Protocol of the Session on November 8, 2007

Schon neun Monate vor der Einschulung macht sich die Schule mit Lebenssituation und Entwicklungsstand der Kinder vertraut, und sie berät die Eltern

und zwar die Eltern aller Kinder. Diese Kinder

… stammen aus über 20 Nationen, für vier von fünf ist Deutsch nicht die Muttersprache, viele kommen aus mehr fach belasteten Familien. Hier ist klar, dass Deutsch le sen, sprechen und schreiben zu können vorrangige Be deutung hat.

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Sehr richtig!)

Hier ist klar, dass Gewalt geächtet wird und dass Leistung gefragt ist. Die Elternarbeit sucht ihresgleichen.

Für all das erhält die Grundschule diesen Preis.

Das ist unsere Aufgabe, zusätzlich zum Deutschunterricht für alle Kinder an unseren Schulen. Dieser Aufgabe müssen wir uns erst einmal stellen.

(Glocke des Präsidenten)

Wenn wir diese Pflicht erfüllt haben, dann können wir die Kür ablegen und schauen, wie viel Mehrsprachigkeit wir noch unterstützen und anbieten.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nur darauf hinweisen, dass nach unserer Geschäftsordnung nicht die Genehmigung des Präsidenten vorliegen muss, wenn ein Redner zitieren möchte.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Sehr gut! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Nur in der Aktuellen Debatte, dann aber ja, Herr Präsident!)

Diese Floskel hat sich als schöner parlamentarischer Brauch eingeprägt, und mich freut sie auch immer wieder, obwohl ich

ja nie Nein sage. Ich wollte nur auf diese Tatsache hinweisen. Im Moment haben wir ja keine Aktuelle Debatte. In einer Aktuellen Debatte soll man seine Rede ja ohnehin frei vortragen. Im Rahmen einer normalen Plenardebatte bedarf das Zitieren nicht der Genehmigung des Präsidenten. Das wollte ich nur im Sinne der Zeitersparnis – die Redezeit beträgt ja meistens nur fünf Minuten – anführen.

(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Sagen Sie doch einmal Nein!)

Das Wort für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Staatssekretär Wacker.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich für die Genehmigung des Präsidenten, nun meinen Redebeitrag leis ten zu dürfen.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU – Abg. Reinhold Gall SPD: Auch ohne Genehmigung!)

Ich darf aber jetzt in dieses ernste Thema einsteigen und bin zunächst einmal dankbar, dass wir uns in vielen Fragen über die Bedeutung des muttersprachlichen Unterrichts sehr einig sind. Wir waren uns auch in der letzten Debatte, die wir im März dieses Jahres geführt haben, weitgehend über die Zielsetzung des muttersprachlichen Unterrichts einig. Insofern gehe ich zunächst einmal auf die Aspekte ein, bei denen wir sehr schnell einen Konsens erzielen. Dann gehe ich aber auch gern auf die Streitpunkte ein, bei denen wir am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Konsens erzielen werden.

Zunächst einmal könnte man diese Debatte, meine Damen und Herren, auch unter die Überschrift setzen: „Wie gelingt in unserem Bildungssystem die Integration am besten?“ Wir sind uns, glaube ich, auch sehr schnell darin einig, dass die Sprache, das Erlernen der deutschen Sprache, der entscheidende Schlüssel für eine gelingende Integration und die wichtigste Voraussetzung für eine gelingende Bildungsbiografie ist. Dass noch weitere Aspekte für einen Integrationsprozess wichtig sind, ist natürlich auch völlig unbestritten. Aber jedes Kind, das hier leben möchte, muss die Voraussetzungen erfüllen und muss in erster Linie die deutsche Sprache erlernen.

Deswegen haben wir viele Förderkonzepte schon seit vielen Jahren hierauf ausgerichtet. Bereits gestern sind in der Debatte viele Aspekte diesbezüglich erwähnt worden. Ich kann den Orientierungsplan erwähnen. Ich kann das Konzept „Schulreifes Kind“ erwähnen. Ich kann darüber hinaus auch die Förderklassen und -kurse an unseren Grundschulen erwähnen, die diesem Integrationsaspekt und dem besonderen Förderbedarf Rechnung tragen. Damit ist klar, dass die frühe Sprachförderung letztlich die wichtigste Grundlage für die gelingende Bildungsbiografie ist.

