Protocol of the Session on February 28, 2008

Zum Schluss zu einem anderen Aspekt. Ich bin sehr froh, dass wir dieses Thema heute zum wiederholten Mal diskutieren. Wir hatten es im Umweltausschuss, im Europaausschuss und auch schon zweimal im Plenum.

Ich möchte an dieser Stelle wiederum die Möglichkeit nutzen, die Käufer und Benutzer auf ihre Einflussmöglichkeit, ja sozusagen auf ihre Machtstellung hinzuweisen. Der Abnehmer kann die Entwicklungen der Hersteller jederzeit mitbestimmen, indem er eben Autos mit geringem Spritverbrauch kauft. Damit kann er sein Umweltbewusstsein beweisen und dokumentieren.

(Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Darüber hinaus ist es mir wichtig, auch beim Thema Verkehr auf das Energiesparen hinzuweisen und die Menschen überall dafür zu sensibilisieren. Ich habe im Umweltausschuss gesagt – jetzt zitiere ich mich selbst, mit Genehmigung der Präsidentin –:

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Für die Umwelt ist das Auto am besten, welches, wenn es nicht unbedingt gebraucht wird, in der Garage, im Carport oder auf dem Stellplatz bleibt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, des Fahrrads oder der Füße wird der CO2-Ausstoß am besten vermieden. Das passt jetzt auch wieder, Herr Fraktionsvorsitzender, zu der Diskussion, die wir vorhin über die Sportförderung geführt haben.

(Abg. Elke Brunnemer CDU: Jawohl! Wir schaffen die Autos ab! – Unruhe)

Das tut der Umwelt gut, und es tut dem Körper gut.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Man stößt aber mehr CO2 aus, wenn man mehr O2 aufnimmt!)

Als Schlussaspekt möchte ich noch erwähnen – darauf hat auch die Kollegin Berroth hingewiesen –: Selbstredend wird in allen anderen Sparten neben den Pkws – hier geht es um Pkws, es geht aber auch um Lkws –, etwa im Bereich der Kraftwerke und in anderen Bereichen von Umwelt und Energie, hinsichtlich der Verminderung des CO2-Ausstoßes in eine ähnliche Richtung marschiert.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Ministerin Gönner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die Uhr und angesichts der Tatsache, dass wir beim letzten Tagesordnungspunkt mit einer Aussprache angelangt sind, versuche ich, mich kurz zu fassen, und hoffe, dass mir dieser Versuch gelingt.

Zunächst einmal bedanke ich mich bei Ihnen, Herr Untersteller, dafür, dass Sie eine Veranstaltung der Landesregierung als denkwürdig bezeichnen.

(Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)

Ich glaube, es ist uns gelungen, etwas zu tun, was für BadenWürttemberg wichtig ist: einen Anstoß für die Diskussion in Brüssel zu geben. Das ist auch für die weitere Diskussion in Brüssel in den nächsten Monaten notwendig.

Klar ist, dass es keine Alternative zum Klimaschutz und damit zur Verringerung der Treibhausgasemissionen gibt. Darin stimmt dieses Haus, glaube ich, überein. Dann müssen allerdings auch in allen Sektoren die vorhandenen Potenziale zur

Senkung der Treibhausgasemissionen genutzt werden – auch im Verkehrsbereich.

Der Vorstoß der EU-Kommission zur Reduzierung der CO2Emissionen ist deshalb zu begrüßen, auch wenn einzelne Punkte des Kommissionsvorschlags noch diskutiert werden müssen.

In der weiteren Diskussion sind aus meiner Sicht vier Punkte zu berücksichtigen.

Erstens: Alle Fahrzeughersteller und Fahrzeugklassen innerhalb der Europäischen Union müssen jeweils ihren größtmöglichen Beitrag zur CO2-Minderung leisten – auf der Basis des vorgeschlagenen Ziels von 130 g CO2/km im Mittel der Fahrzeuge. Eine spürbare Reduzierung kann aber nur erreicht werden, wenn alle Fahrzeugsegmente – vom Kleinwagen bis hin zu den schweren Fahrzeugen – den ihnen zumutbaren Beitrag leisten. Dies darf zu keiner einseitigen Lastenverteilung zwischen den Automobilherstellern und damit nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen.

Richtig ist dabei ohne Zweifel – das hat auch Kollege Scheuermann sehr deutlich gesagt –, dass größere Fahrzeuge auch einen größeren Beitrag leisten müssen. Wenn wir aber die vom Verkehr geforderte wirksame Reduzierung der Treibhausgas emissionen erreichen wollen, dürfen kleine und mittlere Fahrzeugmodelle nicht aus der Verantwortung entlassen werden, denn von ihnen geht der Hauptanteil an den CO2-Emissionen bei Pkws, nämlich 88 %, aus. Wesentlich sind dabei die Zulassungszahlen bei dieser Gruppe.

