Flüchtlinge haben nach unserer Verfassung ein Recht auf Schutz und Asyl. Zugleich ist es ein Gebot der Menschlichkeit, schutzbedürftigen Menschen die nötige Unterstützung zu geben. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Dieses Verfassungsrecht in Artikel 16a des Grundgesetzes bringt den Konsens aller Demokraten in unserem Land auf den Punkt. Er ist eine Lehre, die die Deutschen aus den Gräueln der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gezogen haben. Wir, die gewählten Abgeordneten des Landes Berlin, sehen uns in der Verantwortung, dieses Verfassungsrecht zu gewährleisten und gegen Angriffe zu verteidigen. „Diejenigen, die während der Nazizeit Emigranten genannt wurden …, waren nicht Emigranten, sondern waren politische oder rassische oder auch religiöse Flüchtlinge“, so der frühere Regierende Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt. Willy Brandt war selbst Flüchtling und wusste, wovon er sprach.
Berlin ist eine weltoffene und vielfältige Metropole. Menschen aus über 180 Nationen leben in Berlin friedlich zusammen. Wer sich als politisch Verfolgter oder Flüchtling an uns wendet, dem gewähren wir Schutz, Fürsorge und rechtsstaatliche Asylverfahren.
Die Flüchtlinge haben ein Recht auf menschenwürdige Unterbringung und Betreuung. Das Land Berlin und alle Bezirke tragen die gemeinsame Verantwortung dafür, dass dieses Recht in der ganzen Stadt mit der Bereitstellung von Unterkünften und Wohnungen gewährleistet wird. Das betrachten wir auch als ein Gebot der Menschlichkeit.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin verurteilt jede Form von rassistischen, fremdenfeindlichen und Hass schürenden Kampagnen gegen Menschen, die sich als politisch Verfolgte oder Flüchtlinge in ihrer Not an uns um Hilfe wenden, die oftmals alles verloren haben, was ihnen lieb und teuer war, und die zum Teil Schreckliches erlebt haben. Der skrupellose Versuch von rechtsextremistischen Demagogen, durch provokative und menschenverachtende Propaganda auf Stimmenfang zu gehen, muss
scheitern. Die Demokratinnen und Demokraten im Abgeordnetenhaus von Berlin stehen zusammen gegen eine derartige fremdenfeindliche Hetze.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin verurteilt ebenfalls die Versuche rechtsextremistischer und rechtspopulistischer Kräfte, Verunsicherung und Sorgen der Bevölkerung im Umfeld von Unterkünften gegen Asylsuchende zu instrumentalisieren. Das Abgeordnetenhaus von Berlin nimmt die Sorgen der Bürger ernst.
Die Berlinerinnen und Berliner beweisen an vielen Orten in der Stadt, dass ein unkompliziertes, einander bereicherndes Zusammenleben selbstverständlich sein kann. Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt sich dafür ein, solche guten Erfahrungen zu nutzen. Es unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen, die zwischen den Menschen Brücken bauen und Gemeinsinn erzeugen, und sucht gemeinsame Lösungsansätze mit den Menschen vor Ort.
b) Stellungnahme des Abgeordnetenhauses zum Volksentscheid über ein „Gesetz für die demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin (EnergieVG)“
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU auf Annahme einer Entschließung Drucksache 17/1139
Das Abgeordnetenhaus von Berlin empfiehlt, dem Volksentscheid über ein „Gesetz für die demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin (EnergieVG)“ nicht zuzustimmen.
