Denis Alt
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz verfügt über eine vielfältige, offene und lebendige Kulturszene.
Die Landesregierung fördert und unterstützt die Kultur wirksam in allen Städten und Regionen unseres Landes. Das ist uns ein besonderes politisches Anliegen. Darüber hinaus ist die Pflege und Förderung von Kunst und Kultur aber auch nach der föderalen Aufgabenverteilung eine ganz zentrale Verantwortung der Länder und gehört daher zum Kernbestand landespolitischen Handelns.
Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sieht sich dabei als fördernden und fordernden Partner des Kulturlebens in Rheinland-Pfalz. Dafür stehen wir in einem engen, regelmäßigen Austausch mit den Künstlerin
nen und Künstlern, mit Kulturschaffenden und Kulturverbänden in unserem Land.
Niemand weiß besser über den kulturellen Alltag Bescheid als eben jene Kulturschaffenden und ihre Interessensvertreterinnen und Interessenvertreter in den Verbänden. Deshalb war und ist es uns ein besonderes Anliegen, deren Erfahrung und Empfehlungen anzuhören und einzuholen, um sie in politische Entscheidungen mit einbeziehen zu können.
Resultierend aus diesem Austausch hat das Kulturministerium schon 2017 die bereits in der Debatte erwähnte neue Kulturförderrichtlinie entwickelt. Sie ist 2018 in Kraft getreten und hat die Förderverfahren im Bereich der Kultur deutlich vereinfacht. Wir bekommen zum Beispiel in den Workshops, die wir aktuell zum Thema „Kultursommer“ in ganz Rheinland-Pfalz durchführen, sehr viele positive Rückmeldungen zu dieser Weiterentwicklung im Rahmen der Kulturförderrichtlinie.
Darüber hinaus wurden im Doppelhaushalt 2019/2020 die Mittel für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen um mehr als 10 % pro Jahr erhöht. Das sind ganz konkrete, spürbare und messbare Verbesserungen, die den Kulturschaffenden und Künstlerinnen und Künstlern unmittelbar zugute kommen.
Der erste Kulturförderbericht des Landes, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde, fügt sich in diese Entwicklung ein, die auf Offenheit, Teilhabe und Weiterentwicklung ausgerichtet ist. Der Kulturförderbericht soll den Leserinnen und Lesern einen Überblick über die Kulturausgaben des Ministeriums und der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur geben. Wir schaffen damit Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie eine gute Grundlage für Gespräche über weitere Schwerpunkte und Perspektiven.
Dem Kulturförderbericht ist zu entnehmen, dass das Kulturministerium im Jahr 2018 rund 122,5 Millionen Euro an Kulturmitteln zur Verfügung hatte und ausgegeben hat. Davon sind ca. 64 Millionen Euro in landeseigene Kultureinrichtungen geflossen. Dazu gehören zum Beispiel unsere Landesarchive, das Landesbibliothekszentrum, die drei Landesorchester und die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz.
Mit den übrigen gut 58 Millionen Euro wurden Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende, aber auch kommunale, kirchliche und private Einrichtungen gefördert, übrigens in einer ausgewogenen Mixtur von institutioneller und projektbezogener Förderung.
Zu den Highlights der geförderten Veranstaltungen im Jahr 2018 gehören die Aktivitäten rund um das Raiffeisen-Jubiläum und das Karl-Marx-Jubiläum. Bei über 160.000 Museumsbesuchen informierten sich die Menschen in den Jubiläumsausstellungen über das Leben und Werk des berühmten Trierers Karl Marx. Ich habe die Darstellung damals in allen drei Museen in Trier als
sehr ausgewogen, sehr differenziert und sehr kompetent wahrgenommen.
Es ist auch die Aufgabe von Kultur, dass man sich an ihr reiben kann. Wenn daraus Debatten und Diskussionen über Person, Werk und weiteres Wirken von Karl Marx entstehen,
dann ist das ausgezeichnet und zeigt, dass es gut war, diese Veranstaltung in dieser Weise durchzuführen, meine Damen und Herren.
Ein weiterer kultureller Höhepunkt im Jahr 2018 war die erste Landeskunstausstellung „FLUX4ART – Kunst in Rheinland-Pfalz“, die als neues Format gemeinsam mit dem Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Rheinland-Pfalz entwickelt wurde.
