Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich jetzt über die Hochschule sprechen kann.
Es geht natürlich um die Zukunft unserer brandenburgischen Hochschullandschaft, übrigens, Frau Oeynhausen, einer Hochschullandschaft, die als gut entwickelt gilt. Das hat der Wissenschaftsrat gerade festgestellt. Wenn Sie das Gutachten gelesen hätten, dann hätten Sie das heute mindestens hier erwähnen müssen.
Ja, es geht um das Hochschulgesetz. Eine Novelle wurde auf den Weg gebracht, über die wir sehr lange, auch sehr zäh miteinander diskutiert haben. Wie das in der Gesellschaft so ist: Letzten Endes kommt man dann zu Kompromissen. Das zeigen auch diese Novelle und die vielen Anträge, die dazu gekommen sind und auch die vielen Details, die wir geregelt haben. Dies ist ein Gesetz, das den Grundrahmen der Brandenburger Wissenschaft darstellt und die Zukunft der Wissenschaft in Brandenburg weiter voranbringen wird. Davon bin ich fest überzeugt.
Es ist unverzichtbar, dass die Hochschulen in ihrer Entscheidung frei sind - im gesetzlichen Rahmen natürlich. Sie müssen frei sein von Mikrosteuerungen und Quotierungen. Das haben wir erreicht. Die Autonomie der Hochschulen ist meines Erachtens deutlich gestärkt worden. Das zeigt, wie weit wir im Konsens, in den vielen Diskussionen, die wir geführt haben, gekommen sind.
Genau aus diesem Grund bin ich auch der Ministerin und ihrem Ministerium sehr dankbar. Es war ein zähes Ringen. Das habe ich gesagt. - Es ist schön, dass die Ministerin lächelt.
Aber wir haben es gemeinsam geschafft. Das war nicht immer einfach. Entscheidend war der Dialogprozess „Gute Arbeit in der Wissenschaft“. Gemeinsam mit allen in der Wissenschaft relevanten Gruppen haben wir die Beschäftigungsstrukturen und die Beschäftigungsbedingungen reflektiert. Am Ende stand in vielen Fällen ein Konsens; aber es gab auch Dissens. Aufgabe der Politik war es dann, diesen Dissens aufzulösen. Ich bin dankbar dafür, dass wir in diesem Prozess, der sehr demokratisch abgelaufen ist, zu einem Ergebnis gekommen sind und dass wir heute hierüber diskutieren können.
Wir haben auch noch vieles aus dem Gutachten des Wissenschaftsrats, welches in dieser Zeit eingegangen ist, einarbeiten können. Dabei hebe ich auf die externen Beratungsgremien ab, die sich jetzt die Hochschulen geben können und die auch den Landeshochschulrat stärken. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass das Gutachten des Wissenschaftsrates auch noch einmal die Stärkung der BTU vorgeschlagen hat. Damit hat er klar gesagt, dass die Zusammenführung beider Vorgängereinrichtungen zu einer Volluniversität unterstützt wird.
Der Wissenschaft schlägt damit genau das Gegenteil von dem vor, was die AfD in ihrem Antrag vorstellt. Frau Oeynhausen, wir würden uns gegen den Wissenschaftsrat entscheiden, folgten wir Ihrem Antrag. Deswegen werden wir ihm auch nicht folgen. Die BTU wird Volluniversität, und das ist gut so, meine Damen und Herren.
Wir werden also Ihren Antrag zur BTU ablehnen, genauso wie wir - darüber wurde gerade lange diskutiert - es ablehnen werden, Studiengebühren für Drittstaatler einzuführen.
Dr. Adeline Awemo ist eine gebürtige Kamerunerin, die im Jahr 2002 zum Masterstudium nach Cottbus zog. Sie hat nach ihrem Master an der BTU promoviert, begann dann, bei der LEAG zu arbeiten, und arbeitet jetzt beim Bergbauamt. Auch gesellschaftlich ist sie eine Bereicherung. Sie arbeitet ehrenamtlich beim Kinderkarnevalsverein in Cottbus. Außerdem ist sie Mitglied des
Fördervereins des Evangelischen Gymnasiums und des Fördervereins der Bauhausschule in Cottbus. Sie ist also eine durchaus gut integrierte Frau.
