Sanem Güngör
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Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Leider ist das Thema der Großen Anfrage der CDU aktueller denn je. Wie mein Kollege Hinners schon sagte, gab es letztes Wochenende einen hinterhäl tigen Angriff auf Fans, ihre Fanbegleiter und ihre Einsatzkräfte nach der Begegnung zwischen dem SV Werder Bremen und dem FC Augsburg.
Bremer Problemfans griffen die friedlichen Fußball
fans aus Augsburg auf ihrem Rückweg zum Bahnhof mehrfach an, es gab eine Vielzahl von Verletzten. Wir als SPD verurteilen diese Tat auch auf das Schärfste!
Wir sagen ganz klar: Solche Ultras, die völlig ent
hemmt auf Fans und Polizisten losgehen, dabei eine unheimliche Brutalität und Gewissenlosigkeit walten lassen, müssen als Folge dessen mit den ihnen nun drohenden Konsequenzen rechnen.
Der bisher weitestgehend milde Ansatz bremischer
Polizeiarbeit bei Großeinsätzen wird sich nach dieser Art von Übergriffen nicht mehr durchhalten lassen, und er wird geändert werden. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie unbeteiligte, friedliche Stadionbesucher dürfen durch hemmungslose Kra wallmacher nicht gefährdet werden, meine Damen und Herren!
Wir wissen leider schon seit einiger Zeit, dass die
Hemmschwelle gegenüber Einsatzkräften auch nach der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr gesunken ist. Einsatzkräfte sind immer häufiger Opfer wahl loser Gewalt, sei es aufgrund fehlenden Respekts oder einfach aus reiner, blinder Wut. Dies wirkt bei den Einsatzkräften oft nach, da die Helfer, oft auch ehrenamtliche Helfer, urplötzlich selbst als Opfer dastehen.
Die Sicherheit und der Schutz von Polizeibeamten
und Polizeibeamtinnen und Rettungskräften ist seit Jahren ein Thema der Innenministerkonferenzen, seiner Arbeitskreise und Unterausschüsse. Der Ar beitskreis 2 hatte den konkreten Auftrag, Handlungs empfehlungen zu entwickeln und zu evaluieren. In seinem Abschlussbericht stellte der Arbeitskreis 2 fest, dass die bisher umgesetzten Maßnahmen der Bundesländer zum Schutz ihrer Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen, Feuerwehrleuten und Rettungs kräfte bereits zielführend ist und ein hohes Niveau erreicht hat.
Dennoch gibt es Optimierungsmöglichkeiten, zum
Beispiel im Bereich der Dienstunfallfürsorge, bei der Unterstützung gewaltbetroffener Polizeibeamter, in der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen sowie im konsequenten Ausbau landeseigener Be treuungs- und Beratungskonzepte. In Bremen gab es in den letzten Jahren diverse Maßnahmen, hierzu zählen unter anderem die Beweiserleichterung bei der psychotraumatischen Belastungsstörung, die Einführung von Spuckschutzhauben und zukünftig der Bodycams. Dennoch sehen wir als SPD-Fraktion, dass die bestehende Rechtslage des Paragrafen 113 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, reformbedürftig ist.
Er greift zum Beispiel nicht, wenn ein Beamter im
Dienst, ohne bei der Vornahme einer Vollstreckung zu sein, angegriffen wird. Hier haben wir eine Rege lungslücke. Es gibt keine Mindeststrafe für die Tat, sie kann auch mit einer Geldstrafe geahndet werden. Dies ist unseres Erachtens nicht ausreichend und wird dem Sinne des Gesetzes nicht gerecht.
Zudem ist der Strafrahmen mit einer Höchststrafe
von drei Jahren nicht ausreichend. Diese Punkte müssen noch einmal angegangen und schnellstmög lich geändert werden, meine Damen und Herren.
Nun noch kurz zum Antrag der CDU zur Übernah
me von Schmerzensgeldansprüchen bei Beamten!
Dachten Sie, ich lasse es aus?
In Ordnung! Die Forderung, dass der Staat Schmerzensgeld
im Voraus übernimmt, ist in vielerlei Hinsicht ein schwieriges Thema. Es ist aus unserer Sicht der falsche Weg über einen Antrag diese Forderung zu diskutieren oder gar vorschnell zu beschließen. Für uns ist Ihre Forderung nicht abschließend durchdacht, Herr Hinners.
Erstens: Soll das Gesetz für alle Beamte gelten?
