Protocol of the Session on November 8, 2007

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wer war denn damals im Agrarministerrat?)

Dann sagen Sie: „Frau Künast hat das verbrochen.“ Sie haben es verbrochen, weil Sie jetzt, zehn Jahre später, im Grunde genommen immer noch nicht gelernt haben, wo es langgehen sollte.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Das ist ja der absolute Witz! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: „Haltet den Dieb“, schreit der Dieb!)

Ein paar Sekunden Redezeit habe ich noch.

Die Rede von Frau Chef war – es tut mir wirklich leid – eine Geschichtsstunde, die mich den Tränen nahegebracht hat.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Endlich et- was dazugelernt!)

Bei Herrn Hauk weiß ich, dass er immer die gleiche Rede hält. Insofern ist das, was er sagt, nicht interessant.

(Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Ihr haltet immer die gleiche Rede!)

Aber die Rede von Frau Chef war wirklich neu. Ich hätte gerne gewusst, wer der Redenschreiber war. Denn das muss man bei dieser Rede eigentlich wissen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Elke Brunnemer CDU: Was soll denn das?)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge.

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Macht mal ein bisschen hin!)

Abschnitt I des Antrags Drucksache 14/1148 ist ein Berichtsteil, der für erledigt erklärt werden kann. – Es ist so beschlossen.

Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1148 beinhaltet ein Handlungsersuchen. Ich lasse darüber abstimmen. Wer Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1148 zustimmen möchte, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1148 abgelehnt.

Abschnitt I des Antrags Drucksache 14/1303 ist ein Berichtsteil. Dieser Abschnitt kann wohl für erledigt erklärt werden.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Wir erklären ihn für erle- digt!)

Abschnitt I ist erledigt.

Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1303 beinhaltet ein Handlungsersuchen. Ich lasse darüber abstimmen. Wer für Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1303 ist, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1303 abgelehnt.

Abschnitt I des Antrags Drucksache 14/1340 ist ein Berichtsteil.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Erledigt!)

Er wird für erledigt erklärt. – Es ist so beschlossen.

Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1340 beinhaltet ein Handlungsersuchen. Es ist beantragt, über Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/1340 ziffernweise abstimmen zu lassen.

(Oh-Rufe von der CDU)

Wer für Abschnitt II Ziffer 1 stimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist Abschnitt I Ziffer 1 abgelehnt.

Wer stimmt für Abschnitt II Ziffer 2 des Antrags? –

(Abg. Jörg Döpper CDU: Das werden immer weni- ger! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II Ziffer 2 abgelehnt.

Ich lasse über Abschnitt II Ziffer 3 des Antrags Drucksache 14/1340 abstimmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II Ziffer 3 abgelehnt.

Ich lasse über Abschnitt II Ziffer 4 abstimmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II Ziffer 4 abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 6 ist damit abgeschlossen.

Wir kommen jetzt zu Punkt 7 der Tagesordnung:

a) Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der

Landesregierung – Perspektiven der kommunalen Daseinsvorsorge in Bezug auf Selbstverwaltung, EUWettbewerbsrecht und Privatisierung – Drucksache 14/1121

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Staatsministeriums – Die Stellung der Daseinsvorsorge im neuen Grundlagenvertrag der EU – Drucksache 14/1510

Das Präsidium hat eine Aussprache mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Ich darf die Mitglieder der Regierung bitten, sich an den Redezeiten der Fraktionen zu orientieren.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Sckerl das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehe einmal davon aus, dass dieses Thema nicht so strittig ist wie das Thema, das wir gerade behandelt haben. Daher hoffe ich darauf, dass wir in diesem Hause nach wie vor einen hohen Konsens haben, was das Thema „Kommunale Selbstverwaltung und Stellung und Zukunft der Kommunen in einem Europa des 21. Jahrhunderts“ angeht.

Wir diskutieren auf der Grundlage einer Stellungnahme der Landesregierung vom Juli 2007. Seitdem ist einiges passiert. Es ist durchaus etwas Erfreuliches passiert, meine Damen und Herren. Wir meinen, das gilt es heute zu bilanzieren. Es gilt aber auch, einen Ausblick zu halten. Da werden wir, denke ich, gemeinsam feststellen, dass jetzt nicht – weil wir ein gutes Vertragsdokument bekommen haben – die Zeit gekommen ist, die Hände in den Schoß zu legen. Vielmehr haben wir eine ganze Reihe von Baustellen, um die wir uns kümmern müssen. Dabei kommt es auf ein Land wie Baden-Württemberg, das die kommunale Selbstverwaltung und die Daseinsvorsorge immer in ganz besonderem Maße gepflegt und geschützt hat, in Europa ganz besonders an.

