Protocol of the Session on April 28, 2021

Migrationsbeiräte können migrantische Selbstorganisationen anregen und stärken und dieser Bevölkerungsgruppe Mitsprache in Bereichen sichern, die ihre Lebensrealität betreffen.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie den Antrag nicht wie angekündigt ablehnen, sondern an den Ausschuss überweisen - ich vermute, Sie tun das nicht. Ich würde mich sehr gern im Ausschuss darüber unterhalten, welche Partizipationsformen Sie vorschlagen, wenn Sie direkt gewählte Migrationsbeiräte nicht wollen. Dass wir die Partizipation von Migrantinnen und Migranten in Brandenburg verbessern müssen, steht fest, und das Problem wird mit Sicherheit nicht dadurch kleiner, dass Sie den Antrag ablehnen. Ich erwarte von Ihnen dann auch weitergehende Vorschläge, wie migrantische Selbstorganisation in Brandenburg gefördert werden kann, wie den Migrantinnen und Migranten politische Teilhabe ermöglicht werden kann. Solche Vorschläge habe ich von den Rednerinnen und Rednern der Koalition nicht gehört. Ich hoffe, dazu hören wir noch etwas. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Kniestedt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu uns. Bitte sehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Vida, liebe Linke, ich habe mich sehr gern und voller Interesse mit Ihrem Antrag beschäftigt. Sie wissen, dass mir, dass unserer Fraktion sehr viel daran liegt, Migrantinnen und Migranten, die in Brandenburg leben, Integration zu ermöglichen, so schnell es geht. Da ist noch viel zu tun. Aber bleiben wir mal bei den Migrationsbeiräten, die Sie verpflichtend direkt wählen lassen wollen.

Es wurde schon gesagt: Einen ähnlichen Antrag gab es in der vergangenen Legislaturperiode. Damals gab es einen Entschließungsantrag der Koalition, und die LINKE sprach davon, dass ihr Ansatz nicht die gesetzliche Regelung sei, die etwas erzwingen wolle. - Gut, Meinungen können sich ändern; das ist hier schon angeklungen und erklärt worden. Jetzt geht es jedenfalls darum, zunächst einmal festzustellen, dass der Entschließungsantrag

von damals nicht zu einem spürbaren Anstieg ebenjener Beiräte geführt hat - das ist wahr.

Daraus ergibt sich die Frage: Warum ist das so? - Die könnte man versuchen zu beantworten. Ich kann dies nur in Ansätzen, nach ausführlichen Gesprächen mit vielen Migrantinnen und Migranten sowie Integrationsbeauftragten im Lande. Alle suchen intensiv nach Möglichkeiten, selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen - so weit, so einig.

Von direkt zu wählenden Migrationsbeiräten jedoch sind sie nicht unbedingt überzeugt.

(Zuruf)

- Nein, sind sie nicht. Ich habe mit ganz vielen Personen gesprochen.

(Zuruf)

- Nein, es waren nicht ein, zwei Personen, sondern deutlich mehr.

Im Barnim und in Potsdam gibt es sie; die Umstände in einer Stadt wie Potsdam unterscheiden sich aber fundamental zum Beispiel von einem so großen Landkreis wie der Uckermark. Und im Barnim - Sie wissen es - wurden die Wahlunterlagen an etwa 9 000 Menschen verschickt; beteiligt haben sich etwa 900.

(Zuruf)

- Doch. - Das ist nicht viel, ich würde sogar sagen, das ist nicht unbedingt repräsentativ.

Was sich alle wünschen: zum Beispiel im Ausschuss angehört zu werden, ihre Sichtweisen und Argumente für oder gegen etwas darlegen zu können. Das war deutlich. Alle wünschen sich vor allem auch, die Rolle der Integrationsbeauftragten zu stärken, die eben nicht überall hauptamtlich, sondern zum Teil durchaus ehrenamtlich tätig sind. Deshalb meine deutliche Bitte: Einladen, fragen, reden, zuhören!

Diesen Antrag bitte ich aus den genannten Gründen abzulehnen. - Danke.

Es war noch eine Zwischenfrage angezeigt worden. Entschuldigung, das habe ich nicht schnell genug gesehen.

(Zurufe)

- Sie können auch eine Kurzintervention machen, wenn Sie möchten.

