Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, aus welchen Aussagen Herr Dr. Caroli Chaos herausliest oder wo er es hineininterpretiert und dann versucht, daraus Honig zu saugen.
(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Birzele SPD: Aus einem Chaos Honig saugen! Das ist ein seltsames Bild! – Abg. Junginger SPD: Aus dem Chaos Honig saugen! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Sie sollten erst einmal Biologieunterricht nehmen!)
Erstens einmal ist es richtig, dass Sie sich mit den Aussagen aus dem Regierungslager und nicht mit eigenen Konzepten beschäftigen. Denn wir haben bessere Konzepte als Sie. Der Punkt ist richtig.
Aber dass Sie sich hier hinstellen und sich in einer rührenden Art und Weise als Kämpfer für die Energieversorger in unserem Land gerieren, ist wirklich kaum zu überbieten.
Sie haben mit Ihrem Beschluss zum Ausstieg aus der Atomkraft – nicht im Landtag von Baden-Württemberg, aber Sie tragen ihn mit, um das auch gleich zu sagen, damit es nicht heißt, es sei nur Bundespolitik – unseren Energiestandort Baden-Württemberg geschwächt. Zur Stärkung des Energiestandorts Baden-Württemberg hätten Sie sich besser dadurch eingebracht, dass Sie den Ausstiegsbeschluss verhindert hätten.
(Abg. Schmiedel SPD: Wollen Sie jetzt neue Kraft- werke, oder wollen Sie die nicht? – Abg. Dr. Caroli SPD: Es geht um neue Kraftwerke!)
Zum Glück tragen Sie aller Voraussicht nach nur bis zu diesem Herbst die Verantwortung in der Bundespolitik.
Sie hätten sich jedenfalls in einem Bereich wie dem Ausstiegsbeschluss für Änderungen einsetzen können.
Das Wasserentnahmeentgelt – Herr Dr. Caroli hat es gesagt – hat im Jahr 2003 90 Millionen € gebracht. Davon stammen 40 Millionen € aus dem Bereich der Kraftwerke.
Herr Dr. Caroli, zu einem anderen Punkt, bei dem Sie sich wirklich rührend für Änderungen einsetzen: Sie haben gesagt, die Einnahmen aus dem Wasserpfennig seien nicht zweckgebunden. Herr Kollege Scheuermann hat einen Zwischenruf zur Ökosteuer gemacht. Dort sind die Einnahmen zweckgebunden, das Geld fließt nämlich in die Rentenversicherung. Das ist eine prima Alternative, die Ihre Politik darstellt, kann ich dazu nur sagen. Wir nehmen das Geld lieber in den Haushalt, und wir machen die richtigen Maßnahmen damit, gerade im Grundwasserschutz, und kassieren nicht bei der Mineralölsteuer zugunsten der Rentenversicherung.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ur- sula Haußmann SPD: Hätten Sie die deutsche Ein- heit aus der Portokasse finanziert, hätten wir eine anständige Finanzierung der Rentenversicherung! – Gegenruf des Abg. Fleischer CDU: Es geht ja nicht um Ihre Rente!)
Richtig ist bei alldem, dass die Belastung bei einem hohen Wasserbedarf zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen kann, insbesondere bei den Kraftwerken. Deshalb ist in der Regelung enthalten, dass auf Antrag eine Verringerung um bis zu 90 % erfolgen kann. Bisher ist es nicht möglich gewesen, gerichtsfest Anforderungen an den Nachweis erheblicher Wettbewerbsnachteile zu stellen. Deshalb ist die Aussage des Herrn Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung richtig – ich zitiere wörtlich aus dem Protokoll –:
Ich bin zur Sicherung des Energiestandorts BadenWürttemberg auch bereit, mit den Energieversorgern über den Wasserpfennig zu verhandeln.
Möglicherweise müssen wir den Wasserpfennig bei den Kraftwerken senken, wenn dadurch in den nächsten Jahren verlässlich Standortsicherung und Investitionen – Beispiel Mannheim – entstehen.
nichts hinzuzufügen. Für 2005 und 2006 haben wir einen beschlossenen Haushalt, und darüber hinaus gilt: Wer Veränderungen vornehmen will an der Einnahme- oder der Ausgabensituation, der muss sagen, woher die Einnahmen sonst kommen sollen oder welche Ausgaben dafür gestrichen werden sollen.
Daran kommen Sie von der SPD nicht vorbei, daran kommen die Grünen nicht vorbei, daran kommt die FDP/DVP nicht vorbei, und daran kommen auch wir nicht vorbei.
