Protocol of the Session on September 27, 2001

Das Abgeordnetenhaus begrüßt das Sofortprogramm für die innere Sicherheit, welches der Senat am 18. September 2001 beschlossen hat und mit dem insgesamt über 13 Millionen DM zur Verbesserung der Ausstattung der Polizei und des Verfassungsschutzes sowie zur Deckung des sonstigen Mehrbedarfs angesichts der aktuellen Sicherheitslage zur Verfügung gestellt werden.

Bäder als Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge erhalten

Der Senat wird aufgefordert, die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Angeboten der Berliner Bäder als Bestandteil der Daseinsvorsorge bedarfsgerecht zu gewährleis

ten. Daher soll alsbald ein Konzept erstellt werden, aus dem sich der Bedarf und die erforderlichen Kosten einschließlich der notwendigen Investitionen ergeben und in dem Vorstellungen zu alternativen Betreiberkonzepten enthalten sind. Mögliche Entscheidungen über die Schließung von Bädem dürfen nur auf der Grundlage eines solchen Konzepts vorbereitet werden. Dabei sind die §§ 2 und 7 des Sportförderungsgesetzes Berlin dringlich zu beachten.

Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist darüber bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten.

Erhalt der Hammelhalle und Abrissstopp auf dem Schlachthofgelände

Der Senat von Berlin wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie die bestehenden Teile der ehemaligen Hammelhalle auf dem Schlachthofgelände sowie weitere schützenswerte Gebäude erhalten werden können. Bis zum Vorliegen des Prüfungsberichts sollen keine Entscheidungen im Hinblick auf die Veränderung von bestehenden Bauwerken und Bauwerksteilen getroffen werden. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2002 zu berichten.

Gutes Essen für gutes Geld – Verpflegungskostenanteil aus Elternbeteiligung für die Beköstigung in den Kitas ausgeben

Der Senat wird aufgefordert zu berichten, ob und gegebenenfalls wie der in den Einnahmen aus der Kitakostenbeteiligung der Eltern nachrichtlich ausgewiesene Verpflegungskostenanteil (45 DM pro Monat pro Kind für die „Materialkosten“ bei einer Betreuungszeit einschließlich Mittagessen) in den Bezirken für die Beköstigung in den Kitas zur Verfügung gestellt wird bzw. werden kann und ob der Pauschalbetrag in dieser Höhe angemessen ist.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten.

Abschluss eines Anschlussvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt für die Jahre 2001 bis 2004

Der Abschluss eines Anschlussvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt für die Jahre 2001 bis 2004 – in der der Vorlage (Drs 14/1496) beigefügten geänderten Fassung – die auf Grund von Nachverhandlungen mit dem Bundesminister der Finanzen sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien erforderlich waren und einvernehmlich geändert worden ist, wird zur Kenntnis genommen. Dieser Vertrag ersetzt damit die Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 14/1048 – vom 2. März 2001.

Gleichzeitig wird dem Übergang der Gesellschaftsanteile Berlins bei der Berliner Festspiele GmbH und der Haus der Kulturen der Welt GmbH nach § 65 Abs. 6 Nr. 2 LHO für die Laufzeit des Vertrages zugestimmt.

Der jährliche Finanzierungsanteil Berlins an den Bauinvestitionen bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

(A) (C)

(B) (D)

Ergänzung des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus

Das Abgeordnetenhaus begrüßt die Entscheidung des Bundesrats vom 22. Juni 2001 zur Verbesserung der Rentenberechnung für Opfer des SED-Regimes unter Einbeziehung von Zeiten politisch verfolgter Schüler in der DDR (II. AAÜG – ÄndG, Drs 495/01).

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, welche Tatbestände darüber hinaus in Abstimmung mit Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geregelt werden können.

Berichterstattung über Straßenbahnkonzept

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, jährlich, erstmals zum 1. Februar 2002, über den Stand der Straßenbahnplanung zu berichten. Darin sollen die Prioritätensetzung des Senats, die Planrechtfertigung für einzelne Vorhaben, der jeweilige Planungs- und Realisierungsstand sowie die finanziellen Auswirkungen und deren Absicherung dargelegt werden.

Einrichtung eines Überbrückungsfonds für freie Träger mit EU-finanzierten Projekten

In Vorbereitung des Haushalts 2002 wird der Senat beauftragt, ein Zwischenfinanzierungsinstrument für freie Träger mit EU-finanzierten Projekten einzurichten. Dabei ist auch zu klären, wie diese auszustatten wären und welche Kriterien für die Inanspruchnahme zu Grunde zu legen sind.

Nicht nur europäisch denken, auch lokal handeln!

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die von ihm im Jahre 1999 mit den bezirklichen Beschäftigungsbündnissen (BBB) initiierte Umsetzung der lokalen Komponente in der Arbeitsmarktpolitik konsequent fortzuführen und beispielhaft für Großstädte die Spielräume dezentraler Gestaltungsmöglichkeiten in Abstimmung mit gesamtstädtischer Arbeitsmarktpolitik auszuloten.

Das Abgeordnetenhaus unterstützt den Senat in seinen Bestrebungen, durch die BBB mehr Beschäftigungspotentiale vor Ort zu erschließen und eine Verzahnung von Arbeitsmarktpolitik mit regionaler Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik auf der dezentralen Ebene zu ermöglichen.

