(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Flei- scher CDU: Leicht populistisch! – Gegenruf des Abg. Fischer SPD: Nein, es ist überhaupt nicht po- pulistisch! – Gegenruf des Abg. Fleischer CDU: Sehr populistisch! – Abg. Marianne Wonnay SPD: Das sagt der Richtige!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es um die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nach § 21 a des Abgeordnetengesetzes. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Art Indexierungsverfahren für die Anpassung der steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung und der steuerfreien Kostenpauschalen. Der Entwurf lehnt sich an die in Bayern seit rund zehn Jahren bewährte Praxis an.
Erstens: Wesentliches Element des vorgesehenen Anpassungsverfahrens ist eine gewogene Maßzahl der Einkommensentwicklung, die vom Statistischen Landesamt festgestellt werden soll. Sie wird aus fünf gesetzlich festgelegten und unterschiedlich gewichteten Faktoren ermittelt, die für die Einkommensentwicklung in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst prägend sind.
und bezieht sich lediglich auf die vom Statistischen Landesamt ermittelten neuen Maßzahlen. Da sind wir uns ja sicherlich einig.
Drittens: Meine Damen und Herren, egal, welches Verfahren die Diätenkommission wählt und für welches Verfahren sie sich entscheidet, immer muss irgendwann eine Anpassung vorgenommen werden. Deshalb nimmt dieser Gesetzentwurf, wie wir ihn jetzt vorgelegt haben, überhaupt nichts von dem vorweg, was die Diätenkommission in völliger Unabhängigkeit entscheiden kann.
Im Klartext: Dies hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob wir das System insgesamt ändern, ob wir also das Modell von Nordrhein-Westfalen einführen oder nicht. Dafür gibt es ja, wie gesagt, die Diätenkommission. Dort soll die
Diskussion im Einzelnen zu den Fragen stattfinden, wie es mit der Altersvorsorge aussieht, wie es mit den Werbungskosten aussieht und wie es mit der Höhe der Diäten aussieht. Aber selbst wenn dieses Modell kommen sollte oder dieses hohe Haus ein anderes, dazwischen liegendes Modell beschließen sollte, ist immer noch daran zu denken, dass trotzdem immer wieder – ich wiederhole mich jetzt ganz bewusst – eine Anpassung vorgenommen werden muss. Ich meine, dass wir uns, Herr Fischer, da völlig einig sind.
Daher kann man ein solches Anpassungsmodell, sprich Indexmodell, problemlos beschließen, ohne inhaltlich in die eigentlichen Strukturfragen hineinzugehen.
Deshalb kommt nun dieser gemeinsame Antrag von CDU und FDP/DVP. Wir sind für Änderungsmöglichkeiten, was die Strukturen betrifft, durchaus offen,
aber wir meinen, dass dieser vorliegende Antrag jetzt gemeinsam beschlossen werden sollte. Wir würden uns freuen, wenn auch die beiden Oppositionsfraktionen diesem Gesetzentwurf beitreten könnten, denn in der Sache sind wir uns ja einig.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Natürlich gibt es einen Unterschied! Sie haben uns ja nicht einmal mit einbezogen! Sie haben es be- schlossen, ohne uns mit einzubeziehen! Hören Sie doch auf! Da den Liberalen heraushängen und dann durchmarschieren, das habe ich gern!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischen der ersten und der zweiten Lesung ist, außer dass Sommerpause war, gar nichts passiert. Das merkt man ganz deutlich an der Rede des Kollegen Fleischer, der nochmals wiederholt hat, dass es nur um ein Festsetzungsverfahren geht und nicht um die Inhalte.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können das nicht voneinander abkoppeln. Das Wann und das Wie gehören zusammen.
Wir möchten eine Reform aus einem Guss und das Abgeordnetengesetz nur einmal ändern und nicht wiederholt. Deshalb halten wir es nach wie vor für völlig verfehlt, heute über diesen Gesetzentwurf zu entscheiden.
Man kann nicht auf der einen Seite eine externe Diätenkommission einsetzen, die das gegenwärtige System der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung überprüfen soll, und auf der anderen Seite, bevor diese Kommission ihren Bericht vorlegt, und zwar nicht nächstes Jahr, sondern noch in diesem Monat, über eine automatische Anpassung der Diäten und der steuerfreien Pauschalen beschließen. Das ist einfach ein schlechter Stil und degradiert die Kommission zu einer Alibi-Kommission.
Wir bedauern diese Entwicklung zutiefst, weil die Regierungsfraktionen damit den gemeinsamen Konsens verlassen und beim Thema der Abgeordnetenentschädigung von einer interfraktionellen Zusammenarbeit abrücken. Sie machen den zweiten Schritt vor dem ersten, obwohl es keinen zeitlichen Druck gibt. Mitte oder Ende Oktober wird die Kommission ihren Bericht vorlegen. Dann werden wir darüber diskutieren, wie zukünftig die Abgeordnetenentschädigung aussieht. Danach können wir auch darüber diskutieren, wie die Abgeordnetenentschädigung zukünftig angepasst werden soll.
Sie schaffen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Fakten, was Ihre Offenheit für die Ergebnisse der Kommission anzweifeln lässt. Wir beschließen heute, Kollege Noll, in § 6 über die automatische Erhöhung der Kostenpauschalen, obwohl wir gar nicht wissen, ob es künftig bei einer Bruttodiät noch Kostenpauschalen gibt.
Die bayerische Regelung besagt, dass zu Beginn der Legislaturperiode die Höhe der Entschädigung für den gesamten Zeitraum der Legislaturperiode festgelegt wird. Die Höhe orientiert sich an der Einkommensentwicklung des jeweils abgelaufenen Jahres unter Berücksichtigung von fünf Faktoren, sieht aber unter anderem weitere Unkostenpauschalen vor, die wir Grünen in einem Bruttokostenmodell nicht mehr wollen. Warum warten Sie nicht das Ergebnis der Kommission in diesem Monat noch ab, bevor Sie über die Art der Abgeordnetenentschädigungserhöhung beschließen?
Dafür habe ich auch heute kein vernünftiges Argument gehört. Ich sage es noch einmal: Es ist völlig verfehlt, eine automatische Erhöhung vor der grundlegenden Reform zu beschließen. Das heißt, Sie wollen die grundlegende Reform gar nicht. Jetzt zeigen Sie Ihr wahres Gesicht.
Wir fordern Sie noch einmal auf: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück. Warten Sie die Ergebnisse der Diätenkommission ab. Lassen Sie uns dann gemeinsam das Abgeordnetengesetz e i n m a l ändern. Zum jetzigen Zeitpunkt tragen wir diesen Gesetzentwurf nicht mit.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Flei- scher CDU: Das haben Sie schon öfters geraten, und zwar ohne innere Begründung!)
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4487.
Wer Artikel 1 mit den Änderungen entsprechend der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.