Herr Minister, Sie haben das gerade so dargestellt, als würden wir vorschlagen: Die Kommunen entscheiden selbst. Wir haben gesagt: Die Kommunen können auf Antrag befreit werden. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Liebe Frau Kollegin, verehrte Frau Kollegin Sitzmann! Das haben wir jetzt alles stundenlang im Ausschuss diskutiert!
Wir haben Ihnen glaubhaft und – das glaube ich jedenfalls – überzeugend darlegen können, dass dieser Vorschlag, den Sie hier machen, nicht verfassungsgemäß ist.
der sich wie ich dafür einsetzt, dass die Behinderten im Wohnungsbau nicht zu kurz kommen. Ich sage das noch einmal auch als Wiederholung dessen, was ich bereits im Ausschuss gesagt habe. Bereits heute – da brauchen Sie gar kein neues Gesetz, aber das neue Gesetz wird das nicht verhindern – kommt immer dann, wenn behindertengerechte Wohnungen gebaut werden, ein Förderzuschlag in der Größenordnung von etwa 60 000 € obendrauf, sodass heute, aber auch in der Zukunft immer die Möglichkeit gegeben ist, behindertengerechte Wohnungen höher zu fördern, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Dann muss man auch das Geld bereitstellen, nicht nur die Möglichkeit an- deuten!)
Meine Damen und Herren, ich kann nur noch einmal wiederholen: Dies ist ein guter Gesetzentwurf. Dies ist ein Gesetz
entwurf, der für die Zukunft die notwendige Flexibilität zur Verfügung stellt, und deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Wir hatten es schon mehrfach, dass es bei auf die Länder übertragenen Zuständigkeiten, die in Gesetzesform im Landtag diskutiert werden, erhebliche Überschreitungen der festgelegten Redezeiten gab. Allein bei den Rednern der Fraktionen waren es bei dieser Debatte über zehn Minuten. Meine Bitte ist einfach, dass man den Zeitbedarf künftig bei der Anmeldung der Redezeiten der Fraktionen im Präsidium berücksichtigt. Sonst müssen wir das immer von hier oben aus regeln.
(Abg. Winfried Mack CDU: Herr Schmiedel, Sie ha- ben am längsten überzogen! Ohne Not überzogen! Vier Minuten überzogen! Bringt keine einzige Stim- me mehr!)
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/1767, abstimmen. Abstimmungsgrundlage ist Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschus ses, Drucksache 14/1984.
Landesgesetz zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartierstrukturen (Landeswohn- raumförderungsgesetz – LWoFG)
Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2045-1 Ziffer 1, vor, über den ich zuerst abstimmen lasse. Wer der Ziffer 1 dieses Änderungsantrags zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2045-1, mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über § 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 14/1767, abstimmen. Wer diesem § 1 zustimmt, möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Paragraf mehrheitlich so beschlossen.
Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2045-1 Ziffer 2, sowie der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/2045-2, vor.
Ich lasse zunächst über Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD abstimmen. Wer der Ziffer 2 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch Ziffer 2 dieses Änderungsantrags abgelehnt.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/2045-2, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über § 2 des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 14/1767, abstimmen. Wer § 2 zustimmt, möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist § 2 mehrheitlich zugestimmt.