Wie auch die Vorhabenträger des Volksentscheides ausdrücklich einräumen, kann Berlin die Stromnetze weder durch Gesetz erlangen noch durch Kauf erwerben. Vielmehr wird derzeit ein bundesgesetzlich und europarechtlich zwingendes, diskriminierungsfreies und faires Wettbewerbsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren hat sich ein landeseigenes Berliner Unternehmen innerhalb der gesetzlichen Fristen im April 2012 beworben und seine Eignung bis zum Fristablauf im Mai 2013 dargelegt. Demgegenüber könnte eine weitere, durch Volksentscheid am 3. November 2013 zu gründende Netzgesellschaft nicht mehr Teilnehmer dieses notwendigen Verfahrens sein. Zur Vergabe des Stromnetzes kann der
Stadtwerk ohne öffentliche Kontrolle und auf Verlust ausgerichtet – hohes finanzielles Risiko für Berlin
Das Berliner Abgeordnetenhaus berät derzeit die Gründung eines Stadtwerkes durch Änderung des Berliner Betriebe-Gesetzes; ein weiteres Stadtwerk ist demgegenüber überflüssig. Das durch Volksentscheid zu gründende Stadtwerk soll keinerlei öffentliche Kontrolle seiner üblichen Betätigung durch Senat oder Abgeordnetenhaus haben. Die im Betriebe-Gesetz vorgesehene, rechtlich erforderliche Gewährträgerversammlung des Senats wird durch den Vorhabenträger abgeschafft. Statt des vom Berliner Abgeordnetenhaus kontrollierten Senats entscheiden Verwaltungsräte z. B. selbst über ihre eigene Vergütung und ihre eigene haftungsrechtliche Entlastung. Da sowohl die Landeshaushaltsordnung als auch das z. B. für BVG und BSR geltende Betriebe-Gesetz unanwendbar sein sollen, wird dem Stadtwerk unwirtschaftliches Arbeiten gestattet. Zusammen mit weitreichenden Förderzusagen im Entwurf des Vorhabenträgers ist dieses Stadtwerk auf Risiko und Verlust ausgerichtet. Trotzdem haftet das Land Berlin dann für die absehbaren Verluste des Stadtwerkes. Für Berlin bestehen daher erhebliche Haftungsrisiken ohne Kontrollmöglichkeiten. Dass demokratisch gewählte Mitglieder des Abgeordnetenhauses für diesen Verwaltungsrat faktisch nicht wählbar sein sollen, rundet den Gesamteindruck nicht nur ab, sondern ist bundesweit einmalig und begegnet durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Unterstützen Sie kein Gesetz, das ein absehbares und unbeschränktes Risiko für den Landeshaushalt Berlins darstellt, und stimmen Sie deshalb mit Nein!
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 10. Juni 2013 Drucksache 17/1076
Der Senat wird aufgefordert, einheitliche Richtlinien für das Führen und die öffentliche Zugänglichmachung von Aktenverzeichnissen gemäß § 17 Abs. 5 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in den öffentlichen Stellen des Landes Berlins zu schaffen. Dabei soll insbesondere Folgendes gewährleistet werden: dass diese Verzeichnisse, die nach § 17 Abs. 5 IFG öffentlich zugänglich zu machen sind, auf den Internetpräsenzen der einzelnen Stellen und im Open-Data-Portal des Landes Ber
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 10. Juni 2013 Drucksache 17/1077 Neu
Der Senat von Berlin wird aufgefordert, Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz in der Berliner Verwaltung darzustellen und dem Abgeordnetenhaus einen Entwicklungsbericht vorzulegen, der die definierten Standards beschreibt. Dabei sind grundsätzlich offene Standards für die Software vorzusehen, die einen reibungslosen Austausch von Dokumenten unterschiedlicher Plattformen jederzeit gewährleisten. Die Einbindung der Regionalwirtschaft bei dem Erwerb von Hard- und Softwarelösungen ist darzustellen. Dabei ist auch zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie durch eine Auslagerung der Software an eine dem Lande Berlin gehörende Einrichtung nach dem Vorbild sogenannter Government-Clouds die Anzahl der erforderlichen Lizenzen ressourcensparend reduziert werden kann. Bei der Konzeption des standardisierten IT-Arbeitsplatzes ist zudem auf eine hohe Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit (GreenIT) zu achten.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat zudem auf, die Finanzierung der verfahrensunabhängigen Informationstechnik in der Hauptverwaltung grundsätzlich an den Einsatz des standardisierten IT-Arbeitsplatzes zu binden und die hierfür erforderlichen Mittel in zentraler Verantwortung zu bündeln.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 19. August 2013 Drucksache 17/1111
Der Senat wird gebeten, den laufenden Bericht zur aktuellen Situation der bezirklichen Kulturarbeit in seiner jetzigen Form einzustellen.
Stattdessen soll in Zusammenarbeit mit den Bezirken ein standardisiertes Berichtswesen entwickelt werden, das eine Übersicht der Arbeit und der Angebote der Fachbereiche Kunst und Kultur sowie Regionalgeschichte (Heimatmuseen) und der kulturellen Infrastruktur der Bezirke ermöglicht.
Die Darstellung der entsprechenden Produktsummenbudgets der genannten Fachbereiche (Produktnummern 79401, 79402, 79403, 79404) soll von der Senatsverwaltung für Finanzen als Anhang nachrichtlich beigefügt werden.