Protocol of the Session on November 29, 2007

Das ist aber Schnee von gestern. Ich kann nur sagen: Wir müssen jetzt versuchen, den Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Wir müssen versuchen, zusätzliche Wohnungen zu bauen.

Ich will an dieser Stelle mit Ihnen nicht noch einmal über die Konstruktion der L-Bank-Regelung für den Mietwohnungsbau diskutieren. Das haben wir oft gemacht. Sie können es darstellen, wie Sie wollen; es gibt zwei Fakten:

Erster Fakt ist, dass über die KfW und die L-Bank rund 100 Millionen € – in diesem Fall nicht Haushaltsmittel – eingespeist werden, um Mietwohnungen zu verbilligen. Das hat dazu geführt – nach dem Stand von heute; ich habe gerade die Nachricht bekommen –, dass seit dem 1. April dieses Jahres über dieses L-Bank-Programm 1 400 Mietwohnungen in Baden-Württemberg gebaut worden sind.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Die dürften doch gar nicht gebaut werden! Das Mietrecht spricht doch da- gegen! Das ist doch irre!)

Das ist mehr als doppelt so viel wie in der Vergangenheit in einem Jahr.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das Mietrecht spricht doch dagegen! Das kann doch gar nicht sein! Das ist ja irre! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ja, das ist irre! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Mit diesem Mietrecht kann das gar nicht sein, hat der Rülke gesagt!)

Herr Kollege, ich spreche doch im Augenblick gar nicht vom Mietrecht.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Aber er! – Abg. Rein- hold Gall SPD: Ihr Parteifreund! Das ist doch eine Firma!)

Wer spricht jetzt? Spreche ich oder sprecht ihr? Entschuldigung! – Ich spreche jetzt nicht – –

Das Wort hat jetzt der Herr Wirtschaftsminister.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Noch einmal zum Verständnis: Ich habe nicht über Mietrecht gesprochen, sondern ich habe darüber gesprochen, was wir tun können, um die Dellen, die Sie mit Ihrer Politik in Berlin hervorgerufen haben, wieder ausgleichen zu können.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das KfW-Programm ist von uns? Ein Bundesprogramm!)

Dazu habe ich gesagt: Wir müssen im Mietwohnungsbau etwas tun. Wir haben in Baden-Württemberg in einem Dreivierteljahr doppelt so viele Mietwohnungen gebaut, wie dies in der Vergangenheit in einem Jahr der Fall war. Das ist der Fakt, meine Damen und Herren.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Unser Programm? Ein Bundesprogramm!)

Jetzt aber zum neuen Gesetz, zum Wohnungsbauförderungsgesetz selbst.

Meine Damen und Herren, ich bin nicht mit allem einverstanden – das werden Sie verstehen –, was der Oberbürgermeister der Stadt Ulm, Herr Gönner, der auch der Präsident des Städtetags von Baden-Württemberg ist, sagt. Ich bin sicher nicht mit allem einverstanden. Ich schätze ihn sehr. Er ist ein kluger Kopf, der die Situation vor Ort kennt,

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

der auch die Situation der Wohnungswirtschaft vor Ort sehr gut kennt. Wenn der Herr Oberbürgermeister als Präsident des Städtetags vor wenigen Tagen bei einem Wohnungsbaukongress in Stuttgart unter Zeugen öffentlich erklärt hat – ich zitiere ihn jetzt –: „Dies ist ein gutes Gesetz“, dann kann ich dazu nur sagen:

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Eine schlechte Poli- tik!)

Wo Herr Gönner recht hat, hat er recht, und wo Herr Schmiedel unrecht hat, da hat Herr Schmiedel unrecht.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Er hat im- mer unrecht! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Bra- vo!)

Es ist darauf hingewiesen worden, worum es in diesem Gesetz geht. Es geht im Grund um zweierlei Dinge.

Erstens wollen wir den Rahmen nutzen, den uns der Bundesgesetzgeber gegeben hat – Stichwort Föderalismusreform; darauf ist hingewiesen worden. Dazu brauchen wir einen breiten, flexibel angelegten Rahmen, damit die Anforderungen der Wohnungsbaupolitik in Zukunft mit diesem Gesetz auch inhaltlich ausgeführt werden. Darauf ist wiederholt hingewiesen worden. Ich will das nicht wiederholen.

Ich möchte nur noch einmal auf den Punkt eingehen, dass wir z. B. die Möglichkeit haben, uns in der Zukunft nicht mehr nur auf die Förderung von einzelnen Objekten zu beziehen, sondern auch ganze Quartierstrukturen in den Fokus zu nehmen, dass wir die Möglichkeit haben, z. B. das Thema „Soziales Umfeld“ von solchen Quartierstrukturen in den Fokus zu nehmen, dass wir die Möglichkeit haben, diese beiden Themen mit Städtebausanierungsmitteln zu verknüpfen. Dies alles gibt in der Kombination eine neue Möglichkeit für eine qualitativ neue Wohnungsbaupolitik in Baden-Württemberg, die wir in der Vergangenheit nicht hatten, die wir aber jetzt in der Zukunft anwenden können. Das ist ein ganz großer Vorteil dieses Gesetzes, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Zweitens haben wir gesagt: Wenn wir schon hergehen und in der Folge der Föderalismusreform ein Gesetz machen, dann müssen wir den ernsthaften Versuch machen, ein Stück weit zur Verwaltungsvereinfachung und damit auch zum Bürokratieabbau beizutragen. Wenn wir dieses Gesetz schon machen, dann muss ein Stück weit Bürokratieabbau damit einhergehen. Auch das haben wir gemacht.

