Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde heute nur zum Zusatzauftrag der Enquetekommission sprechen und werde meine sonstigen Ausführungen in die Diskussion über den Abschlussbericht der Enquetekommission einbringen.
Besonders erfreulich ist, dass wir in der Mittelstandsenquete in vielen Punkten ein Einvernehmen zwischen den Fraktionen erreichen konnten.
Wenn es nur nach uns gegangen wäre, hätten wir das Ergebnis schon ein halbes Jahr früher haben können.
Ich möchte feststellen, dass die Verhandlungen innerhalb der Enquetekommission harmonisch verlaufen sind, Herr Capezzuto, und ich möchte Ihnen ganz klar sagen: Betreiben Sie hier bitte keine Legendenbildung über Vorgänge, an denen Sie nicht beteiligt waren. Sie waren in unserer Kommission ja ein „Spätberufener“.
(Beifall bei der FDP/DVP – Heiterkeit – Abg. Pfis- ter FDP/DVP: Er war solange in Saudi-Arabien! – Abg. Capezzuto SPD: Seit ich dabei bin, ist es har- monisch! Das ist richtig!)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal zum Ausgangspunkt der heutigen Debatte zurückkommen. Als vor gut einem Jahr im Juni 1999 die Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts auf der Tagesordnung stand, haben sich die Handwerkerverbände zu Recht geäußert und sind Sturm gelaufen. Wir haben die Konsequenzen daraus gezogen.
Damals haben wir einen Entschließungsantrag verabschiedet. Dieser Antrag besagte, dass im Zusammenhang mit dem Mittelstandsförderungsgesetz eine befriedigende Ge
samtregelung des Vergaberechts und der Vergabepraxis für den Mittelstand anzustreben ist. Hierzu gehört auch, dass die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand eingegrenzt wird. Der Staat soll nur dort wirtschaftlich tätig werden, wo er effizienter als private Unternehmen ist. Wir waren und sind davon überzeugt, dass der Mittelstand auf faire, transparente und mittelstandsgerechte Bedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge angewiesen ist.
Ich finde, die Mittelstandsenquete hat ganze Arbeit geleistet. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Der Entwurf des neuen Mittelstandsförderungsgesetzes ist entsprechend den Empfehlungen der Enquetekommission in die Anhörung gegangen, Herr Zeller.
Hören Sie, Herr Zeller! Sie haben vorhin gefragt, wo der Wirtschaftsminister ist. Der Wirtschaftsminister hat die Anregungen schon in den Entwurf für das neue Mittelstandsförderungsgesetz aufgenommen,
und dieser befindet sich bereits in der Anhörung. Sie müssen sich halt mal um Informationen darüber bemühen, was hier läuft; dann brauchen Sie keine solchen Zwischenrufe zu machen.
Bloß dass das auch klar ist. Der Minister hat das optimal aufgenommen, genau in dem Wortlaut, in dem wir es wollten.
Die Neuordnung der Vergabe ist konsequent mittelstandsund handwerkerfreundlich gestaltet worden. So schreibt die VOB die Aufteilung größerer Aufträge in Fachlose vor, sodass sich auch kleinere Unternehmen bewerben können.
Zukünftig müssen auch öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform Aufträge ausschreiben. Dadurch wird verhindert, dass sie durch eine Änderung der Rechtsform den öffentlichen Vergabebestimmungen ausweichen können. Der funktionale Auftraggeberbegriff gilt nun in den meisten Fällen über und unter den EU-Schwellenwerten. Durch eine Untergrenze von 30 000 Euro, unter der nicht ausgeschrieben wird, werden wir den Wünschen sowohl der Kommunen als auch des Handwerks gerecht.
Eine Berücksichtigung von zusätzlichen Kriterien, wie sie von der SPD und den Grünen gefordert werden, ist aus unserer Sicht nicht möglich. Man sollte die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht mit sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben überfrachten.
sehen Sie vielleicht als gute Anträge an. Wenn sie aber nicht rechtskonform sind, nützen die besten gut gemeinten Anträge von Ihnen überhaupt nichts.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat sich immer gegen die so genannten vergabefremden Kriterien ausgesprochen. Daran hat sich nichts geändert und wird sich nichts ändern. Die FDP/DVP-Fraktion freut sich schon auf die nächste Plenarrunde, bei der Sie alle dem neuen Mittelstandsförderungsgesetz zustimmen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Zwischenbericht der Enquetekommission zur künftigen Gestaltung des Vergabewesens in Baden-Württemberg. Ziel ist und war, eine faire Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe sicherzustellen.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Kommission in vielen Punkten Einigkeit erzielen konnte und dass es eine kollegiale Zusammenarbeit über alle Fraktionen hinweg gab. Deshalb habe ich – Herr Pfister, könnten Sie sich bitte umdrehen; ich möchte Ihnen nämlich etwas sagen – für das heute Morgen für die Medien inszenierte Theater keinerlei Verständnis, Herr Pfister.
Das spiegelt nicht die normale Parlamentsarbeit in den Ausschüssen und in den Kommissionen wider, und deswegen war das schofel, um es einmal ganz deutlich zu sagen.