Darüber hinaus haben 2018 die freien professionellen Theater in Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der Landesbühne das erste Festival der professionellen freien Theater in Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Meine Damen und Herren, nach den ersten Reaktionen der Kulturszene und der interessierten Öffentlichkeit zu urteilen, ist das Interesse an diesem Kulturförderbericht groß. Wir sehen darin auch eine geeignete Grundlage, weiterhin in den Austausch zu treten, und wollen deswegen den Kulturförderbericht des Landes regelmäßig veröffentlichen.
Gerne greife ich auch Anregungen aus dieser Plenardebatte auf, darüber nachzudenken, wie wir Gutes im Bereich Kunst und Kultur bewahren und stärken und wo wir die Chancen nutzen können, noch weitere Akzente und Schwerpunkte zu setzen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
....... 5599 Abg. Marion Schneid, CDU:........ 5599 Abg. Johannes Klomann, SPD:...... 5600 Abg. Martin Louis Schmidt, AfD:..... 5600 Abg. Helga Lerch, FDP:.......... 5601
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlagen wir Ihnen die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vor und tragen damit in Rheinland-Pfalz unseren Teil dazu bei, dass die Länder insgesamt den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zur Reform der Hochschulzulassung entsprechen.
In den Studiengängen des Zentralen Vergabeverfahrens, in denen die Zahl der verfügbaren Studienplätze bundesweit hinter der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber zurückbleibt, gelten damit künftig neue Regelungen. Betroffen davon ist in Rheinland-Pfalz die Johannes GutenbergUniversität Mainz, die die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie anbietet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2017 unter anderem entschieden, dass die Note der Hochschulzugangsberechtigung – also beispielsweise des Abiturs – eine verlässliche Grundlage für die Bewertung der Eignung eines Studienbewerbers für ein Studium ist. Dieser Feststellung wird mit dem Staatsvertrag Rechnung getragen.
Durch die Erhöhung der sogenannten Abiturbestenquote von 20 % auf 30 % wird gewährleistet, dass die jeweils besten Abiturientinnen und Abiturienten zeitnah einen Studienplatz erhalten. Damit wird insbesondere der teilweise auftretenden Situation begegnet, dass auch Abiturientinnen und Abiturienten mit einer Durchschnittsnote von 1,0 keinen Studienplatz in ihrem Wunschfach erhalten haben.
Dagegen wird die bisherige Wartezeitquote abgeschafft, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein direkter Zusammenhang mit der Eignung und dem zu erwartenden Studienerfolg gegeben ist. Allerdings gibt es eine Übergangsphase, damit Bewerberinnen und Bewerber, die bereits Wartezeiten angesammelt haben, noch die Möglichkeit auf einen Studienplatz erhalten.
Eine zusätzliche Eignungsquote soll neu eingeführt werden. In dieser Quote werden künftig rund 10 % der Studienplätze ohne Berücksichtigung der Note der Hochschulzugangsberechtigung vergeben, unter anderem können berufliche Vorqualifikationen hier berücksichtigt werden. Der Umfang des Auswahlverfahrens der Hochschulen bleibt unverändert bei 60 % bestehen.
Die Durchschnittsnote bleibt in diesem Auswahlverfahren der Hochschulen weiterhin ein Auswahlkriterium. Ihr muss jedoch künftig kein maßgebliches Gewicht mehr zukommen. Berufliche Vorqualifikationen oder außerschulische Leistungen können künftig stärker berücksichtigt werden. Die Auswahl darf auch nicht mehr – anders als bisher – nur anhand eines einzigen Kriteriums, beispielsweise der Note, stattfinden, sondern es sind stets mindestens zwei Auswahlkriterien und im Studiengang Medizin sogar drei Auswahlkriterien zu berücksichtigen.
Die Vorabquoten bleiben unverändert. In diesem Rahmen können beispielsweise die Landarztquote oder die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst als Ausprägungen eines besonderen öffentlichen Bedarfs berücksichtigt werden. Sie finden insoweit ihren rechtlichen Anknüpfungs
punkt in diesem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung.
Meine Damen und Herren, neben diesen bundesweiten Regelungen für die beschränkten Zulassungsregelungen im zentralen Vergabeverfahren gibt es auch Studiengänge im Land, die örtlich zulassungsbeschränkt sind. Diese örtlichen Zulassungsbeschränkungen waren nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Insofern wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf das unter Einbeziehung der Hochschulen entwickelte System für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge weiter fortgeschrieben. In Abstimmung mit den Hochschulen sollen zum Beispiel Wartezeitregelungen nicht unmittelbar abgeschafft und die Vorteile für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beibehalten werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.