Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist erfreulich, wenn dieses Thema jetzt nach zwei Jahren – nach zwei Jahren, in denen es eigentlich brennend auf der Tagesordnung politischer Handlungsnotwendigkeiten steht – aufgegriffen wird. Wir haben schon bei der Erstellung des Kindergartengesetzes darum gerungen, dass dies im Interesse eines notwendigen Ausbaus von Kinderbetreuung geschieht. Denn das ist nicht nur ein Thema, das Einrichtungen mit besonderer pädagogischer Prägung betrifft, sondern es ist eine Notwendigkeit, mit einer solchen Regelung zum Finanzausgleich zum Beispiel auch betriebliche Einrichtungen zu unterstützen.
Wir haben in der Enquetekommission „Demografischer Wandel“, lieber Herr Kollege Seimetz, des Öfteren von der Notwendigkeit einer solchen gesetzlichen Regelung gehört, zum Beispiel was betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft. Dort besteht genau das gleiche Problem wie in Hochschuleinrichtungen, wie überall dort, wo es gemeindeübergreifende Angebote gibt. Deshalb freuen wir uns darüber, dass jetzt ein Gesetzentwurf angekündigt ist. Ich hoffe, dass er diesmal auch vorgelegt wird; denn angekündigt war er schon öfter.
Aber es ist schon so: Kollege Haas hat gemeinsam mit dem damaligen Fraktionsvorsitzenden Günther Oettinger gesagt: Wir gehen jedem Einzelfall nach;
notfalls brauchen wir verbindlichere Regelungen. Dann hat es wieder ein Jahr gedauert. Kollege Noll hat Gespräche geführt und hat sich als Ombudsmann betätigt.
Also, das hat schon eine lange Geschichte, und leider sind im Laufe dieser langen Vorgeschichte – das kann ich Ihnen nicht ersparen – auch Einrichtungen auf der Strecke geblieben.
Dazu muss ich sagen: Im Interesse einer Angebotsvielfalt hätten wir uns gewünscht, dass Ihre Einsicht etwas früher gekommen wäre.
Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss, wenn dann auch Ihr Gesetzentwurf vorliegt, und hoffen, dass es im Interesse der Kinder und der Eltern sowie der Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet und mit besonderer pädagogischer Prägung wirklich eine Regelung gibt, die dem Ausbau und dem Erhalt dieser wichtigen Einrichtungen dient.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich, dass in der nächsten Plenarsitzung ein Gesetzentwurf eingebracht wird. Wir werden trefflich über diesen Gesetzentwurf diskutieren.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Ziel, über das wir uns einig sind. Deshalb ist es auch wichtig, dass man die Möglichkeit hat, sein Kind in einem Kindergarten am Arbeitsort unterzubringen, was bedeutet, dass es da eines gewissen finanziellen Ausgleichs zwischen Wohnort und Standortgemeinde bedarf.
Nun habe ich vorhin gelernt, dass ja die Stadt Stuttgart besser gestellt sei, weil für die 600 Kinder schon Geld geflossen ist.
Und noch fließt. – Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen ja, dass bei der Kommunalisierung der Kindergartenförderung die Pauschalen auf dem Stand vom 31. Dezember 2002 eingefroren wurden
Umgeschichtet werden. – Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen auch, dass es schon immer Kritik da
ran gab, dass Kommunen, die nach dem 1. Januar 2003 neue Gruppen eingerichtet haben, für diese neuen Gruppen keine Bezuschussung vom Land bekommen.
Daher kann ich Ihnen sagen – obwohl ich die genauen Zahlen nicht kenne –, die Stadt Stuttgart hat in den letzten zweieinhalb Jahren ich weiß nicht wie viele neue Gruppen eingerichtet und für diese neuen Gruppen keine Landeszuschüsse bekommen. Jetzt gegenzurechnen und zu sagen: „Da hat man zu viel bekommen“ oder „Da hat man zu wenig bekommen“, finde ich daher kleinkariert.
Daher ist es höchste Zeit, dass wir eine klare gesetzliche Regelung bekommen mit einem interkommunalen Finanzausgleich, in dem die interkommunale Solidarität, auf die man ja zweieinhalb Jahre vertraut hat, auch umgesetzt wird.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Theresia Bauer GRÜNE – Abg. Birzele SPD: Herr Scheuermann ist jetzt ganz beeindruckt!)
Sie stimmen der Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Sozialausschuss zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 24. Oktober 2005 – Zugehörigkeit von Herrn Minister Helmut Rau zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksachen 13/4766, 13/4809