Abdullah Zeyn kommt aus Ägypten, wo er Ägyptologie und Tourismus studiert und jahrelang Führungen durch die reiche Kultur des ägyptischen Landes gemacht hat. Für sein Masterstudium kam er im Jahr 2018 nach Cottbus, studierte an der BTU, machte seinen Masterabschluss, arbeitete anschließend in der Start-up- und in der Digitalbranche in Berlin. Heute lebt er wieder in Cottbus und ist Entwickler einer Museums-App, die „Museful“ heißt und mithilfe der KI-Technologie Museumsbesuche attraktiver macht. Dieses Wissen würden wir ohne diesen Menschen nicht haben.
Der Pakistani Professor Aamir Ali war von 2015 bis 2017 als Wissenschaftler in der Postdoc-Phase an der BTU im Bereich Biotechnologie tätig. Heute ist er Vizedirektor am Nationalen Institut für Biotechnologie in Faisalabad in Pakistan.
Der Pakistani Prof. Dr. Mashkoor Mohsin Gilani war ebenfalls an der BTU tätig, dann bei Prof. Dr. Wieler am RKI als von der Alexander-von-Humboldt-Stiftung Geförderter und ist jetzt Direktor am Institut für Mikrobiologie an der Universität für Landwirtschaft in Pakistan.
Weitere Pakistani studieren gegenwärtig an der BTU und werden von den beiden pakistanischen Professoren, die ich gerade genannt habe, gefördert.
Warum sage ich das? Weil ich alle diese vier Menschen persönlich kenne. Sollen Menschen wie Dr. Awemo, Abdullah Zeyn, Aamir Ali oder Prof. Dr. Mashkoor Mohsin Gilani es wirklich schwerer haben, in Brandenburg zu studieren?
Ich war im vorigen Jahr in Pakistan, habe beide Professoren, die in Cottbus studiert haben, besucht. Sie sind übrigens jetzt gut in ihrem Land etabliert, stabilisieren ihr Land und sind gute deutsche Botschafter in Pakistan. Denn sie sprechen immer noch voller Stolz davon, dass sie in Deutschland gearbeitet haben, und sind dankbar für das, was sie in Deutschland erlebt haben. Sie sprechen übrigens gut Deutsch. Man kann mit ihnen Deutsch reden.
Ich verstehe nicht, wieso die AfD solche Geschichten verhindern will. Ich verstehe es nicht! Möglicherweise kann die AfD nicht damit leben, dass Ausländer intellektuell mehr erreichen als sie.
Diese beiden Pakistani - um es noch einmal zu sagen: Drittstaatler - arbeiten heute international in einem Netzwerk zusammen. Ich will es ganz konkret sagen: Dabei geht es um Antibiotikaresistenzen weltweit, und es ist unbedingt erforderlich, dass wir hierbei international zusammenarbeiten und dass jemand dabei ist, der unsere Sprache spricht, unsere Kultur versteht und unser Verständnis hat.
Wenn Sie dorthin fahren, werden Sie voller Stolz empfangen, und es gibt dort andere Professoren und Studenten, die positiv über Deutschland reden. Das ist gut so, meine Damen und Herren.
Nun komme ich zu dem Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe. Rückmeldegebühren sind ein altes Thema. Herr Stefke, Sie werden gleich darüber reden. Letzten Endes sind es Verwaltungsgebühren. Wir werden Ihrem Antrag nicht folgen.
Es gibt viele Vorteile, wenn man Student in Brandenburg ist. Die Verwaltungsgebühren liegen, soweit ich weiß, bei 50 bis 55 Euro pro Semester. Ich glaube, das ist keine Überforderung der Studierenden in unserem Land.
Meine Damen und Herren, uns liegt ein Hochschulgesetz vor, das bei aller Diskussion, die wir geführt haben, wirklich gut ist. Es stärkt unsere Hochschullandschaft, es stützt unsere Studenten und ermöglicht ein zukunftsorientiertes Studium. Ich werbe dafür, das Hochschulgesetz heute so anzunehmen und die anderen Anträge, über die ich gerade gesprochen habe, abzulehnen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Studierende am Livestream und auf der Tribüne! Mit dem neuen Brandenburgischen Hochschulgesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung so weiterentwickelt werden, dass die Hochschulen ihre Aufgaben adäquat und auf hohem Niveau erfüllen können. Der dem Gesetzentwurf vorausgegangene fast dreijährige Dialogprozess „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ hat es ermöglicht, alle Akteure - von den Personalvertretungen an den Hochschulen, dem Bündnis „Frist ist Frust“ über die Brandenburgische Studierendenvertretung, BRANDSTUVE, bis hin zur Brandenburgischen Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten, um nur einige davon zu nennen - zu beteiligen. Dies ist ein Prozess, der für uns nicht abgeschlossen ist, sondern fortgeführt werden muss.
