dass Ihr Wirtschaftsminister leichtfertig auf jegliche Instrumente und Preiskontrollen verzichtet. Deswegen haben Sie das vorgebracht. Sie wissen auch, dass der Atomstrom klimafreundlich ersetzt werden kann. Das haben wir auch aufgezeigt. Aber das kostet natürlich sehr große Anstrengungen bei der Förderung von regenerativen Energien und bei der Kraft-Wärme-Kopplung. Da tun Sie zu wenig. Wir haben das ja gerade angesprochen.
Frau Ministerin, Sie selbst haben ja in Ihrer Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag gesagt: Sie sehen eine Brückenfunktion der Kernenergie beim Übergang zur regenerativen Energieerzeugung. Aber das dürfen Sie nicht nur sagen; danach müssen Sie auch handeln!
Mit der Forderung auf Laufzeitverlängerungen der Kernkraftwerke stellen Sie den Atomausstieg insgesamt infrage. Deswegen muss man darüber auch reden, Frau Ministerin. Damit wollen Sie die Antiatomkraftschlachten um Wyhl und Wackersdorf und neuerdings um die Zwischenlager wieder erneut schlagen. Warum denn überhaupt? Die Menschen wollen das nicht.
Die Menschen akzeptieren in großer Mehrheit den Atomkonsens. Das ist für sie und für mich ein fairer Kompromiss, um die Ängste und Befürchtungen vor großen Reaktorkatastrophen auch bei uns zu berücksichtigen. Diese Ängste bestehen.
Dieser Atomkonsens bedeutet auch, dass man die Versorgungssicherheit mit Strom gewährleistet. Zu diesem Konsens muss man stehen.
Wer diesen Kompromiss aufkündigt, der spielt mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen das verhindern.
Der vertraglich vereinbarte Atomkonsens ist aber auch für die Stromkonzerne eine verlässliche Grundlage für ihre Investitionen in die Stromerzeugung nach der Kernkraftnutzung. Die Pläne, wie es dann weitergeht, liegen doch in den Schubladen der EnBW. Wer jetzt, wie die Landesregierung und Sie natürlich auch, dieses Atomausstiegsgesetz infrage stellt, der sorgt dafür, dass der Energieversorger erst einmal abwartet und nicht investiert. Dann stellen sich die Konzerne beim nächsten Abschalttermin eines Kernkraftwerks hin und sagen: Wir haben keinen Ersatz dafür, weil die Politik nicht wusste, ob es linksherum oder rechtsherum geht. Heute werden die Weichen dafür gestellt.
Deswegen fordern wir Sie auf: Akzeptieren Sie den ausgehandelten Atomkompromiss. Nehmen Sie den Umstieg zu den regenerativen Energien und auch die Kraft-WärmeKopplung ernst. Geben Sie Sicherheit, damit auch die Energieversorger ihre eigenen Verträge ernst nehmen können.
Herr Stehmer, nur ein Satz: Wenn Sie das nächste Mal über den Atomkonsens diskutieren wollen, wie jetzt gerade in Ihrem zweiten Beitrag, dann machen Sie das gleich in der Überschrift und im ganzen Text des Antrags deutlich, und nehmen Sie nicht die Endlagerproblematik, um das Thema aufzurufen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Reinhold Gall SPD: Das gehört aber dazu! Das ge- hört irgendwie zusammen, ganz einfach!)
Ich gehe davon aus, dass Abschnitt I des Antrags Drucksache 14/380 als Berichtsteil durch die Aussprache erledigt ist. – Das ist der Fall.
Über Abschnitt II wünschen Sie Abstimmung. Wer dem Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/380 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist Abschnitt II abgelehnt.
Bevor ich Punkt 9 aufrufe, darf ich die Abgeordneten darauf hinweisen, dass der Parlamentarische Abend beim GENO-Verband bereits um 19:00 Uhr beginnen kann.
Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Finanzministeriums – Zukunftsperspektive des Lotteriewesens – Drucksache 14/393
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema „Lotterien und Wetten“ ist durch Gerichtsurteile und Aktivitäten der Kartellbehörde in den Fokus geraten. Teilweise scheinen dabei durchaus unterschiedliche Rechtspositionen auf. Mit unserem Antrag wollen wir die aktuelle Situation und die Entwicklungsperspektiven abklären und Wege zu sach- und zeitgerechten Lösungen aufzeigen.
Meine Damen und Herren, bitte führen Sie Ihre Gespräche außerhalb des Saals. Sonst kann der Stenografische Dienst nichts mitbekommen.