(Zuruf: Dann mach das einfach!)

- Ja, habe ich gesehen.

(Zuruf: So wie mit der Maske, was?)

- Tja.

Danke, Herr Vizepräsident. - Liebe Kollegin Carla Kniestedt, man kann viele Sachen sagen, und man kann auch richtigerweise sachlich und fachlich darüber diskutieren. Ich will Ihnen aber einmal erklären, wie die Debatten im Landkreis Barnim und auch im Kreistag damals verliefen: Damals haben die Freien Wähler mit Herrn Vida im Kreistag den Antrag gestellt, eine Direktwahl zum Migrationsbeirat durchzuführen. Es gab da harte Debatten und auch eine Abwägung. Am Ende hat sich der Kreistag aber mit sehr großer Mehrheit für die Direktwahl entschieden, weil wir natürlich mehr Menschen beteiligen wollten. Wenn Sie jetzt als Argument anführen, dass sich von 9 000 Empfängern der Wahlunterlagen nur etwa 900 beteiligt hätten, kann ich zumindest sagen, dass diese 900 Menschen, die sich beteiligt haben, mehr als eine Verdreifachung der an der Wahl des Migrationsbeirates Beteiligten bedeuteten.

Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, die Beteiligung tatsächlich zu verstärken. Dafür ist die Direktwahl des Migrationsbeirates ein Mittel - nicht das einzige Mittel, sondern ein Mittel. Ich sage auch ganz klar: Wir haben in den Debatten mit der Kreisverwaltung, die uns immer wieder gesagt hat, das schreibe der Gesetzgeber nicht vor, es gebe keine gesetzliche Regelung - genau daran schließt dieser Antrag an - gesehen, dass Freiwilligkeit … Es gibt dann auch keinen Zwang; vielmehr wird die Möglichkeit deutlicher formuliert. Das hat unser Antrag zum Ziel.

Insofern ist es ein richtiger Antrag, der zu dem Ziel führen wird, dass sich mehr Menschen, gerade Migrantinnen und Migranten, in dieser Gesellschaft beteiligen und sich für ihre eigenen Belange einsetzen. Um nichts mehr und nichts weniger geht es. Deshalb bitte ich Sie, die Wahlbeteiligung im Landkreis Barnim hier nicht gegen den Antrag ins Feld zu führen. Sie ist vielmehr ein Argument für den Antrag. - Vielen Dank.

Frau Kniestedt, möchten Sie darauf reagieren? - Ja.

Lieber Sebastian Walter! Wie soll ich sagen? Es richtet sich nicht dagegen. Es geht darum, die Menschen anzuhören, die sich mit dem Thema beruflich oder ehrenamtlich beschäftigen. Und ich habe festgestellt - Herr Vida, es sind nicht zwei oder drei Personen -, dass die Meinungen weit auseinandergehen - mit sehr guten Begründungen. Ich finde, dass man die Menschen, die gemeint sind, doch bitte erst einmal ausführlich anhören sollte, bevor man eine Entscheidung trifft - die im Zweifel durchaus so fallen kann, wie Sie es mit dem Antrag beabsichtigen; das ist nicht ausgeschlossen. Ich habe nur wiedergegeben, was mir Menschen - mehr als zwei oder drei - mit auf den Weg gegeben haben, die durchaus berechtigte Zweifel daran haben, dass das die beste Lösung ist. Darum geht es. Es geht nicht dagegen, sondern es geht um das Anhören und Ernstnehmen derer, die gemeint sind.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht nun Minister Stübgen zu uns. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zur Sachlage: Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung können Gemeinden in ihrer Hauptsatzung sowohl einen Beauftragten als auch einen Beirat zur Integration von Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, vorsehen. Darüber hinaus kann die Hauptsatzung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 der Kommunalverfassung vorsehen, dass ein solcher Beirat ganz oder teilweise unmittelbar gewählt wird. Diese Vorschriften gelten über die Verweisungsnorm in § 131 Abs. 1 der Kommunalverfassung ebenso für die Landkreise.

