Im Dezember tagt die nächste Verhandlungsrunde zu dem gescheiterten Jugendmedienschutzstaatsvertrag - meines Wissens hat es bereits eine Verhandlungsrunde gegeben. Diesbezüglich würde ich von Ihnen, Herr Gerber - ich denke, Sie äußern sich nachher - gern hören, wie der Stand der Dinge ist. Ich wünsche mir, dass wir hier umfassend in Kenntnis gesetzt werden über den Verhandlungsstand und die Verhandlungsinhalte. Von selbst passiert das hier ja nicht.
Nun zum Thema Medienpolitik allgemein: Diese merkwürdige Anbindung der Medienpolitik im Hauptausschuss als Spiegelausschuss der Staatskanzlei wird dem Thema in keiner Weise gerecht. Das liegt natürlich daran, dass die Medienpolitik größtenteils über Staatsverträge stattfindet. Hätten wir ein gemeinsames Bundesland Berlin-Brandenburg,
könnten wir über Medienpolitik im Landtag diskutieren und müssten uns nicht mit diesem undemokratischen Prozedere abspeisen lassen.
Zudem entsenden drei der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen ihre medienpolitischen Sprecherinnen nicht in den Hauptausschuss. Da brauchen wir uns nicht zu wundern, welch jämmerlich nachgeordnete Rolle Medienpolitik in diesem Landtag spielt. So, wie wir das jetzt handhaben, ist es ein Armutszeugnis für uns als Parlament. Es ist höchste Zeit, dass wir die Medienpolitik vom Katzentisch holen und uns ernsthaft damit befassen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Der Chef der Staatskanzlei, Herr Staatssekretär Gerber, erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ein bisschen schlecht bei Stimme - ich bitte darum, das zu entschuldigen. Aber bei Sinnen bin ich, das kann ich auf jeden Fall versichern.
Frau von Halem und Frau Richstein: Ja, ein Staatsvertrag wird zuerst zwischen den Regierungen ausgehandelt und erst danach dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Und: Ja, Sie können nur dem ganzen Paket zustimmen oder gar nicht.
Zum Verfahren aber noch zwei Anmerkungen. Erstens: Wir haben das Parlament informiert - so, wie es die Vereinbarung zwischen Parlament und Landtag vorsieht -, und zwar noch vor der Zustimmung des Kabinetts zur Unterzeichnung der Verträge.
Zweitens: Wir haben dieses Paket nicht etwa hinter verschlossenen Türen geschnürt, sondern selbstverständlich haben wir die Entwürfe gemeinsam mit Berlin und den Betroffenen intensiv besprochen - auch vor der Anhörung im Hauptausschuss.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Herr Staatssekretär, ich habe eine Frage, weil die Kollegin von Halem sich hier gerade als Grüne sehr echauffiert und gefordert hat, dass man die Parlamente frühzeitig beteiligen müsse. Ist Ihnen bekannt, dass es in der „grünen“ Staatskanzlei aus
Baden-Württemberg eine frühzeitige Einbeziehung des Parlaments gibt, seitdem dort eine „grüne“ Staatskanzlei existiert?
Was im Einzelnen die baden-württembergische Staatskanzlei tut, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedoch bin ich sehr sicher, dass auch in Regierungen, in denen die Grünen oder die CDU beteiligt sind bzw. die Regierung anführen, Staatsverträge geschlossen werden. Diese werden im selben Verfahren verhandelt und den Parlamenten zur Zustimmung vorgelegt wie hier. Insofern ist das kein brandenburgisches Spezifikum.
Wir haben also eine Anhörung durchgeführt und ausgewertet mit dem Ergebnis, das Ihnen jetzt vorliegt.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich würde Sie gern noch einmal selbst fragen wollen, da Sie bis jetzt nicht darauf eingegangen sind, wie der Verhandlungsstand hinsichtlich der Jugendmedienschutzstaatsverträge ist.
Zudem haben Sie - abgesehen von dem formalen Prozedere gesagt: Wir können als Parlament nur zustimmen oder ablehnen. Das ist formal richtig, aber das spricht aus meiner Sicht keinesfalls gegen eine frühzeitige Information und Einbindung des Ausschusses.
Werden wir diese Informationen zum Verhandlungsstand des Jugendmedienschutzstaatsvertrages erhalten?
Frau von Halem, bei allem Respekt, ich spreche hier als Vertreter der Landesregierung zu einem Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag. Diese Tagesordnung hat der Landtag beschlossen. Der derzeitige Tagesordnungspunkt umfasst den rbbStaatsvertrag und den Medienstaatsvertrag. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag steht aber nicht auf der Tagesordnung. Zudem bin ich nicht verpflichtet, bereits zu Beginn mei
ner Rede auf all Ihre Forderungen einzugehen. Nichtsdestotrotz werde ich zu diesem Thema gleich noch etwas sagen.
Mit den Argumenten der festen freien Mitarbeiter, die im Personalrat des rbb vertreten sein wollen, haben wir uns auch am vergangenen Mittwoch - das wurde eben gesagt - ein weiteres Mal auseinandergesetzt.
