Das ist auch die erste Antwort auf die vorhin gestellte Frage: Wie verhält es sich mit der Protokollnotiz, die auch unser Ministerpräsident abgegeben hat? Es verhält sich genau in dieser Reihenfolge und in dieser Stufung. Es ist nur ein Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein – und vor allem auch ein Anerkenntnis, wie Herr Walter vorhin völlig richtig gesagt hat, der sich rapide entwickelt habenden Kommunikationsmöglichkeiten bei uns, die man nicht einfach wegwischen kann –, dass man hier rechtzeitig auch Alternativszenarien entwickelt,
um nachher gegebenenfalls gewappnet zu sein. Ich glaube, dass wir alle zusammen deswegen gerade diese Vorgehensweise sehr unterstützen sollten.
Jetzt aber noch zum Aktuellen, was vorhin auch erwähnt wurde: Es ist in der Tat so, dass das Bundeskartellamt das Lotteriewesen und die Lottogesellschaften außerordentlich stark im Visier hat. Unter anderem geht es um das aus der begrenzten Länderkompetenz abgeleitete Regionalprinzip, das dem Kartellamt ein Dorn im Auge ist, nach dem die Lottogesellschaften ihre Produkte selbstverständlich nur im jeweiligen Land vertreiben dürfen.
Das Bundeskartellamt verlangt nun konkret, dass die Lottogesellschaften ihre Internetangebote bundesweit zugänglich machen, und hat für den Fall der Nichtöffnung bis zum
Dieses Verhalten des Bundeskartellamts steht aber in krassem Widerspruch zu dem landesgesetzlich geltenden Recht, das durch § 284 des Strafgesetzbuchs mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe strafbewehrt ist. Deswegen ist hier eine sehr unangenehme Situation festzustellen gewesen: Folgst du als Lottogesellschaft nun dem Bundeskartellamt und öffnest gar noch, oder folgst du dem Bundesverfassungsgericht und der geltenden Rechtslage in unseren Bundesländern mit der Maßgabe, dass du dann nachher einen Bußgeldbescheid bekommst? Du kannst derzeit zwischen Scylla und Charybdis, zwischen Pest und Cholera wählen: Willst du den Bußgeldbescheid, oder willst du ein staatsanwaltschaftliches Verfahren? Ich sage das so, um es auf den Punkt zu bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind deshalb der Auffassung, dass man sich bis zur Verabschiedung des Staatsvertrags sehr wohl mit der Frage befassen muss, wie diese Situation bereinigt werden kann. Denn – ich sage es noch einmal gerade im Hinblick auf das, was Herr Abg. Groh vorhin gesagt hat – bei einer realistischen Betrachtung der Kommunikationszukunft in unserem Land und in Europa kann der derzeitige Zustand des Abschaltens von Zugriffen aus dem Internet natürlich nicht aufrechterhalten bleiben. Wir sind dabei, entsprechende Wege zu suchen.
Ich erwarte, dass das OLG Düsseldorf – und damit komme ich bei diesem Thema zum Abschluss – im Hauptsacheverfahren den Widerstreit von Landesordnungsrecht und Wettbewerbsrecht zugunsten der Länder entscheiden wird. Ungeachtet dessen – ich betone es noch einmal – suchen wir nach Lösungen, wie der Konflikt zwischen Kartellrecht und landesweit begrenztem Lotterierecht gelöst werden kann. Wir sollten dabei auch nicht vergessen, was von der EU, von McCreevy, dem zuständigen Kommissar, ins Auge gefasst wurde und von Ihnen, Frau Berroth, gesagt wurde, und schauen, wie sich dort die Dinge weiterentwickeln. Das Anliegen der Suchtbekämpfung, das Ziel, die Manipulation entsprechend einzuschränken, aber auch die Frage, wie wir die ganzen Dinge haushalterisch für gute Zwecke in unserem Land zu regeln haben, sollten uns hier ein hohes Maß an Wachsamkeit auferlegen. Die Landesregierung wird dies auf jeden Fall, wie Sie es bei dem Diskussionsprozess in Deutschland bisher schon führend getan hat, auch in der Zukunft so weiter tun.
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke dem Herrn Staatssekretär, dass er ausdrücklich noch einmal bestätigt hat, dass auf jeden Fall aktueller Bedarf des Nachdenkens besteht. Frau Queitsch und auch Herr Walter haben dies deutlich gemacht.
Ich möchte Ihnen übrigens auch meine ganz persönliche Position zum Glücksspiel sagen. Ich selbst gewinne seit Jahrzehnten jede Woche im Lotto, nämlich den ersparten Einsatz, den ich nicht spiele. Das hat sich in der Zwischen
zeit ganz schön aufsummiert. Aber die „Fakten am Markt“ sind anders. Wie titelt die „Heilbronner Stimme“ in dieser Woche? „Glücksspiel ist ein hart umkämpftes Geschäft – Private Vermittler drängen auf den Markt.“ Und das, meine Damen und Herren, nicht nur bei Sportwetten.
