Protocol of the Session on June 29, 2005

Insgesamt wird das Gesetz die Vorsorge für die Frauen in Baden-Württemberg verbessern. Wir sind froh, dass es gelungen ist, mit den Partnern, also der Kassenärztlichen Vereinigung, den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen, entsprechende Vereinbarungen zu schließen, damit auch sichergestellt ist, dass die Frauen über die Zentrale Stelle, die von Frau Lichy erwähnt wurde, eingeladen werden können.

Wir setzen damit einen Weg fort, der im Bereich der Vorsorge und Früherkennung hohe Qualitätsstandards in Baden-Württemberg sichert. Wir haben ja diesen Weg bereits eingeschlagen mit den zertifizierten Brustzentren mit hohen Qualitätsstandards, was die Untersuchung und Therapie betrifft. Dieser Weg muss fortgesetzt werden.

Insgesamt ist Deutschland, was den Bereich Vorsorge und Früherkennung angeht, ein Land, in dem durchaus noch ein Nachholbedarf besteht. Gerade wenn man das persönliche Leid von Betroffenen sieht und wenn man eine volkswirtschaftliche Rechnung aufmacht – dadurch, dass eine Krankheit früh erkannt wird, kann sie auch effizient und kostengünstig behandelt werden –, zeigt sich, dass Vorsorge und Früherkennung der richtige Weg sind, auf den wir in unserem Gesundheitswesen setzen müssen. In viel zu vielen Bereichen des Gesundheitswesens ist der Akutbereich stärker betont als der Bereich Prävention, Vorsorge und Früherkennung. Man kann nur alle Frauen aufrufen, wenn sie jetzt eine entsprechende Einladung bekommen, auch regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zu gehen.

Wie sieht die Weiterentwicklung aus? Wir sind der Auffassung, dass wir weitere Qualitätsstandards und auch eine Ausweitung der Vorsorgeuntersuchung beim Bundesausschuss durchsetzen müssen. Ich möchte insbesondere den Bereich der Sonografie, gerade bei jüngeren Frauen, ansprechen. Wenn man mit den Experten spricht, erklären diese, es mache wenig Sinn, eine Mammografie, also eine Untersuchung der Radiologie, auf ganz frühe Altersgruppen anzuwenden, aber die Methoden der Sonografie, also die Ultraschalluntersuchungen, seien durch bessere Geräte und erfahrene Untersucher, die in Brustzentren jetzt zusammengefasst sind und auch eine genügend hohe Fallzahl pro Jahr zusammenbringen, so gut geworden, dass bei Verdacht bessere Erkenntnisse gewonnen werden könnten. Ich hielte es für sinnvoll, wenn sich der Bundesausschuss auch weiterhin mit einer Ausweitung der Vorsorgeuntersuchungen insbesondere in diesem Bereich beschäftigen würde, damit wir weitere Qualitätsstandards einführen können.

Unsere Fraktion kommt der Aufforderung der Frau Staatssekretärin sehr gerne nach, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil wir ihn für einen richtigen Weg halten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erhält Frau Abg. Haußmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember 2003 hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen, dass alle Frauen zwischen 50 und 70 Jahren zum MammografieScreening eingeladen werden sollen. Vorausgegangen – wir alle haben es hautnah verfolgt – ist eine jahrelange Diskussion und dann endlich die parteiübergreifende Forderung, im Bundestag für die erforderlichen Rahmenbedingungen für ein solches Screening zu sorgen.

Ich will an dieser Stelle nicht auf die lange Diskussion über das Für und Wider dieses Screenings eingehen. Herr Kollege Lasotta, darüber haben wir uns auch im Ausschuss sehr intensiv unterhalten. Es gibt immer ein Für und Wider in diesem Bereich. Ich will für meine Fraktion ganz klar feststellen: Wir begrüßen die Einführung dieses flächendeckenden Screenings. Es ist unseres Erachtens ein längst überfälliger, gesundheitspolitisch wichtiger Schritt für alle Frauen im Land. Die Erfahrungen anderer europäischer Länder belegen den Nutzen eines solchen Screenings.