Wenn wir jetzt z. B. mit dem Gesetz die Kostenmiete abschaffen und durch ein neues Instrument ersetzen können, dann schaffen wir damit das wohl Komplizierteste im deutschen Wohnungswesen ab. Das war das erste Beispiel.

Wenn wir jetzt dazu beitragen, dass in der Zukunft die Gemeindeordnung geändert wird und dann die Ausfallhaftung der Gemeinden für Förderdarlehen nicht mehr vorhanden ist, dann ist das ein zweites Beispiel dafür, wie bürokratische Hemmnisse im Wohnungsbau abgebaut werden können.

Insofern stimmt es schon, dass bei dieser Anhörung herausgekommen ist, dass z. B. die Vertreter der kommunalen Landesverbände mit diesem Gesetz durchaus einverstanden waren. Wir haben sogar Lob dafür bekommen. Ich habe für die Städte den Präsidenten des Städtetags Baden-Württemberg, Ivo Gönner, genannt. Das gilt aber auch für die Gemeinden, und das gilt für die kommunalen Landesverbände. Die waren alle unisono der Meinung, dass ihre Interessen, ihre Vorgaben und ihre Vorschläge in das Gesetz aufgenommen worden sind und dass in diesem Gesetz weniger Bürokratie enthalten ist, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Zum ersten Mal, meine Damen und Herren – ich überspitze es jetzt –, wird über Bürokratieabbau nicht nur geredet, sondern wird tatsächlich Bürokratie durch ein Gesetz abgebaut.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Natürlich kann man über das Thema Mietwohnungsbau auch noch von einer anderen Seite her sprechen. Ich will einmal ausdrücklich festhalten, Herr Schmiedel, dass die Förderung der Schaffung von Mietwohnraum in diesem Gesetz keinesfalls mit einem Nachrang gegenüber der Eigentumsförderung versehen ist.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Aber in Ihrer Politik!)

Ich will aber an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich mir durchaus vorstellen kann, dass in der Zukunft auch eine Förderung des allgemeinen Sozialmietwohnungsbaus möglich ist. Das ergibt sich jedenfalls ganz eindeutig aus dem Gesetz.

Da sind jetzt die Zwänge der Universitätsstädte – um einmal ein konkretes Beispiel herauszunehmen; wir wollen es ja so konkret wie möglich machen – angesprochen worden,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr wich- tig!)

die in der Tat auch Wohnraum für die dort Studierenden vorhalten müssen. Jetzt weise ich darauf hin, dass dieser Gesetzentwurf gerade ausdrücklich für den Personenkreis der Studierenden in den Städten eine Öffnungsklausel vorgesehen

hat. Das heißt, hiermit kann geförderter Mietwohnraum für eine bestimmte Zeitdauer auch Studierenden zugänglich gemacht werden. Das sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor. Wenn ich die entsprechenden Mittel im Haushalt habe, dann bin ich auch bereit, in Zukunft solche Förderprogramme für Studierende anzubieten.

(Beifall der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Winfried Mack CDU)

Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass dieser Gesetzentwurf die notwendige Flexibilität hat, um dies durchzubringen.

Frau Kollegin Sitzmann, ich habe verzweifelt, aber ohne Erfolg versucht – und auch andere, noch viel klügere Leute als ich haben das verzweifelt versucht –, Ihnen deutlich zu machen, dass der Vorschlag, den Sie zum Thema Fehlbelegungsabgabe gemacht haben, nicht geht.

(Zuruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Es wäre eine wunderbare Möglichkeit, wenn man sagte: Die Gemeinden sollen doch selbst entscheiden, ob sie die Fehlbelegungsabgabe erheben oder nicht erheben wollen. Eindeutig und klar, ohne dass ich es noch einmal begründe, sage ich: Das ist nicht möglich. Es gibt nur die zwei Möglichkeiten: entweder zu sagen, wir als Land erheben die Fehlbelegungsabgabe, oder zu sagen, wir lassen es bleiben.

Jetzt haben wir Ihnen vorgerechnet, dass die 40 Gemeinden, die wir noch haben – wenn ich da einmal die Stadt Stuttgart herausrechne, die aus der Fehlbelegungsabgabe aussteigen will; auch die Stadt Freiburg will aussteigen; diese beiden Städte machen allein 40 % des Aufkommens bei der Fehlbelegungsabgabe aus –, nach Abzug der Verwaltungskosten noch auf einen Betrag von gut 2 Millionen € kommen. Dazu sagt Ihnen jedes Verwaltungsgericht und auch das Bundesverfassungsgericht, dass dann der Grundsatz der Gleichwertigkeit nicht mehr gegeben ist. Deshalb war es ja auch eine Forderung der kommunalen Landesverbände, dass das Land BadenWürttemberg aus dieser Fehlbelegungsabgabe aussteigt. Das haben wir getan, und dafür haben wir übrigens auch viel Zustimmung bekommen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Sitzmann?

Ja, gern. Klar.

Bitte schön.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass wir in unserem Vorschlag fordern, dass von der Bestimmung, eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben, auf Antrag der Gemeinden abgesehen werden kann, wenn der Verwaltungsaufwand in den Gemeinden für die Erhebung der Ausgleichszahlung in einem unangemessenen Verhältnis zu den erwarteten Einnahmen stehen würde?

Frau Sitzmann, Entschuldigung! Wir sind doch hier nicht im Kindergarten!

Ich dachte, ich stelle jetzt eine Frage.