Dieser Zielsetzung dienen die folgenden Maßnahmen:

1. Zur Gesamtkoordination der BBB wird auf Landesebene eine Koordinierungsrunde eingerichtet, in der unter Federführung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport sowie die Bezirke und das Landesarbeitsamt vertreten sind. Gesprächsrunden zur Steuerung einzelner Bündnisse werden von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen unter Beteiligung der Service-Gesellschaften, der Investitionsbank Berlin (IBB) und der Bezirke fortgeführt und im Bedarfsfall um weitere Vertreter/-innen erweitert. Zum Austausch der Erfahrungen trägt auch die Publikation derselben bei.

2. Der Senat prüft, ob und in welcher Form die Service-Gesellschaften weiterhin mit der Unterstützung der BBB betraut werden und bezieht in seine Entscheidung die Stellungnahmen der Bezirke ein.

3. Zur Verzahnung der Arbeitsmarktpolitik mit regionalen Entwicklungszielen wird bei der Vergabe von Fördermitteln Vorhaben der BBB in der Startphase grundsätzlich der Vorrang eingeräumt, insbesondere wenn nachhaltige Beschäftigungseffekte zu erwarten sind.

4. Der Senat führt zur Sicherstellung einer fachlich kompetenten und kontinuierlichen Begleitung der BBB die Beratung durch die IBB und die Service-Gesellschaften fort. Die Beratung umfasst auch die Nutzung von Finanzierungsinstrumentarien, darunter die der GA und EFRE, sowie deren Verknüpfung mit Mitteln der Arbeitsmarktförderung nach SGB III und dem geplanten Job-Aqtivgesetz. Darüber hinaus stehen den Akteuren bei Informationsund Beratungsbedarf zu den Förderprogrammen die Fachreferate der zuständigen Senatsressorts zur Verfügung.

5. Das im 29. Rahmenplan der GA aufgenommene Konzept der „Regionalmanager“ wird, wie im Rahmenplan vorgesehen, für drei strukturschwache Bezirke umgesetzt. Die „Regionalmanager“ werden in die BBB eingebunden.

6. Der Senat wird aufgefordert, sich im Bereich der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik weiterhin mit dem Land Brandenburg abzustimmen.

Kennzeichnung von Denkmalen in Berlin

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie denkmalgeschützte Anlagen und Bauten in Berlin einheitlich – gegebenenfalls durch Schilder und Plaketten – gekennzeichnet werden können. Schilder sollen kleingehalten sein und nur knappe Informationen enthalten (z. B. „Berliner Denkmal“ oder „Denkmalgeschütztes Objekt“).

Die Kennzeichnung sollte in jedem Fall auf freiwilliger Basis erfolgen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten. Der Bericht soll auch Angaben über die Art und die Höhe der Kosten enthalten.

Jobrotation nutzen und ausbauen

Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Bestrebungen auf Bundesebene, die Jobrotation im Arbeitsförderrecht durch eine Novellierung des SGB III zu verankern, und begrüßt, dass dabei auch die in Berlin mit den Modellmaßnahmen zur Jobrotation gewonnenen Erfahrungen einfließen.

Für die Umsetzung einer künftigen bundesgesetzlichen Regelung in Berlin sollte seitens des Senats gegenüber dem Landesarbeitsamt darauf hingewirkt werden, dass die Jobrotation als bedeutendes Instrument der Berliner Arbeitsmarktpolitik zur Hebung des Qualifikations- und Beschäftigungsniveaus ausgestaltet wird.

Dazu sind folgende Maßnahmen einzuleiten:

−Gegenüber dem Landesarbeitsamt ist darauf hinzuwirken, dass der gesetzliche Finanzierungsrahmen für die Zuschusszahlung an den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung des Stammarbeiters sowie einer möglichen Minderleistung des Stellvertreters ausgeschöpft wird. Ferner möge durch das Landesarbeitsamt geprüft werden, ob und in welcher Form Qualifizierungsgutscheine für Weiterbildungsfreistellungen finanziert werden können.

(A) (C)

(B) (D)

−Seitens des Senats sollten im Rahmen der Arbeit in den Verwaltungsausschüssen des Landesarbeitsamtes in Kooperation mit Unternehmerverbänden und Gewerkschaften die Möglichkeiten genutzt werden, in den Betrieben eine Akzeptanz von Jobrotation zu schaffen und durch Verabredungen und Beratung die einzelbetriebliche Umsetzung zu erleichtern.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten.

Eine Stelle für die/den Bezirksbehindertenbeauftragte/n

1. Der Senat wird aufgefordert, hinsichtlich der Umsetzung des § 7 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) in Abstimmung mit den Bezirken, dem Landesbehindertenbeauftragten und dem Landesbeirat für Behinderte Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass in jedem Bezirk ein/e Bezirksbehindertenbeauftragte/r gewählt, angemessen ausgestattet und strukturell in die Arbeit des Bezirksamts eingebunden wird. Die Bezirke sollen hierbei federführend sein. Zur Orientierung der Bezirke ist in diesem Zusammenhang eine Beschreibung der Aufgaben des/der Bezirksbehindertenbeauftragte/n zu erarbeiten.

2. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten.

Auflösung der Landesentwicklungsgesellschaft Berlin (BLEG) transparent und ohne Belastung des Haushalts gestalten

Der Senat wird aufgefordert, dem Berliner Abgeordnetenhaus nach erfolgter Abwicklung der BLEG eine Gesamtbilanz über die Arbeit derselben vorzulegen, aus welcher die Erfolge bei der Entwicklung der Standorte detailliert abgelesen werden können. Die Bilanz ist gesondert nach den durch das Land Berlin eingebrachten Liegenschaften und den dazu erteilten Entwicklungs- und Sanierungsaufträgen aufzustellen. Dabei ist die Entwicklung des Verkehrswertes für die einzelnen Grundstücke zu berücksichtigen.