Der Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Brodauer Straße 46/Mädewalder Weg 65 in Berlin-Hellersdorf, Flur 41 704, Flurstück 178, zu den Bedingungen des am 27. Dezember 2000 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrags wird zugestimmt.
Trägern ehemals bezirklicher Pflegeeinrichtungen werden zur Sicherung ihrer Nutzungsrechte Erbbaurechtsverträge zu den in dieser Vorlage einschließlich der Anlagen enthaltenen Konditionen angeboten.
3. Für jede/n Gefangene/n wird ein abschließbarer Schrank zur Aufbewahrung von Kleidung und persönlichen Gegenständen zur Verfügung gestellt.
4. Auf jeder Station wird eine Teeküche eingerichtet, die für die Gefangenen jederzeit zugänglich ist.
7. Den Gefangenen werden Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt, die durch ihr Mobiliar Wohnraumcharakter haben.
8. Die Gefangenen erhalten zur Gestaltung ihrer Freizeit Leseund Spielematerial, das ihre sprachliche und kulturelle Herkunft berücksichtigt.
9. Isolierende Haftmaßnahmen werden auf Ausnahmefälle beschränkt und sollen 24 Stunden nicht überschreiten.
1. Die Gefangenen erhalten entsprechend dem gesetzlichen Auftrag die Möglichkeit zur Arbeit gegen Bezahlung.
2. Alle Gefangenen erhalten durch Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Waschmaschinen die Möglichkeit, kostenlos ihre Wäsche zu waschen und in dafür vorgesehenen Räumen zu trocknen.
3. Die zeitlichen Möglichkeiten und die räumlichen Flächen für Hofgänge sind erheblich zu erweitern.
4. Nach dem Modell von Nordrhein-Westfalen wird ein staatlich finanzierter Rechtshilfefonds eingerichtet.
III. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 über die Umsetzung der Maßnahmen bzw. das Ergebnis der Prüfung Bericht zu erstatten.
Berlin unterstützt die Aktivitäten zur Gesundheitsförderung im Rahmen der „Healthy City“-Kampagne der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des bundesdeutschen Gesunde-Städte-Netzwerkes und Antrag Berlins als Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland
1. Berlin beantragt für 2001 die Mitgliedschaft im GesundeStädte-Netzwerk der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
„Eine gesunde Stadt verbessert kontinuierlich die physischen und sozialen Lebensbedingungen und fördert die Entfaltungen gemeinschaftlicher Aktions- und Unterstützungsformen; beides mit dem Ziel, die Menschen zu wechselseitigen Unterstützungen in allen Lebenslagen zu befähigen und ihnen damit die maximale Entfaltung ihrer Anlagen zu ermöglichen.“
3. Die Senatsverwaltung für Arbeit Soziales und Frauen wird beauftragt, eine ressortübergreifende gesundheitsfördernde Politik für Berlin zu entwickeln und die verschiedenen Politikbereiche und Fachämter über die Gesunde-Städte-Konzeption zu informieren, wobei insbesondere auch weitere Institutionen (Krankenkassen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Wissenschaft, Wirtschaft usw.) sowie Bürgerinitiativen in diesen Prozess einzubeziehen sind.
In diesem Sinne sollen auch die schon seit Beginn der Legislaturperiode angekündigten regionalen Gesundheitskonferenzen in den neuen Bezirken ausgerichtet sein.
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2001 in einem Bericht darzustellen, ob und wie in Zusammenarbeit mit freien und öffentlichen Trägern der Jugend- und Familienarbeit, den Schulen und den Schuldnerberatungsstellen Maßnahmen ergriffen sowie Präventionsstrategien entwickelt werden können, um Verschuldungstendenzen und Überschuldungskarrieren bei Kindern und Jugendlichen entgegen zu wirken.
1. Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Errichtung eines zentralen Mahnmals für die ermordeten Sinti und Roma Europas als nationale Gedenkstätte auf dem vom Bezirksamt Mitte zur Verfügung zu stellenden Grundstück am Simsonweg im Tiergarten.
2. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, bis zum 30. November 2001 ein gemeinsam mit der Bundesregierung, dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e. V. zu erarbeitendes Konzept für die Errichtung des Mahnmals sowie ein Finanzierungskonzept vorzulegen.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2001 ein Konzept vorzulegen, wie die für die Beschulung schwerstmehrfach behinderter Kinder notwendige therapeutische und krankenpflegerische Versorgung an den
Berliner Schulen für Behinderte in öffentlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft künftig bedarfsgerecht gewährleistet werden kann.
Dabei sind die in der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drs 11/432 im Jahre 1989 für die damalige Bedarfssituation in bestehenden Fördereinrichtungen festgelegten Standards neu zu definieren und dabei an die neuen Rahmenbedingungen des 1990 geänderten Schulgesetzes anzupassen.
Ergänzung des Beschlusses zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft Berlin AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden vom 5. April 2001
Nr. 9 neu einfügen: Wann und in welchem Umfang wurde seitens der AubisGruppe oder deren Rechtsbeistände Einfluss auf die Kreditvergabeentscheidungen der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank oder anderer Gesellschaften der Bankgesellschaft Berlin genommen? Ist es zu Interessenskonflikten von Funktionsträgern oder anderen Mitarbeitern oder Beauftragten der beteiligten Unternehmen oder Personen gekommen? Wer profitierte von den Beeinflussungen, und wem entstand ein Nachteil?
Nr. 1 neu einfügen: Welche Aufsichts-, Prüfungs- und Ermittlungsbehörden waren mit straf- oder ordnungsrechtlich relevanten Vorwürfen gegen Angestellte, Vorstände und Aufsichtsratmitglieder der Landesbank Berlin befasst? Weshalb und unter welchen Voraussetzungen wurden Ermittlungs- oder Prüfungsverfahren gegen Mitarbeiter und Vorstände der Landesbank Berlin eingestellt? Welche Personen waren an den Entscheidungsprozessen zur Einstellung in welcher Art und Weise beteiligt?
Nr. 2 neu einfügen: Welche Umstände waren dafür ursächlich, dass es zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten bei Mitarbeitern der Landesbank gekommen ist?
Aufgabe der Eissporthalle Jaffe´straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gemäß § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz von Berlin
Der Aufgabe der Eissporthalle Jaffe´straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zugunsten einer Neugestaltung der Eingangssituation im südlichen Bereich des Messegeländes wird zugestimmt.
Der Senat wird aufgefordert zu berichten, ob die Finanzierung der Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft durch folgendes Verfahren angeglichen werden kann und welche Schritte hierzu erforderlich sind: Die Ausgaben und Einnahmen der kommu
nalen Kindertagesstätten sind aus der Globalsumme der Bezirke herauszulösen und den Bezirken die notwendigen Mittel in Analogie zu den mit den freien Trägern ausgehandelten Kostensätzen pro belegtem Platz als Gesamtkostenerstattung zuzuweisen.