Wir tragen vor diesem Hintergrund den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf natürlich mit. Auch der baden-württembergische Landesfrauenrat hat im Interesse der betroffenen Frauen stets auf eine rasche Realisierung des Screenings gedrängt und hat dieses Screening als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.

Meine Damen und Herren – diese Kritik kann ich Ihnen, Frau Staatssekretärin, leider nicht ersparen; der Herr Minister ist nicht hier –, wir hätten uns ein rascheres Vorgehen der Landesregierung in dieser Sache gewünscht. Seit 2003 ist eine lange Zeit vergangen. In dieser Zeit hätte man sicher mit einem flächendeckenden Screening vielen Frauen in Baden-Württemberg helfen können, wenn Sie nicht viel zu lange gezögert hätten, endlich die erforderlichen melderechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Meine Damen und Herren, bei aller Kritik an Details des von Ärzten und Krankenkassen gewählten Verfahrens halten wir es für wichtig, jetzt rasch zu beginnen. Kollege Lasotta hat ja gesagt: Die Praxiserfahrung wird zeigen, wo wir noch Verbesserungen für die Frauen erreichen können. Das muss dann auch geschehen.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Abg. Haußmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Noll?

Bitte schön.

Frau Kollegin Haußmann, zu Ihrer Kritik des zögerlichen Handelns: Ist Ihnen bekannt, dass im Rahmen der Beratungen des Landesfrauenrats doch eine sehr lange Entscheidungsphase bezüglich MammografieScreening, in der es auch kritische Stimmen gab, vorhergegangen ist und wir deswegen gut beraten waren, diesen Entscheidungsprozess auch ein Stück weit abzuwarten und mit aufzunehmen?

Lieber Kollege Noll, auch zukünftig wird es noch Verbesserungen geben. Das wird die Praxis zeigen. Für uns ist ganz wichtig, dass wir die Frauen zügig erreichen und dieses Verfahren endlich implementieren. Da hat es unseres Erachtens wirklich zu lange gedauert. Andere Bundesländer waren da wesentlich schneller.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)

Ein ganz wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist – und da sehen wir als SPD-Fraktion auch eine Aufgabe der Landesregierung –, bei den Frauen massiv für ein Verständnis für dieses Screening zu werben und die Frauen im Land wirklich einzuladen, an diesen Screening-Untersuchungen teilzunehmen. Das liegt sicher auch mit in Ihrer Verantwortung.

Einen Kritikpunkt haben wir – ich will das aber im Ausschuss näher thematisieren –: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Zentrale Stelle, die Frauen turnusgemäß zu diesem Screening einlädt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg anzusiedeln. Wir sind mit dem Landesfrauenrat, meine Damen und Herren, der Meinung, dass das Landesgesundheitsamt als staatliche Stelle besser geeignet wäre, und dafür werden wir uns in den Ausschussberatungen entsprechend einsetzen.

(Abg. Alfred Haas CDU: Verzögern wollen Sie noch einmal! Noch einmal verzögern!)

Meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD – Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin Haußmann, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Lasotta?

Frau Kollegin Haußmann, Sie haben davon gesprochen, dass andere Bundesländer bei der Erarbeitung schneller gewesen seien. Ich habe vorhin das Beispiel Bayern genannt. Bayern hat aber keine EU-konforme Regelung gebracht. Ist Ihnen noch ein anderes Bundesland bekannt, das schneller als Baden-Württemberg gewesen wäre? Oder sagen Sie nicht doch: „Damit liegen wir durchaus im Spitzenfeld bei der Dauer der Bearbeitung“?

Bayern war noch vor uns, Herr Kollege Lasotta. Wir sagen ja immer, das Ländle sei Spitze, aber da waren die Bayern schneller. Sie mussten in einigen Punkten nachbessern, aber sie haben die Frauen frühzeitiger erreicht, als dies in Baden-Württemberg geschehen wird.

(Abg. Dr. Lasotta CDU: Aber sonst kein anderes Land?)

(Abg. Dr. Lasotta CDU: Danke! – Abg. Drautz FDP/DVP: Kein SPD-regiertes Land! – Abg. Alfred Haas CDU: Man kann in jeder Suppe ein Haar finden, wenn man nur den Kopf lange genug schüttelt!)

