Große Anfrage der Fraktion der PDS über Umsetzung des Krankenhausplanes 1999 und des dazu vorgelegten Personalkonzeptes
Antrag der Fraktion der GRÜNEN über Versprechungen der großen Koalition (1): das Krankenhaus Moabit bleibt erhalten
Antrag der Fraktion der PDS über Bildung eines Beirates aus unabhängigen Sachverständigen, der die Umsetzung des Krankenhausplanes 1999 zeitnah begleitet
Antrag der Fraktion der PDS über Vorlage eines der Umsetzung des Krankenhausplanes 1999 zu Grunde liegenden Maßnahmenkataloges für das Jahr 2000
Wird der Dringlichkeit der beiden zuletzt genannten Anträge widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Die Fraktion der PDS hatte nach § 48 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses die schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage beantragt. Diese Antwort liegt Ihnen in Kopie vor. Der Senat soll sich jetzt bei der Beantwortung auf die Schwerpunkte der Großen Anfrage konzentrieren.
Zur Begründung der Großen Anfrage hat nun Frau Abgeordnete Simon von der Fraktion der PDS das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Unsere Große Anfrage beschäftigt sich heute mit dem im April 1999 vom Senat beschlossenen Krankenhausplan 1999 und dem dazu entwickelten Personalkonzept zum Personalabbau. Die Entstehungsgeschichte des Krankenhausplans 1999 war deutlich beherrscht von den Zielsetzungen einer Vereinbarung vom April 1998, in der sich der Senat gegenüber den Krankenkassen verpflichtet hat, die Summe der Budgets aller Berliner Krankenhäuser zu senken, um die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten. Diese ausschließlich ökonomisch bestimmte Vorgabe hat die Diskussion um den neuen Krankenhausplan entscheidend mitbestimmt. Es wurde folglich nicht auf dringend gebotene inhaltlich-strukturelle Veränderungen gesetzt, sondern auf das Senken von Bettenzahlen, die Schließung einzelner Standorte oder ganzer Häuser und die Zusammenlegung von Einrichtungen. In der öffentlichen Wahrnehmung verfestigte sich schnell die Meinung, Berliner Krankenhäuser seien teuer im Vergleich zu Städten wie Hamburg und Bremen, und weil die Kliniken zu teuer seien, gehe es den Berliner Krankenkassen schlecht. Dieser schlichten wie undifferenzierten Gleichung folgt die ebenso schlichte und undifferenzierte Erkenntnis: Soll es den Kassen wieder besser gehen, müssen die Krankenhäuser mehr einsparen oder gleich in Gänze eingespart werden.
Eine andere Variante dieses Schwarzweißdenkens lieferte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Dr. Meier, als er den Schwarzen Peter für die zu hohen Kosten allein den Kassen in die Schuhe schieben wollte. Die Frage nach möglichen Gründen für entstehende Kosten wurde nicht gestellt. Diejenigen, die sich bemühten, gegen verkürzte und verfälschte Sichtweisen zu argumentieren, wie z. B. die Krankenhausbeschäftigten oder die Berliner Ärztekammer, blieben unbeachtet.
So degenerierte der Krankenhausplan zunehmend zu einem bloßen Instrument der Kassensanierung. Seine eigentliche Aufgabe, nämlich eine bedarfsgerechte und humane Versorgung abzusichern, trat im öffentlichen Bewusstsein in den Hintergrund. Auch die Aussage der Koalitionsvereinbarung, ein Ziel der Krankenhausplanung sei die Senkung der Lohnnebenkosten, widerspiegelt diese im doppelten Sinne beschränkte Sichtweise. Der beschlossene Krankenhausplan rückte nach seiner Beschlussfassung in den Hintergrund. Parlamentsferien, Wahlen und die Senatsbildung sorgten für ein Informationsvakuum. Im November 1999 bereiteten wir unsere Große Anfrage vor. Wir wollten über die bisherige Entwicklung, über aktuelle und zu erwartende nächste Vorhaben, über die Konkretisierung der finanziellen Rahmenbedingungen und anderes mehr eine aktuelle Übersicht gewinnen. Immerhin geht es hier um Tausende von Arbeitsplätzen, um die beruflichen Perspektiven und Alternativen hochqualifizierter Berufsgruppen und um zeit- und umsetzungsnahe Entwicklungen und Entscheidungen. Auch die Öffentlichkeit und die Krankenversicherten erwarten Planungssicherheit und Auskunft über gefährdete Häuser. Wir erleben zurzeit täglich Anrufe