Was heißt das? Das bedeutet, dass die Kommunen dank ihrer Organisationshoheit entscheiden können, ob und in welcher Art und Weise sie von den aufgeführten Möglichkeiten Gebrauch machen. Mit Ausnahme eines Landkreises sehen alle Landkreise und kreisfreien Städte in ihren Satzungen einen Beauftragten oder einen Beirat oder sogar beides vor. Mithin ist es Sache der kommunalen Selbstverwaltung, einen Migrationsbeirat einzurichten, einen entsprechenden Beauftragten zu benennen oder beide Möglichkeiten zu nutzen.

Die von den antragstellenden Fraktionen dargestellte Aufzählung der verschiedenen Varianten, Migrationsbeiräte zu benennen, demonstriert die Vielfalt der Verfahren. Diese Vielfalt wiederum garantiert den Kommunen und Städten, mit Augenmaß Entscheidungen treffen zu können, die an die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort angepasst sind - das nennt man Subsidiarität. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut, für das ich jederzeit und vollumfänglich einstehe.

Auch deshalb wundere ich mich darüber, dass ausgerechnet die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER einen Antrag vorlegt, dessen Umsetzung die Kommunalverfassung so massiv berühren würde. Jede Einschränkung der Organisationshoheit und damit der kommunalen Selbstverwaltung bedarf einer Abwägung zwischen Gemeinwohlinteresse und dem Schutz der Selbstverwaltungsgarantie. Es muss also zwischen dem Nutzen einer verpflichtenden direkten Wahl von Beiräten für Einwohnerinnen und Einwohner ausländischer Staatsangehörigkeit einerseits und den negativen Auswirkungen des damit verbundenen Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung andererseits abgewogen werden.

Im Ergebnis dieses Abwägungsprozesses kann ich nicht erkennen, dass ein Beirat oder ein entsprechender Beauftragter oder beides im Falle einer nicht direkten Wahl die Interessen von Einwohnerinnen und Einwohnern ohne deutsche Staatsbürgerschaft weniger gut vertritt als im Falle einer direkten Wahl. Hingegen würde ein derartiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung den Entscheidungsspielraum der kreisfreien Städte und Landkreise auf null reduzieren.

Schließlich nur noch ein Hinweis: Die Zustimmung zum vorliegenden Antrag würde eine neue verpflichtende Regelung für die kreisfreien Städte und die Landkreise nach sich ziehen und wäre damit konnexitätsrelevant - auch das müsste, bevor so etwas angeordnet wird, natürlich haushaltsrechtlich eingearbeitet werden. Aus diesen Gründen empfehle ich, den vorliegenden Antrag abzulehnen. - Danke schön.

Vielen Dank. - Die Kollegin Johlige hat eine Kurzintervention angekündigt. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Herr Stübgen, ich habe eine Kurzintervention angemeldet, weil ich mich tatsächlich frage, ob Sie das ernst meinen, dass Sie uns etwas von Konnexität und von kommunaler Selbstverwaltung erzählen und mit keinem Wort - mit keinem einzigen Wort - etwas dazu sagen, wie denn politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten sichergestellt werden soll, wenn man diesen Weg nicht geht.

Nun sind Sie nicht die Integrationsministerin, die ich übrigens in dieser Debatte wirklich ernsthaft vermisse; ich hätte schon erwartet, dass die Integrationsministerin, wenn es um Integrationsbeiräte geht, auch hier ist. Aber wenn sie schon nicht da ist, erwarte ich vom Innenminister, dass er uns wenigstens eine Vorstellung vermittelt, wie die politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten sichergestellt werden kann, und uns hier nicht nur mit Konnexität kommt. Also Entschuldigung, das war nichts!

Herr Minister, Sie haben die Gelegenheit zu antworten. Möchten Sie? - Der Minister verzichtet. Dann hat der Abgeordnete Vida noch einmal das Wort. - Bitte schön.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es gibt natürlich einen Unterschied zwischen den Beauftragten und den Beiräten. Die Beauftragten sind, wie gesagt, angestellt, und es ist ein Unterschied, ob man per Wahlrecht in ein Amt kommt, ob man gewählt und demokratisch legitimiert oder ein Verwaltungsangestellter ist.

Wir haben jetzt hier gehört: Die Kommunen haben doch die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen; die Kreistage entscheiden selbstbestimmt. Wir überlassen es den Akteuren; sie sollen es selbst entscheiden. - Das ist aber keine Selbstentscheidung; das ist eine Fremdentscheidung. Es entscheiden gewählte Vertreter im Kreistag darüber, ob Migranten, die kein Wahlrecht haben, eine Vertretung bekommen oder nicht. Das ist doch keine Selbstbestimmung; das ist Fremdbestimmung.

