Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit der Antwort auf die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nicht wirklich eine Handlungsanweisung bekommen, wie wir die Energiewende über die Kommunen mit Riesentempo vorantreiben können. Das war aber auch nicht zu erwarten. Das müssen die Kommunen selbst machen.
Wir sollten uns auch Folgendes vor Augen halten: Es geht hier nur darum, dass Verträge auslaufen und dann neue geschlossen werden müssen. Neue Verträge verändern aber die Welt nicht. Auch der Strom ändert sich dadurch nicht. Allein durch das Wechseln des Vertragspartners oder durch das Aushandeln von ein bisschen mehr hier und ein bisschen weniger dort wird der Strom nicht grüner, gelber oder ökologischer, und er riecht auch nicht stärker nach Erdbeeren. Beim Gas ist es ähnlich.
- Danke. - Insofern muss ich vor überzogenen Erwartungen warnen. Ich finde es schade, welche Erwartungen in manchen Orten geweckt werden. Da werden Projektionen an die Wand geworfen, in denen von Stadtwerken die Rede ist, die die Kommune angeblich reich machen. Ferner wird behauptet, die Bürger müssten für den - natürlich ökologischen - Strom nicht mehr bezahlen. Ich unterstelle Ihnen das jetzt nicht, aber erwähnen muss ich es.
Sie stimmen mir sicherlich zu, wenn ich feststelle, dass das so nicht funktioniert. Allein dadurch, dass man Verträge ändert, wird der Strom nicht plötzlich ökologischer erzeugt. Wenn Sie hier anfangen wollen, Konzernschelte zu betreiben, dürfen Sie das durchaus tun, aber dann müssen Sie auch entsprechende Anträge stellen und sollten sich nicht hinter irgendwelchen Anträgen zur Lage der Kommunen in Brandenburg verstecken. Die Kommunen in Brandenburg sind selbstbewusst. Sie sind in der Lage, Verträge allein abzuschließen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.
Wir fördern regionale und kommunale Energiekonzepte auch über den Haushalt. Wenn ich es richtig erinnere, haben wir 350 000 Euro mehr dafür zur Verfügung gestellt. Das Programm RENplus - Details kann man nachlesen - läuft jetzt an. Ich wiederhole: Wir helfen den Kommunen. Sie können Konzepte aufstellen, wie sie die Energiewende, bezogen auf sich selbst, schneller herbeiführen können. Da geht es um mehr als um die Frage, ob die Konzessionsverträge geändert werden können. Noch ganz andere Punkte können überprüft werden. Die Kommunen in Brandenburg können in eigener Regie - wir beachten das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung -, ohne systematische Erfassung und ohne zentralstaatliche Regie ihren Beitrag zur Energiewende vor Ort leisten.
Herr Jungclaus, der Entschließungsantrag, den Sie uns vorgelegt haben, schadet nichts, nützt aber auch nichts. Das ist letztlich der Grund, aus dem wir ihm nicht zustimmen werden. Vieles von dem, was Sie fordern, haben wir bereits umgesetzt, und wir führen es fort. Wenn Sie aber aus der Antwort auf Ihre Anfrage besondere Handlungsnotwendigkeiten ableiten wollen, sage ich Ihnen: Da machen wir nicht mit, weil das Augenwi
scherei wäre. Sie sehen uns als Partner an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Energiewende in Brandenburg, in ganz Deutschland und weltweit voranzubringen. Aber dazu brauchen wir Ihren Entschließungsantrag nicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir haben zur Beratung die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegen. Dazu kann ich kurz und knapp feststellen: Die Antwort der Landesregierung ist launisch ausgefallen. Es hat den Anschein, dass die Große Anfrage nicht gerade den größten Arbeitsehrgeiz ausgelöst hat und dass für die Beantwortung nur wenig Mühe aufgewandt wurde. Insofern teile ich die Einschätzung von Herrn Jungclaus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Kernsatz der Antwort der Landesregierung kommen. Ich habe mir ein Exemplar mit nach vorn genommen, damit ich wörtlich zitieren kann. Auf Frage 15 antwortet die Landesregierung Folgendes:
„Die Landesregierung befindet sich gegenwärtig im Diskussionsprozess zur Fortschreibung der Energiestrategie. Insoweit können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zu konkreten Inhalten und Zielen getroffen werden. Zielvorgaben für Kommunen durch die Landesregierung werden aber aufgrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nicht möglich sein.“
Das ist die Quintessenz der Antwort der Landesregierung: Sie befindet sich im Diskussionsprozess zur Fortschreibung der Energiestrategie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren der Landesregierung, sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, Sie erzählen uns seit Ihrer Amtsübernahme, dass Sie sich im Diskussionsprozess befinden. Wir würden gern wissen, wann dieser Diskussionsprozess einen solchen Punkt erreicht hat, dass wir hier konkret inhaltlich darüber sprechen können.
