze einzuziehen. Diese Veränderung der Landeshaushaltsordnung, die auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarung ist und die für die FDP/DVP eine ganz wichtige Sache darstellt, an deren Umsetzung wir jahrelang gearbeitet haben, bezeichnet der Landesrechnungshof als einen der größten Erfolge, die er in seiner Arbeit vorzuweisen hat.

Der Rechnungshof empfiehlt uns und ermutigt uns dazu, das Verschuldungsverbot auch in die Landesverfassung aufzunehmen. Ich denke, wir sollten über die Fraktionsgrenzen hinweg schauen, wie wir das Verschuldungsverbot in die Landesverfassung aufnehmen. Denn in normalen Zeiten dürfen wir den künftigen Generationen keine zusätzlichen Schulden mehr auflasten.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Auf einige kleinere und auch größere Punkte möchte ich jetzt noch eingehen.

Auf Anregung des Rechnungshofs konnte die Prozesskostenhilfe neu gefasst werden. Eine Änderung des Bundesgesetzes wurde angestrebt und dann auch umgesetzt. Dies konnte eine Kostenexplosion verhindern.

Außerdem hat der Rechnungshof empfohlen, kleinere Justizvollzugsanstalten aufzugeben, weil sie unwirtschaftlich sind, und durch den Neubau größerer, wirtschaftlicherer Gefängnisse Geld einzusparen. Das hat die Landesregierung ebenfalls aufgenommen und setzt es im Moment durch den Neubau der Justizvollzugsanstalt in Offenburg um. Hier äußerte sich der Rechnungshof skeptisch, was die Teilprivatisierung des Betriebs angeht. Wir teilen diese Kritik nicht. Aber das ist ein Beispiel dafür, dass der Rechnungshof Regierungshandeln kritisch überprüft und man die Argumente dann noch einmal genauer abwägen kann.

Vollständig auf der Seite des Rechnungshofs steht die FDP/ DVP-Fraktion bei der Forderung, die Kfz-Steuer abzuschaffen und auf die Mineralölsteuer umzulegen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Leider haben wir das auf Bundesebene immer noch nicht erreichen können. Wenn man sich vor Augen hält, dass allein durch die Umlegung der Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer 400 Personalstellen in der baden-württembergischen Steuerverwaltung eingespart werden könnten – das entspricht einem Betrag von 21 Millionen €, ohne dass dem Staat Einnahmen verloren gehen würden –, kann niemand nachvollziehen, warum dieser sinnvolle Vorschlag, den die FDP/DVP seit vielen Jahren unterbreitet, nicht längst umgesetzt worden ist.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Durch ein besseres Reinigungscontrolling bei der Fremd- und Eigenreinigung konnten in Diensträumen insgesamt 15 Millionen € eingespart werden.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das macht man jetzt hier im Landtag zunichte! – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das wird die Landtags- verwaltung bestimmt sehr günstig hinbekommen! Da habe ich Vertrauen!)

Die intensive und erneute Diskussion über die Umsetzung des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ ist bereits an dieser Stelle angesprochen worden. Schon früher gab es Kritik des Rechnungshofs an der Umsetzung des Programms durch das Land, insbesondere am Windhundverfahren. In der Tat gibt es große Fragezeichen hinsichtlich der Verteilung der Mittel auf die einzelnen Landesteile. Jetzt steht die Frage im Vordergrund, inwieweit stets korrekt gefördert wurde, ob Bewilligungsbescheide stets korrekt umgesetzt worden sind und wie es zu bewerkstelligen ist, Fördergelder gegebenenfalls zurückzufordern und im Rahmen des IZBB erneut in Baden-Württemberg zu vergeben.

In diesen Einzelfällen, in denen es offensichtlich eine Fehlförderung gegeben hat, ist die Kritik berechtigt. Wo falsch gefördert wurde, muss zurückgefordert werden. Insgesamt kann man aber feststellen, dass der Rechnungshof das Programm nicht für komplett schlecht umgesetzt hält. Vielmehr sind es wie so oft Einzelfälle, die hoffentlich noch korrigiert werden können.

Zu nennen ist auch die freie Heilfürsorge für Polizeibeamte. Wir haben im Finanzausschuss die Empfehlung des Rechnungshofs beraten, das System der freien Heilfürsorge möglicherweise umzustellen, also abzuschaffen. Allerdings waren alle Fraktionen im Finanzausschuss einstimmig der Meinung, dass man dieser Empfehlung des Rechnungshofs nicht folgen solle.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut! Freie Heilfürsorge ist sehr sinnvoll!)

Presseberichte, die etwas anderes behaupten, nämlich dass die freie Heilfürsorge infrage gestellt worden sei, entbehren jeglicher realen Grundlage. Im Finanzausschuss wollten alle Fraktionen an der freien Heilfürsorge für Polizeibeamte festhalten.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das ist eine sehr weise Entscheidung!)

Nun ein Wort zu den Pädagogischen Tagen. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass bei den untersuchten Schulen immer noch 52 % der Pädagogischen Tage während der Unterrichtszeit stattfinden, obwohl das Kultusministerium die klare Leitlinie herausgegeben hat, dass dafür die unterrichtsfreie Zeit genommen werden soll, um keinen Unterrichtsausfall zu produzieren.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Da fragt man sich, wo der Unterrichtsausfall herkommt!)