Ingrid Heckner

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Last Statements

(Von der Rednerin nicht auto- risiert) Lieber Kollege Aiwanger! Habe ich Sie richtig verstanden? Sie wollen die Kostenfreiheit für die Kita anstelle des Familiengeldes? – So habe ich Sie ver
standen. Dies bedeutet aber, dass Eltern, die die Betreuung mit Oma, Opa usw. zu Hause übernehmen wollen, nichts bekommen. Dafür ist dann der Kindergarten kostenfrei. So habe ich Sie verstanden.
Zweite Frage: Wissen Sie denn, wie viele ohnehin schon nichts für den Kindergarten bezahlen, weil sie unter eine gewisse Einkommensgrenze fallen? Damit wäre eine kostenfreie Kita ein Programm für Mittel- bis Besserverdienende.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal muss ich mich schon darüber wundern, welche Anträge hier im Plenum hochgezogen werden. Wir haben im Bildungs-Arbeitskreis den Antrag zu den Altenpflegeschulen behandelt und konnten beim besten Willen keinen großen Handlungsbedarf erkennen. Eigentlich konnten wir überhaupt keinen Handlungsbedarf erkennen, und ich gehe davon aus, dass auch die SPD lesen kann. In den Lehrplanrichtlinien wird ganz eindeutig auf die sexuelle Orientierung Bezug genommen, und dazu werde ich noch einiges sagen. Die sexuelle Orientierung wird in der Ausbildung unserer Altenpflegerinnen und Altenpfleger selbstverständlich berücksichtigt, auch wenn nicht in jedem fünften Satz etwas von Homosexualität steht. Nach dieser Lehrplanrichtlinie werden unsere Altenpflegeschülerinnen
und -schüler zur individuellen Entwicklung ihrer eigenen Persönlichkeit angehalten, und dazu gehört auch die Entwicklung von Wertorientierungen, die gerade in einem sozialen Beruf eine Selbstverständlichkeit ist. Berufsethische Aspekte spielen in der Ausbildung, bezogen auf das Berufsbild, natürlich genauso eine Rolle wie Glaubens- und Lebensfragen.
Ich darf aus diesen Richtlinien zitieren, dass zum Beispiel auf das friedliche Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung ihrer jeweiligen Identität Rücksicht genommen werden soll. Die Gewährleistung der Menschenrechte ist dabei ein elementarer Bestandteil dieser Ausbildung. Das bedeutet nicht nur eine Hinführung zur Achtung der jeweiligen sexuellen Orientierung – mein Kollege Vogel hat schon darauf hingewiesen –, sondern selbstverständlich ist damit auch verbunden, dass mögliche Traumata, die jemandem in der Vergangenheit wegen der sexuellen Orientierung zugefügt worden sind, genauso wie Kriegstraumata berücksichtigt werden. Bei Menschen mit einem hohen Lebensalter haben wir die unterschiedlichsten Lebensläufe und die unterschiedlichsten Lebenserfahrungen zu berücksichtigen. Dass die Ausbildung auch darauf abzielt, ist ganz normal.
Frau Zacharias, Sie haben Ihren eigenen Antrag so abgewandelt, dass alle in der Altenpflege Tätigen nochmals geschult werden sollen. So steht es in Ihrem Antrag zwar nicht, aber das ist doch Lebenswirklichkeit, dass man bei dieser Tätigkeit auf die einzelnen zu Pflegenden Rücksicht nimmt, dass man die veränderten Geschlechterrollen den Pflegerinnen und Pflegern in ihrer besonderen Situation vermittelt. Die Biografien von pflegebedürftigen Menschen sind so unterschiedlich, dass ich einen ganz hohen Respekt vor den Pflegerinnen und Pflegern habe, die auf diese Besonderheiten Rücksicht nehmen und dafür auch gut ausgebildet werden.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung mit der akademischen Bildung ist eine Selbstverständlichkeit,
zumindest für die rechte Seite des Hohen Hauses.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie stellen es als Problem dar, wenn der Übertritt ins Gymnasium nicht erreicht wird. Sie beklagen, dass die Übertrittsquote in manchen Regionen trotz gymnasialer Eignung unterdurchschnittlich sei. Sie sprechen außerdem von "früher Selektion". Von einer "gefühlten
Gleichwertigkeit" kann überhaupt keine Rede sein, solange Sie diese Behauptungen aufstellen.
