Das heißt, dass man auch Fehleranalyse betreiben und die Lücken im System aufspüren muss. Das muss man auch wollen. Das wäre ein guter Satz in Richtung der Senatorin, wenn sie denn da wäre. Man müsste regelmäßige
Kontrollen durch die Kostenträger durchführen, und die Weiterentwicklung der Rahmenverträge gehört auch dazu. Vor allem ist die Einrichtung einer Prüfabteilung auf Senatsebene erforderlich, denn wenn ich niemand habe, der weiß, was er prüfen kann, brauche ich mich nicht zu wundern, dass nichts geprüft wird.
Wenig hilfreich ist das Zetern um die zu hohen Entgelte, und noch weniger hilfreich ist die Drohung des Finanzsenators, man werde zwar weiter mit den Trägern kooperieren, aber von nun an nicht mehr in gleicher Augenhöhe, wie im „Tagesspiegel“ vom 29. April 2010 nachzulesen ist. Transparenzregeln für die Träger und Dienstleister sind richtig, aber sie allein führen auch nicht zu den gewünschten Ergebnissen, wenn die Kostenträger – also Senat und Bezirke – ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen.
Es gibt diese Kontrollmöglichkeiten für die Kostenträger, obwohl in vielen Diskussionen gerade dies von Senatsvertretern immer wieder bestritten wurde. Angeblich böten die geltenden Verträge keine Basis dafür. Aber das ist wie so vieles – wie z. B. die Black Box der Sozialsenatorin – nichts als Legendenbildung, und das muss endlich aufhören.
So kann beispielsweise jetzt schon über den aktuellen Berliner Rahmenvertrag Jugend geprüft werden, ob die Abschlussvoraussetzungen für den Leistungsvertrag noch gültig sind, Vertragsverletzungen vorliegen, Entgeltminderungen angezeigt sind oder sogar Neuverhandlungen bzw. Kündigungen notwendig werden. Das sind die Nrn. 7, 15, 20.2 und 13.2. Ähnliche Möglichkeiten bietet der Rahmenvertrag Soziales in 12.5 und 18.4.
Doch der Senat hat die Möglichkeiten nicht mit der notwendigen Konsequenz genutzt und den Treberhilfeskandal erst möglich gemacht. Das ist der politische Skandal in diesem Fall.
Ebenso können wir dem Senat den Vorwurf nicht ersparen, dass er die bestehenden Rahmenverträge seit Jahren nicht nachverhandelt hat – unter dem Vorwand, der Bund müsse erst die notwendige rechtliche Basis dafür liefern. Aber auch das ist Legendenbildung. Das unterstreicht sogar die eigene Antwort des Senats zu unseren Anfragen zur Treberhilfe in der Vorlage rote Nr. 2010 des Hauptausschusses, in der deutlich wird, dass noch nicht einmal alle bundesrechtlichen Vorgaben sowie die allgemeinen Grundsätze des Rechts der öffentlich-rechtlichen Verträge in der Berliner Vertragsgestaltung Eingang gefunden haben. Da verwundert es nicht, dass hier in Berlin offensichtlich mehr Trägheit als Aktivität herrscht.
Deshalb ist es von immenser Bedeutung für die Zukunft der sozialen Dienstleistungslandschaft in Berlin, ob und wie die Rahmenverträge neu verhandelt werden, damit Lücken im Prüfsystem geschlossen werden. Dabei sollte
man sich gut überlegen, ob es sinnvoll ist, den angedachten Transparenzkodex, der ohne Frage seine Berechtigung hat, zu weiten Teilen in die Rahmenverträge zu pressen. Damit wird – so fürchte ich – das erforderliche Kontrollsystem mit allgemeinen Verhaltensregeln überlagert und nicht rechtssicherer. Das muss mit den Trägern und sozialen Dienstleistern intensiv beraten werden. Dazu sind vom Senat unverzüglich die Voraussetzungen zu schaffen, um gemeinsam die Rahmenverträge weiterzuentwickeln. Insbesondere sind wirksame Kontrollinstrumente und sinnvolle Prüfzeiträume zu verabreden. Die Vertragspartner sind dazu bereit, denn auch ihnen ist daran gelegen, den durch die Treberhilfe stark ramponierten Ruf so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Gute Verträge sind die eine Seite der Medaille. Die andere ist deren Kontrolle, denn wenn ich nicht kontrolliere, was ich per Vertrag einfordere, kann ich letztendlich auch nicht für den Erfolg garantieren. Darum ist es beklagenswert, dass sich dieser Senat aus dieser entscheidenden Kontrollfrage völlig heraushält, um Leistungssicherheit und Wirtschaftlichkeit für Berlin und für die Anbieter auf der einen Seite und vor allem für die Leistungsempfänger zu garantieren. Deswegen ist unser Antrag so wichtig und unterstützenswert, damit sich in Berlin etwas bewegt. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Transparenz, transparenter Umgang ist in der CDU in der Tat sehr spannend. Schauen wir uns mal das transparente Verhalten der CDU bei Parteispenden an.
