Protocol of the Session on June 26, 2003

(Abg. Schmiedel SPD: Aha!)

Eine größere Zahl an Bewerbern lässt sich damit zwar nicht erreichen, aber die Personen, die zu Bewerbungen bereit sind, können einer größeren Zahl von Wählern präsentiert werden.

(Abg. Capezzuto SPD: Jesses!)

In der nunmehr vorgelegten geänderten Fassung des Gesetzentwurfs,

(Abg. Wieser CDU: In der besseren Fassung!)

in der nun die CDU mit als Antragsteller auftaucht,

(Abg. Wieser CDU: Ist es besser!)

ist dieses Eingeständnis einer Vorteilnahme durch die FDP/ DVP nicht mehr vorhanden.

(Heiterkeit bei der SPD und den Grünen – Abg. Pfister FDP/DVP: Das gilt trotzdem noch! – Zurufe der Abg. Heiderose Berroth und Kleinmann FDP/ DVP)

Jetzt spricht man von einer Angleichung an das Landtagswahlrecht, und ich zitiere aus der neuen Begründung:

Diese Regelung hat jedoch den Vorteil, dass beispielsweise Bewerber, deren politischer oder arbeitsmäßiger Lebensmittelpunkt nicht am Wohnort liegt, sich in dem Wahlkreis um ein Mandat bewerben können, in dem sie hauptsächlich aktiv sind.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Ist das falsch oder rich- tig?)

Meine Damen und Herren, hier werden krampfhaft Begründungen an den Haaren herbeigezogen, um eine „Lex FDP“ zu rechtfertigen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD – Beifall bei Abge- ordneten der Grünen – Abg. Pfister FDP/DVP: Ist das falsch oder richtig, das Argument?)

Sie selbst, meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP/ DVP-Fraktion, haben in Ihrer Begründung des eingereichten Gesetzentwurfs aufgeführt, dass mit der geplanten Veränderung der Grundsatz durchbrochen wird, dass die Repräsentation bestimmter Gebietsteile des Landkreises im Kreistag durch die Bildung von Wahlkreisen, das Erfordernis des Wohnens der Bewerber im Wahlkreis und die dementsprechenden Beschränkungen des aktiven Wahlrechts der Wähler auf die Wahlvorschläge ihres Wahlkreises gewährleistet werden soll.

Nun zitiere ich nochmals wörtlich aus Ihrer Begründung:

Mit der vorgesehenen Änderung verschiebt sich das dem bisherigen Kreistagswahlrecht wie dem gesamten baden-württembergischen Kommunalwahlrecht zugrunde liegende Verhältnis von Persönlichkeitswahl und Verhältniswahl zulasten der Persönlichkeitswahl...

(Abg. Drexler SPD: Klar!)

Weiter sagen Sie:

... bei Bewerbungen in zwei Wahlkreisen können die Wähler nicht mehr davon ausgehen, dass ihre – möglicherweise kumulierte und panaschierte – Stimmabgabe für einen bestimmten Kandidaten im Wahlkreis tatsächlich zum Zuge kommt.

(Abg. Drexler SPD: So ist es!)

Meine Damen und Herren, durch die von Ihnen gewollte Möglichkeit zur Kandidatur in zwei Wahlkreisen werden die Wähler getäuscht und gewollte Wahlentscheidungen verfälscht.

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Pfister FDP/DVP: Dann wäre das ja bei der Landtagswahl genauso! Also was soll der Unfug? – Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Nagel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Theurer?

Lassen Sie mich kurz noch einige Sätze sagen, dann bin ich gerne bereit. Herr Theurer hat sich gemeldet, und an ihn will ich mich jetzt auch wenden.

Ich will es jetzt nämlich noch einmal anhand eines Beispiels erläutern, und das ist natürlich immer leichter, wenn man es mit Namen versieht. Beispiel: Der Herr Oberbürgermeister von Horb, Herr Theurer, kandidiert in zwei Wahlkreisen. Weil er bekannt ist, wird er in beiden Wahlkreisen gewählt.

(Abg. Herrmann CDU: Von wem denn? Von der Bevölkerung! – Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)

Nun kann er aber nur ein Mandat annehmen. Das heißt, die Stimmenzahl wird nun gewichtet, und Herr Theurer tritt

sein Mandat in einem der Wahlkreise an. In dem anderen sagt er: „Tschüss!“, und plötzlich taucht Frau Fauser auf und sagt: „Huhu, ich bin die Nachrückerin!“

(Lebhafte Heiterkeit bei allen Fraktionen – Anhal- tender Beifall bei der SPD – Abg. Seimetz CDU: Der macht sich gut!)

Dies, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, fördert nicht die Teilhabe der Menschen an der Politik.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Dies führt zu Verdrossenheit.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ein Quatsch!)

Deshalb das Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP:

(Abg. Wieser CDU: Was haben Sie gegen die Frau Fauser, Herr Kollege?)

Wenn Sie nicht genügend Menschen finden, die bereit sind, für Ihre Politik einzutreten und zu kandidieren, und wenn Ihre Politik Ihrer Meinung nach nicht von genügend Menschen auf dem Stimmzettel honoriert wird, dann rate ich Ihnen: Ändern Sie doch bitte Ihre Politik und nicht die bestehenden Wahlgesetze.

(Anhaltender Beifall bei der SPD und den Grünen)

In Teil C des Vorblatts Ihres Gesetzentwurfs – Alternativen – heißt es:

(Abg. Wieser CDU: Ja, ja!)

„Beibehaltung des Wahlsystems.“ Diese Alternative empfehlen wir. Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wahlchancen der FDP/DVP ab,

(Zuruf von der SPD: Ein guter Vorschlag!)

und ich hoffe – nach dem, was ich heute in der „Stuttgarter Zeitung“ gelesen habe –, dass der versammelte Sachverstand, den es auch bei der CDU ab und zu gibt, uns hier beispringt und dass die CDU diesen Gesetzentwurf ebenfalls ablehnt.

(Beifall bei der SPD – Abg. Wieser CDU: Das sind ja echte Höhenflüge! – Unruhe)

Herr Theurer.

(Glocke des Präsidenten)

Lieber Herr Kollege Nagel, können Sie mir sagen – –

Moment! Herr Abg. Theurer hat sich zu einer Zwischenfrage gemeldet.

Sehr geehrter Herr Kollege Nagel, nachdem Sie mich auch persönlich angesprochen haben, frage ich Sie: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen,

(Zurufe von der SPD und den Grünen: Nein!)

dass schon das jetzige Wahlrecht bei der letzten Kreistagswahl bewirkt hat, dass das gute Stimmenergebnis von mir persönlich im Ergebnis dazu geführt hat, dass ein weiterer Sitz auf die FDP/DVP entfiel, also ein weiterer Bewerber der Liste der FDP/DVP