Nicht nur das Land Brandenburg unterliegt einem Konsolidierungszwang, sondern der Bund genauso. Trotz dieses Konsolidierungszwangs hat die schwarz-gelbe Bundesregierung Prioritäten gesetzt und sich für eine kontinuierliche und erfolgreiche Stadtentwicklung eingesetzt. Dabei muss auch der Bund die Frage beantworten, was er sich noch leisten kann und was nicht. Es ist geboten, nach den reellen Möglichkeiten mit Augenmaß zu agieren; dies gilt für die Bundesregierung ebenso wie für das Land Brandenburg. Dies war heute ja schon mehrfach Thema.
Die Landesregierung ist aufgefordert, auf der Basis dessen, was sich der Bund noch leisten kann, so intelligent wie möglich zu agieren. Es müssen Lösungen gefunden werden, um die Kürzungen des Bundes zu kompensieren, indem man etwa die Effekte mehrerer Programme nutzt, um diese je nach Bedarf teilweise gemeinsam zu bedienen.
Um auf veränderte Bedingungen reagieren zu können, muss die Städtebauförderung vor dem Hintergrund des Sparzwangs so ausgestaltet sein, dass Mitteleinsatz und Nutzen noch effizienter werden. Das ist das Gebot der Stunde, Kolleginnen und Kollegen. Anträge, deren ganze Idee sich darin erschöpft, nach dem Bund zu rufen, sind ein wenig zu dünn für unsere Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach so viel Einigkeit, die wir gestern noch demonstriert haben, ist es vielleicht auch einmal an der Zeit, miteinander über Unterschiede zu reden. Ich denke, der vorliegende Antrag, den wir, wenn ich mich richtig erinnere, noch gemeinsam in den Ausschuss überwiesen haben - und das war auch gut so -, bietet jetzt die Gelegenheit zur Auseinandersetzung.
Zunächst will ich auch hier noch einmal deutlich erklären: Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass man, wenn das Land für sich einklagt, sparen zu wollen und zu müssen, man auch auf der Bundesebene durchaus davon ausgehen kann und ausgehen soll. Nichtsdestotrotz bleibt dann immer noch die Frage offen, warum man nun ausgerechnet bei den Erfolgsmodellen der Förderprogramme so drastisch kürzen will.
Ich kann mich entsinnen, dass wir, als diese Absichten der Bundesregierung bekannt wurden - das ist heute von Ihnen auch erklärt worden -, uns einig waren, dass wir etwas dagegen unternehmen sollten. Ich möchte es beim besten Willen nicht als Wehklagen verstehen, sondern als eine Argumentation, die helfen soll, auf der Bundesebene Klarheit für diese Position zu erlangen.
Zum Zweiten will ich allerdings auch sagen, dass wir vor diesem Hintergrund gut beraten sind, wenn wir uns auf kommende Bedingungen einstellen. Wir haben für das Jahr 2011 feststellen können, dass mit der Sicherung des Haushalts und mit den Verhandlungen auf der Bundesebene eine Veränderung der Position eingetreten ist. Deswegen halte ich es auch jetzt für richtig, dass wir uns mit diesem Antrag wiederum an die Bundesebene wenden, weil das eine wichtige Position ist und bleibt. Dann werden wir zum Jahresende sehen, was bei den Haushaltsverhandlungen herauskommt; denn jetzt steht in der mittelfristigen Planung nach wie vor die Absenkung um die Hälfte, das muss man berücksichtigen. Deswegen lohnt es sich, weiter zu kämpfen. Es muss nicht das ideologische „Verkämpfen“ sein.
