Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Gruhn, ich lasse mich ja sehr gern überraschen, wie viel Altpartei dann doch darin ist, wenn „BSW“ draufsteht.
Wenn es tatsächlich nur an Fristen liegen sollte, dass Sie unseren konstruktiven Oppositionsanschlag …
Oppositionsvorschlag. Aber ein Anschlag auf die Krankenhausreform ist er auch. Das ist sehr wohl wahr.
Sollten Sie also unseren konstruktiven Oppositionsvorschlag ablehnen, dann legen wir Ihnen sehr gern bis zum nächsten Plenum einen Antrag mit entsprechenden Fristen vor. Aber ich bin mir sicher, auch da finden Sie das Haar in der Suppe.
Trotzdem gebe ich Ihnen im Interesse der Brandenburger mit auf den Weg: Setzen Sie sich dafür ein, dass der Transformationsfonds so ausgestaltet wird, dass die Krankenversicherten nicht mitzahlen müssen. Das ist eine Sache der Fairness. Krankenversicherungsbeiträge sind nicht dazu da, Krankenhausplanungen voranzutreiben. Das ist rechtswidrig.
Stärken Sie damit unseren Wirtschaftsstandort, und entlasten Sie die Bürger. Machen Sie die Debatte öffentlich und transparent. Deswegen hier noch einen Aufruf: Dem Ministerium liegen Gutachten darüber vor, warum unsere Krankenhäuser in Not geraten sind. Es gibt auch Auswirkungsanalysen. Es gibt ein Tool des Bundesgesundheitsministeriums. Bitte legen Sie dies dem Landtag, den Abgeordneten, vor! Denn nur gemeinsam können wir zu einer guten und konstruktiven Lösung kommen.
Und klagen Sie vor dem Bundesverfassungsgericht! Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben. Sie ist in Landeshoheit. Einen Krankenhausplan kann die Landesregierung trotzdem erstellen. Denn nur hier ist die Kompetenz vorhanden, hier weiß man, was wo gebraucht wird. Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben. Setzen Sie sich bitte dafür ein! – Vielen Dank.
Da ist jetzt etwas schiefgegangen. Frau Dr. Gruhn hat selbstverständlich als Abgeordnete und nicht als Vizepräsidentin gesprochen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/79: Krankenhäuser jetzt sichern. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Nun lasse ich über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/120, „Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben – Gesundheitliche Versorgung in der Fläche sichern und Klinikstandorte erhalten“, abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wenn vermeintliche Demokraten vorgeben, die Verfassung schützen zu wollen, ist Obacht geboten – und es muss ihnen Einhalt geboten werden.
Die noch in der letzten Legislaturperiode regierende Keniakoalition aus SPD, Grünen und CDU hat einen von ihr so bezeichneten Verfassungstreuecheck in den Landtag eingebracht – und ihn auch durchgebracht. 2022 war er Thema in den Ausschüssen, aber erst 2024 wurde der sogenannte Verfassungstreuecheck im Hauruckverfahren durch teilweise unzuständige Ausschüsse und durch den Landtag gepeitscht. Die damaligen Koalitionäre haben sich trotz der gravierenden Fehler im Gesetzentwurf und der Warnungen der angehörten Experten nicht davon abbringen lassen, das verfassungswidrige ursprüngliche Gesetz tatsächlich noch durchzubringen.
Plötzlich und unerwartet wurde das bereits fast eineinhalb Jahre versunkene Gesetzesvorhaben im Innenausschuss im Rahmen eines Änderungsantrages der Fraktionen von SPD, CDU und den Grünen noch um die gravierenden und ebenso verfassungsfeindlichen Änderungen des Disziplinarrechts erweitert – eigentlich ein völlig neuer Gesetzentwurf, der ein völlig neues Gesetzgebungsverfahren hätte einleiten müssen.
Aber das war den vermeintlichen Demokraten der Koalition aus SPD, CDU und Grünen völlig egal, heiligt – ihrer Ansicht nach – doch der Zweck die Mittel.
Einzig unsere Fraktion hat nach Verabschiedung des verfassungswidrigen Gesetzes ein Normenkontrollverfahren vor dem brandenburgischen Landesverfassungsgericht angestrengt. Allerdings besteht aufgrund der Landtagswahl am 22. September dieses Jahres und der veränderten Mehrheitsverhältnisse bereits heute die Möglichkeit, dieses verfassungswidrige Gesetz abzuwickeln.
Meine Damen und Herren vom Bündnis Sahra Wagenknecht, sind nicht auch Sie im Landtagswahlkampf dafür eingetreten, dieses verfassungswidrige Gesetz rückabzuwickeln? Wollten nicht auch Sie die Änderungen im Disziplinarrecht rückabwickeln?
Dr. Crumbach – mehr als 40 Jahre lang SPD-Mitglied gewesen – hat ja schon im Wahlkampf, aber auch danach immer wieder deutlich gemacht, dass er auf jeden Fall lieber ein trojanisches Pferd der Altparteien sein, als eine tatsächliche Änderung ihrer verfehlten Politik herbeiführen möchte.
Also doch ein „Weiter so!“ statt einer Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bürger in diesem Land – was für eine Wählertäuschung, meine Damen und Herren!
Und fragen Sie jetzt nicht nach einer Glaskugel; die brauche ich dafür nicht. Sie vom BSW haben einen Koalitionsvertrag unterzeichnet,
der Sie verpflichtet, niemals AfD-Anträgen zuzustimmen. Sie lassen sich von einer SPD knebeln, die seit Jahren – nein, seit Jahrzehnten – in diesem Land versagt hat,