besorgter und verunsicherter Patienten und Patientinnen. Das gerade begonnene Jahr 2000 trägt laut Planungsvorgaben die Hauptlast bei der Umsetzung des Krankenhausplanes. Bis Ende Januar müssen hinsichtlich bestimmter Abfindungsangebote Entscheidungen getroffen sein. Die Zeit drängt. Wir haben vergeblich auf eine frühere Beantwortung unserer Fragen gehofft. Auf einige der Fragen möchte ich kurz eingehen: Wir wollen wissen, welche Krankenhäuser immer noch keinen Feststellungsbescheid erhalten haben. Wir mussten durch Nachfragen erfahren, dass von der Schließung betroffene Häuser wie z. B. Moabit oder Kliniken, denen Umzüge bzw. neue Kooperationen bevorstehen wie das Krankenhaus Zehlendorf mit seinen zwei örtlichen Bereichen und das Oskar-Helene-Heim, noch immer auf die Feststellungsbescheide warten. Warum lässt sich der Senat hierbei so viel Zeit? Will er im Vorfeld eventuell drohende Klagen verhindern helfen? Haben sich die Krankenkassen inzwischen geäußert, ob und, wenn ja, in welchem Umfang ihre mögliche finanzielle Unterstützung beim Personal- und Bettenabbau erwartet werden darf? Bleiben die städtischen Krankenhäuser mit der geschlossenen Vereinbarung zum Personalabbau unter sich? Haben andere Träger auf eine entsprechende Forderung des Senats überhaupt reagiert? Sind die Sorgen der Ärztekammer, die wir in einer Frage über die Qualitätssicherung und deren Erhalt aufgenommen haben, in Verbindung mit dem Auslaufen befristeter Verträge für Ärzte berechtigt? Welcher Personalbedarf fällt zusätzlich an, wenn konsequent alle Überstunden vermieden werden? Wie steht es um die Zukunft der Ausbildungsstätten an Krankenhäusern? Wo ist der dazu angekündigte Bericht? Was wird aus dem Klinikum Buch? Auf diese und weitere Fragen erhoffen wir uns heute endlich befriedigende Antwort. Der Präsident hat schon darauf verwiesen, dass uns die Fragen schriftlich beantwortet wurden. Allerdings geschah dies – und das ist meine Kritik an Frau Schöttler – sehr spät, so dass es nicht ganz einfach ist, sich dann ausführlich und angemessen darauf einzulassen. Zum Schluss meines ersten Redebeitrages – wir haben ja nachher noch die Gelegenheit, uns mit den Ausführungen der Gesundheitssenatorin zu befassen – erlaube ich mir eine Aufforderung an Sie, Frau Senatorin Schöttler: Ich erwarte von Ihnen, dass Sie anlässlich des mit unserer Anfrage eingebrachten Themas der Krankenhausplanung – also heute – zu den Ergebnissen Ihrer Bemühungen, den jüngsten Forderungen der Krankenkassen zu entsprechen, einige Anmerkungen machen. Sie haben am Montag während einer Pressekonferenz mit den dort vorgestellten Vorschlägen weitere Korrekturen am gerade beschlossenen Krankenhausplan angekündigt. Es ist beim Studium der Koalitionsvereinbarung auch nicht verborgen geblieben, dass darin am Beispiel des Oskar-Helene-Heims und des Krankenhauses Zehlendorf bereits eine Korrektur des erst im April 1999 beschlossenen Krankenhausplanes vorgenommen wurde.
Mit einem beschleunigten Umsetzungskonzept – so Ihre Ausführungen auf der Pressekonferenz – wollen Sie Maßnahmen, die für einen späteren Zeitraum vorgesehen waren, sofort realisieren. Das betrifft z. B. das Krankenhaus Moabit, das Max-Bürger-Zentrum und die Robert-Rössle-/Franz-Volhard-Kliniken – also Campus Buch der Charite´. Außerdem sprechen Sie von einem linearen trägerübergreifenden Bettenabbau.
Mit welchen schnellen Einsparungen und Entlastungen – denn das ist die Forderung, die die Kassen an Sie gerichtet haben – meinen Sie zugunsten der Krankenkassen rechnen zu können? Geht Ihre Rechnung überhaupt auf, wenn z. B. das Krankenhaus Moabit die angekündigte Klage einreicht? Welche Einsparungen erwarten Sie bei der Schließung eines voll belegten Hauses mit wirtschaftlichen Kostenstrukturen vor allem dann, wenn die Kranken in benachbarte teurere Kliniken ausweichen müssen? Wie kommen Sie zu der zigfach – für die letzten Berliner Zahlen übrigens auch nachzulesen im „Landespressedienst“ – widerlegten Annahme, mit Bettenabbau die von den Kassen geforderten Einsparungen erbringen zu können? Von welchen Größenordnungen gehen Sie dabei überhaupt aus?