Da gibt es: den dubiosen Umgang mit Spenden in der NRW-CDU oder die bis heute noch nicht von Herrn Kohl vorliegende Mitteilung,
oder aber auch den Bankenskandal in Berlin, der durch intransparentes Verhalten der CDU-Akteure verursacht wurde.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Andreas Gram (CDU): Kommen Sie heute noch mal zum Thema oder was?]
Wir sind beim Thema! Das Thema ist extrem wichtig, der SPD in jedem Fall. – Interessant ist, wenn wir Transparenz sagen, dann ist die FDP am transparentesten, denn sie sagt ganz klar: Wir nehmen es von den Armen, geben es den Reichen, den Hoteliers, den Sozialbereich wollen wir abschaffen.
Für eine sachliche Aufklärung dieses Falls hilft die polemische Diskussion von Ihrer Seite überhaupt nicht.
Sie hilft weder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Treberhilfe oder auch anderen Leistungsberechtigten. Nur mit Sachlichkeit und einer gründlichen Analyse kann man dem gerecht werden.
Deshalb darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es in diesem Bereich generell zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Der Sozialbereich – das ist festzuhalten – bietet eine wertvolle Arbeit für unsere Stadt und die Gesellschaft.
Die hektisch erhobene Forderung nach mehr Kontrolle muss nicht nur präzisieren, wer wen oder was kontrollieren will, sondern sollte die Dichte der lange vorhandenen Kontrollmöglichkeiten einbeziehen. Im gesamten Entgeltbereich werden vom Land Berlin mit den Leistungserbringern Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen geschlossen. Im Bereich der Leistungserbringung werden für jeden leistungsberechtigten Klienten mehrseitige Entwicklungsberichte geschrieben, die von den Fallmanagern der Bezirksämter geprüft werden. Zwischen der Senatsverwaltung für Soziales, den Bezirken und den Leistungserbringern gibt es im Entgeltbereich eine bemerkenswerte Begegnungsdichte. Allein die
Kommission 75, in der für den Entgeltsektor Leistungen und Entgelte mit allem Drumherum erörtert werden, kommt jährlich sechs bis zehn Mal zusammen. Kein Leistungserbringer kann also im System der Entgelte beim sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis auch nur einen einzigen Kunden gewinnen, ohne dass ein Vertreter des Landes Berlin bzw. MdK oder Fallmanager oder sozialpsychiatrischer Dienst, Ärzte usw. zustimmend mitwirken.
Im Entgeltbereich werden auf der Grundlage des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses also Ansprüche von Leistungsberechtigten erfüllt. Die Mittel gehen an die Leistungserbringer. Die Qualität der Leistungserbringer kann jährlich geprüft werden. So viel zu dem Stand, den es jetzt gibt.
Was legt uns die CDU heute vor? – Sie will mehr Transparenz und Kontrolle. Das klingt auf den ersten Blick hin interessant. Schauen wir mal in den Antrag.
Punkt 1: Wie ich bereits vorhin erwähnte, wird alles in den Rahmenverträgen bereits geregelt. Es ist schon Bestandteil.
Punkt 2 Ihres Antrags, die Forderung nach Prüfungsabteilungen widerspricht im Kern den bisherigen Rahmenvereinbarungen und den bundesrechtlichen Vorgaben.
Punkte 3 und 4 Ihres Antrags: Es gibt aus meiner Sicht in gewisser Weise Vollzugsdefizite, insbesondere auf bezirklicher und auf Landesebene in den entsprechenden Verwaltungen. Aber das heißt nicht, dass es keine Kontrollinstanzen gibt. Die Verantwortlichen müssen ihre Steuerungsaufgaben und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems ist sicherlich sinnvoll. Aber dann müssen Sie uns auch Kriterien benennen. Was wollen Sie wie in welcher Form konkret weiterentwickeln? – Das geht aus Ihrem Antrag definitiv nicht hervor, und in Ihren Äußerungen haben wir dazu auch nichts gehört.