Die Einführung der Fremdsprachen an unseren Grundschulen – um ein weiteres Beispiel zu erwähnen – ist auch ein wichtiger Beitrag dazu, dass Kinder die Grundlagen dafür bekommen, auch in Mehrsprachigkeit aufzuwachsen. Der systematische, schrittweise Ausbau der bilingualen Züge an unseren Schulen ist ebenfalls ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang erwähnt werden muss.

Klar ist: Das Erlernen der deutschen Sprache und daneben die Förderung der Mehrsprachigkeit sind zwei Seiten einer Medaille, die untrennbar zusammengehören.

Sprache, meine Damen und Herren, ist allerdings immer auch Kultur und damit Teil der persönlichen Identität. In einem zusammenwachsenden Europa und bei weltweit zunehmender Verflechtung ist die Beherrschung mehrerer Sprachen deshalb für jeden Einzelnen wichtig und stellt eine Bereicherung dar. Unsere exportorientierte Wirtschaft ist auch auf Mehrsprachigkeit der Menschen – der Kinder von heute und damit der späteren Beschäftigen – angewiesen.

Deswegen stellen wir, meine Damen und Herren, auch das praktizierte Konsulatsmodell im Zusammenhang mit dem muttersprachlichen Unterricht keineswegs infrage. Wir haben hiermit insgesamt gute bis sehr gute Erfahrungen an unseren Schulen gemacht. Durch den regelmäßigen Dialog unseres Hauses mit den Konsulaten ist auch vor Ort eine Weiterentwicklung möglich. Wenn die verantwortlichen Personen vor Ort auch bereit sind, miteinander zu kooperieren, wenn die muttersprachlichen Lehrkräfte mit den Lehrkräften, die unter unserer Dienstaufsicht stehen, gut zusammenarbeiten, kann auch gewährleistet werden, dass die eine Hand weiß, was die andere Hand in dieser Schule leistet.

Deswegen ist auch ganz klar, meine Damen und Herren, dass der muttersprachliche Unterricht – und wir haben in diesem Zusammenhang insbesondere über die Bedeutung der Muttersprache diskutiert – natürlich nur ein Aspekt des Konsulatsmodells ist. Ein weiterer Aspekt und Bestandteil des muttersprachlichen Unterrichts, für den ausschließlich die Konsulate die Verantwortung tragen, ist die Pflege der eigenen kulturellen Identität. So etwas wie Heimatkunde, Heimatgeschichte, das Untersuchen der eigenen Wurzeln, der Herkunft der Kinder aus ihren Herkunftsländern ist ebenfalls Bestandteil.

(Zuruf der Abg. Renate Rastätter GRÜNE)

Deswegen wäre es überhaupt nicht angemessen, wenn wir in diesem Zusammenhang selbst Aufgaben der Herkunftsländer in unsere Verantwortung übernehmen würden. Das steht uns zum einen nicht zu; zum anderen könnten wir dies gar nicht leisten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Der besondere Wert dieses muttersprachlichen Unterrichts, meine Damen und Herren, ist die Pflege der eigenen kulturellen Identität. Diese Pflege der eigenen kulturellen Identität ist kein Widerspruch zur Integration. Denn nur wer seine eigene Herkunft kennt, kann seine eigene persönliche Zukunft meistern.

Deswegen liegt es in der Natur der Sache, dass dieser Unterricht von unseren ausländischen Mitbürgern selbst und von ihrer offiziellen Vertretung in die Hand genommen und verantwortet wird.

Damit, meine Damen und Herren, bin ich beim Thema EURichtlinie. Auch darüber haben wir im März sehr ausführlich diskutiert. Ich darf nur noch einmal kurz auf die Rechtslage verweisen. Wir haben eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1977,

die mit der Formulierung – da haben Sie recht, Herr Kaufmann – zunächst einmal für die Wanderarbeiterfamilien und damit für die sogenannten Wanderarbeiterkinder vorgesehen war. Natürlich sind die Beweggründe der Menschen, die hier leben, heute andere als damals. Aber dennoch ist diese Richtlinie nach wie vor hochaktuell, weil die Pflege der eigenen kulturellen Identität – wie ich eben erwähnt habe – auch Bestandteil eines gelingenden Integrationsprozesses sein kann. Zum anderen ist diese EU-Richtlinie hochaktuell, weil sie von den anderen Staaten innerhalb der EU – zumindest nach unseren Informationen – überhaupt nicht infrage gestellt wird.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Es ist völlig abstrus, was Sie heute hier vortragen!)