Welche Anstrengungen haben die Krankenkassen als Vertragspartner der Vereinbarung vom April 1998 unternommen, um die von ihnen eingegangenen Einsparverpflichtungen durchzusetzen? – Sie sind Partner in dieser Vereinbarung, es gibt nicht nur einen Agierenden. – Haben Sie ein Signal von den Krankenkassen, wie sie jetzt auf die neuesten Vorschläge, die Sie am Montag vorgestellt haben, reagieren werden, denn sie haben ja inzwischen getagt? – Heute ist auch die Gelegenheit, einer großen Öffentlichkeit diese neuen Vorschläge zu erläutern. Eine gewisse Erwartungshaltung ist vorhanden.
Unsere Krankenhauspolitik verfolgt einen modernen, transparenten und konsequenten Weg. Das bedeutet, dass auf unser Wort auch in Zukunft Verlass ist.
Wir hören diese Botschaft gerne, allein uns fehlt der Glaube, denn mit dem Sich-Verlassen ist es so eine Sache.
Ich kann mich an viele Versprechungen in ähnlicher Form erinnern. Ihre Vorgängerin, Frau Senatorin Hübner, hat z. B. auf einer sehr gut besuchten öffentlichen Demonstration des Klinikums Buch gegen die Privatisierung und gegen eine Verlagerung des Klinikums Buch auf den anderen Standort votiert und sich dort sehr engagiert öffentlich geäußert. Aber schon wenig später war das, was sie dort geäußert hat, der Schnee von gestern.
Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident! – Ich kann mich auch daran erinnern, dass Herr Diepgen anlässlich einer Feier im Krankenhaus Moabit die dort Beschäftigten ermuntert hat, weiterzumachen, weil er ihnen eine sichere Perspektive vesprochen hat – was vor ihm schon andere in der Senatsverwaltung getan hatten –, als die Moabiter Beschäftigten wider ihre Überzeugung in eine andere Rechtsform gedrängt wurden.
Ich wünsche mir, dass dieses Mal tatsächlich Verlass besteht, habe aber im Augenblick angesichts des derzeitigen Diskussions- und Erkenntnisstandes wenig Hoffnung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Simon, wir haben auf Ihren Wunsch, die Große Anfrage schriftlich beantwortet. Ich gebe diesen Teil zu Protokoll und entspreche Ihren Wünschen, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Zu Frage I.1: Anfang Januar – Stand 5. Januar 2000 – hatten 46 – von 66 – Krankenhäusern einen Feststellungsbescheid auf der Grundlage des Krankenhausplans 1999 erhalten. Darunter befinden sich alle städtischen Krankenhäuser mit Ausnahme des Krankenhauses Zehlendorf. Anhörungen sind für alle Krankenhäuser eingeleitet. Für die Stiftung Oskar-Helene-Heim und das Krankenhaus Zehlendorf steht noch eine Senatsentscheidung aus, so dass eine Anhörung bisher nicht stattfinden konnte.
Im Rahmen der Anhörung zu den Feststellungsbescheiden sind Einzelfragen zu den zeitlich differenzierten Umsetzungsschritten des Krankenhausplans 1999 zu klären, die auch personelle und bauliche Konsequenzen beinhalten. Ziel dabei ist es, einvernehmliche Regelungen zu erreichen. Aufgrund der oftmals sehr komplexen Zusammenhänge ist für diese Gespräche und die fachlichen Prüfungen ein entsprechender Zeitrahmen erforderlich.
Zu Frage I.1.1: Gegen Feststellungsbescheide in Umsetzung der Teilfortschreibung 1997 des Krankenhausplans 1993 sind vier Klagen, gegen Feststellungsbescheide in Umsetzung des Krankenhausplans 1999 ist bisher eine Klage anhängig. Die klagenden fünf Krankenhäuser sind in sehr unterschiedlichem Umfang von durch den Krankenhausplan bedingten Veränderungen betroffen.
Nach den Erfahrungen des Senats kann die Gesamtdauer des Klagewegs bis zu vier Jahren betragen. Vor diesem Hintergrund ist der Senat bemüht, die Vorgaben des Krankenhausplans in möglichst vielen Fällen einvernehmlich umzusetzen.
Zu Frage I.2: Im Verfahren der Anhörung zu den Feststellungsbescheiden werden – soweit möglich – die erforderlichen Abstimmungen und Klärungen vorgenommen. Die Ergebnisse werden im Feststellungsbescheid und gegebenenfalls in ergänzenden Vereinbarungen sowie bei der Krankenhausförderung und -bauplanung berücksichtigt.