Es liegt in der Natur der Sache, dass aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen nicht alle Akteure mit dem Ergebnis vollständig zufrieden sind. Wir unterstützen die Verbesserungen für die studentischen Beschäftigten auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses „Gute Arbeit an Hochschulen weiter vorantreiben“ aus dem Jahr 2020. Beispielsweise wird der Anteil der unbefristet Beschäftigten im akademischen Mittelbau quotiert und akademischen Mitarbeitern künftig ein garantierter Anteil ihrer Arbeitszeit zur eigenen wissenschaftlichen Arbeit eingeräumt, und unbefristete Beschäftigung wird für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach erfolgreicher Qualifizierung zum Regelfall bzw. soll es zumindest werden.
Wir begrüßen auch, dass durch die geplante Konkretisierung für den Einsatz von Lehraufträgen die bisherige zeitliche Einschrän-
kung der Vergabe von Lehraufträgen, die zum missbräuchlichen Einsatz von Lehraufträgen zur Sicherstellung des Pflichtangebots an Lehrveranstaltungen führte, unterbunden werden soll, und beispielsweise auch, dass die Universitätsleitung Ordnungsverstöße, die sich innerhalb, aber auch außerhalb der Hochschulen ereignen, besser sanktionieren können soll.
Nun bildet das Hochschulgesetz, das wir mit dieser Novelle modernisieren, den Rahmen. Vieles von dem, was darin gewollt ist und die Hochschulen in eigener Verantwortung verpflichten soll, es auch letztlich zu tun, muss demzufolge Eingang in die Hochschulentwicklungspläne und Hochschulverträge finden. Es wird die Aufgabe des Landtags sein, zu kontrollieren, ob der Wille des Gesetzgebers letztlich auch umgesetzt wurde.
Kritik muss ich noch einmal an der kurzfristigen Übersendung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen äußern. Am Montag um 17.02 Uhr noch einmal 19 Seiten mit Ihren Änderungsvorschlägen zu übersenden, die bereits am Mittwoch beraten und abgestimmt werden sollen, kam einem überfallartigen Versuch gleich.
Bitte übersenden sie derart komplexe Änderungsanträge - übrigens zu jedem Gesetz - künftig frühzeitiger.
Auch dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke werden wir zustimmen, nicht, weil wir alle Punkte zu 100 % unterstützen, sondern um deutlich zu machen: Mehr wäre durchaus wünschenswert,
ist aber in den Koalitionsfraktionen nicht mehrheitsfähig gewesen, was mich zu unserem Antrag „Studierende finanziell entlasten - Studienrückmeldegebühren abschaffen!“ kommen lässt.
Wir freuen uns, dass er an so prominenter Stelle im Zusammenhang mit dem neuen Hochschulgesetz behandelt wird. Unsere Studierenden sind Goldstaub und sollten deshalb auch so behandelt - sprich: wertgeschätzt - werden.
Die auch und besonders ihnen in den letzten Jahren entstandenen finanziellen Belastungen aus den Preissteigerungen bei Lebenshaltungskosten sind beachtlich.
Nun könnte man der Meinung sein, die 51 Euro pro Semester helfen den Studierenden auch nicht weiter; sicher: eine bescheidende Entlastung, aber immerhin eine Entlastung, und vor allem ein Ausrufezeichen - ein Ausrufezeichen dahinter, dass die seit Jahren mantraartig verbreitete Parole „Bildung ist ein Grundrecht und soll, ja muss von der Kita bis zum Studium kostenlos sein“ keine leere Worthülse sein darf.
Diese Erwartung richtet sich nicht nur, aber vor allem an die SPD-Fraktion. Ich darf Sie an Ihr Versprechen in Ihrem Wahlprogramm von 2019 erinnern. In dem Kapitel „Wir wollen EIN Brandenburg, in dem Bildung nicht vom Geldbeutel abhängt“ formulierten Sie seinerzeit - Zitat -: