Protocol of the Session on October 5, 2005

Weiter sind zu nennen:

Mutterschutzregelungen in den Prüfungsordnungen der Hochschulen.

Die Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschulen enthalten Frauenförderpläne.

Der Berufungskommission gehört zwingend eine fachkundige Frau an.

Bei Vorstellungsgesprächen sind Gleichstellungsbeauftragte vorgesehen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Senatsmitglied kraft Amtes.

Die Chancen für Frauen werden gerade in den nächsten Jahren noch besser. Der Altersdurchschnitt unserer Professorinnen und Professoren liegt bei über 52 Jahren. 782 Professoren sind älter als 62 Jahre.

Mit unseren Maßnahmen können wir gerade in den kommenden Jahren erfolgreich sein. Deshalb: Baden-Württemberg ist auf einem guten Weg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Betrachten wir die Frauenanteile in Forschung und Lehre, dann ist unübersehbar, dass wir auf sehr viel innovatives, kreatives Potenzial an unseren Hochschulen verzichten. Seit einigen Jahren machen deutlich mehr junge Frauen als Männer das Abitur. Auch bei den Studienanfängern haben Frauen die Nase vorn. Mit aufsteigender Qualifikations- und Karrierestufe aber sinkt der Anteil der in Wissenschaft und Forschung beschäftigten Frauen dramatisch. Im Ländle rühmen wir uns, wissenschaftspolitisch an der Spitze zu sein. In diesem Bereich ist Baden-Württemberg aber maximal Mittelmaß. Das hat leider auch den Teufelskreis zur Folge, dass sich junge Frauen mehrheitlich für frauentypische Studiengänge entscheiden, weil weibliche Vorbilder für erfolgreiches Bestehen in landläufigen Männerdomänen bisher fehlen.

Einer der Gründe dafür ist der bisherige Weg zur Professur über die Habilitation. Dieser war für Frauen aufgrund der Dauer und der Abhängigkeit bisher meist unattraktiv. Zwar hat es in allen Hochschularten in den letzten Jahren durch die Anstrengungen der Frauenbeauftragten und die von Rot-Grün aufgelegten, vom Land mitfinanzierten speziellen Frauenförderprogramme Steigerungsraten gegeben. Aber wir sind von Geschlechtergerechtigkeit in Forschung und Lehre noch meilenweit entfernt.

Der entscheidende Durchbruch ist nur durch strukturelle Veränderungen möglich. Diese hat die Einführung der Juniorprofessur erbracht. Trotz schwarzer Störfeuer durch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und der damit einhergehenden Verunsicherung hat sich die Juniorprofessur in vielen Bereichen etabliert. Sich nach der Promotion auf einer eigenen Stelle, mit selbstständigem Titel, eigenen Mitteln, selbstständig forschend und lehrend auf den Weg zur Lebenszeitprofessur zu machen erscheint Frauen offensichtlich attraktiver als der herkömmliche lange Weg in der Abhängigkeit. Daher sind 30 % der rund 800 Juniorprofessuren von Frauen besetzt. Wenn diese den eingeschlagenen Weg fortsetzen, dann ist die Juniorprofessur das erfolgreichste Instrument zur Nutzung weiblicher Innovationskraft für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg.

90 % der Juniorprofessorinnen und -professoren sind mit ihrer Situation sehr zufrieden, nur 31 % erwarten allerdings tatsächliche Karrierechancen. Was zu tun ist, um sie wirklich zum Erfolg zu bringen, haben Betroffene aus der Universität Konstanz, die in Baden-Württemberg die Vorreiterrolle übernommen hat, jüngst der Politik ins Stammbuch geschrieben. Sie begrüßen die gewonnene Unabhängigkeit

und Beschleunigung der Aufstiegsmöglichkeiten, gleichzeitig fordern sie einen echten Tenure Track, eine langfristige Perspektive im Stellenplan, die die direkte Überleitung in eine Professur ermöglicht. Sie verlangen von der Gesetzgebung klar formulierte Bedingungen: eine herausragende Promotion, eine zweijährige Postdoc-Phase an einer anderen Hochschule oder einen Hochschulwechsel bei der Berufung, ein Listenberufungsverfahren mit externer Begutachtung und eine positive Evaluation nach drei Jahren.

Positiv bewerten sie die speziellen Mittel für die Einrichtung der Juniorprofessur, weil sie eine eigenständige Infrastruktur ohne Bittstellertum gewährleistet. Das ist für den Erfolg dieses Modells unabdingbar. Unverständlich ist deshalb, dass die Landesregierung im Sommer den Vertrag zwischen der Bundesregierung und den Ländern zur weiteren finanziellen Förderung aus Bundesmitteln nicht unterzeichnet hat und damit scheitern ließ – unverständlich besonders auf dem Hintergrund des Nachholbedarfs und der angespannten Finanzsituation an unseren Hochschulen.

Ich will noch einen Aspekt hinzufügen, der wichtig ist, damit die Juniorprofessur auf Dauer ein zentraler Weg zur Gewinnung von Frauen für Forschung und Lehre wird. Die Bereitstellung von hoch qualifizierten, den besonderen Erfordernissen angepassten Kinderbetreuungsmöglichkeiten muss zur Aufgabe unserer Hochschulen werden. Es reicht nicht, dies in Sonntagsreden von Sozialpolitikern zu beschwören, Hochschul- und Finanzpolitiker müssen für klare Fronten sorgen. Entstehen kann da viel, in unseren Hochschulen ist auch schon manches auf dem Weg, aber es fehlt die Klarheit und Verlässlichkeit.

Die Stichworte „Klarheit“ und „Verlässlichkeit“ im Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs zwingen mich zu einem Exkurs ins Aktuelle. Es geht um die jungen Ärztinnen und Ärzte an unseren Unikliniken. Der Minister hat selbstkritisch eingeräumt, dass deren Arbeitsbedingungen nicht in Ordnung sind. Ich stelle die Frage nach der politischen Verantwortung für diesen Befund und stelle fest: Wer die Unikliniken aus dem akademischen Verbund der Universitäten löst, wer sie unter die Fuchtel von Betriebswirten stellt, wer ihnen die große unternehmerische Freiheit außerhalb der TdL ermöglicht, der ist für diese Zustände verantwortlich. Über den Kinderverzicht bei Akademikerinnen sollten Sie unter diesen Vorzeichen auch nicht mehr lamentieren.

Zurück zur Juniorprofessur: Trotz aller Kritik – aus unterschiedlichster Motivation heraus geäußert – wird keiner mehr hinter die Strukturveränderung zurückwollen. Wenn wir die Juniorprofessur mit entsprechenden Rahmenbedingungen stabilisieren, dann wird in den nächsten Jahren, wenn die Hälfte der Professorenschaft in den wohlverdienten Ruhestand gehen wird, in unseren Hochschulen Lehre und Forschung deutlich jünger und weiblicher sein. Und das ist gut so.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist im Sinn der Antragsteller, wenn ich mich auf das Thema der Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen konzentriere, und zwar auch deshalb, weil das Hauptanliegen des auf die Juniorprofessur bezogenen Antrags inzwischen erledigt ist. Im neuen Lan

deshochschulgesetz ist dieser Weg verankert, und zwar so, wie es die FDP/DVP immer für richtig gehalten hat, also ohne Ausschluss des klassischen Wegs der Habilitation.

Was die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen mit dem Ziel der Gleichstellung im Hochschulbereich anlangt, so kann von Erledigung keine Rede sein. Aber es gibt deutliche Fortschritte, und zwar auch über das hinaus, was die Landesregierung seinerzeit – also vor mehr als eineinhalb Jahren – in ihrer Stellungnahme zum Antrag mitteilen konnte. Das ist das eigentlich Erfreuliche. Denn es zeigt, dass diese Entwicklung weitergeht, und zwar – davon bin ich überzeugt – dynamisch, also mit zunehmender Geschwindigkeit.