Vom Bundesverfassungsgericht wurden am 28. März 2006 zwei Wege nahegelegt: zum einen die Sicherstellung einer konsequenten
Suchtbekämpfung unter staatlicher Obhut, das heißt ein Monopol – das ist der Weg, den die Landesregierung zu gehen versucht –, und zum anderen eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung einer gewerblichen Veranstaltung durch private Wettunternehmen.
Ein wichtiger Punkt ist das Suchtpotenzial. Aus der Stellungnahme der Landesregierung lässt sich zusammenfassen, dass immerhin 55 % des Volumens des Glücksspielmarkts auf Formen des Glücksspiels entfallen, denen ein hohes Suchtpotenzial zugeschrieben wird, nämlich Glücksspielen an Automaten und in Kasinos. Gerade diese Bereiche aber sind privatgewerblicher Betätigung zugänglich. So bleibt es für mich widersprüchlich, in den Bereichen des Glücksspielmarkts mit dem höchsten Suchtpotenzial eine privatgewerbliche Betätigung zuzulassen, aber andererseits Bereiche mit einem deutlich geringeren Suchtfaktor einem staatlichen Monopol zu unterwerfen, weil es schon eine lange Tradition besitzt. Diese Regelung wurde nämlich zu Zeiten eingeführt, in denen es nur einer ganz bestimmten Schicht im Land überhaupt möglich war, ins Spielkasino zu gehen, und die Glücksspielautomaten bei Weitem nicht so verbreitet waren wie heute.
Auch das Thema der möglichen Begleitkriminalität – in der Realität und unter staatlichem Monopol – wurde uns im letzten Jahr bei den Sportwetten praktisch erläutert.
Es ist natürlich so, dass fiskalische Aspekte in diesem Zusammenhang eigentlich keine Rolle spielen dürften. Aber der Aspekt der über das Monopol eingeworbenen Wettmittel, die vor allem zur Förderung des Sports und von Kunst, Kultur und sozialen Bereichen verwendet werden, kann nicht einfach außer Acht gelassen werden.
Das heißt, eine für die Zukunft tragfähige Lösung sollte sicherstellen, dass eine solche Unterstützung weiterhin möglich ist. Hier besteht aber eine deutliche Diskrepanz: Je strenger die suchtpräventive Ausgestaltung des Wettmonopols ausfällt, desto mehr ist mit gravierenden Einnahmeausfällen zu rechnen. Fallen sie weniger streng aus, wächst dagegen das rechtliche Risiko einer Überprüfung eines künftigen Staatsvertrags durch das Bundesverfassungsgericht und/oder – womit auch zu rechnen ist – des Europäischen Gerichtshofs.
Ein Zitat von den Münchner Medientagen: „Experte: Staatliche Glücksspielverbote stärken Anbieter im Ausland.“ Der Geschäftsführer des Deutschen Sportfernsehens sagt es deutlich: „Wenn hier weiter verboten wird, wird es einen wahnsinnig großen Graumarkt geben.“
Wohl deshalb steht in der Protokollerklärung der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. Juni 2006, die zunächst den Haupttenor hat, das staatliche Lotteriemonopol aufrechtzuerhalten, dass es diese Länder – ich zitiere – „unter Einbeziehung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben und praktischer Marktentwicklungen mittel- und langfristig für zielführender halten, eine begrenzte Konzessionierung in diesem Bereich vorzubereiten“. In der Stellungnahme des Finanzministeriums fehlt uns allerdings eine Begründung, warum die baden-württem
Der dezente Hinweis, das Festhalten am Lotteriemonopol schließe jedoch längerfristig alternative Modelle wie beispielsweise eine beschränkte Konzessionierung nicht aus, reicht für eine Begründung der Protokollerklärung nicht.
Zur Einschätzung der Entwicklung europäischer gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben hätten wir gerne etwas mehr erfahren, insbesondere vor dem Hintergrund des vom zuständigen EU-Kommissar McCreevy betriebenen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland und vor dem Hintergrund der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur sehr knapp behandelten Rechtsprechung des EuGH, nämlich des Gambelli-Urteils und des Lindmann-Urteils. Im Lindmann-Urteil hat der EuGH deutlich darauf hingewiesen, dass die von einem Mitgliedsstaat für die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit geltend gemachten Rechtfertigungsgründe von einer Untersuchung zur Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Staat erlassenen beschränkenden Maßnahmen begleitet werden müssen. Auch ob in dieser Formulierung Risiken in Bezug auf die Behandlung von Glücksspielen mit geringerem Suchtpotenzial liegen, ist noch näher zu klären.