Allein der Überschrift des Antrags, "Berufliche Bildung stärken und Gleichwertigkeit gegenüber dem akademischen Weg herausstellen", könnten wir zustimmen. Das ist wie häufig bei Ihren Anträgen: Die Überschrift passt, aber was dann kommt, ist leider oft wenig fantasiereich. Bei Ihnen heißt es nämlich immer: Wir brauchen mehr Geld, und wir brauchen mehr Personal, um die Berufsorientierung noch intensiver zu gestalten. Dann steht in Ihrem Antrag auch noch das wunderbare Wort "umgehend" drin. Es soll "umgehend" mehr Geld und Personal zur Verfügung gestellt werden. Sie tun damit so, als ob in Bayern in diesem Bereich ein Notstand bestehen würde.
Bei dem, was Sie alles an Berufsorientierung fordern, bitte ich Sie, sich an die Fakten zu halten. Die Berufsorientierung in der Schule findet statt, und zwar mit Schülern und mit Lehrern. Die strukturierte Berufsorientierung in der Mittelschule ist eine verpflichtende Säule. Sie beginnt ab der Jahrgangsstufe 5 und stellt ein Alleinstellungsmerkmal im bayerischen Schulsystem dar. Zahlreiche Maßnahmen sind hier zu einem Netzwerk verknüpft worden. Ich möchte nur einige Beispiele nennen: Wir haben bayernweit 84 SchuleWirtschaft-Experten. Wir haben Schule-Wirtschaft-Regionalsprecher. An jeder Schule sind Kontaktlehrkräfte eingesetzt, die den Kontakt zur Wirtschaft und damit auch zu den Berufen herstellen sollen.
In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit werden im Rahmen der Maßnahmen zur Berufsorientierung acht Module angeboten. Insgesamt werden für die Mittelschulen 13 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit unsere Schülerinnen und Schüler Kontakt, und zwar praktischen Kontakt, zu den Berufsfeldern bekommen.
Im Schuljahr 2017/2018 sind an 18 Standorten Berufsorientierungsklassen Mittelschule/Berufsschule eingerichtet worden, die den Einstieg in die Berufswelt fördern sollen. Denn natürlich ist eines klar: Wenn etwas als gleichwertig eingeschätzt wird, muss auch der Wert bekannt sein, und man muss Informationen bekommen.
Das Gleiche gilt übrigens auch für die Realschule. In 98 % aller Realschulen gibt es feste Ansprechpartner für die Koordinierung der beruflichen Orientierung. Die Berufsvorbereitungsprogramme mit den örtlichen Firmen werden von den Lehrkräften organisiert und durchgeführt. Gerade die Realschulen und ihre Absolventen bilden mit ihrem eigenen praktischen Profil das
Rückgrat unserer mittelständischen Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes.
Liebe Frau Petersen, Sie haben davon gesprochen, dass Berufsorientierung auch bei den Gymnasien nicht schadet. Beim neuen neunjährigen Gymnasium, das wir auf den Weg bringen, stellt die berufliche Orientierung einen Schwerpunkt dar. Das Gymnasium ist eine Schulart mit einer großen Schülerzahl. Es ist notwendig und verpflichtend, dass wir auch die Gymnasiasten mit der Berufswelt in Berührung bringen, wenn wir in unserer Gesellschaft von Fachkräftemangel und von Studienabbrechern sprechen. Die Gymnasiasten sollen Berufe kennenlernen und ausprobieren. Sie sollen ihre Talente systematisch entdecken. Auch vor der Neustrukturierung des Gymnasiums haben fast alle 322 staatlichen Gymnasien mit der Agentur für Arbeit zusammengearbeitet. Die Durchführung eines Betriebspraktikums ist schon jetzt an 84 % der Gymnasien Pflicht. Wir wollen die Pflicht des Betriebspraktikums auf alle Gymnasien ausweiten. Die Kammern und die Betriebe sind für die berufliche Orientierung die Ansprechpartner. Wir brauchen die jungen Leute, um unsere Wirtschaft weiterhin am Laufen zu halten. In Bayern ist die berufliche Bildung ein Wert. Dieses Signal geben wir den jungen Leuten und auch den Eltern.
Daher wollen wir auch die Schulart nicht vergessen, die ganz besonders zum hohen Stellenwert der beruflichen Bildung in Bayern beiträgt: Ich rede von unseren beruflichen Schulen. Diese leisten mit den Ausbildungsbetrieben eine hochqualitative Arbeit. Sie führen zahlreiche Informationswochen durch, wie die vom Kultusministerium jährlich mit organisierte Aktionswoche Aus- und Weiterbildung. In diesen Veranstaltungen wird die Öffentlichkeit intensiv darüber informiert, dass auch eine berufliche Ausbildung Karrierechancen bietet und dass man sich in Richtung Techniker, Meister oder Studium bzw. duales Studium weiterentwickeln kann.
Frau Petersen, Sie haben völlig richtig erwähnt, dass die Eltern natürlich nur das Beste für ihre Kinder wollen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Eltern erfahren, dass eine berufliche Ausbildung alle Karrierechancen eröffnet. Dies ist die beste Wertschätzung, die wir unseren jungen Leuten zukommen lassen können.