Wir haben die Situation, meine Damen und Herren, dass wir in den letzten Jahren durchaus Sorge haben mussten: Hat die se kommunale Selbstverwaltung, speziell auch baden-würt tembergischer Prägung, Bestand in Europa? Es ging uns dabei niemals darum, Europaskepsis oder Europafeindlichkeit zu propagieren. Im Gegenteil – das reklamieren wir nicht für uns, sondern ich glaube, das ist Konsens hier im Hause –, wir sind begeisterte Europäerinnen und Europäer. Wir hatten aber immer und haben zum Teil immer noch – und das zu Recht – die Sorge, dass Europa bei den Bürgerinnen und Bürgern vielleicht deshalb in Misskredit geraten könnte, weil die Rege

lungswut in Brüssel bei der EU-Kommission und an anderen Stellen zu groß werden könnte, dass die Wünsche auf Eingriffe in nationales Handeln, vor allem aber auch in kommunales Handeln zu groß werden könnten und dass da eine Schieflage entstehen könnte. Diese Skepsis war berechtigt.

Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich und ganz klar: Wir sind froh, dass Ministerpräsident Erwin Teufel – den wir in der Opposition immer hart kritisiert haben – für diesen Punkt im Konvent eingestanden ist; er hat sicherlich seinen historischen Anteil daran, dass wir heute mit diesem Reformvertrag zwar nicht das Buch zuklappen können, aber deutliche Fortschritte erreicht haben.

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Richtig!)

Das war ein gemeinsames politisches Anliegen in diesem Landtag, und dafür sind wir dankbar.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)

Wir hatten in den letzten Jahren, und zwar nicht so sehr auf der politischen Ebene, sondern mehr auf der administrativen Ebene und vor allem auf der Ebene des Rechts – Stichwort Europäischer Gerichtshof –, durchaus die Entwicklung, dass wir eine schleichende Aushöhlung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge nicht nur befürchten mussten, sondern dass diese Aushöhlung zum Teil an ganz verschiedenen Baustellen vollzogen worden ist. Die Frage, wie es in Zukunft weitergeht, war wirklich eine Frage, die mit großer Sorge begleitet werden musste.

Mit dem Grundlagenvertrag von Lissabon Mitte Oktober sind die Rahmenbedingungen für den Bestand der kommunalen Selbstverwaltung baden-württembergischer oder deutscher Prägung und auch einer Daseinsvorsorge unserer Prägung wirklich deutlich verbessert worden – im Vertragstext selbst schon in der Präambel, aber insbesondere in dem sogenannten Protokoll Nr. 9, das ja Bestandteil dieses Vertrags ist. In diesem wird zum ersten Mal in der notwendigen Klarheit auch seitens der Regierungen der Mitgliedsstaaten der EU gemeinsam festgestellt, dass nationale, regionale und lokale Behörden einen weiten – ich betone: einen weiten – Ermessensspielraum bei der Definition und Festlegung von Aufgaben der Daseinsvorsorge haben. Das ist tatsächlich qualitativ etwas Neu es. Es ist, wenn Sie so wollen, eine wichtige Korrektur des bisherigen reinen Binnenmarktmodells, wo wir bei allem Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, bei allem Ja zum Wettbewerb befürchten mussten, dass die Kommunen bei einer sehr marktradikalen Auslegung des Binnenmarktbegriffs letztendlich unter die Räder kommen könnten. Da sind wichtige Fortschritte erzielt worden.

Trotz alledem – das habe ich anfangs schon gesagt – besteht kein Anlass, jetzt die Hände in den Schoß zu legen. Meine Damen und Herren, es bleiben Aufgaben. Trotz dieses Grundlagenvertrags von Lissabon bleibt natürlich die kommunale, die öffentliche Aufgabenerfüllung auch künftig im Spannungsfeld des EU-Wettbewerbsrechts und muss sich – und das noch mehr als bisher – der Konkurrenz z. B. privatwirtschaftlicher Anbieter auch hier in Baden-Württemberg stellen.

Deshalb – ich sage das auch an die Regierung gerichtet – müssen wir gerade in den nächsten Monaten und Jahren mit Ar

gusaugen verfolgen, wie die EU-Kommission die Stärkung der Rechte der Kommunen in diesem Grundlagenvertrag in der europäischen Praxis achtet und umsetzen wird. Das ist keineswegs ausgemacht. Das wird nicht konfliktfrei verlaufen. Das gibt keine kuschelige Veranstaltung. Bisher jedenfalls hat die Kommission auf vielen Feldern sehr entschieden die Auffassung vertreten, dass Kommunen die Aufgaben letztendlich nicht selbst zu erfüllen haben, sondern sie vergeben sollen, dass alle öffentlichen Aufgaben den Marktbedingungen unterworfen werden sollen.