Ich nenne konkret nur eines der neueren Daten. Im Jahr 2004 waren fast ein Viertel – 21,4 % – der Neuhabilitierten Frauen. Auch der Anteil der Frauen an den Neuberufungen nimmt weiter zu. Folglich wird auch der Anteil an den Professuren weiter steigen.

An diesem Fortschritt in Sachen Gleichstellung haben der Einsatz und die hervorragende Arbeit der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten großen Anteil. Im neuen Landeshochschulgesetz haben wir ihre Position und ihre spezifischen Mitwirkungsmöglichkeiten gestärkt.

Um Gleichstellung zu realisieren, bedarf es nach wie vor der besonderen Förderung von (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen. Bereits im Jahr 2000 haben wir die Hochschulen verpflichtet, im Rahmen ihrer Struktur- und Entwicklungspläne Frauenförderpläne zu erarbeiten. Dies ist in den Jahren 2002 und 2003 geschehen. Die Evaluierung der darin jeweils vorgesehenen Maßnahmen steht naturgemäß noch aus.

Mindestens so wichtig wie diese Verpflichtungen scheinen mir die – mit dem neuen Landeshochschulgesetz fortgeführten – Anreize zur Förderung von Wissenschaftlerinnen im Rahmen der leistungsorientierten Mittelverteilung. Ich halte dies für das letztlich wirksamste Instrument.

Solange das Ziel der Gleichstellung – auf allen Ebenen – nicht erreicht ist, bleiben die spezifischen und nach Hochschularten differenzierten Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen unentbehrlich. Aufgrund seiner besonderen Wirksamkeit will ich hieraus das Margarete-von-WrangellHabilitationsprogramm hervorheben. Diese in ihrem Effekt über Baden-Württemberg hinausreichende Förderung sollte über das im Jahr 2006 auslaufende, hälftig vom Bund mitfinanzierte Hochschul- und Wissenschaftsprogramm hinaus fortgeführt werden.

Der Antrag begehrt, das neue Landeshochschulgesetz als Chance für eine weitere Verbesserung der Gleichstellung zu nutzen. Ich stelle fest: Das ist geschehen. Mit meiner Fraktion werde ich mich weiter dafür einsetzen, dem Gleichstellungsziel beschleunigt näher zu kommen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag von Frauen für die Innovationsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Baden-Württemberg – das Thema des Antrags der Grünen lässt wohlwollende Äußerungen von allen Seiten erwarten. Leider fallen demgegenüber die Fakten mager

aus. Bei kaum einem Thema ist die Kluft zwischen schönen Reden und der tristen Wirklichkeit so tief wie bei der Frage der Beteiligung von Frauen in Schlüsselpositionen unserer Gesellschaft. Das Potenzial von Frauen bleibt in der Wissenschaft noch weitgehend ungenutzt. Dies betrifft Deutschland als Ganzes, betrachtet man den internationalen Vergleich, und Baden-Württemberg, vergleicht man die Bundesländer.

Der Rechnungshof stellt in seiner diesjährigen Denkschrift fest:

An den baden-württembergischen Hochschulen waren am 01. 12. 2003 nur 10,8 % der Professorenstellen mit Frauen besetzt – dieser Anteil liegt unter dem Bundesdurchschnitt von 12,6 % und weit unter dem Durchschnitt in den EU-Staaten von 26 %.

Und er mahnt an: Die bestehende starke Unterrepräsentanz von Frauen sei fehlenden Zielsetzungen der Landesregierung und unklaren Fördermaßnahmen geschuldet. Und es will schon etwas heißen, wenn der Rechnungshof empfiehlt, sich verstärkt in der Förderung von Wissenschaftlerinnen zu engagieren. Der Rechnungshof steht ja nicht gerade im Ruf, mit Landesmitteln freigebig umzugehen.

