als Mindestvoraussetzung für einen Standesamtsbezirk müsse das Vorhandensein von mindestens zwei qualifizierten Standesbeamten vorgesehen werden. Dies ist absolut richtig und wird von uns nachhaltig unterstützt.
Die Anforderungen an die Bestellung, die Fortbildung und den Widerruf sollten im Zuge der zu erlassenden Landesverordnung verbindlich geregelt werden.
Ich will die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle bei den Fachverbänden ebenfalls für ihre Arbeit und Unterstützung zu bedanken, insbesondere was die Vorberatung dieses Gesetzentwurfs anbelangt.
Mit § 2 des Gesetzentwurfs wird bestimmt, dass jede Gemeinde einen Standesamtsbezirk bildet. Auch dies wird von uns begrüßt. Allerdings werden die Aufgaben – ich habe es eben schon erwähnt – immer komplexer und komplizierter. Deshalb appellieren wir insbesondere an die kleineren Kommunen, im Wege von freiwilligen Zusammenschlüssen größere Standesamtsbezirke mit Nachbargemeinden zu bilden, um effektiver arbeiten zu können.
Den Vorschlag, dass dies erst ab 10 000 Einwohnern geschehen soll, halten wir für problematisch. Einerseits hat der Fachverband recht, wenn er darauf hinweist, dass hohe qualitative Ansprüche bestehen und größere Einheiten deshalb sicher geeigneter sind. Andererseits schlägt da natürlich auch unser kommunales Herz, denn man muss vor Ort die jeweiligen besonderen Gegebenheiten berücksichtigen, z. B. Anfahrtswege; denn die Standesämter sollen sich ja nah bei den Bürgerinnen und Bürgern befinden. Deshalb sind wir im Augenblick der Auffassung, dass die Zahl von 5 000 Einwohnern die richtige ist.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen: In der Einzelbegründung zu § 4 wird die Möglichkeit der Bestellung sogenannter Traustandesbeamter angesprochen. Allerdings ist für uns inakzeptabel – wenn die Landesregierung dies so vorhätte –, dass dies erst ab 20 000 Einwohnern gelten soll. Denn, meine Damen und Herren, dass in Baden-Württemberg Oberbürgermeister, Bürgermeister und Ortsvorsteher Trauungen durchführen, ist eine gute Tradition. Das sollte beibehalten werden. Ich weiß, wovon ich hier rede. Das ist immer ein Highlight in der ansonsten manchmal sehr schwierigen – –
Auch für Bürgermeister. Ich spreche gerade nicht von den Brautpaaren, sondern von den Bürgermeistern, lieber Kollege Gall.
Insgesamt gibt es im Innenausschuss noch viel Beratungsbedarf, meine Damen, meine Herren. Es muss aber ein Gesetz herauskommen, das den gestiegenen qualitativen Anforderungen an die Standesbeamtinnen und Standesbeamten gerecht wird, und es muss ein Gesetz herauskommen, das nicht zu Mehrbelastungen bei den Kommunen führt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der ersten Lesung sind sicherlich nicht allzu viele Anmerkungen zu treffen und keine sehr tiefschürfenden Debatten notwendig. Es ist ein Gesetz, mit dem wir im Großen und Ganzen einverstanden sind.
(Heiterkeit – Abg. Walter Heiler SPD: Das wollte ich nie! – Gegenruf der Abg. Katrin Altpeter SPD: Nicht für geschenkt!)
wenn auch bei einer unwichtigen Frage, einer Nebensächlichkeit. Das war es jetzt für diese Legislaturperiode, Herr Kollege.
(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Warum denn das? – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sie müssen jetzt auch niemanden beschimpfen, bei diesem Punkt! – Weitere Zurufe)
Wenige Bemerkungen: Die Zuständigkeit ist bei den Gemeinden richtig angesiedelt. Auch die kleinste Gemeinde muss nach wie vor trauen können. Das ist immer der Bürgermeister. Letztendlich geht es um die Bürgermeister; Herr Kollege Heiler, das wissen Sie selbst.
Es gehört zu den Highlights des Bürgermeisterberufs, samstags um elf den Kumpel aus dem Fußballverein zu trauen. Das wissen wir. Das ist eine gute Tradition, und das wollen wir gar nicht ändern.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Kollege Heiler spielt ja gar nicht Fußball! – Heiterkeit – Gegenruf des Abg. Walter Heiler SPD: Ich bringe dir mal Zeitungsaus- schnitte mit, mein Lieber!)
Dennoch muss das Gesetz Anlass sein, deutlich zu machen, dass die fachlichen Anforderungen – der Staatssekretär hat es gesagt – zugenommen haben, gerade auch durch den Charakter der Einwanderungsgesellschaft und durch viele „ausländische“, rechtlich manchmal sehr komplizierte Familienkonstellationen. Das internationale Familienrecht ist sehr kompliziert. Es muss deutlich gemacht werden, dass der Beruf der Standesbeamtin und des Standesbeamten sehr anspruchsvoll und qualitätsvoll ist. Wir in der Politik haben die Aufgabe, ihnen den Rücken freizuhalten und dafür zu sorgen, dass ständige Fortbildung stattfinden kann, sodass sie diese Tätigkeit auf hohem Niveau ausüben können.
Durch die Neuorganisation insgesamt kommen wir auch in die Situation, dass die Standesbeamten mehr Aufgaben als vorher haben. Mein Kollege Franz Untersteller, bekennender Saarländer und Hobbyfamilienforscher, hat mich darauf hingewiesen, dass es für die Familienforschung künftig ja nicht
mehr so leicht sein wird, weil man sich nicht mehr an das zentrale Standesamt in Berlin wenden kann, sondern das örtliche aufsuchen muss. Dann aber beginnt die Recherche. Das zeigt, welch hohe Kunstfertigkeit künftig von Standesbeamten verlangt werden wird.
Die finanziellen Folgen für die Kommunen – das sehen wir so wie die SPD – halten wir für offen. Da ist die Formulierung in Teil D des Vorblatts des Gesetzentwurfs vielleicht ein bisschen verfrüht. Ob das Gesetz tatsächlich keine finanziellen Folgen hat, hängt von der Art der künftigen elektronischen Registerführung ab. Da bekunden wir unseren Vorbehalt und wollen noch mehr Informationen.
Ein Punkt zum Schluss, der uns wichtig ist: Dieses Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes in Baden-Württemberg bietet dem Land und uns noch einmal die Chance, das Thema „Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften“ in Ord nung zu bringen. Wir haben aus unserer Sicht bis heute einen nicht hinnehmbaren Zustand der Diskriminierung. Das Ehepaar wird nach wie vor im schön geschmückten Trauzimmer vom zuständigen Standesbeamten, von der Standesbeamtin oder sogar vom Bürgermeister würdevoll getraut, während die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft sehr oft in der Besenkammer des Landratsamts geschlossen wird, Herr Staatssekretär.
Ich finde, wir sollten dieses Gesetz endlich nutzen, um mit dieser Diskriminierung Schluss zu machen, auch für kleine Gemeinden die Zuständigkeit der kommunalen Standesämter einführen und endlich gleiche Verhältnisse schaffen. Der Bundesgesetzgeber hat das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft doch deshalb eingeführt, damit sie würdevoll begründet werden kann. Es ist kein Verwaltungsakt auf Landratsamtsebene, sondern es ist ein Akt auf Standesamts ebene, und wir werden – ich kündige das an – bei den weiteren Beratungen entsprechende Anträge einbringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor 254 Jahren, am 6. November 1754, hatte der Pfarrer von Treptow in Hinterpommern im Kirchenbuch zu beurkunden, dass dort ein gewisser Friedrich Wilhelm Karl von Württemberg geboren wurde. Der Säugling wuchs zu jenem dicken Friedrich heran, der sich 1806 hier in Stuttgart zum König ausrief. Hätte der Treptower Pfarrer damals etwas falsch gemacht, hätte das nicht geschehen können. Es wäre vielleicht auch ein Segen gewesen, das weiß ich nicht.
Daran erkennt man aber die Wichtigkeit des Personenstandswesens, das mehr als 100 Jahre später von der staatlichen Obrigkeit übernommen wurde. Es war richtig, dass man es den Kirchen weggenommen und in die staatliche Obrigkeit überführt hat. In Baden – vorbildlich wie immer – wurde bereits 1869 die Zivilehe eingeführt, und Württemberg folgte mit dem Rest des Deutschen Reiches 1875. Dieses Personenstandswesen hat also eine lange Tradition und ist auch seit dieser Zeit gesetzlich geregelt.
Müsste man jetzt auf dem Standesamt nur das Jawort von Brautpaaren entgegennehmen, bräuchten wir dieses Gesetz nicht, aber Standesbeamte haben wirklich vielfältigere und immer komplizierter werdende Aufgaben zu erfüllen. Es wurde schon vom Kollegen Sckerl darauf hingewiesen, dass durch einen oder mehrfachen Migrationshintergrund komplizierte Rechtslagen bestehen, und da muss man sich auskennen. Deshalb ist es richtig, dass mindestens die Befähigung für den mittleren Dienst oder eine vergleichbare Ausbildung als Voraussetzung vorgeschrieben wird und man diese Einführungslehrgänge und Praxiszeiten nachweisen muss, bevor man mit einer solchen Aufgabe betraut wird.
Wir bedauern ein bisschen, dass der Wunsch der Standesbeamtenschaft nach einer Fort- und Weiterbildungspflicht hier jetzt nicht festgeschrieben wurde.
Wir ermuntern einfach zu einem lebenslangen Lernen wie sonst auch, und die Kolleginnen und Kollegen Gemeinde oberhäupter – das hat der Kollege Heiler hier schon festgestellt – brauchen nicht darauf zu verzichten, Trauungen vorzunehmen. Wir wollen einmal darüber reden, ob das auf die Großen Kreisstädte beschränkt bleiben muss. Aber ansonsten können ja auch ehrenamtliche und hauptamtliche Orts- und Bezirksvorsteher dies vornehmen. Darüber müssen wir in den Ausschussberatungen weiter reden.
Wir begrüßen dieses Gesetz als Stärkung der Verwaltungskraft. Denn wenn neue Standesamtsbezirke entstehen, können das nur größere Bezirke sein. Das Problem, das der Kollege Heiler genannt hat, sehe ich nicht, weil es auch mobile Standesämter geben kann. Es muss ja nicht sein, dass sich die Leute zum Standesamt begeben, sondern es kann sich auch ein Standesbeamter an einen beliebigen Ort in einer Gemeinde, der vorher festgeschrieben wird, begeben. Sie wissen, in der Gemeinde Starzach, wo unser hochverehrter Fraktionsvorsitzender geboren wurde, kann man auch auf Schloss Weitenburg heiraten,
weil man dort eine Außenstelle des Standesamts eingerichtet hat. All diese Dinge sind machbar und regelbar.
Die Zusammenlegung von Standesamtsbezirken auch über Gemeindegrenzen hinweg halten wir für richtig. Da schließen wir uns Ihrem Appell an. Man sollte da versuchen, gemeinsam etwas zu machen. Dies würde eine Spezialisierung der Beamtinnen und Beamten und eine Aufgabenteilung ermöglichen.
Eines noch: Gönnen wir dem Kollegen Pauli noch eine Weile – es wird nicht mehr allzu lange dauern – die Möglichkeit – nicht in der Besenkammer, sondern in einem angemessenen Rahmen –, in seinem Landratsamt Lebenspartnerschaften besiegeln zu helfen. Die FDP/DVP hat nichts dagegen. Wenn das im Standesamt vorgenommen würde, wäre uns das auch lieber. Aber denken Sie bitte daran, dass die Kollegen Land räte, die ja noch unter uns sind, auch noch etwas Schönes machen möchten.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Beate Fauser FDP/ DVP: Bravo! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Die machen es doch gar nicht!)
Standesämter sind sehr wichtig, damit mit der Identität des Einzelnen nicht Schindluder getrieben wird. Oftmals wird der Eindruck vermittelt, deren Aufgaben seien auf besondere Familienereignisse reduziert. Nein, man muss wissen, dass man sich auf die Feststellungen eines Standesamts verlassen kann.
In anderen Staaten kann man sein Geburtsdatum und seinen Namen mehrfach ändern. Sie wissen, auch bei uns kann man seinen Namen ändern. Sie kennen die Geschichte: Kommt einer aufs Standesamt und sagt, er möchte seinen Namen ändern. Darauf sagt der Standesbeamte: „Das ist nicht so einfach. Wie heißen Sie denn?“ Dann sagt der: „Fritz Fliegenschiet“. Da sagt der Beamte: „Na ja, da könnte man über eine Namensänderung reden. Wie möchten Sie denn heißen?“ Dann sagt der: „Gustav Fliegenschiet“.