Worum geht es im Kern? Seien wir ehrlich miteinander: Dass die Konzessionsverträge ein Thema sind, ist auch darauf zurückzuführen, dass die Kommunen, die sozusagen in finanziellen Spannungsfeldern leben - Kollege Richter, Sie nicken; es ist ja auch so -, jetzt überlegen, wie sie andere Einnahmequellen erschließen können. Ziel ist also die Erzielung neuer Einnahmen.
Ich will für die CDU-Fraktion deutlich sagen: Wer glaubt, jede Kommune in Brandenburg könne selbst Netzbetreiber spielen, liegt falsch. Das wäre nicht der allein glückselig machende Weg; denn damit würden wir alle uns verheben, weil wir dann
Investitionen in die Netze von der Kassenlage der einzelnen Kommune abhängig machen würden. Herr Minister, Sie geben mir sicherlich Recht, dass das nicht unsere Zielstellung sein kann. Unabhängig davon gilt natürlich das Selbstverwaltungsrecht, das wir unstreitig anerkennen.
Nun will ich etwas zu dem Entschließungsantrag sagen, den die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die ich an sich sehr schätze, vorgelegt haben. Lieber Herr Jungclaus, bei allem erdenklichen Respekt: Wenn Sie in Ihrem Entschließungsantrag fordern, die Kommunen „als wichtige Akteure für die Erreichung der Klimaschutzziele“ zu stärken, dann sage ich Ihnen: Das brauchen wir in diesem Hause nun wirklich nicht zu beschließen. Das ist, glaube ich, unstrittig.
Zweitens fordern Sie, die Landesregierung solle die Kommunen „in ihren Entscheidungsprozessen zu zukünftigen Konzessionsverträgen“ unterstützen. Ich stelle fest: Die Kommunen sind Vertragspartner. Eine stärkere Position, um seine Ziele durchzusetzen, als Vertragspartner zu sein, gibt es aus meiner Sicht nicht.
Drittens fordern Sie, dass die Landesregierung im zuständigen Ministerium oder in der ZukunftsAgentur Brandenburg einen Ansprechpartner für die Kommunen benennt. Minister Christoffers hat im Wirtschaftsausschuss ausgeführt, dass die ZAB gerade um diesen Aufgabenbereich erweitert wurde. Insofern ist das bereits erledigt.
Im vierten und letzten Punkt Ihres Entschließungsantrags fordern Sie, die Landesregierung solle sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, „Klarstellungen zu Netzübernahmen im Energiewirtschaftsgesetz zu erreichen“.
Bei allem Respekt vor Ihren Positionen: Das, was Sie hier fordern, ist überflüssig und bedarf eines Beschlusses nicht. Deshalb werden wir Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen.
Trotz meiner kritischen Anmerkungen zum Entschließungsantrag der Grünen noch ein Hinweis an die Adresse der Landesregierung - sie ist heute nicht so zahlreich vertreten, wie ich sehe -: Die Landesregierung ist verpflichtet, die Beantwortung von Fragen, die vom Parlament gestellt werden, ernst zu nehmen. Ich bitte darum, das in Zukunft zu beachten. Wir erwarten, dass die Landesregierung, wenn sie Fragen beantwortet, das mit der gebotenen Sorgfalt erledigt. Wir teilen die Kritik des Kollegen Jungclaus an dieser Stelle ausdrücklich. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Bretz, seit Dienstantritt dieser Landesregierung versuchen Sie, einen Dissens in energiepolitischen Fragen innerhalb der Landesregierung herbeizureden. Das ist Ihnen bisher nicht gelungen, und es wird Ihnen auch heute nicht gelingen.
Sie fragen, wer dem Parlament wann welches Programm vorlegt. Ich habe dieser Tage mit Interesse gelesen, dass Kollege Röttgen nun der Meinung ist, dass der erst kürzlich gefundene
Konsens über die Verlängerung der Atomkraftwerkslaufzeiten sofort umgekehrt werden müsse. Das ginge auch. Das koste mich als Verbraucher sogar nicht mehr Geld.
Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, dass Brandenburg in der Bundesrepublik liegt. Wenn die Bundesregierung beabsichtigt, ihr Konzept zu ändern, hat das möglicherweise auch auf uns Wirkungen. Nachdem diese klar sind, wird die Landesregierung mit Sicherheit auch Ihnen ihr Konzept vorlegen.