Der Nachholbedarf in Sachen Gleichstellung an unseren Hochschulen ist enorm. Jetzt wird Herr Wissenschaftsminister Frankenberg gleich ans Pult treten und aufzählen, dass die Beteiligung von Frauen in den letzten Jahren gestiegen sei. Aber selbst hierzu ist festzustellen: Die badenwürttembergischen Hochschulen starten nicht nur von einem besonders niedrigen Ausgangsniveau, auch die Zuwachsraten der letzten Jahre fallen geringer aus als in den anderen Bundesländern.

Woran liegt es also, dass es hierzulande beim Schöpfen der weiblichen Potenziale so wenig Vorankommen gibt? An fehlenden qualifizierten Frauen liegt es nicht. Mehr Mädchen als Jungen machen das Abitur, die Mädchen haben im Durchschnitt bessere Noten. Gleich viel junge Frauen wie Männer nehmen inzwischen ein Studium auf, auch noch bei den Abschlüssen sind Frauen sehr erfolgreich. Danach aber setzt die Abwärtsspirale ein: je höher die Qualifikationsstufe im Wissenschaftsbetrieb, desto weniger Frauen.

Allerdings fehlen durchaus qualifizierte Frauen in der Landesregierung und im zuständigen Ministerium, die einer ernsthaften Gleichstellungspolitik zum Durchbruch verhelfen könnten. Bei einem Frauenanteil von weniger als 10 % in der Landesregierung und einem Wissenschaftsministerium, das unter allen Ministerien den geringsten Frauenanteil aufweist, muss man sich über die Trägheit in Sachen Frauenförderung in den Hochschulen nicht wundern.

Jetzt werden die Herren von der CDU gleich einwenden, dass Gleichstellungspolitik nichts mit der Präsenz von Frauen zu tun habe, und sie werden von den vielen Programmen und Aktivitäten zur Förderung von Frauen erzählen, die im Land in den vergangenen Jahren aufgelegt worden seien. Aber all diese Maßnahmen sind nach dem nächsten Jahr in ihrem Bestand gefährdet. Denn alle Programme waren entweder finanziert aus dem Hochschulwissenschaftsprogramm von Bund und Ländern (HWP), das Ende 2006 aus

läuft, oder aus dem so genannten „Bündnis für Lehre“, also gespeist aus den Langzeitgebühren, die mit der geplanten Einführung von Studiengebühren ebenfalls entfallen.

Herr Minister Frankenberg, wir erwarten, dass Sie die Wirksamkeit der bestehenden Programme evaluieren und dafür sorgen, dass 2007 die Mittel des Landes für die gezielte Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen nicht reduziert werden. Wir fordern Sie auf, sich für ein neues Bund-Länder-Programm zur Chancengleichheit an Hochschulen einzusetzen.

Was kann die Landesregierung sonst noch unternehmen, um den Fortschritt bei der Gleichstellung in der Wissenschaft zu beschleunigen? Ich schlage Ihnen sechs konkrete Schritte vor:

Erstens: Setzen Sie die Selbstverpflichtung der EU-Länder um, die vorsieht, dass in allen öffentlichen Gremien, die politisch berufen werden, mindestens 40 % Frauen zu beteiligen sind. Da bleibt noch viel zu tun, wenn man sich die Zusammensetzung der Hochschulräte oder des Stiftungsrats der Evaluationsagentur sowie deren Gutachterkommissionen anschaut.

Zweitens: Verbinden Sie gleichstellungspolitische Zielvereinbarungen mit den Hochschulen mit konkreten und messbaren Vorgaben, und legen Sie die Sanktionen für deren Nichteinhaltung fest.

Drittens: Sorgen Sie für Transparenz über gleichstellungspolitische Ziele, gleichstellungspolitische Zielerreichung und gleichstellungspolitische Instrumente, sowohl was die statistischen Daten als auch was die politischen Ziele betrifft. Warum stehen auf der Website des Wissenschaftsministeriums keine Rankings zur Gleichstellung an Hochschulen, keine geballten Infos über die relevanten rechtlichen Regelungen?

Viertens: Wie wäre es mit einem Gleichstellungspreis für Hochschulen?

Fünftens: Binden Sie Landesprogramme an ausreichende Frauenbeteiligung, zum Beispiel die Graduiertenförderung, die Exzellenzprogramme oder die Forschungsmittel aus der Zukunftsoffensive IV.

Sechstens: Wirken Sie auf bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen hin. Sie brauchen mehr zeitliche Flexibilität und für ihre Kinder mehr als vier Stunden Betreuung am Tag. Setzen Sie in der Landesregierung durch, dass das Wohnortprinzip bei der Kindergartenfinanzierung korrigiert wird, denn die Betriebskindergärten der Hochschulen bekommen für auswärtige Kinder nicht mehr die nötigen Zuschüsse. Hier muss eine gesetzliche Regelung her, die Sicherheit für hochschulnahe Betriebskindergärten schafft.

Sie sehen, Herr Minister Frankenberg, Ideen und sinnvolle Ansätze für eine kraftvolle Förderung von Wissenschaftlerinnen gibt es. Es fehlt lediglich an Ihrem Tatendrang!

Nun will ich noch eine kurze Bemerkung zu dem zweiten Antrag unserer Fraktion machen, der heute zu beraten ist:

die Situation von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern. Dabei geht es insbesondere um die Etablierung der Juniorprofessur als neuen Qualifizierungsweg und um bessere Arbeitsbedingungen für befristet beschäftigte Wissenschaftler. Wer dem so genannten Brain Drain, also dem Abwandern qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte ins Ausland, etwas entgegensetzen will, der muss dafür sorgen, dass es schnell zu attraktiveren Arbeitsverhältnissen an unseren Hochschulen kommt. Besonders für Wissenschaftler mit Zeitverträgen besteht dringender Handlungsbedarf: Die Befristungsgrenze von zwölf Jahren muss korrigiert werden. Die Verlängerung von Übergangsfristen schafft hier nicht wirklich Abhilfe. Wissenschaft als Beruf braucht wissenschaftsadäquate Arbeitsbedingungen. Deshalb ist ein Wissenschaftstarifvertrag überfällig. Ich bin allerdings skeptisch, dass die Tarifgemeinschaft der Länder hier über ihren Schatten springt. Im Interesse unseres Wissenschaftsstandorts bleibt zu hoffen, dass es den wissenschaftlichen Nachwuchskräften nicht geht wie unseren Assistenzärzten an den Uniklinika, für die die Landesregierung zwar viele warme Worte und Verständnis aufbringt, für die sie aber bis heute keine konkreten Verbesserungen auf den Tisch gelegt hat.

Vielen Dank.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst einmal herzlichen Dank für den – allerdings nicht mehr ganz taufrischen – Antrag der Grünen, Drucksache 13/2858. Ich stimme zu, dass das große Potenzial an gut ausgebildeten Frauen in der Wissenschaft noch nicht seinen angemessenen Widerhall findet. Dies zu ändern bleibt unser Ziel, daran arbeiten wir. Denn die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist gerade in Forschung und Wissenschaft eine Notwendigkeit. Sie ergänzt Sichtweisen und vervollständigt Lebenszusammenhänge. Dies führt zu optimierten Forschungs- und Entwicklungsprozessen und den daraus generierten Produkten.

Allerdings haben wir an den baden-württembergischen Hochschulen einen Anteil an Professorinnen von erst 11,8 % – viel zu niedrig. Immerhin: Im Jahr 1995 lag der Anteil der Professorinnen bei lediglich 7 %. Der Anteil steigt also, unsere Förderungsmaßnahmen greifen. Bezogen auf das Jahr 2004 haben wir mit 21,2 % den höchsten Anteil der Frauen an den Habilitierten seit Einführung der Habilitationsstatistik im Jahre 1980.

Klar ist: In Sachen Teilhabe der Frauen an der Wissenschaft müssen wir noch einige Steine aus dem Weg räumen. Das schaffen wir, denn bei der Landesregierung genießt die Förderung der Frauen im Wissenschaftsbereich eine hohe Priorität. Dies hat der Herr Ministerpräsident bereits in seiner Regierungserklärung betont.