Das heißt, auch für Beamte aus der Steuerfahndung, Gewerbeaufsicht, Bauaufsicht, den Gerichtsvollzie hern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Ausländerbehörde. Zweitens: Gilt die Schmerzens geldanspruchsübernahme auch für Personen aus Firmen, die zum Beispiel im Auftrag des Staates einen Auftrag durchführen, wie vom Staat beauftragten privaten Sicherheitsdienstleistern oder Abschlep punternehmern? Drittens: Was passiert eigentlich mit Angestellten aus dem öffentlichen Dienst. Eine Ungleichbehandlung von Angestellten, Beauftragten und Beamten ist mit uns als SPD-Fraktion nicht zu machen.
Dann ist noch zu klären, warum Sie eigentlich
die Übernahme ab 250 Euro fordern, aber und nicht zum Beispiel ab 100 Euro oder ab 500 Euro wie in Bayern. Damit möchte ich nur eine gewisse Willkür Ihres Antrags zum Ausdruck bringen.
Bei der Bandbreite, die ich eben aufgezählt habe,
ist nicht einschätzbar, was das für den Haushalt bedeutet. Ein Schnellschuss über einen Antrag ist daher der falsche Weg, eine sachliche Debatte in der zuständigen Deputation aber denkbar. Dafür brauchen wir Ihren Antrag aber erst einmal nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ausstattung und die Arbeitsbedingungen der Polizei und auch des Personals im Rettungswesen, wie Feuerwehr und Rettungsdienst, sind Grundlage
für eine sichere und gute Arbeit, bis zu diesem Punkt bin ich ganz bei dem Einleitungstext des uns heute vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion. Trotzdem werden wir diesen Antrag heute ablehnen, weil er ein falsches Bild zeichnet.
Ich gehe nun auf die einzelnen Punkte ein, Herr
Hinners!
Erstens, die CDU-Fraktion fordert im ersten Be
schlusspunkt, die Bereitschaftspolizei mit neuen hieb- und stichfesten Körperschutzausstattungen, kurz KSA, auszustatten. Tatsächlich ist es so, dass die Bereitschaftspolizei mit Körperschutzausrüstungen des Bundes ausgestattet ist. Diese werden selbstver ständlich regelmäßig auf Funktion und Tauglichkeit überprüft und natürlich auch bei Bedarf ausgetauscht. Im nächsten Jahr ist eine Komplettsanierung von circa 10 Prozent der KSA erforderlich. Für eine erheblich größere Zahl ist der Austausch von Arm- und Bein protektoren vorgesehen, wo jedoch zunächst noch neuere und leichtere Materialien erprobt werden. Der Kostenaufwand wird insgesamt zwischen circa 140 000 und 180 000 Euro liegen. Es wird hier also schon etwas getan.
Zweitens, die im Beschlusspunkt enthaltene Be
hauptung, die Ausmusterung der Polizeifahrzeuge würde nach starren Alters- oder Laufleistungsgren zen erfolgen, ist schlichtweg nicht wahr. Eine Aus sonderung erfolgt grundsätzlich nach Aspekten der Wirtschaftlichkeit, das heißt, es sind natürlich erfahrungsgemäß so – –.
Nein, erfahrungsgemäß ist es natürlich so, dass Fahr zeuge mit einer bestimmten Laufleistung schneller anfällig für Reparaturen werden oder es häufig Folge reparaturen gibt – das ist ja bei einem zunehmenden Fahrzeugalter so –, aber Grundlage ist dann eben nicht die Laufleistung, sondern es sind einfach die anderen Faktoren, wie die Wirtschaftlichkeit.
Die Fahrzeugzuweisung innerhalb der Polizei er
folgt nach ausgewiesenen Bedarfen. Die gesteigerten Bedürfnisse der Spezialeinheiten finden dabei auch Berücksichtigung, wobei der hohe Anschaffungspreis eines Sonderfahrzeugs von immerhin 50 000 Euro
pro Wagen einen sofortigen Austausch auch nicht immer zulässt und daher teilweise verzögert vorge nommen wird. Darüber hinausgehende Bedarfe wie die angesprochenen Halbgruppenwagen, die über die vorgesehene Laufzeit verwendet werden, werden ausgesondert, sofern der Zustand das verlangt. In der Tat ist hier ein Erfordernis – –.
Bitte?
Die Reparaturwerkstatt natürlich! In der Tat ist hier natürlich ein Erfordernis von Fahrzeugen entstanden. Der Ersatz bis zum Jahr 2016 von 21 notwendigen Fahrzeugen wird aber bereits vorbereitet, Herr Hinners.