Herr Kollege Ludwig, Sie sagten gerade, es sei mein Ziel, Zwietracht in die rot-rote Koalition zu tragen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Ist Ihnen bekannt, dass Sympathisanten und Mitglieder Ihrer Partei Ihren eigenen Wirtschaftsminister, Herrn Ralf Christoffers, öffentlich als „Fehlbesetzung“ bezeichnet haben? Ist Ihnen - zweitens - bekannt, dass die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zum Verbot der CO2-Speicherung einbringen wird? Drittens: Schließen Sie vor diesem Hintergrund daraus, dass es innerhalb der Linkspartei und der rot-roten Koalition in Brandenburg erheblichen Dissens hinsichtlich der Ausrichtung der Energiepolitik gibt?
Herr Kollege Bretz, ich habe auch nach diesen Fragen nichts gefunden, was von einem Dissens innerhalb dieser Landesregierung zeugte. Dass Sie einiges aus der politischen Debatte zitiert haben, das will ich Ihnen gern bestätigen. Aber ich habe kein Zitat auch nur eines Kabinettsmitgliedes vernommen, das Sie als Beleg für Ihre These hier anbringen können.
Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass Europakommissar Oettinger der Bundesregierung nun offiziell die Einleitung eines Verfahrens angekündigt hat, wenn sie nicht fristgerecht ein CCS-Gesetz durch den Bundestag bringt.
Nach nunmehr sechs Monaten kann der Landtag die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Grünen besprechen. Der Zeitpunkt ist aus Sicht der Koalition nicht verkehrt gewählt. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge eingebracht. Er ist heute Nachmittag debattiert worden.
Nicht wirklich verständlich ist angesichts dieses zeitlichen Verlaufs der Zeitpunkt der Einreichung Ihres Entschließungs
antrages. Er ist genau 24 Stunden alt. Das hätten Sie uns vorher signalisieren können. Dann hätten wir möglicherweise Konsens suchen können. Bei aller Sympathie für die darin formulierten Ziele lassen Sie unter anderem das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung - wie einige Vorredner dargestellt haben - aus dem Blick. Deshalb können wir ihn nicht mittragen.
Konzessionsverträge regeln die Nutzung von öffentlichen Straßen und Wegen für die Zwecke der öffentlichen Energieversorgung. Sie sind daher eines der letzten gemeindlichen Steuerungsinstrumente im Bereich der Energieversorgung und können so zu einem Instrument der Verhinderung einer weiteren Konzentration bei privat und damit des Entzugs der kommunalen Entscheidung über Energieversorgung werden.
Durch das Auslaufen der Verträge besteht für viele Kommunen die Möglichkeit, Netzübernahmen zu realisieren, um so kommunale Energieversorgungsunternehmen zu gründen oder bestehende auszubauen. Es zeigt sich aber auch, dass die gestellten Fragen nicht geeignet waren, eine rechtlich schwierige Situation im Land Brandenburg darzustellen.
Die sich in den nächsten Jahren bietenden Möglichkeiten zur Neuverhandlung der Konzessionsverträge - ich unterstütze Herrn Bretz ausdrücklich, dass die Kommunen in einer sehr starken Rechtsposition sind - werden die Kommunen nutzen. Viele Kommunen gehen sehr selbstbewusst mit der bestehenden Neuvergabe von Konzessionsverträgen um.
Deshalb muss ich den Grünen, zumindest was den heutigen Beitrag betrifft, widersprechen. Es gibt nicht die Möglichkeit, bestehende Konzessionsverträge zu verlängern. Sie müssen ausgeschrieben werden. Auf jeden Fall muss bekannt gemacht werden, was die Kommune beabsichtigt. Da gab es auch schon einigen rechtlichen Missbrauch von Marktteilnehmern.
Nicht nur diese Frage, auch die Entscheidung zur Gründung von Stadtwerken und Städtekooperationen unterliegt den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen in ihren Absichten durch kommunalaufsichtsrechtliche Beratung, insbesondere vor dem Hintergrund der gemeindewirtschaftsrechtlichen Regelungen unserer Kommunalverfassung.
Was wir ändern wollen, haben wir Ihnen vorhin vorgelegt. Zudem überarbeitet die Landesregierung die Energiestrategie. Das REN-Programm ist ein Beispiel dafür, wie Kommunen schon heute unterstützt werden. Die Fördermittelbescheide sind in den Regionen des Landes angelangt. Wir, die Koalition, und auch die Landesregierung unterstützen die Bestrebungen in den Regionen, eigene, selbstverständlich nachhaltige Energiekonzepte aufzustellen. Das heißt auch, dass es noch weitere Fragen zu klären gibt. Das betrifft Fragen wie den Übergang zu einem anderen Konzessionsnehmer wegen teilweise fehlender Daten über das Netz und dessen Zustand oder Unklarheiten bei der Übertragung der Anlagen an den neuen Konzessionsnehmer.