Andererseits sah sich das Finanzministerium am Montag dieser Woche veranlasst, das Internetlotto zu sperren. Es gibt sehr wohl einen Streit um die geplante Ausdehnung. Es wurde gerade schon dargestellt, warum dieser Service eingestellt werden musste. Das bedeutet aber, dass unsere Lottogesellschaft im Markt letztlich nicht wettbewerbsfähig ist. Ein derart in seinem Geschäftsgang eingeschränkter Lotteriebetrieb verliert die Konkurrenzfähigkeit. Ich befürchte, Herr Kollege Groh, dass sich das Monopol trotzdem nicht halten lässt. Deswegen müssen wir darauf achten. Es wird faktisch nicht durchsetzbar sein. Das Internet ist nur ein Weg, und dann haben wir wirklich keinen Einfluss mehr.
Die FDP/DVP-Fraktion bedauert deshalb, dass die Frage nach Modellen einer gesetzlich normierten und kontrollierten Zulassung, nämlich einer Konzessionierung von privaten Anbietern von Sportwetten und Lotterien, vom Finanzministerium nicht konkret beantwortet wurde. Aber nur so kann man aus unserer Sicht wirksam gegen Sucht vorgehen.
Wenn es einerseits ein die Sucht berücksichtigendes und vermeidendes staatliches System gibt und daneben ein nicht offizielles, auf das man überhaupt keinen Einfluss hat, dann ist der Sucht eben nicht mehr vorgebeugt. Ich sehe durchaus das Risiko, dass bei einer erzwungenen Zulassung privater Anbieter – und das Risiko, dass sie kommt, ist groß – eine Verlagerung in diejenigen Gebiete der Europäischen Union stattfinden könnte, die die niedrigste abgabenrechtliche Belastung der Spieleinsätze aufweisen, damit höhere Gewinnquoten angeboten werden können.
Wir brauchen eine Lösung. Wir brauchen eine Lösung, die eine Abgabe am Standort verlangt, dort, wo der Einsatz getätigt wird. Nur dann bleibt uns das, was alle Redner gefordert haben: dass wir die Förderung von Sport, Kultur und Sozialem in bewährter Weise weiterführen können.
Dazu wollen wir auch künftig ein staatlich überwachtes Lotteriewesen. Gerade deshalb sollten wir uns zügig daranmachen, alternative Modelle zu entwickeln und dann vor allem die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Ich befürchte, wenn wir uns – –
Verehrte Frau Berroth, ist Ihnen bekannt, wie viel Steuern bwin, ehemals Bet and Win, in Deutschland zahlt, nämlich null?
die bei der Tätigung des Wetteinsatzes zu leisten ist. Das ist doch genau der Punkt: Das ist bisher nicht geregelt; deswegen müssen die auch nichts zahlen. Wir müssen Wege finden,
und wir haben durchaus auch mit bwin Gespräche geführt. Die haben deutlich erklärt, dass sie zu einer solchen Lösung durchaus bereit sind.
Auch das muss man klar sehen: Nur immer abzuwehren und „Beelzebub!“ zu rufen wird nicht weiterführen.
sondern wir wollen ein gezieltes und gesteuertes Vorgehen. Weil es da aktuelle Entwicklungen am laufenden Band gibt, bitten wir, den Antrag zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen.
Die Fraktion der FDP/DVP beantragt die Überweisung des Antrags zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Herstellung des Einvernehmens zur Berufung von sieben sachverständigen Persönlichkeiten in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung
Meine Damen und Herren, nach § 4 Abs. 3 der Bekanntmachung der Landesregierung über die Errichtung einer Landeszentrale für politische Bildung beruft der Ministerpräsident im Einvernehmen mit dem Landtag aus Vorschlagslisten der Träger der politischen Bildungsarbeit sieben sachverständige Persönlichkeiten für die Dauer einer Legislaturperiode in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung.
Mit Schreiben vom 27. September 2006 und 3. November 2006, die den Fraktionen in Ablichtung zugeleitet wurden und Ihnen vervielfältigt vorliegen, hat Herr Staatssekretär Böhmler um das Einvernehmen zur Berufung folgender sachverständiger Persönlichkeiten gebeten: Herr Dr. Hermann Huba, Stuttgart, Frau Julia Reichert, Mühlacker, Herr Paul Schobel, Stuttgart, Herr Stefan Küpper, Stuttgart, Herr Werner Wild, Stuttgart, Herr Rainer Dahlem, Stuttgart, Herr Georg Hiller, Blaubeuren.
Wer der Berufung der von Herrn Staatssekretär Böhmler vorgeschlagenen sieben Personen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen hat das Haus der Berufung der genannten Persönlichkeiten in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zugestimmt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich anerkenne ausdrücklich, dass sich der Landesjugendring nach mehrfachem Nachfragen – meinerseits, wohlgemerkt – bereit erklärt hat – –