In Ihrer Antragsbegründung behaupten Sie, dass es in Bayern eine einseitige Fokussierung auf das Gymnasium gebe. Das ist mitnichten der Fall. Unsere Bildungspakete erstrecken sich über alle Schularten, um
die Berufsorientierung strukturiert durchzuführen. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben, wie von Herrn Kollegen Piazolo bereits angesprochen, bei uns in Bayern über 100.000 hoch engagierte Lehrerinnen und Lehrer. Der Lehrerberuf bei uns in Bayern ist ein hoch attraktiver Beruf; er ist ein herausfordernder Beruf. Die Arbeit mit den jungen Menschen und die vielfältigen Herausforderungen durch die Entwicklung unserer Gesellschaft und unserer Zeit stellen eine hohe Herausforderung dar. Dafür sind wir in Bayern bestens gerüstet.
Wir haben gut und bestens ausgebildete Lehrkräfte, auf die einzelnen Schularten entsprechend zugeschnitten. Dort, wo durch Entwicklungen, wie zum Beispiel aufgrund der vielen Kinder von Flüchtlingen entgegen Lehrerbedarfsprognosen Lücken entstehen, machen wir es nicht wie andere Bundesländer, indem wir auf irgendwelche Menschen zurückgreifen, son
dern wir bieten den Lehrkräften anderer Schularten viele Zweit- und Umqualifizierungsmaßnahmen an, damit sie in der entsprechenden Schulart eingesetzt und genauso qualifiziert Unterricht leisten können.
Mein Dank gilt selbstverständlich unseren Kolleginnen und Kollegen, die all dieses vorbildlich leisten.
Jetzt zu Ihnen, lieber Herr Piazolo, und Ihren Forderungen. Zurzeit bekommen wir von den FREIEN WÄHLERN generell populistische Forderungen mit, die auf einen schnellen Erfolg und schnellen Beifall abzielen. Wir waren gestern zusammen in einer Veranstaltung. Da konnte ich das auch erleben. Klar ist: Es wäre völlig unnatürlich, wenn bei den Wörtern "mehr Geld", "mehr Beförderungen", "weniger Arbeit" nicht jeder Betroffene gerne klatscht. Hinterher aber kommen genau diese Klatscher zu mir und sagen: Frau Heckner, wir wissen ja, wie unrealistisch das ist.
Lieber Herr Piazolo, Sie waren zwar schon in diesem Hohen Hause, Sie haben aber die Entwicklung des neuen Dienstrechts sicher nicht so intensiv mitgemacht wie ich als Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. Ich möchte ein wenig in die Vergangenheit blicken. Vor der Föderalismusreform haben die bayerischen Grund- und Mittelschullehrer kein funktionsloses Beförderungsamt gehabt. Der erste Schritt, den die Bayerische Staatsregierung gemacht hat, als wir die Föderalismusreform durchgezogen hatten, war, das Versprechen an unsere bayerischen Volksschullehrer sofort in die Tat umzusetzen, und zwar – vielleicht erinnern Sie sich – nicht erst mit Beginn 01.01.2011, sondern schon im Vorgriff im vorigen Doppelhaushalt; denn wir wollten, dass die Lehrerinnen und Lehrer sehen, wie ernst es uns damit ist.
Wir haben im neuen Dienstrecht allein für Beförderungsstellen im Schulbereich 120 Millionen Euro in die Hand genommen, nämlich für funktionslose Beförderungen im Volksschulbereich, aber auch für Funktionsbeförderungen in allen anderen Schularten. In einem Folgedoppelhaushalt haben wir auch die Stellen der Schulleitungen und der Seminarrektoren angehoben, um die berühmte Abstandswahrung zu erfüllen.
Seit der Zeit des neuen Dienstrechtes sind allein im Schulbereich 24.000 Stellenhebungen erfolgt. Angesichts der vielen Lehrkräfte, die wir haben, ist es doch nur natürlich, dass dies alles ein Stufenprogramm sein muss, weil es im bayerischen Staatshaushalt eben auch noch andere Aufgaben gibt. Ich nenne da beispielsweise die Schaffung neuer Lehrerstellen.
In diesem Zusammenhang danke ich meinem Kollegen Peter Winter sowie seinem Haushaltskollegen Charly Freller, die uns da immer sehr gut unterstützen.
Nun komme ich zum wunderbaren Stichwort Eingangsämter. Lieber Herr Piazolo, wo leben Sie denn? – Schauen Sie sich doch einmal die Gehaltstabellen der anderen Bundesländer an. Ich will Sie hier zwar nicht mit Zahlen traktieren, aber doch ein Beispiel nennen. Im Eingangsamt eines Grundschullehrers in A 12 bekommt in Bayern ein Lediger ohne Kinder von 3.520 Euro.
