Gernot Grumbach

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes, Drucks. 16/7857 zu Drucks. 16/7065; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks.16/7639, Änderungsantrag der Fraktion der CDU,Drucks.16/7752, und Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/7756.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der durch Drucks. 16/6180 geänderten Fassung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 114. Plenarsitzung am 6. Oktober 2006 zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 9. November 2006 mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP die genannte Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 16/6159 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN bei Enthaltung der FDP abgelehnt und der Änderungsantrag Drucks. 16/6180 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der GRÜNEN bei Enthaltung der SPD und der FDP angenommen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 86. Plenarsitzung am 13. Dezember 2005 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am gleichen Tag mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD die eben genannte Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
So weit die Berichterstattung.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 70. Plenarsit
zung am 7.Juni 2005 zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurücküberwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2005 einstimmig die vorgenannte Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.