Zweitens: Die Motivation der Fahrzeughersteller zu Innovationen muss deutlich ausgebaut werden. Dabei sollten nach meiner Auffassung alle nachweisbaren Möglichkeiten zur CO2-Minderung am Fahrzeug auf die Einhaltung des Grenzwerts angerechnet werden, z. B. ein sechster Getriebegang als Spargang, besonders effiziente Klimaanlagen mit CO2 als Kältemittel, Entwicklungen am elektrischen Bordnetz oder bei der Beleuchtungsanlage und weitere noch zu erschließende Potenziale.

Dies alles führt zu einer Reduktion von CO2-Emissionen, wird heute bei der Abnahmemessung nach dem Europäischen Fahrzeugzyklus aber nicht berücksichtigt. Deswegen muss dies entsprechend aufgenommen werden. Das scheint auf den ers ten Blick – wie so häufig – eine kleine Menge zu sein, aber wir wissen ja alle – und das ist gut Schwäbisch –: Kleinvieh macht auch Mist. Deshalb sollte man das mit einbeziehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Minister Willi Stächele: Sehr richtig! Das gilt auch in Baden!)

In Baden-Württemberg, wie immer, Herr Staatsminister.

Drittens: Für die Fahrzeughersteller müssen die Rahmenbedingungen nicht nur klar und eindeutig sein. Es müssen auch realistisch darstellbare Ziele und Zeithorizonte vorgegeben werden. Es dürfen auch keine Strafen um der Strafe willen verhängt werden. Abgaben bei Überschreitung der Vorgaben müssen vom zeitlichen und vom finanziellen Rahmen her angemessen sein und so gestaltet werden, dass sie wirklich Anreize für technische Neuerungen bieten können, ohne die Innovationsanstrengungen zu behindern.

Viertens – da teile ich die Auffassung des Kollegen Ehret –: Bei allen Aktivitäten dürfen wir einen weiteren wichtigen Aspekt nicht vergessen: Entscheidende Erfolge bei der Senkung des Kraftstoffverbrauchs und damit der CO2-Emissionen sind über den Käufer zu erreichen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es bei den Herstellern schon fortschrittliche Ansätze gab, verbrauchsarme Fahrzeuge anzubieten. Der Hybridantrieb war bereits Ende der Achtzigerjahre in Deutschland marktreif. Die se Ansätze wurden jedoch vom Markt nicht angenommen.

Es ist für den Erfolg ebenso wichtig, neben einer Lenkung beim Produkt Fahrzeug auch Anreize für den Käufer vorzusehen, beispielsweise in Form einer CO2-Komponente bei der Kraftfahrzeugsteuer oder einer Neugestaltung der Mineralölsteuer. In Deutschland ist dies bei der Kraftfahrzeugsteuer für das Jahr 2009 geplant. Und nicht zuletzt: Hersteller müssen stärker für verbrauchsarme Fahrzeuge werben und damit den übrigen Klimaschutz unterstützen.

Meine Damen und Herren, ich sehe Ökologie und Ökonomie nicht als Widerspruch. Im Gegenteil, eine nachhaltige Beschäftigung in der Automobilindustrie Europas – und damit auch in Baden-Württemberg – wird in den nächsten Jahrzehnten nur möglich sein, wenn wir Autos bauen, die im Einklang mit den ökologischen Notwendigkeiten stehen.

Ich bin überzeugt davon, dass insbesondere die baden-würt tembergische Autoindustrie die Herausforderungen des Klimaschutzes nicht nur meistern, sondern als Chance begreifen und aufgrund ihrer Innovationskraft zu einem Wettbewerbsvorteil ausbauen wird. Ich glaube, wir sollten sie auf diesem Weg begleiten, indem wir die Schraube durchaus etwas andrehen – auch das ist sicher notwendig –, aber auch Anreize setzen, damit sie sagt: „Es lohnt sich, diese Anstrengung zu machen“ – so, wie wir es in diesem Land immer gemacht haben: Gut vorangehen, fördern und fordern.

(Minister Willi Stächele: Ihr könnte man stundenlang zuhören!)

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/2372. In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Umweltausschusses schlage ich Ihnen folgende Änderung vor: Statt „2. festzustellen,“ soll es heißen: „2. die Landesregierung zu ersuchen, darauf hinzuwirken,“. Es folgen dann die Buchstaben a bis d.

(Abg. Wolfgang Stehmer SPD: Wir wollten getrennt über die Ziffern 1 und 2 abstimmen!)

Dann stimmen wir zunächst über die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung ab. Wer der Ziffer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 1 ist einstimmig zugestimmt.

Wir kommen nun zu Ziffer 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Ziffer 2 in der geänderten Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Die Punkte 10 und 11 sind von der Tagesordnung abgesetzt. Darüber sind die Fraktionen übereingekommen.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2008, Az.: 1 BvR 3262/07 – Verfassungsbeschwerde gegen § 7 Landesnichtraucherschutzgesetz (Rauchverbot in Einraumgaststätten) – Drucksache 14/2367

Berichterstatter: Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. November 2007 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2005 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2003 (Nr. 19) – Die Beteiligung des Landes am Projekt FISCUS – Drucksachen 14/2055, 14/2249