Man kann nichts ändern, wenn man einfach davon ausgehen muss, dass eine solche Änderung auf politischem Wege überhaupt keinen Sinn machen würde und keine Chance hätte. Zunächst einmal wäre es fraglich, ob auf Bundesratsebene eine Mehrheit für eine solche Zielsetzung herbeigeführt werden könnte. Die Bundesregierung müsste dafür gewonnen werden, einen entsprechenden Vorstoß gegenüber der Europäischen Union vorzunehmen. Deswegen geht es darum, dass wir diese Rechtsverpflichtung, die wir haben, dazu nutzen, ein sinnvolles Instrument im Dialog mit den Konsulatsvertretungen zu entwickeln, um auch den Konsulatsunterricht weiterzuentwickeln.

Wir müssen davon ausgehen, dass wir es nicht schaffen könn ten oder unser Schulverwaltungspersonal es nicht leisten könnte, in diesen diffizilen und sensiblen Fragen Einfluss auf einen Verantwortungsbereich auszuüben, auf den wir ohnehin rechtlich keine Einwirkungsmöglichkeit haben.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir sind daran interessiert, meine Damen und Herren, dass wir den Konsulatsunterricht im Dialog mit den Konsulaten weiterentwickeln. Wir können selbstverständlich nicht darüber entscheiden. Aber wir haben beispielsweise mit dem italieni schen Generalkonsulat ein gutes „Tandemmodell“ entwickelt, bei dem an einigen Modellschulen die italienischen Konsularlehrkräfte in hervorragender Weise mit den deutschen Lehrkräften in einem gemeinsamen Unterricht zusammenarbeiten, um dort besondere Sprachfördermaßnahmen umzusetzen. Die se Modellstandorte werden ausgeweitet. Sie sind durchaus auch auf andere muttersprachliche Unterrichtsmodelle übertragbar. Aber dieser Weg ist nur gangbar, wenn sich letztlich auch die anderen Konsulate dafür entscheiden.

Meine Damen und Herren, nun zum Thema Rastatt. Es ist jetzt eine gewisse Schärfe in diese Diskussion hineingekommen.

(Zuruf des Abg. Dr. Nils Schmid SPD)

Ich hätte mir gewünscht, dass es zunächst einmal Konsens des Hauses ist, dass hier eine zu begrüßende Entscheidung gefällt wurde, und zwar sowohl vom Verwaltungsgerichtshof in Mann heim als auch – so ist es in den Verlautbarungen des zukünftigen Oberbürgermeisters der Stadt Rastatt in der Presse zu lesen – in Rastatt.

Klar ist, dass wir bei den Kommunen immer dafür geworben haben, dass Räumlichkeiten für den muttersprachlichen Unterricht zur Verfügung gestellt werden. Unsere frühere Kul

tusministerin und unser jetziger Kultusminister haben auch stets dafür geworben. Klar ist auch, dass wir – nachdem der Gemeinderat der Stadt Rastatt diese Entscheidung gefällt hatte, die Räumlichkeiten für den muttersprachlichen Unterricht nicht mehr zur Verfügung zu stellen – dies moniert haben. Wir haben aber auch stets darauf hingewiesen, dass die Kommunen nach dem Schulgesetz und nach der Gemeindeordnung einen Ermessensspielraum haben, diese Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Nein! Nein, den ha- ben sie nicht nach dem Beschluss!)

Moment, Moment! Ich komme gleich auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu sprechen.

Deswegen haben wir gesagt: Es ist eine Frage der originären Zuständigkeit der jeweiligen Kommune, ob solche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, auch wenn wir diese Entscheidung politisch nicht begrüßt haben.

(Zurufe der Abg. Gunter Kaufmann und Ursula Hauß- mann SPD)

Zunächst einmal muss gesagt werden, dass das Verwaltungsgericht in Karlsruhe zunächst der Position der Stadt Rastatt recht gegeben hat.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Nein!)

Das muss man zunächst einmal feststellen.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat dann gesagt, es sei nicht so gewesen, dass die Stadt Rastatt im Rahmen des Ermessensspielraums eine falsche Entscheidung gefällt hätte; sie habe diese Entscheidung jedoch damit begründet, dass der muttersprachliche Unterricht angeblich integrationsfeindlich sei. Ein solches Argument anzuführen, um dem muttersprachlichen Unterricht die Räumlichkeiten zu verwehren, ist als rechtlich nicht angemessen befunden worden, und dies war einer der Hauptgründe für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs.