Holger Stahlknecht
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mit oberflächlich auch nicht gemeint, dass ich den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über den beraten worden ist, nicht ernst nehme, sondern ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ich um Nachsicht bitte, dass ich nicht mehr jeden Termin der Ausschusssitzungen im Kopf habe.
Wir haben jedenfalls in mehreren Ausschusssitzungen sehr intensiv über den Antrag beraten. Wir haben uns insbesondere mit den Opfern rechter Gewalt im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex auseinandergesetzt. Wir haben uns mit den aufzuarbeitenden Tötungsdelikten auseinandergesetzt, die einen Bezug zur rechtsextremen Gewalt haben könnten.
Wir haben dann auch besprochen, dass in mehreren Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt, diese Fälle noch einmal überarbeitet werden. Wir haben ferner besprochen, dass ein Teil dieser Fälle in Sachsen-Anhalt mittlerweile schon überprüft worden ist.
Wir haben uns im Ausschuss unabhängig von der Beschlussfassung auch darauf verständigt, dass es eine Aufgabe des Hohen Hauses sein muss, dass rechte Gewalt sichtbar gemacht wird und dass Strukturen gegen rechte Gewalt durch bürgerschaftliches Engagement entstehen.
Wir haben uns schließlich darauf verständigt, dass klar sein muss, dass es Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige von extremistischen Straftaten und insbesondere von rechtsextremistischen Straftaten geben muss.
Der Ausschuss hat sich in der letzten Beratungssitzung auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung verständigt. Meine Damen und Herren! Das war so weit die Berichterstattung des Abgeordneten Stahlknecht. - Herzlichen Dank.