Im übrigen stellen Aufgaben der Umsetzung der Krankenhausplanung zwar in der Phase nach der Verabschiedung eines neuen Krankenhausplans einen besonderen Arbeitsschwerpunkt der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen dar, sie zählten jedoch auch in der Vergangenheit zu den Kernaufgaben dieser Abteilung. Der Abbau von über 15 000 Krankenhausbetten hat sich in den zurückliegenden Jahren ähnlich vollzogen. Für die Hochschulmedizin soll zur Weiterentwicklung des Standortes Buch in einem Fusionsgesetz die Zusammenführung der universitären Robert-Rössle-/Franz-Volhard-Kliniken mit dem städtischen Krankenhaus Buch geregelt werden.
Zu Frage I.2.1: Ein spezielles „Lenkungsgremium“ für die Umsetzung des Krankenhausplans 1999 im Bereich der Psychiatrie wird nicht für erforderlich gehalten. Die Fragen dieses Bereiches werden gleichrangig in die Umsetzung der Krankenhausplanung einbezogen, zumal – gerade auch mit den Entscheidungen des Krankenhausplans 1999 – die Verbindung zwischen somatischem und psychiatrischem Bereich immer enger wird. Soweit mehrere Krankenhäuser betroffen sind, wurden gemeinsame Gespräche geführt, in denen anstehende Fragen einvernehmlich geklärt werden konnten.
Auch für den Prozess, der sich nach dem Neuzuschnitt der Versorgungsregionen für Krankenhäuser auf der bezirklichen Ebene vollziehen muss, ist ein spezielles Lenkungsgremium nicht erforderlich.
Zu Frage I.2.2: Die ehemalige Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales wurde beauftragt, eine Planung für die mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbundenen Ausbildungsstätten nach § 2 Nr. 1 a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf Grundlage des Krankenhausplans 1999 zu erstellen. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob und inwieweit von der Ermächtigung nach § 18 a des Landeskrankenhausgesetzes – Umlagefinanzierung für Ausbildungsstätten – Gebrauch zu machen ist.
Im Rahmen des Berichtsauftrages über die Verteilung der Ausbildungsplätze in der Krankenpflege in Berlin ist die Schaffung einer Datengrundlage für Planungsentscheidungen seit längerer Zeit Gegenstand umfangreicher Bemühungen der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen. Bisher wird die Anzahl der staatlich genehmigten Ausbildungsplätze in den Pflege- und Medizinalfachberufen weder in Berlin noch in anderen Bundesländern aufgrund einer methodischen Bedarfsermittlung gesteuert. Die von den Krankenhäusern gewünschte Zahl von Ausbildungsplätzen wurde in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Berlin bisher immer dann genehmigt, wenn die Erfüllung qualitativer und quantitativer Mindesterfordernisse für den Schulbetrieb vorgelegen haben.
Die Umstellung der bisherigen Praxis erfordert umfangreiche Recherchen sowie intensive Abstimmungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Berlin und den beteiligten Trägern der Ausbildungsstätten. Eine Bedarfseinschätzung über die erforderliche Anzahl von Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsfachberufen wird vom Senat im Sommer diesen Jahres vorgelegt werden.
Zu Frage I.3: Die städtischen Krankenhäuser sollen nach Auffassung des Senats in eine moderne und flexible Betriebs- und Rechtsform überführt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Der Senat hat ein externes Unternehmen beauftragt, die Entscheidung über die Verbesserung der Organisationsund Rechtsformen der städtischen Krankenhäuser im Rahmen eines Prozesses mit den daran Beteiligten und davon Betroffenen vorzubereiten. Mit diesem Vorgehen werden umfassende Partizipations- und Informationsmöglichkeiten sowie die Transparenz in den einzelnen Verfahrensschritten gesichert. Das schafft die Voraussetzungen für den angestrebten breiten Konsens über die künftige Neuorganisation der städtischen Krankenhäuser, insbesondere bei den davon betroffenen Beschäftigten. Der Senat wird auf der Grundlage dieser Vorbereitungen über die Grundzüge der künftigen Unternehmensstruktur und ihrer Rechtsform entscheiden. Ziel ist es, das notwendige Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen.
Zu Frage I.3.1: Die Bieter reichen ihre Angebote zur Errichtung, Finanzierung und zum Betreiben des Klinikums Buch mit Robert-Rössle- und Franz-Volhard-Klinik Anfang März 2000 ein. Nach einer Bewertung der Angebote soll im Juni 2000 über die Vergabe entschieden werden.