Rafael Reißer
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Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Stiftungsgesetzes, Drucks. 16/7362: Der Innenausschuss empfiehlt dem
Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 133. Plenarsitzung am 29. Mai 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/7455 wurde dem Innenausschuss am 18. Juni 2007 vom Präsidenten überwiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29.August 2007 beraten und einstimmig die vorgetragene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Änderungsantrag Drucks. 16/7455 zurückgezogen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussfassung über das Gesetz zur Zusammenführung und Änderung von Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe, Drucks. 16/6713 zu Drucks. 16/6655 zu Drucks. 16/6059, in dritter Lesung für erledigt zu erklären.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschusses in der 81. Plenarsitzung am 13. Oktober 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf zuletzt in seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 behandelt und ist einstimmig zu dem eben genannten Votum gelangt.