Zum Dritten möchte ich zur Landesebene zurückkehren: Wir haben uns im März dieses Jahres auf den Weg gemacht und gesagt: Wir müssen eine intelligente Verzahnung - ich konzentriere das jetzt mal - der Wohnungspolitik in den ländlichen Räumen mit den Städten auf die Reihe bekommen. Deshalb brauchen wir eine intelligente Verflechtung bisher noch nebeneinander existierender Förderinstrumente. Da läuft jetzt eine ganze Menge auf den Minister zu, der dazu gut ausgestattet ist, weil er nämlich Chef sowohl der Landwirtschaft als auch der Infrastruktur ist. Wir erwarten von ihm im März 2011 - so ist der Auftrag des Landtages - einen intelligenten Vorschlag, wie man damit umzugehen hat.
Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage: Müssen wir jetzt, Kollege Jungclaus, darüber zu reden anfangen, wie wir das konkret ausgestalten wollen, oder wollen wir diesen Freiraum lassen, der die Regierung bis März in die Lage bringt, unsere Intention zu tragen? Diese haben wir mit dem Antrag im März beschrieben. Sie war in Ihrem Ursprungsantrag beschrieben und ist durch den Beschluss des Ausschusses mit aufgenommen worden. Deshalb scheint mir der Entschließungsantrag, so wie er jetzt von Ihnen eingereicht worden ist, doch ein bisschen sehr mit der heißen Nadel gestrickt zu sein. Schauen Sie sich mal Ihren eigenen Begründungstext an! Dabei werden Sie sehr schnell feststellen, dass das schwierig wird.
Gestatten Sie mir bitte eine letzte Bemerkung, was die Unterscheidung angeht. Der Ursprung des Stadtumbauprogramms Ost war ein wohnungswirtschaftlicher. Wir stellen jetzt fest, auch vor dem Hintergrund solch für Brandenburg wichtiger Themen wie das Thema Fachkräftesicherung, dass Wohnen für Lebensentscheidungen von Menschen immer wichtiger wird. Da rückt zumindest der wohnungspolitische Gesichtspunkt für mich stärker in den Mittelpunkt, und da kann ich nur sagen: Altschuldenentlastung war ein notwendiges Mittel, um die Wohnungsgesellschaften in die Lage zu versetzen, zu investieren und zurückzubauen.
Jetzt kommt es aber darauf an, in der Wohnraumstruktur, in der Angebotsstruktur intelligent etwas zu verändern, und das werden wir mit dem privaten Markt allein nicht richten können. Deshalb glaube ich auch, dass uns Ihre Ausführungen, die Sie gestern zum Thema Altschuldenentlastung gemacht haben, genügend Anlass bieten werden, uns auch in Zukunft in der Fachdebatte auseinanderzusetzen, ohne den Konsens im Haus zu verlieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es ist natürlich für jemanden, der nicht verzweifelt das Regierungshandeln - ob nun im Bund oder im Land - entschuldigen muss, schon ein wenig belustigend, dieses Spielchen BundLand, wer Schuld sei, anzuhören.
Die Bemerkung des Kollegen Beyer, der die Kürzungen als Gewinn verkaufen will, setzt dem Ganzen die Krone auf.
Wie nicht anders zu erwarten, haben alle Fraktionen unsere Forderung, bei der Bundesregierung gegen die Kürzungspläne in der Städtebauförderung zu protestieren, unterstützt. Doch den durch die Beschlussempfehlung modifizierten Antrag braucht man so eigentlich gar nicht zu stellen; denn hier handelt es sich um einen klaren Fall: Die Landesregierung weigert sich selbst, mehr Verantwortung für die Entwicklung der Städte in unserem Land zu übernehmen. Um dies aber möglichst zu vertuschen und nicht viel Aufsehen darum zu machen, versteckt sie sich hinter ungefährlichen Forderungen an die Bundesregierung auch nicht das erste Mal.
Diese Forderungen sind unglaubwürdig, solange sich die Landesregierung weigert, selber ausreichend Mittel in die Hand zu nehmen. Auch die explizite Erwähnung des Programms „Soziale Stadt“ und des CO2-Gebäudesanierungsprogramms kann die Unglaubwürdigkeit nicht beschönigen. Statt sich entschieden gegen die sozial verantwortungslosen und wirtschaftspolitisch kurzsichtigen Entscheidungen der Bundesregierung zu positionieren, setzt Minister Vogelsänger selber munter den Rotstift an.
In Brandenburg kostet die bisherige Politik der Landesregierung Glaubwürdigkeit und sorgt in den Kommunen für eine
noch größere Verunsicherung. Die Förderung des Stadtumbaus ist ein Paradebeispiel für eine effiziente und effektive Verwendung öffentlicher Mittel. Das haben wir in den letzten Wochen ausführlich dargelegt. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Bundes-, sondern auch für Landesmittel. Brandenburg werden laut Entwurf der Verwaltungsvereinbarung 2011 zwischen Bund und Ländern 35 Millionen Euro der insgesamt 455 Millionen Euro für den Städteumbau zugewiesen. Gegenüber dem Brandenburger Haushaltsentwurf 2011 sinken die Bundeszuschüsse um etwa 12 Millionen. Die zur Koförderung eingeplanten Landesmittel in Höhe von ca. 43 Millionen Euro übersteigen die notwendige Landes-Koförderung um 7,5 Millionen Euro.
Da diese Mittel in den Kommunen aber dringend gebraucht werden, fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, diese Mittel in ein Landesprogramm zur Förderung der Stadtentwicklung fließen zu lassen. Mit solch einem Programm sollen die überdurchschnittlichen Einsparungen von Bundesmitteln im Programm „Soziale Stadt“ abgefedert werden. Darüber hinaus würde ein solches Programm die Möglichkeit bieten, in Zusammenarbeit mit den Kommunen stärker auf Brandenburgs spezifische Problemstellungen einzugehen. Deshalb kann ich auch nicht den Vorwurf von Minister Vogelsänger vom gestrigen Tage verstehen, der uns vorwirft, zusätzliche Gelder zu fordern. Wir fordern lediglich, die Gelder, die Sie durch die Kürzung auf Bundesebene einsparen, im Programm zu belassen.
Die zweite Kernforderung unseres ursprünglichen Antrags, den Fördersatz im Sinne einer ganzheitlichen Landesentwicklung zu verändern, wurde von den Regierungsfraktionen abgeblockt. Sie macht es sich leicht und fasst das Prinzip „Stärken stärken“ einfach immer enger. Die zusammengestrichenen Bundesmittel sollen vor allem Ober- und Mittelzentren zugute kommen. An den geplanten Kürzungen bei der Dorferneuerung im ELERProgramm für ländliche Entwicklung will Minister Vogelsänger ebenfalls festhalten. Konsequenz dieser Politik ist, dass ganze Regionen und mit ihnen die kleinen Städte im ländlichen Raum von der Entwicklung der anderen Landesteile abgehängt werden. Ländlicher und urbaner Raum dürfen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden, und selbstverständlich muss sich dieser Ansatz dann auch in den Förderrichtlinien widerspiegeln. Das gilt besonders in einem Flächenland wie Brandenburg mit vielen kleinen Städten im ländlichen Raum. Eine nachhaltige Landesentwicklung muss urbane und ländliche Räume gemeinsam betrachten. Deshalb plädieren wir auch dafür, die Förderkriterien an Problemlagen zu orientieren und nicht an der Stadtgröße.
Wir sind gespannt, was die Evaluation im März zum Thema Beseitigung des Leerstandes im ländlichen Raum ergeben wird. Vielleicht wird sich dann noch einmal die Chance bieten, hier etwas zu verändern. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, und so ganz haben wir diese noch nicht aufgegeben. Wir werden auf jeden Fall weiter daran arbeiten, die Landesregierung dazu zu bringen, auf die Spur einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Infrastrukturpolitik einzuschwenken. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte einmal auf Unterschiedlichkeiten und Gemeinsamkeiten sowie auf die Haushaltsberatungen beim Bund eingehen. Ich habe nicht gegen die Kürzung bei der Gemeinschaftsaufgabe - bei Frau Aigner - von 700 auf 600 Millionen Euro protestiert, weil auch beim Bund ein Konsolidierungsbedarf besteht. Das macht keine Freude, und man muss es nicht begrüßen. Ich habe nicht dagegen protestiert; aber die Halbierung der Städtebauförderung hat eine ganz andere Dimension. Der Bundesminister Herr Dr. Ramsauer hat gezeigt, wo er seine Prioritäten setzt, jedenfalls nicht bei der Städtebauförderung.
Zurückgeholt haben es Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Ich war selbst Mitglied des Deutschen Bundestags und weiß, dass Mehrheiten entscheiden. Abgeordnete von CDU/CSU und FDP haben dies als Erste zu verantworten, die anderen haben mitgestimmt; das ist völlig klar. Man hat eine Mehrheit in den Regierungsfraktionen gefunden und dafür gesorgt, dass diese Halbierung nicht stattfindet, allerdings nur für 2011; 2012 haben wir gleiche Diskussionen zu erwarten.
Ich sage noch etwas zur Verlässlichkeit von Politik und schaue zur Fraktionsvorsitzenden der CDU. Sie haben heute kritisiert, dass wir nicht verlässlich sind. Aber Herr Dr. Ramsauer hat nach meiner Kenntnis heute den Planfeststellungsbeschluss für die Schleuse Kleinmachnow aufgehoben. Das ist keine verlässliche Politik.
Man kann zu dieser Schleuse ja oder nein sagen. Ich halte es für ein fatales Signal, wenn Planfeststellungsbeschlüsse aufgehoben werden, auch für andere Verkehrsprojekte. Wir sollten uns gemeinsam überlegen, was das auch für Infrastrukturprojekte des Landes Brandenburg bedeutet.
Ich komme auf Herrn Jungclaus zurück. Die 7,5 Millionen Euro für ein Landesprogramm sind jetzt nicht im Haushalt. Wir werden die Bundesmittel vollständig kofinanzieren. Herr Genilke, wir hatten uns schon über eine mündliche Anfrage darüber ausgetauscht. Die Bundesmittel bedeuten immer eine Abschätzung. Was sichergestellt ist - da sind wir bei Verlässlichkeit gegenüber den Kommunen -, ist die Verwaltungsvereinbarung 2010, die dann 2011 wirkt. Sie ist vollständig kofinanziert, und die Förderbescheide sind ausgereicht. Ich meine, das ist Planungssicherheit für die Kommunen, und die Kommunen brauchen auch diese Planungssicherheit.
Wir haben nun, weil die Programme unterschiedlich gekürzt wurden, eine ca. 15%ige Kürzung der Bundesmittel für die Städtebauförderung. Das sind 11 % beim städtebaulichen Denkmalschutz, 13 % beim Stadtumbau Ost, und 70 % beim Programm „Soziale Stadt“. Das heißt, man will ein Programm totmachen. Das halte ich für unverantwortlich.
Ich möchte darauf hinweisen, dass noch ein Vermittlungsverfahren bezüglich dieser Angelegenheit läuft. Es geht darum, dass wir die Deckungsfähigkeit wieder herstellen. Ich bin nicht so naiv anzunehmen, dass wir mehr Geld bekommen, denn der Bundeshaushalt und der Landeshaushalt sind beschlossen. Aber
wir sollten die Möglichkeit haben, wenn wir die Schwerpunkte setzen, entsprechende Programme der sozialen Stadt zumindest teilweise auszustatten. Aber selbst das hat man uns verwehrt. Das neue Programm „Kleine Städte“ werden wir nutzen, um gerade auch im ländlichen Raum Schwerpunkte zu setzen.
Ich möchte etwas zur Haushaltsberatung sagen. Wir haben im ELER-Bereich immerhin 306 Millionen Euro zur Verfügung. Ich musste dort Schwerpunkte setzen: Schwerpunkt ist die Wertschöpfung, Schwerpunkt ist die Landwirtschaft. Dabei geht es um einige zehntausend Arbeitsplätze. Zu dem Vorwurf, dass junge Familien jetzt den ländlichen Raum verlassen, sage ich: Die Menschen und die jungen Familien bleiben dort, wo Arbeit ist. Wer keine Arbeit hat, bringt auch nicht den Eigenanteil für die Sanierung eines Hauses im ländlichen Raum entsprechend auf.
Ich möchte für Montag eine größere Pressekonferenz ankündigen. Wir haben einen Fördermittelwettbewerb für einen modellhaften Mietwohnungsneubau im Rahmen der Wohnraumförderung ausgerufen. Das hängt auch mit dem Stadtumbau zusammen. Bei den vielen Besuchen in den brandenburgischen Städten habe ich von den Bürgermeistern die Aussage gehört: Durch den Stadtumbau gibt es in der Innenstadt mitunter nicht genügend Wohnraum, weil insbesondere ältere Menschen in die Innenstadt zurückziehen, vor allem wegen Versorgungsmöglichkeiten und anderen Dingen. - Deshalb haben wir das Modellvorhaben Mietwohnungsneubau ins Leben gerufen, damit wir städtebauliche Lücken schließen können. Das dient auch dazu, dass wir die Kürzung bei der Städtebauförderung über das entsprechende Programm etwas abfedern können, wobei dies Mittel aus dem Entflechtungsgesetz sind, die bis 2013 zur Verfügung stehen.
Deshalb ist der brandenburgische Landtag, Herr Beyer, immer gut beraten, sich auf Gemeinsamkeiten zu verständigen, und das tut auch nicht weh. Ich habe jetzt über Unterschiede gesprochen. Wir haben auch Gemeinsamkeiten bei der Altschuldenhilfe. Es gibt Landesinteressen und Bundesinteressen, es gibt aber auch gemeinsame Interessen für die Stadtentwicklung, für die Entwicklung im Land Brandenburg, für die Entwicklung im ländlichen Raum. Das sollten wir gemeinsam machen. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/2393, „Erfolgsmodell Städtebauförderung absichern“. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich gefolgt worden.
Wir kommen zum Entschließungsantrag in Drucksache 5/2544 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Erfolgsmodell Städtebauförderung absichern“. Wer diesem Entschließungsantrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Abgeordneten Goetz (FDP) des Abgeordneten Schulze (SPD)
Wir beginnen mit dem Beitrag des Abgeordneten Jungclaus; er spricht für die antragstellende Fraktion.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In all dem bürokratischen Irrsinn und dem Chaos um die Festlegung der Flugrouten und angesichts der verzweifelten Versuche unzähliger Städte und Gemeinden, ihre Einwohner vor Lärm zu schützen, wollen wir heute mit unserem Antrag für ein Nachtflugverbot ein klares und eindeutiges Signal für den Schutz der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger setzen, unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie leben.
Denn alle Anwohnerinnen und Anwohner sind gleichermaßen lärmempfindlich, schätzen ein ruhiges Wohnumfeld wie auch ihre Naherholungsgebiete, möchten den Wertverlust ihrer Grundstücke nicht hinnehmen und brauchen gleich viel Schlaf. Ein Nachtflugverbot ist daher von großer Bedeutung für den Gesundheitsschutz, und zwar unabhängig davon, wo und wie die Flugzeuge letztendlich tatsächlich fliegen.
Bisher wollten die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg für den BBI eine umfangreiche Nachtflugerlaubnis. Klar, hier geht es um knallharte wirtschaftliche Interessen auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Aus Gründen des Lärmschutzes kann ein Großflughafen im dichtbesiedelten Gebiet aber nicht ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner betrieben werden. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt und ein eingeschränktes Nachtflugverbot durchgesetzt. Die darin enthaltene Regelung von 103 Flügen bedeutet aber nichts anderes, als dass immer noch alle anderthalb Minuten ein Flugzeug über die Schlafzimmer der Region rauscht. Ich frage mich daher: Was sind das für Einschränkungen?