Aber beim Abhören muss man sich natürlich auch im Klaren darüber sein: Die Betroffenen sind selten mit ihrem Namen und der Adresse der Vollzugsanstalt im Telefonverzeichnis enthalten. Daher muss man sich in der Regel erst die Daten beschaffen, z. B. über einen IMSI-Catcher. Das ist natürlich ein sehr aufwendiges Verfahren. Aber die Möglichkeiten des Abhörens, z. B. auch gezielt im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, werden dadurch nicht beseitigt, und auch die Ortung bleibt weiter wichtig.
Herr Minister, die Abhörmöglichkeit durch die Polizei wird doch eingeschränkt. Oder verstehe ich das falsch? Denn wenn man nicht mehr in das Gefängnis hinein oder aus dem Gefängnis heraus telefonieren
Ich gehe jetzt davon aus, dass Sie die strafprozessualen Maßnahmen im Rahmen der TKÜberwachung meinen.
Denn präventives Abhören gibt es bei uns nicht. Das haben wir auch im neuen Polizeigesetz nicht vorgesehen. Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens könnte die Frage auftauchen: Wie kann man den Telefonverkehr abhören? Aber dann muss man natürlich auch irgendwo die Verbindung haben. Die ist auch nicht leicht zu bekommen. Aber darüber brauchen wir nicht zu reden. Die Möglichkeiten bleiben erhalten.
Was man aber in Offenburg zusätzlich in Betrieb nehmen können wird, ist eine Anlage, die sich in dem Moment, in dem irgendwo ein Funksignal auftaucht, selbst einschaltet. Sie schaltet sich sehr schnell ein, schneller als Sie überhaupt „Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz“ sagen können. Sie schaltet sich so blitzartig ein, dass man selbst SMS erwischt, und stört dann den Funkverkehr. Das ist die erste Offenburger Variante. Sie können aufgrund dieses Gesetzes eine dauerhafte Störung vornehmen, aber Sie können auch die erwähnte Störung aktivieren, die sich sofort einschaltet, wenn ein Signal in der Luft ist.
Sie können aber natürlich, wenn Sie jemand Bestimmten erwischen wollen, die Anlage auch abschalten und mit der Ortung vorgehen, wenn es sich um einen Fall handelt, in dem lange telefoniert wird und die Ortung gute Chancen hat. Sie können die Anlage natürlich auch dann nicht oder in Teilen der Anstalt nicht in Betrieb nehmen, wenn es ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gibt, in dem abgehört wird. Es wird also nur eine zusätzliche Maßnahme ermöglicht, die, glaube ich, sehr sinnvoll ist.
Auch die Kosten sind angesprochen worden. Wir werden die Kosten aus einem 30-Millionen-€-Programm bestreiten, das der Landtag dankenswerterweise beschlossen hat, um die Sicherheit in baden-württembergischen Vollzugsanstalten und den Jugendstrafvollzug in Adelsheim weiter zu verbessern. Das ist jetzt genau die Umsetzung dieses Programms. Ich glaube, dies geschieht in einer höchst sinnvollen Weise; denn natürlich bekommen wir dadurch mehr Sicherheit. Selbst wenn es in Lörrach 250 000 € kostet, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen: Diese 250 000 € in Lörrach sind für mich gut ausgegebenes Geld, weil wir schon davon ausgehen können, damit bestimmte Dinge in dieser Anstalt künftig sehr wirksam verhindern zu können. Ich habe vorhin gesagt, worum es geht.
Zu Recht ist darauf hingewiesen worden: Wir können damit rechnen, dass es in Zukunft billiger wird. Nur muss einmal einer anfangen, all die Gegenargumente auszuräumen und die Sache zu erproben. Ich bin sicher, dass wir damit gute Erfahrungen machen werden.
Jetzt bin ich beim letzten Argument, den alternativen Telefonmöglichkeiten. Zunächst einmal von der Logik her: Wenn es so wäre, dass man die Alternativen missbrauchen könnte, dann könnte die logische Konsequenz jetzt nicht sein, das Handythema auszusparen, sondern müsste lauten, das Handythema in Angriff zu nehmen und anschließend zu fragen: Was machen wir mit den anderen Möglichkeiten?
Herr Abg. Zimmermann, ich möchte an dieser Stelle übrigens sagen, dass ich Ihren immer aktiven Einsatz für die Vollzugsanstalten bekanntlich schätze, aber ich weiß nicht, welche Telefonanlagen Sie gesehen haben. Ich sehe wie zuletzt in Mannheim immer nur solche, die wie eine Telefonzelle bei der Deutschen Bahn in einem Glaskästchen hängen, die meisten auf dem Gang, immer aber in Räumen, zu denen natürlich Bedienstete und auch andere Zugang haben. Jetzt muss man einmal sagen: Da würde doch niemand etwas Kritisches verabreden, wenn er weiß, es hört jemand zu. Ich sage Ihnen: nicht einmal in ausländischer Sprache. Denn manchmal denkt man ja, dass es große Solidarität unter den Gefangenen gibt. Aber selbst wenn da einer auf Russisch telefonieren würde, würden ihn wahrscheinlich drei andere Russen hören, und der erste würde ihn vielleicht sofort verpfeifen, um sich Pluspunkte bei der Gefängnisdirektion zu verschaffen.
Der zweite würde ihn möglicherweise, wenn er Pech hat, erpressen, und der dritte möchte vielleicht selbst bei dem Geschäft dabei sein. Daher würden die Dinge, um die es hier geht und die wir hier verhindern wollen – das sage ich Ihnen offen –, sicher nicht an einem dieser Telefone, die auf dem Gang hängen – in Mannheim können Sie von drei Stockwerken aus zuhören –, verhandelt.
Sollten wir den Eindruck bekommen, dass sich das Geschehen verlagert, dann müssten wir dieses Thema natürlich aufgreifen. Vorher haben wir uns daran orientiert, dass wir die Rechte und die Möglichkeiten der Gefangenen nur dann einschränken, wenn es aus Sicherheitsgründen nötig ist. Bis jetzt haben wir den Eindruck, dass die Gefahr nicht aus diesen Telefonaten herrührt, sondern dass die Gefangenen natürlich alle Anstrengungen unternehmen, um Handys ins Gefängnis zu bekommen. Das Handy wird jedoch schlagartig uninteressanter, wenn bekannt ist, dass kein Empfang möglich ist. Dann wird vermutlich auch der Schmuggel nachlassen. Im Moment fischen wir noch – die Zahlen sind genannt worden – eine beträchtliche Zahl pro Jahr heraus.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung bei diesem, glaube ich, wichtigen Schritt nach vorn. Die Bedeutung dieser Angelegenheit darf man gar nicht unterschätzen. Wir werden schauen, welche Erfahrungen wir damit machen. Ich bin sicher, es werden positive Erfahrungen sein.
Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen in der Allgemeinen Aussprache über diesen Gesetzentwurf vor.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2599. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/2635. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieser Paragraf einstimmig beschlossen.
Wer § 2 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig zugestimmt.
Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist § 3 einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Verhinderung von Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten (Justizvollzugsmo- bilfunkverhinderungsgesetz – JVollzMVG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieses Gesetz vom Landtag einstimmig beschlossen worden. Vielen Dank.