Ich denke, das achtjährige Gymnasium ist eine große Chance, insgesamt bei der Einteilung von Ausbildungszeiten einen wichtigen Schritt voranzukommen.
Wir müssen den Gesamtzusammenhang zwischen dem ersten Schuljahr und dem möglichen Ende eines Studiums sehen. Das Gymnasium hat hierzu einen Beitrag zu leisten. Aber dieser Beitrag ist gut vorbereitet. 80 der 370 Gymnasien im Lande haben das G 8 schon eingeführt. Da kann niemand sagen, man habe keine Erfahrungen sammeln können.
Seit zwölf Jahren werden Erfahrungen gesammelt. Wir haben in den vergangenen Jahren eine steigende Akzeptanz festgestellt, und das Jahr 2004 ist ein entscheidendes Jahr, nicht nur was das achtjährige Gymnasium angeht, sondern auch was die Einführung der Bildungsstandards angeht. Es ist sehr gut, dass wir das miteinander verbunden einführen können, dass die Arbeit auf der Basis von Bildungsstandards in den Gymnasien gleichzeitig mit der Umstellung auf G 8 beginnt.
Natürlich lässt sich wunderbar der eine oder andere zitieren, der gegen G 8 ist. Aber da Sie hier immer so eifrig Beispiele aus dem Kreis Biberach vortragen – Sie haben da einen fleißigen Zuarbeiter –,
möchte ich Ihnen sagen, dass uns die Vorsitzende des Gesamtelternbeirats der Biberacher Schulen heute schreibt: „Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass die beiden Biberacher Gymnasien, das Pestalozzi-Gymnasium und das Wieland-Gymnasium, sich ausdrücklich für die Einführung des G 8 im Jahr 2004 entschieden haben.“
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Zeller SPD: Das hat der CDU-Landrat veranlasst!)
Wir können bei drängenden Entscheidungen nicht warten, bis es auch noch der Letzte versteht und den Weg mitgeht.
Das Verrückte ist ja, dass Sie im Grundsatz zustimmen, dass Sie aber gerne noch ein paar Jahre ein Thema hätten, bei dem Sie „herumzerfen“ können.
Andreas Böhme hat das in der „Südwest Presse“ völlig richtig mit den Worten kommentiert: „Wer wie die LandesSPD vom Hauruckverfahren faselt, macht sich lächerlich. Außer dass der Opposition ein Lieblingsthema abhanden kommt, gibt es keinen Grund für die Verschiebung.“
(Lebhafter Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Zeller SPD: Ich kann Ihnen andere Zitate bringen!)
Die Entscheidung fällt heute. Der Start ist in einem Jahr. Die Schulen haben genügend Zeit, um sich vorzubereiten, und sie werden sich der Aufgabe natürlich stellen. Es ist ja nicht in ihre Beliebigkeit gestellt, ob sie das tun wollen oder nicht. Sie wissen, was auf sie zukommt. Die Direktoren sind in Dienstbesprechungen vorbereitet worden, es gibt Fortbildungsveranstaltungen, und wir bilden Multiplikatoren aus. Das G 8 wird gut vorbereitet sein und zur richtigen Zeit flächendeckend starten.
Frau Rastätter, zum Thema „Fremdsprache ab Klasse 5“. Ich halte es für richtig, dass wir dann, wenn die Grundschulfremdsprache „durchgewachsen“ ist, in den fünften Klassen der Gymnasien überall mit der zweiten Fremdsprache starten. Ich halte es für genauso wichtig, dass wir nicht nur diese formale Entscheidung treffen, sondern dass die Gymnasien auch wissen, dass sie sich auf eine veränderte Form des Sprachenlernens einstellen müssen.
die sie später nicht mehr haben. Aber die weiterführenden Schulen müssen darauf aufbauen. Das sage ich besonders an die Adresse der Gymnasien, weil sich die anderen weiterführenden Schulen ohnehin heute eher schon an der Form des Sprachenlernens orientieren, die wir in der Grundschule ab dem kommenden Schuljahr erleben werden.
Sie begehren, dass die zweite Fremdsprache in Klasse 5 auch in den anderen Schularten eingeführt werden kann. Sie wissen, dass das vorgesehen ist. Die Hauptschulen können dort, wo in der Grundschule Französisch unterrichtet wird, eine AG anbieten.
Sie wissen, dass in den Realschulen auf jeden Fall die Möglichkeit besteht – zusätzlich zu Englisch –, eine AG einzurichten oder dort, wo die Kinder mit Grundschulfranzösisch kommen, grundständig einen F-1-Zug einzurichten.
Das heißt, die Vielfalt des Sprachenlernens wird in allen weiterführenden Schulen gewährleistet sein.
Herr Staatssekretär Rau, darf ich Sie fragen, weshalb Sie die Rede halten, obwohl die Frau Ministerin draußen an der Treppe wartet?
(Beifall und Heiterkeit bei der SPD – Abg. Seimetz CDU: War das eine intelligente Zwischenfrage! Der Schmid ist doch sonst nicht so komisch!)
Frau Kollegin Rastätter, Sie haben sich noch zu der Stichtagsregelung geäußert. Wieso sollen wir die Freiwilligkeit dieses Angebots wieder aus dem Schulgesetz herausnehmen? Wir geben den Eltern Möglichkeiten zur Entscheidung über den weiteren Entwicklungsgang ihrer Kinder.
Sie wollen die Regelung in Bezug auf die Freiwilligkeit für das weitere Dreivierteljahr nicht im Gesetz haben. Lassen Sie den Eltern doch diese Möglichkeit,