Ich komme zu den Anträgen von der SPD, meine Damen und Herren. Der Grundwasserschutz ist ein wichtiges Anliegen, und Herr Dr. Caroli hat die Punkte, die aus dem Landeshaushalt im Bereich des Grundwasserschutzes unterstützt werden, angesprochen: das Grundwassermessnetz, die Beratung, die Sanierung von Altlasten, die Sanierung von Kanalnetzen. Wir haben außerdem die Ausgleichsleistungen im Bereich der Schutzgebiets- und Ausgleichsleistungsverordnung, kurz SchALVO, und wir haben die Maßnahmen im Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich, kurz MEKA.
Ihre Beschlussteile im Antrag Drucksache 13/2704 lehnen wir ab. Sie schlagen zum einen vier Gebietskategorien für die Sanierung vor. Wir halten die Differenzierung in die drei Stufen Normalgebiet, Problemgebiet und Sanierungsgebiet für richtig. Sie hat sich bewährt. Außerdem – da kann ich mich den Ausführungen der Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Antrag nur anschließen – entspricht sie den in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Differenzierungen.
Sie haben vorgeschlagen, dass die regionalen Arbeitsgruppen mehr Möglichkeiten erhalten, und wollen dafür zum Beispiel ein Variieren bei der Ausgleichshöhe vorsehen. Sie wissen ganz genau, jedenfalls wenn Sie die Stellungnahme der Landesregierung gelesen haben, dass für die Ausgleichsleistungen eine Notifizierung bei der EU-Kommission notwendig ist und dass es deshalb nicht so einfach ist zu sagen: Da sollen mal die regionalen Arbeitskreise geschwind variieren, und dann ist das Geld besser eingesetzt.
In Ziffer 4 Ihres Beschlussantrags haben Sie zum MEKA gefordert, dass der Anteil der Maßnahmen, die dem Grundwasserschutz zugute kommen, erhöht werden soll. Mehr als zwei Drittel der im Antragsjahr 2002 für das alte und das neue Programm verausgabten Mittel entfielen auf Maßnahmen mit Relevanz für den Grundwasserschutz. Deshalb kann man nicht davon sprechen, dass es dringend notwendig ist, diesen Bereich erheblich zu erhöhen. Die Zahl von zwei Dritteln der Mittel spricht, glaube ich, für sich.
Noch etwas will ich Ihnen sagen, wenn Sie jetzt davon sprechen, dass wir gar nicht darum herumkommen, auch im MEKA Ausgleichszahlungen vorzusehen. Wenn Sie in Ihrer Antragsformulierung von Mitnahmeeffekten sprechen, kann ich nur sagen, bei der derzeitigen Einnahmesituation der Landwirte in unserem Land und darüber hinaus können wir in Baden-Württemberg froh sein um ein Instrumentarium wie MEKA. Wir wissen, dass wir es fortentwickeln müssen, weil durch die neue EU-Agrarordnung mit den Vorschriften zu Cross Compliance im MEKA schon generelle Anforderungen an die Auszahlung von Flächenprämien bestehen.
Deshalb muss es dort Veränderungen geben. Wir müssen alles daransetzen, dass die Mittel für die baden-württembergische Landwirtschaft weiter so eingesetzt werden können, dass sie aus unseren Entscheidungen nicht auch noch eine Schwächung ihrer Einkommenssituation erfährt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP/DVP-Landtagsfraktion betrachtet den Wasserpfennig als wettbewerbsverzerrende und an sich ungerechte Abgabe, die insbesondere unsere Wirtschaft einseitig belastet und damit Arbeitsplätze gefährdet.
Die meisten Bundesländer haben eine solche Abgabe nicht, muss ich feststellen. Die jüngsten Äußerungen des Herrn Ministerpräsidenten geben Anlass zu der Annahme, dass wir in absehbarer Zeit eine gerechte Lösung finden werden.
Ich sage eines ganz klar: Der abgehende Wasserpfennig für die Energieinvestitionen wird kommen – haushaltswirksam ab 2007. Bis dahin wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Umweltministeriums, des Finanzministeriums und des Wirtschaftsministeriums Vorschläge entwickeln, wie man die Förderung für die Landwirtschaft weiterhin in der gesamten Höhe erhalten kann und trotzdem für die Energieinvestitionen Abstriche machen kann.
Meine Damen und Herren, viele andere Bundesländer haben auch keine so umfassenden Agrarumweltprogramme wie Baden-Württemberg.
Damit möchte ich zum Thema Grundwasserschutz kommen, Herr Palmer. Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion bedeutet ein flächendeckender Grundwasserschutz, dass wir neben der Landwirtschaft die Sanierung der kommunalen Abwasseranlagen ebenso einbeziehen müssen wie die Altlastensanierung. So viel vorab.
Nachdem sich die SPD-Fraktion in ihrem Antrag auf das Thema „Wasserschutz in der Landwirtschaft“ beschränkt,