Protocol of the Session on December 3, 2008

Wer § 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 6 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Erhebung von Gebühren und Auslagen

Wer § 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 7 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Inkrafttreten

Wer § 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 8 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 3. Dezember 2008 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) “. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Zweites Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich – Drucksache 14/3390

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/3585

Berichterstatter: Abg. Martin Rivoir

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Locherer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bildung der Menschen ist Kapital und Versicherung für die Zukunft. Deshalb nehmen wir sehr gern die Zuständigkeiten an, die uns der Bund durch die Föderalismusreform übertragen hat. Das gilt vor allem für den Hochschulbereich. Wir haben dabei ein klares Ziel vor Augen: Wissenschaft, Lehre und Forschung auf höchstem Niveau – das ist Baden-Württemberg pur.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Ojemine!)

Ein weiterer Baustein beim Erreichen dieses Ziels ist nun das Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich, das wir heute auf den Weg bringen. Es freut mich, dass wir hier im Hohen Haus bei Kernelementen des vorliegenden Gesetzwurfs weitestgehend einig sind. Lassen Sie mich deshalb zunächst ein Lob an die Landesregierung für die Initiative und für das entschlossene Vorgehen aussprechen.

Meine Damen und Herren, weil wir Parlamentarier auch mit Lob uneingeschränkt belastbar sind, lassen Sie mich einen Dank an die Opposition für das konstruktive Mittun beim Verfahren zur Aufstellung dieses Gesetzes aussprechen. Herzlichen Dank!

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Wir haben ja auch da- für gesorgt, dass wir das kriegen!)

Ich plaudere jetzt nicht zu viel aus dem Nähkästchen, wenn ich sage, dass wir im Ausschuss um einzelne Festlegungen und Festsetzungen in diesem Gesetzentwurf gerungen haben. Natürlich sind wir in einzelnen Fragen nicht abschließend einig geworden. Aber uns allen, gleich welcher politischen Couleur, war immer klar: Baden-Württemberg ist das Wissenschafts- und Hochschulland Nummer 1 in Deutschland, und das soll auch so bleiben. Ein Beispiel: Unser fraktionsübergreifender Antrag bezüglich einer weiteren familienfreundlichen Gestaltung von Studium und Studienbedingungen setzt hier ein deutliches Zeichen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nochmals auf vier Kernelemente des Gesetzentwurfs sowie einige Änderungsvorschläge zu sprechen kommen.

Das erste Kernelement ist die duale Hochschule, die wir mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs auf den Weg bringen. Die duale Hochschule ist ein Paradebeispiel der modernen wissenschaftlichen Ausbildung. Hier wird wissenschaftlich fundiert und in enger Zusammenarbeit mit den Betrieben ausgebildet. Das, meine Damen und Herren, ist die richtige Antwort auf die Fachkräfteanforderungen des Arbeitsmarkts im 21. Jahrhundert. Aus den Studierchancen werden exzellente Berufschancen. Schon jetzt beträgt die Übernahmequote bei den Absolventen der Berufsakademien 90 % und mehr. Das wird auch bei der dualen Hochschule Baden-Württemberg so bleiben. Lassen Sie mich an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank an die Wirtschaft aussprechen, die vorbildlich ausbildet und die Absolventen übernimmt. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf von der CDU: Bravo!)

Die duale Hochschule Baden-Württemberg soll in aller Konsequenz, Schritt für Schritt Hochschule werden. So wird die bisherige Professorenbesoldung zukünftig, wie an anderen Hochschulen auch, im W-System erfolgen. Dazu liegt heute ein Änderungsantrag vor, der den Gesetzentwurf dahin gehend konkretisieren soll, dass bisher zugesagte Karriereschritte bei Studiengangsleitern, welche in der A-Besoldung erfolgt sind, in der W-Besoldung nachgezeichnet werden können.

(Beifall des Abg. Manfred Groh CDU – Abg. Man- fred Groh CDU: Sehr richtig!)

Wir haben daneben die Autonomie der Hochschulen in den Vordergrund gestellt und Rahmenbedingungen weiter verbessert. Deshalb wollen wir die Entscheidungskompetenz über die weitere Aufnahme von Studierenden, z. B. von Absolventen mit Fachhochschulreife, dort belassen, wo sie hingehört, nämlich bei der dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Zweitens: Mit dem neuen Gesetz verbessern wir die Rahmenbedingungen für unsere Studierenden und nehmen weitere hochschulrechtliche Änderungen vor. So wollen wir z. B., wie aus dem Änderungsantrag aller Fraktionen ersichtlich ist, gerade Studierenden mit Familienpflichten bei den Prüfungsbedingungen verstärkt helfen.

Drittens: Es führen viele Wege nach Rom; ebenso führen viele Wege an die Hochschule. Wer sich zuerst für eine berufliche Ausbildung, beispielsweise mit einem Meisterabschluss, entscheidet, kann jetzt auch ohne die bisher verlangte vierjährige Berufserfahrung seine Bildungsbiografie nahtlos an einer Hochschule fortsetzen.

Viertens: Wir gestalten die Erhebung der Studiengebühren, z. B. für Familien mit mehreren Kindern, noch sozial verträglicher. Als „Kinderland Baden-Württemberg“ haben wir eine besondere Pflicht in diesem Bereich.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Erfolg gibt uns Recht: 10 % mehr Studienanfänger im neuen Studienjahr 2008/2009 sind ein Beweis für unsere erfolgreiche Hochschulpolitik. Baden-württembergische Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien sind attraktive Studienstandorte. Noch nie haben in Baden-Württemberg so viele junge Menschen studiert wie in diesem Semester.

(Abg. Werner Pfisterer CDU: Ganz wichtiger Satz!)

Meine Damen und Herren, die Hochschulen eines Landes sind seine Visitenkarten. Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige und eine der besten Studienlandschaften der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall des Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP)

Dies belegen nicht zuletzt die Erfolge bei der Exzellenzinitiative und die Spitzenergebnisse in allen Hochschulrankings.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was hält uns davon ab, noch besser zu werden? Stimmen Sie alle diesem Gesetz zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Man- fred Groh, Abg. Werner Pfisterer und Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Einer der besten Abgeordneten aus dem ganzen Allgäu! – Heiterkeit bei der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Fohler für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon bei der ersten Lesung und auch bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Wissenschafts

ausschuss sehr deutlich gemacht, dass wir das Ziel des Gesetzentwurfs, die Berufsakademien als duale Hochschule unter dem Dach eines gemeinsamen Hochschulgesetzes zu integrieren, ausdrücklich begrüßen.

Die Berufsakademien in Baden-Württemberg bieten mit ihrer engen Verzahnung von Theorie und Praxis eine wissenschaftlich hochwertige und attraktive Ausbildung für die Studierenden.

(Beifall des Abg. Norbert Zeller SPD)