Drittens, das Innenressort hat in den vergangenen
Jahren unter Herrn Senator Mäurer die Einstellungs zahlen von Polizeibeamten konstant hoch gehalten. Auch in diesem Jahr werden wieder 100 Polizeian wärterinnen und -anwärter für die Polizei Bremen und die Ortspolizei Bremerhaven eingestellt.
Grundlage dessen ist nicht eine pauschale Forde
rung der CDU, Herr Hinners, sondern eine Berech nung auf Basis von Personalprognosen.
Wie ich bereits eingangs gesagt habe, zeichnet
Ihr Antrag also ein falsches und überzogenes Bild. Wo etwas zu tun ist, machen wir es natürlich, aber Überzeichnung hilft hier auch nicht weiter. Deshalb werden wir Ihren Antrag auch ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jugendkriminalität ist ein gesellschaftliches Problem, auf welches man mit präventiven Maßnahmen dauerhaft reagieren muss, da sind wir uns natürlich alle einig. Schulverweigerung kann in Jugendkriminalität enden, muss es aber nicht, das heißt, nicht jeder, der einmal schwänzt, wird zwangsläufig kriminell!
Gerade dauerhaftes Schulschwänzen ist aber ein Alarmsignal, auf das wir reagieren müssen. Dass darauf bereits heute umfassend reagiert wird, zeigt uns auch die Antwort des Senats. Es gibt umfassende Konzepte, eines ist zum Beispiel das Handbuch „Schulabsentismus“, die darin beschriebenen Verfahren bieten den Schulen rechtliche und theoretische Hintergrundinformation für den Umgang mit Schulschwänzern. Das Ziel ist grundsätzlich eine frühe und angemessene Ursachenintervention. Dabei ist uns der Kontakt zu den Erziehungsberechtigten besonders wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Daneben gibt es zum Beispiel auch die Lenkungsgruppe „Schule“ oder das ressortübergreifende Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“, was wir hier auch schon öfter diskutiert haben.
Viele Straftäter haben in ihrer Kindheit unter Armut und mangelnder Perspektive gelitten. Letztlich werden zwar nur wenige Kinder aus solchen Familien kriminell, aber wo Kriminalität entsteht – das weiß man –, liegen ihre Gründe oft in der Chancen- und Perspektivlosigkeit. Wer also Aussicht auf eine erfolgreiche legale Karriere in der Mitte der Gesellschaft hat, wird nur selten den Weg der Illegalität einschlagen. Dies können zum Beispiel Ganztagsschulen ansatzweise bieten.
Ein möglichst weitreichender Ausbau von gebundenen Ganztagsschulen mit Mittagstisch und strukturiertem Angebot ist deshalb auch aus diesem Aspekt sehr erstrebenswert.
Jede schulische Ausbildung sollte unbedingt in einem Abschluss münden, um anschließend eine Berufsausbildung oder ein Studium machen zu können,
damit die Jugendlichen eben nicht perspektivlos und damit chancenlos in der Gesellschaft sind. Genau deshalb ist auch die jetzt beschlossene Ausbildungsgarantie so besonders wichtig!
Bremen bietet für Jugendliche, die Gewalterfahrungen im familiären Umfeld erleben müssen, diverse Maßnahmen, wie unter anderem das Kinder- und Jugendschutztelefon. Es gibt außerdem niedrigschwellige Unterstützung, wie zum Beispiel das Bremer Jungenbüro, den Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Bremen e. V., das Mädchenhaus e. V., Schattenriss und so weiter. Alle diese Träger haben unterschiedliche Schwerpunkte und bieten Hilfe, Beratung und Unterstützung an. Diese Institutionen sind wichtige Eckpfeiler für die Stabilisierung Einzelner und damit auch der gesamten Gesellschaft.
Sogenannte Schwellen- und Intensivtäter, also insbesondere Jugendliche und Heranwachsende, die immer wieder strafrechtlich auffallen, werden schon jetzt in Bremen und Bremerhaven unter besondere Beobachtung gestellt. Damit es gar nicht erst dazu kommt, dass bereits Jugendliche eine kriminelle Karriere aufbauen, sind tatzeitnahe Verhandlungen erforderlich. Während sogenannte Warnschussarreste gegebenenfalls noch eine abschreckende Wirkung entfalten können, sehen wir Haftzeiten in den allerseltensten Fällen als sinnvoll für eine Verbesserung der Jugendkriminalität an. Die Rolle der Eltern ist bei der Kriminalitätsprävention natürlich genauso wichtig. Erfährt der Betroffene die richtige familiäre Unterstützung, ist eine positive Wendung wesentlich wahrscheinlicher.
Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass in Bremen und Bremerhaven schon sehr viel getan wird, um Jugendkriminalität frühestmöglich zu verhindern, aber nur derjenige, der Familien- und Schulpolitik, Jugend- und Arbeitsmarktpolitik, Stadtteil- und Wohnungsbaupolitik zu einem gesamtpolitischen Ansatz für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft miteinander verzahnt, wird im gleichen Zug auch nachhaltig und erfolgreich Jugendkriminalität – und damit auch später Erwachsenenkriminalität – verhindern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig: Die Zahl der Groß- und Schwertransporte, die über das Land Bremen durchgeführt werden, hat in den vergange nen Jahren erheblich zugenommen. Wie die CDU richtig in ihrer Großen Anfrage feststellt, profitiert davon auch die Wirtschaft, aber das ist ja auch gut so.
Die polizeiliche Begleitung der Groß- und
Schwertransporte bereitet dabei aber, anders als die CDU behauptet, überhaupt gar keine Probleme. Der Senat hat in seiner Antwort festgestellt, dass Groß- und Schwertransporte bereits heute überwiegend durch private Unternehmen begleitet werden und dass sich diese Entwicklung noch verstärken wird. Doch um dies zu realisieren, sind Regelungen auf der Bundesebene notwendig und eben nicht auf der Landesebene, wir können das hier nicht im Allein gang regeln, und das müsste auch die CDU wissen.
Entsprechende Beratungen im Rahmen der In
nenministerkonferenz, der IMK, laufen bereits seit Jahren. Wie der Kollege Timke eben sagte, war das erste Pilotprojekt bereits im Jahr 2002, also laufen diese Beratungen bereits seit mindestens elf Jahren. Der Senat hat in seiner Antwort auf die Große An frage deutlich gemacht, dass er diese Entwicklung begrüßt, und dargestellt, dass die aktuell in anderen Bundesländern laufenden Pilotprojekte erfolgreich sind und die Polizei so auch zu 50 Prozent entlas tet wird.
Die IMK hat deshalb bereits die Verkehrsminis
terkonferenz und das zuständige Bundesministeri um gebeten, unverzüglich auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die hierfür notwendigen Rege lungen und Ausbildungskonzepte für die privaten Begleitunternehmen bundeseinheitlich entwickelt und beschlossen werden. Darüber hinaus sind qua lifiziert ausgebildete Fahrer nötig, die zumindest stichprobenartig von der Polizei kontrolliert werden.
Es steht also außer Frage, dass der Bremer Senat
die Privatisierung der Begleitung von Groß- und Schwertransporten befürwortet und sich hierfür auf Bundesebene einsetzt. Der Bremer Senator für In neres und Sport hat sich gerade im letzten Sommer ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
noch einmal für die Dringlichkeit der Sache gegen über der IMK stark gemacht.
Darüber hinaus ist man auch gerade in Bremen da
bei, die Streckenführung zu optimieren. Gleichzeitig sollen die Begleitmaßnahmen durch die Polizei nach ihrem tatsächlichen Aufwand berechnet werden, und das dürfte auch die Einnahmeseite zugunsten des bremischen Haushalts steigern.
Es ist also nicht richtig, dass wir in Bremen Pro
bleme haben, Groß- und Schwertransporte durch die Polizei begleiten zu lassen, oder dass dies etwa derzeit nicht klappen würde. Es ist auch nicht richtig, dass die Polizisten, die hierfür eingesetzt werden, bei der Kriminalitätsbekämpfung oder Strafverfolgung fehlen würden.
Die Begleitung von Groß- und Schwertransporten geht nicht zulasten der Sicherheit der Bremerinnen und Bremer, das ist einfach Unsinn!
Eine polizeiliche Begleitung bleibt aber dennoch
dort erforderlich, wo unmittelbar verkehrsregelnd eingegriffen werden muss. Es bleibt also festzuhal ten, dass der Senat, wie dargestellt, schon seit Lan gem im Einvernehmen mit anderen Bundesländern das ihm Mögliche in die Wege geleitet hat, um die Groß- und Schwertransporte zukünftig noch stärker als bisher durch Private begleiten zu lassen. Am Zuge ist jetzt die Bundesregierung, endlich Entsprechen des auch umzusetzen.
Ich komme zum Schluss! Zusammenfassend kann
man also sagen und im Hinblick auf die Große An frage der CDU festhalten, dass es schön ist, dass wir darüber gesprochen haben, aber notwendig wäre diese parlamentarische Initiative auf keinen Fall gewesen, um Bremen, die Bremer Wirtschaft oder die Bremer Polizei voranzubringen, weil schon seit langen Jahren die Beratungen laufen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!