Das Wort erhält Frau Abg. Götting.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Mammografie-Screenings, über das wir heute beraten, schaffen wir die rechtlichen Grundlagen für die flächendeckende Einführung des Mammografie-Screenings in Baden-Württemberg. Frauen im Alter von 50 bis zum Ende des 70. Lebensjahres können dann von einer zentralen Stelle regelmäßig zum MammografieScreening eingeladen werden. Die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Einladungen werden durch dieses Gesetz geschaffen.

Ich möchte es hierbei nicht versäumen, dem Landesfrauenrat und den Landfrauen meinen Dank für ihr diesbezügliches übergroßes Engagement auszusprechen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Wir begrüßen es sehr, dass Frauen durch das Mammografie-Screening eine wirksame Maßnahme zur Brustkrebsfrüherkennung angeboten werden kann.

Früherkennung rettet Leben. Internationale Studien belegen schon lange den Sinn von Reihenuntersuchungen bei Frauen zur Brustkrebsfrüherkennung. Eine rasche Umsetzung muss nun erfolgen, sodass Frauen diese Chancen auch baldmöglichst nutzen können.

Ein für uns wichtiger Gesichtspunkt der Kostentragung wurde in dieser jetzt vorliegenden Gesetzesfassung umgesetzt. Die Kosten für die Zentrale Stelle zur Umsetzung des Mammografie-Screenings tragen nicht allein die gesetzlichen Krankenkassen, wie das ursprünglich vorgesehen war, sondern auch die privaten Krankenversicherungen haben ihre Bereitschaft zur Kostenbeteiligung nun erklärt.

Die Beteiligung der privaten Krankenversicherungen, wenn auch auf freiwilliger Basis, entlastet die gesetzlichen Krankenversicherungen. Es war nicht einzusehen, dass die Kosten allein von diesen getragen werden. Wer für seine Versicherten einen Nutzen aus der neuen Gesetzesvorschrift zieht, soll sich auch finanziell daran beteiligen.

Das Gesetz in der derzeitigen Fassung sieht vor, dass Frauen im Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres regelmäßig zu Mammografie-Screenings eingeladen werden. Nach unserer Auffassung sollte diese wichtige Maßnahme zur Brustkrebsfrüherkennung bereits jüngeren Frauen zur Verfügung gestellt werden, da bekanntermaßen eine Vielzahl von Frauen vor dem 50. Lebensjahr an Brustkrebs erkranken. Leider verschiebt sich das Erkrankungsalter immer weiter nach unten. Bei jüngeren Frauen ist zunehmend ein aggressiver Verlauf zu verzeichnen.

Schon heute gehört für Frauen ab dem 30. Lebensjahr die Tastuntersuchung beim Frauenarzt zum Katalog der gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Die FDP/DVPFraktion unterstützt daher Bestrebungen, bereits jüngere Frauen in das Mammografie-Screening einzubeziehen. Dieser Auffassung der FDP/DVP-Fraktion wurde im Gesetz in der vorliegenden Fassung insofern ebenfalls Rechnung getragen, als es vorsieht, dass die Altersgruppe der einzuladenden Frauen vom Ministerium für Arbeit und Soziales

durch Rechtsverordnung näher bestimmt werden kann. Das heißt, der Adressatenkreis der einzuladenden Frauen kann durch Rechtsverordnung ohne ein weiteres umfassendes Gesetzgebungsverfahren auch auf jüngere Frauen erweitert werden. Frauen zwischen 35 und 50 Jahren können dann in das Mammografie-Screening-Programm einbezogen werden, sofern die Richtlinien der Krebsfrüherkennung entsprechend geändert werden, was vom gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden muss.

Gerade die Einbeziehung der jungen Frauen in das Mammografie-Screening ist eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Brustkrebsfrüherkennungsrate und damit der Senkung der Brustkrebssterblichkeitsrate in unserem Land.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine – –

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE meldet sich zu Wort.)

Entschuldigung, Frau Kollegin Lösch, Sie haben das Wort.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Sonst wären wir auf die Barrikaden gegangen! – Unruhe)

Sonst hätte ich mich jetzt beschwert.