Der Verweis auf andere Länder, was die Frage der Regelung in Personalvertretungsgesetzen betrifft, bestätigt uns in unserer Auffassung, diese Fragen nicht in einem Staatsvertrag zu regeln. Dort, wo es andere Regelungen gibt, ist das in den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen entschieden worden. Im Falle des rbb hätte das Landespersonalvertretungsgesetz Berlin geändert werden müssen, denn dort - und nicht in Staatsverträgen - ist der geeignete Ort, um gesetzliche Regelungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu treffen.
Bekanntlich war ein entsprechender Gesetzentwurf nicht Ergebnis der Verhandlungen mit Berlin. Das, was über den rbbStaatsvertrag möglich ist, um jetzt die Position der arbeitnehmerähnlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb zu verbessern, haben wir allerdings getan. Das Freien-Statut wird dazu führen, dass die festen Freien ihre Belange durch legitimierte Vertreter formulieren und ihrem Auftraggeber gegenüber vertreten können. Die Intendanz wird sich das Statut auch nicht im stillen Kämmerlein ausdenken, denn am Ende muss der Rundfunkrat zustimmen; das ist hier bereits mehrfach gesagt worden. Was dann dabei herauskommt, werden wir in zwei Jahren evaluieren. Das ist eine Politik der kleinen Schritte, ja, in jedem Fall aber eine Verbesserung des Status quo. Mehr geht zurzeit nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie dem Staatsvertragstext zustimmen, stimmen Sie nicht nur für eine gegenüber dem Status quo immerhin verbesserte Stellung der arbeitnehmerähnlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb. Sie stimmen auch für europarechtskonforme Medienstaatsverträge und eine Entbürokratisierung bei der Zulassung von Rundfunkveranstaltern.
Die beiden Novellen beschränken sich aber nicht nur auf die notwendige Umsetzung europäischer Vorgaben. Sie würden außerdem für eine Reihe von Neuerungen stimmen, die speziell brandenburgischen Interessen dienen. Wir erinnern im Staatsvertragstext den rbb daran, dass es zu seinem Auftrag gehört, das Leben in Berlin und Brandenburg abzubilden. Das wiederum stärkt die lokalen TV-Veranstalter vor Ort. Ganz in diesem Sinne haben wir auch dafür gesorgt, dass der rbb künftig jährlich 230 000 Euro einsetzt, um seine Berichterstattung über Veranstaltungen in brandenburgischen Regionen auszuweiten.
Ich rede außerdem davon, dass wir bundesweite Rundfunkveranstalter davon abhalten wollen - Herr Ness ist ebenfalls schon darauf eingegangen -, Werbung in ihrem Programm regional auseinanderzuschalten, da dies eine ernstzunehmende Gefahr für unsere regionalen und lokalen Werbeträger bedeuten würde. Schließlich haben wir Berlin davon überzeugen können, dass es für Verleger von Tageszeitungen leichter werden muss, sich an lokalen Rundfunkveranstaltern unternehmerisch zu beteiligen.
In Kreisen, in denen es nur noch eine Zeitung gibt - und davon haben wir viele -, ist es wichtig, dass es hier außerdem einen lokalen Rundfunk gibt. Das ist nicht nur ein Zugewinn an Meinungsvielfalt, sondern eine Lösung, von der Verleger und Rundfunkveranstalter profitieren können. Das alles ist in dem Gesetz enthalten, das Ihnen heute zur Zustimmung vorliegt. Was den Jugendmedienschutzstaatsvertrag betrifft...
Was den Jugendmedienschutzstaatsvertrag betrifft, können wir gern bei der nächsten Hauptausschusssitzung oder wann immer Sie wollen, besprechen. Aber heute ist das nicht Gegenstand der Tagesordnung. Insofern kann ich mich dazu heute auch nicht verhalten.
Vielen Dank. - Ich hatte die Frage schon angemeldet, als es noch um das Statut ging. Sie haben gerade ausgeführt, dass ein Statut erarbeitet werden soll und dieses vom Rundfunkrat genehmigt werden muss. Mich würde interessieren: Wo steht das geschrieben? Denn im Staatsvertrag steht es nicht und in der Begründung steht es auch nicht. Woraus wird abgeleitet, dass der Rundfunkrat hier zuständig ist, und kann er ebenfalls, wie bei den Staatsverträgen, nur Ja oder Nein sagen oder hat er auch das Recht, etwas zu ändern?
Letzter Satz, bevor ich dafür plädieren möchte, diesem Staatsvertrag zuzustimmen: Ich habe die Regierungsfraktionen an keiner Stelle - und bei diesem Thema erst recht nicht - als unterwürfig erlebt, und ich habe da als CdS so meine einschlägigen Erfahrungen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Gerber. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Schlussabstimmung. Es liegt vor - erstens - die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 5/8179, Änderungsgesetz medienrechtlicher Vorschriften. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist diese Beschlussempfehlung mehrheitlich Folge geleistet worden. Sie ist damit verabschiedet.