Dann kommt die Erfassung und Sanierung der Altlasten mit 16 Millionen €. Da wird doch niemand sagen können, dass Erfassung und Sanierung von Altlasten nichts mit Grundwasserschutz zu tun habe. Das ist unmittelbarer Grundwasserschutz.
Deswegen sagen wir: Wenn den Unternehmen Angebote gemacht werden – das ist dringend erforderlich; Sie tun ja überhaupt nichts, Sie vertrösten sie auf das Jahr 2008 –, müssen Sie das, was ich eben gesagt habe, berücksichtigen.
Das ist kein Spagat. Ich führe Sie jetzt noch ein bisschen weiter auf diesem Lehrpfad, damit Sie sich in diese Dinge richtig einarbeiten können, Herr Fleischer.
Es gibt eine Wasserrahmenrichtlinie, die im Jahr 2010 in Kraft treten wird. Dort steht in Artikel 9, dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt. Dort steht auch, dass ab 2010 für Messungen, Sanierungskosten, Vorsorgekosten sowieso europaweit ein entsprechendes Wasserentnahmeentgelt zwingend herbeigeführt werden wird.
Ab 2010 wird dies der Fall sein, meine Damen und Herren. Ich frage Sie jetzt: Wollen Sie, dass bis zum Jahr 2010 die Unternehmen in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland Kraftwerke erstellen? Das ist doch ein Unsinn sondergleichen.
(Zuruf des Abg. Scheuermann CDU – Abg. Sche- besta CDU: Wie viele Kraftwerke werden bis 2010 abgeschaltet? – Unruhe)
Die wollen sofort investieren und wollen Ihre Bereitschaft sehen, wollen Anreize bekommen, die jetzt gegeben werden müssen.
Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir zur Effektivität des Grundwasserschutzes. Ich höre, Frau Umweltministerin
(Ministerin Tanja Gönner: Ich höre Ihnen die ganze Zeit zu, Herr Caroli! – Abg. Fleischer CDU: Aber nur an dieser Stelle!)
es gebe im Augenblick eine Arbeitsgruppe, die wohl die SchALVO erneut überarbeiten will und weitere Verbesserungen anstrebt. Ich möchte Sie bitten, einfach einmal darzustellen, welche Verbesserungen angestrebt werden sollen.
Wir sind der Meinung, dass die Ergebnisse beim Grundwasserschutz in Baden-Württemberg unzureichend sind. Der Mitteleinsatz und der bürokratische Aufwand stehen in keinem Verhältnis zu der erzielten Effizienz.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Wenn bei 150 Sanierungsgebieten mit mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter – ich gehe jetzt nicht auf die technischen Einzelheiten ein – nur ganz wenige Sanierungspläne vorliegen, also gar nicht richtig saniert wird, sondern die Sanierungsgebiete einfach nur festgestellt werden, dann kann von einer Effizienz doch überhaupt nicht die Rede sein.
Deswegen richte ich die Frage an Sie: Was geschieht in den Problemgebieten? Was geschieht in den Sanierungsgebieten? Und wie kann statt eines zentralen SchALVO-Modells die Verantwortung landesweit so auf regionale Arbeitsgruppen verlagert werden
(Abg. Scheuermann CDU: Das hätten Sie gerne! Jetzt sind Sie den Wasserversorgungsunternehmen auf den Leim gekrochen! Das hätten die gern!)
(Abg. Scheuermann CDU: Das ist die Arbeit der Landeswasserversorgung! Das ist ganz genau de- nen nachgebabbelt! – Abg. Fischer SPD: Warum regt sich Herr Scheuermann so auf?)
Ich kenne Ihr Problem mit den kleinen Wasserversorgern. Die müssen sich dann halt zu sinnvollen Einheiten zusammenschließen.
Das lasse ich jetzt einmal dahingestellt. Auf jeden Fall müssen wir uns darüber Gedanken machen, wie effizienter verfahren werden soll.
und – das hat die Landesregierung gemacht – bei den Energieversorgern Hoffnungen wecken, dass man sie unterstützt, wenn sie investieren, dann tun Sie etwas! Das ist der erste Appell.
(Beifall bei der SPD – Abg. Fleischer CDU: Sie können gar nichts tun, wo die Gelder festgelegt sind!)
Zweiter Appell: Wenn Sie behaupten, dass das Aufkommen des Wasserpfennigs in den Grundwasserschutz richtig investiert wird, dann machen Sie ihn so effektiv wie möglich. Er ist nicht effektiv genug. Das ist unsere zweite Forderung.