Protocol of the Session on February 14, 2007

a) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschus

ses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 30. Juni 2006 – Denkschrift 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Landeshaushaltsrechnung 2004 – Drucksachen 14/70, 14/843

Berichterstatterin: Abg. Ursula Lazarus

b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschus

ses zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 25. September 2006 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Epl. 11) für das Haushaltsjahr 2004 durch den Landtag – Drucksachen 14/64, 14/844

Berichterstatter: Abg. Ingo Rust

c) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschus

ses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 21. Dezember 2005 – Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2004 – Drucksachen 13/5003, 14/845

Berichterstatter: Abg. Ingo Rust

Die Berichterstatter wünschen das Wort nicht.

(Abg. Ingo Rust SPD: Vorläufig nicht! – Abg. Dr. Ul- rich Noll FDP/DVP: Herr Rust hat heute schon ge- nug geredet!)

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Aussprache zu den Buchstaben a bis c zehn Minuten pro Fraktion.

Ich darf das Wort für die CDU-Fraktion nun Frau Abg. Lazarus erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Überschriften in den Zeitungen Anfang Juli 2006 nach der Vorstellung der aktuellen Denkschrift des Landesrechnungshofs, die ja das Jahr 2004 behandelt, waren wie immer spektakulär. Da konnte man lesen: „Gemälde spurlos verschwunden“ – „Pforzheimer Zeitung“. „Zu viel Personal in den Landesbibliotheken?“ – „Badische Neueste Nachrichten“. „Langzeitstrafe für Firmenboykott“ – „Badische Neueste Nachrichten“. „Nach dem Krötentunnel schaut keiner“ – „Eßlinger Zeitung“. Und schließlich: „Kontrolleure treten auf die Bremse“, wie der „Südkurier“ geschrieben hat. Letzteres bezog sich auf den jährlichen Bericht über den Schuldenstand des Landes.

In diesem Punkt ging der Rechnungshof diesmal einen großen Schritt nach vorne mit dem Vorschlag eines grundsätzlichen Verbots für die Aufnahme neuer Kredite durch die Landeshaushaltsordnung, aber auch durch die Landesverfassung, und zudem noch flankiert durch eine engere Auslegung des Inves titionsbegriffs bei der Berechnung der Kreditobergrenze.

(Abg. Ingo Rust SPD: Sehr guter Vorschlag!)

Im Haushaltsstrukturgesetz ist auch eine Änderung der Haushaltsordnung eingeplant. Die Verfassung soll noch in dieser Legislaturperiode beim Erreichen der Zielmarke der Nullneu

verschuldung – das ist vom Finanzminister heute Morgen wieder bestätigt worden – entsprechend geändert worden.

(Beifall der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Ein neuer Investitionsbegriff wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt – schon deshalb, weil man nicht aus dem Geleitzug aller Bundesländer ausbrechen will. Aber das würde sich ja auch erübrigen, wenn man das Ziel erreicht hat.

Ich füge hinzu und nehme dabei die Antwort auf die zu erwartende Kritik aus den Reihen der Opposition schon voraus: Auch wenn wir den Empfehlungen des Rechnungshofs nicht immer auf Punkt und Komma folgen, so sind wir uns doch in den Zielen einig. Die Denkschrift wurde im Juli veröffentlicht, und jetzt haben wir gerade einen Haushalt verabschiedet, der diese Ziele glaubhaft macht und die dazu notwendigen Ansätze realisiert.

Und was ist denn wichtiger als die Umsetzung der Sparziele? Die Opposition bietet oft Theorie, jedoch verbunden mit riesigen Ausgabeforderungen.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Richtig!)

Die Koalition bietet Praxis. Damit, sehr geehrte Damen und Herren, sind wir die Partner des Rechnungshofs.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! Rich- tig! So ist es! – Oh-Rufe von der SPD)

Noch nie waren wir den Vorstellungen des Rechnungshofs beim Thema Schuldenaufnahme so nahe wie in diesem Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Richtig!)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe auf einige Denkschriftbeiträge ein und ordne diese nach folgenden Gesichtspunkten: erstens Optimierung von Strukturen, zweitens Ressourcennutzung – hierzu möchte ich einige Sätze sagen – und drittens Förderrichtlinien – auch das ist ein Thema, dessen sich der Rechnungshof angenommen hat.

Zum Ersten: Der Rechnungshof macht in seiner Denkschrift deutlich, dass noch immer erhebliche Einsparpotenziale in Verfahrensabläufen und Organisationsstrukturen stecken. Bei der Flurneuordnung – darüber haben wir uns ja lange und durchaus strittig unterhalten – wird gewünscht, das Zuwendungsverfahren und das Vergabewesen weiter zu optimieren. Es wird auch konkret vorgeschlagen, wie man das machen kann. Immerhin hält der Rechnungshof die Einsparung von 300 Stellen für möglich.

Wir haben da eine andere Konstruktion gewählt. Wir haben vorgeschlagen, die Flurneuordnung mit der Vermessungsverwaltung zusammenzulegen, um dann Stellen einzusparen. Das wollen wir machen. Deswegen wird dann auch noch einmal darüber berichtet werden und noch einmal darüber zu diskutieren sein.

Bei den Laboren der Universitätsklinika bestehen nach der Modellrechnung des Rechnungshofs Wirtschaftlichkeitsreser

ven in Höhe von immerhin 9 Millionen €, und bei den Bibliotheken, bei denen der Rechnungshof die Badische und die Württembergische Landesbibliothek miteinander verglichen hat, hat man bei beiden – vor allem aber bei der Badischen – Personalüberhänge festgestellt. Damit sind die Bibliothekschefs nicht immer einverstanden.

(Zuruf der Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE)

Ich glaube, das ist verständlich. Aber immerhin hat man bereits eine Jahresnutzergebühr eingeführt, wie es vorgeschlagen war. Ich denke, auch andere Dinge werden so gehandhabt.

Die Staatsgalerie Stuttgart habe ich bereits genannt. Ich habe schon vorhin von den verschwundenen Gemälden geredet. Das war spektakulär. Aber sie hat auch ein Lob bekommen. Sie hat nämlich durchaus bereits mit der Modernisierung begonnen. Aber die Organisation kann noch wesentlich verbessert werden. Z. B. sollte eine aussagekräftige Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden.

Weitere Wirtschaftlichkeitsreserven sieht der Rechnungshof bei den fünf Musikhochschulen. Damit ist das Ministerium durchaus einverstanden. Wenn man nämlich die Lehrverpflichtungsverordnung aus dem Jahr 1982 den bundesweit geltenden Standards anpasst, dann müssten die Lehrkräfte künftig 24 Semesterwochenstunden unterrichten anstatt bisher 20 Semesterwochenstunden.

Nun etwas zu den Ressourcen. Das Land hat sparsam mit Steuergeldern umzugehen. Da braucht es für Investitionen natürlich auch eine gute Planung. Das führt auch der Rechnungshof aus. Ganz besonders auch bei der Planung – und zwar bei der langfristigen und mittelfristigen Planung – von neuen Haftplätzen im Justizvollzug sei dies nötig. Hier wird gezeigt, dass man das ohne zusätzliches Personal machen könne. Obwohl man laut Bundesverfassungsgericht 1 200 neue Plätze schaffen muss, könne man das ohne zusätzliches Personal schaffen, wird gesagt.

(Zuruf des Abg. Guido Wolf CDU)

Im Gegenteil – sagt der Rechnungshof –, man könne durchaus die notwendigen Investitionen sogar durch Personalabbau gegenfinanzieren. Das heißt, man sollte die kleineren Anstalten auflösen und dann Anstaltserweiterungen oder Neubauten schaffen.

Bei der Vergabe von Gutachten werde bisher nicht ausreichend auf die Wirtschaftlichkeit geachtet, heißt es. Der Rechnungshof meint, es finde kaum Wettbewerb statt. Dazu hat es im Jahr 2005 auch schon eine Beratende Äußerung gegeben. Aber auch da gibt es erste Besserungen. Hierzu liegen schon Berichte vor. Die Zahl der Gutachten ist jedenfalls rückläufig. Es gibt also erste Erfolge.

Noch ein Satz zur Beschaffung von Geräten für die Datenverarbeitung. Inzwischen hat uns die Landesregierung berichtet, was alles geschehen ist. Verschiedene Berichte hierzu liegen vor. So konnten wir im Oktober letzten Jahres nach vielen Beratungen letztendlich zufrieden zur Kenntnis nehmen, was auf den Weg gebracht worden ist.

Nun noch ein Satz dazu, wie man die Fördermittel wirtschaftlicher einsetzen kann. Sie sollten zumindest auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Beispiele hierfür sind die Nahverkehrsförderung und die Förderung der Abwasserbeseitigung, aber auch die Ausbildungsförderung. Die Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs müssten besser überprüft werden. Auch andere kommunale Pflichtaufgaben, die durch Fördermittel unterstützt werden, müssten wesentlich besser kontrolliert werden.

In der Ausbildungsförderung gibt es typische Fehlerquellen, die der Rechnungshof aufzeigt.

Meine Damen, meine Herren, bei konsequenter Umsetzung könnten in den nächsten Jahren allein nach dem Bericht des Rechnungshofs, den wir jetzt vorliegen haben und besprechen, 45 Millionen € und laut Rechnungshof auch 440 Stellen eingespart werden. Das ist viel und das ist wenig zugleich. Gemessen an 42 Milliarden € Schulden ist es ein Promille. Aber es ist ein Promille, das dann jedes Jahr eingespart wird,

(Abg. Karl Zimmermann CDU: In 1 000 Jahren sind wir dann so weit!)

und dann ist es auch wieder viel. Wenn wir daran denken, wie schwierig es ist, diese Stellen einzusparen, dann ist es sogar sehr viel, was uns der Rechnungshof an Möglichkeiten aufzeigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, es lohnt sich, dass der Finanzausschuss alljährlich fast die Hälfte – –

(Glocke des Präsidenten)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Haas?

Ja, gern.

Bitte, Herr Abg. Haas.