Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/2638.
Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/2422, abstimmen. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen unter Ziffer 2, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Sie sind damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde mehrheitlich nicht zugestimmt.
Ich komme nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes –, Drucksache 13/2542. Hier empfiehlt Ihnen der Ständige Ausschuss unter Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs.
Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass der Präsident ermächtigt wird, Unstimmigkeiten des Wortlauts im Gesetzesbeschluss zu beseitigen. Da mir eine entsprechende Vorlage zur Verfügung steht, wäre ich auch in der Lage, Ihnen alle Einzelheiten zu benennen. Aber Sie sind mit dieser Ermächtigung des Präsidenten einverstanden.
zusammen abstimmen lasse. Wer diesen Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Antrag der Fraktion GRÜNE – Durchsetzung statt Rücknahme des Käfighaltungsverbots für Legehennen – Drucksache 13/2643
Zusätzlich rufe ich den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/2662, zu diesem Antrag der Fraktion GRÜNE auf.
Das Präsidium hat für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten Redezeit bei gestaffelten Redezeiten festgelegt.
Wem darf ich für die Fraktion GRÜNE das Wort erteilen? – Frau Abg. Rastätter, Sie erhalten das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ihnen liegt heute ein dringlicher Antrag meiner Fraktion vor, mit dem wir die Landesregierung auffordern, am 28. November, also übermorgen, an dem im
Jahr 2001 einstimmig gefassten Beschluss zur Abschaffung der Käfighaltung von Legehennen festzuhalten.
Zur Erinnerung, meine Damen und Herren: Der damalige Beschluss basierte auf einem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 1999 die bis dahin gültige Legehennenverordnung, mit der die tierquälerische Käfighaltung von Legehennen legitimiert wurde, für unvereinbar mit dem Tierschutz erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Auch Sie, Herr Minister Stächele, haben für das Land Baden-Württemberg der von der zuständigen Ministerin Renate Künast vorgelegten neuen Haltungsverordnung im Bundesrat zugestimmt.
Danke schön. – Meine Damen und Herren, in der Bevölkerung besteht ein überwältigender Konsens. Die neue Hennenhaltungsverordnung, die ab 2006 die Käfighaltung verbietet, symbolisiert den Durchbruch der Agrarwende und eine neue Verbraucherpolitik.
Nun versuchen einige Bundesländer, an der Spitze Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, diesen einstimmig gefassten Beschluss zum Ausstieg aus der Käfighaltung wieder rückgängig zu machen. Diese Länder machen ihre Zustimmung im Bundesrat zur Schweinehaltungsverordnung, die jetzt verabschiedet werden muss, davon abhängig, dass die erreichten Tierschutzstandards bei der Legehennenhaltung massiv ausgehöhlt werden. Dabei wissen wir, dass die Ministerin die EU-Richtlinie zur Schweinehaltung in geltendes Recht umsetzen muss.
Meine Damen und Herren, eine solche Kopplung von zwei völlig voneinander getrennten Bereichen ist ein einmaliger Vorgang im Bundesrat.
Dieser Erpressungsversuch einiger Länder, mit dem einer der größten Erfolge im Tierschutz wieder rückgängig gemacht werden soll, muss mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden.
Auch Sie, Herr Minister Stächele, beteiligen sich an diesem Erpressungsversuch, indem Sie im Agrarausschuss des Bundesrats für eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Käfighaltung um drei Jahre, nämlich bis zum Jahr 2009, gestimmt haben.
Damit verlängern Sie das Elend der Tiere um weitere drei Jahre und handeln gegen die Interessen der Landwirtschaft und der Verbraucher in Baden-Württemberg.
Sie lassen sich ohne Not oder Notwendigkeit vor den Karren der industriellen Eierproduzenten spannen,
die ihre tierquälerischen Agrarfabriken nicht in BadenWürttemberg – das muss man ja dazusagen –, sondern in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern betreiben.
Sie unterstützen damit auch diejenigen unionsgeführten Bundesländer, die im Bundesrat entweder als Oppositionsreflex oder aus ideologischen Gründen und weil sie die Interessen der Eierbarone massiv vertreten
Front gegen die tier- und verbraucherfreundliche Landwirtschaftspolitik von Ministerin Künast machen.
Meine Damen und Herren, ich bedauere ausdrücklich, dass einige SPD-geführte Länder diese Rollback-Strategie im Tierschutz ebenfalls betreiben.