Und Sie reden hier davon, dass die Kommunen, die kommunale Selbstverwaltung beschnitten wird. Die Kommunalverfassung regelt nicht ohne Grund, dass es eine Stadtverordnetenversammlung, einen Kreistag, einen Bürgermeister, einen Landrat gibt, weil so demokratische Strukturen geschaffen werden. Sie sagen, es werde hier die Kompetenz der Stadtverordnetenversammlung, die Kompetenz des Bürgermeisters beschnitten. Es geht aber nicht um diese Personen; es geht um die Personen, die in diesem Land kein Wahlrecht haben, und auch um Ausländer mit doppelter Staatsangehörigkeit und darum, dass diese ein Vertretungsrecht bekommen. Die sollen selbst entscheiden. Hier wird also niemand gezwungen; ob man zur Wahl geht, entscheidet doch jeder selbst.

(Zuruf: Genau!)

Das bleibt doch wie bei jeder anderen Wahl den Mitbürgern überlassen.

Sie haben ausgeführt, Frau Kniestedt: Die Menschen wollen im Ausschuss gehört werden. Der Migrationsbeirat Barnim hat in jedem Kreistagsausschuss eine Vertretung. Wir sind gewählt und

verteilen die Aufgaben untereinander und werden in jedem Kreistagsausschuss gehört. Sie sagen, Sie hätten mit vielen Menschen gesprochen, die das nicht wollen. Wollen Sie mir zubilligen, dass ich, da ich dort seit 10 Jahren Vorsitzender des Migrationsbeirates bin, auch mit sehr vielen Menschen gesprochen habe? Ich habe nicht nur mit ihnen gesprochen, was subjektiv keiner verifizieren kann, sondern bin sogar gewählt und kann insofern schon dafür sprechen, was viele, sehr viele - und wahrscheinlich mehr als Sie gefragt haben - dort auch wollen. Deswegen, meine Damen und Herren, muss man ganz deutlich sagen, dass eine ermutigende, ebenbürtige Beteiligungsmöglichkeit nur dann geschaffen wird, wenn sie eine Mitbestimmung bekommen, wenn sie wählen können. Da spielt es keine Rolle, wie viel Geld die Stimmzettel kosten und ob da Konnexität ausgelöst ist - also das ist wirklich traurig!

Meine Damen und Herren, es hilft viel mehr, wenn die kommunalen Vertretungskörperschaften aus erster Hand, aus demokratisch legitimierter Hand Probleme und Bedürfnisse erfahren. Andere Bundesländer haben eine reguläre Migrantenvertretungswahl parallel zu den Kommunalwahlen. Das steigert deren Stellenwert erheblich. Und wenn ich jetzt höre, dass im Barnim die Wahlbeteiligung gut 12 % betrug - die Landratswahl war nicht viel besser -: Da würde keiner auf die Idee kommen, deswegen die Legitimität dort in Abrede zu stellen. Alle Erkenntnisse im Bereich der Migrationsforschung und Flüchtlingsarbeit bestätigen, dass Ernstnehmen, Zuhören und Mitwirkenlassen die Schlüssel zur Integration sind. So wie wir als BVB / FREIE WÄHLER dafür sind, Bestimmungen gegen Antisemitismus, für die Förderung jüdischen Lebens in die Verfassung zu schreiben, sind wir auch dafür, in die Kommunalverfassung zu schreiben, dass Migranten eine Mitwirkungsmöglichkeit bekommen.

Abschließend - in Anlehnung an das, was meine Vorrednerin gesagt hat - bestätigen wir noch einmal den Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss, wo Sie dann die Form, wie Sie die Kommunen bitten wollen - damit daraus kein Zwang wird -, etwas konkretisieren können. Vielleicht können Sie sich ja zu einer Überweisung an den Innenausschuss durchringen; die späte Stunde ermöglicht manch freie Abstimmung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt. Wir kommen zu den Abstimmungen.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag „Einführung von direkt gewählten Migrationsbeiräten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten“ der Fraktionen DIE LINKE und