Dazu kommt noch eine Sonderzahlung einmal jährlich in Höhe von 2.112 Euro. Das macht insgesamt, leicht gerundet, 3.700 Euro.
In Nordrhein-Westfalen sind es 3.459 Euro. Dort gibt es keine Sonderzahlung. Das heißt, wir haben allein im Grundschulbereich bei diesem Lehrertypus ein jährliches Plus von 2.800 Euro. Verglichen mit Rheinland-Pfalz ist bei uns die Summe noch viel höher. Beispielsweise liegt bei einem Gymnasiallehrer der Unterschied bei knapp 6.000 Euro pro Jahr.
Hinzu kommt – das wird dankenswerterweise von unseren Beschäftigten entsprechend honoriert –, dass wir die Ergebnisse der Tarifverhandlungen auch immer zeit- und inhaltsgleich auf unsere Beamten und damit auch auf unsere Lehrerinnen und Lehrer übertragen.
Nun bin ich bei einem weiteren Punkt. Es geht heute ja um die Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs. Ich sagte es schon, es ist ein attraktiver Beruf. Aber natürlich interessieren auch die Rahmenbedingungen. Ein ganz wichtiger Punkt dabei ist für unserer Lehrinnen und Lehrer der Beamtenstatus. Bayern steht zur Verbeamtung von Lehrinnen und Lehrern. Da lassen wir nicht mit uns diskutieren. Das haben andere Bundesländer nicht so gemacht. Schauen wir nur einmal nach Sachsen. Dort meinte man eine Zeit lang, es könnte auch mit Angestellten ganz gut laufen.
Was ist da passiert? – Die fertig ausgebildeten Lehrkräfte sind nach Bayern ausgewandert, um bei uns eine Beamtenstelle zu bekommen. Da haben wir also eindeutig Vorteile, nämlich zum einen, was die Sozialversicherungsleistungen betrifft und zum anderen, was die Versorgungsleistungen im Alter angeht. Ich meine, da darf man auch an die Zukunft denken.
Wir haben, wie bereits gesagt wurde, hohe Ansprüche an unsere Lehrkräfte aufgrund der jetzigen Situation, nicht zuletzt also auch aufgrund der schwierigen Sprachverhältnisse durch die Flüchtlingskinder. Diese vielfältigen Leistungen müssen wir anerkennen. Wir tun dies, indem wir die Unterrichtsversorgung stärken. Lieber Peter Winter, ich verkünde jetzt Dinge, die zwar noch nicht beschlossen sind, aber ich setze sehr auf euch Haushälter und die gesamte CSU-Fraktion, dass das, was in Planung ist, auch tatsächlich umgesetzt wird.
Wir werden 510 zusätzliche Stellen zur Verstärkung der Unterrichtsversorgung schaffen. Aber wir werden auch – das ist nicht zu unterschätzen – für Lehrerinnen und Lehrer gute Chefs brauchen. Denn die Berufszufriedenheit ist ein essenzieller Bestandteil dafür, dass ein Beruf als attraktiv wahrgenommen wird. Zur Berufszufriedenheit gehört natürlich auch, dass es eine kompetente Führung an der Schule gibt. Um dies leisten zu können, schaffen wir allein weitere 150 Stellen für Leitungszeit. Damit wollen wir Rektoren und Schulleitungen stärken. Lieber Gerhard Waschler und lieber Otto Lederer, wir werden auch im Arbeitskreis Bildung darauf achten, dass die Gelder nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden, sondern wirklich dort eingesetzt werden, wo es brennt.
Darüber hinaus wollen wir die Schulleitungen auch dadurch entlasten, dass wir weitere 150 Verwaltungsangestelltenstellen schaffen, verteilt auf die unterschiedlichen Schularten.
Lieber Thomas Huber, ich weiß, dass dir das ein Herzensanliegen ist. Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass wir bislang in jedem Doppelhaushalt und in jedem Nachtragshaushalt immer wieder Stellenhebungen sowie zusätzliche Planstellen bis hin zu Stellen für Verwaltungsangestellte geschaffen haben.
Ich will damit Folgendes sagen: Wir investieren in die Qualität unserer Schulen. Ich bitte um großes Verständnis dafür, dass wir nicht alles an einem Tag leisten können. Wir verbessern die Situation kontinuierlich.
Ganz zum Schluss komme ich noch zu einem Attraktivitätskriterium, das noch nicht genannt worden ist,
weil es auch nicht Dienstrecht ist: zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ist für unsere Lehrerinnen und Lehrer ein ganz hohes Gut. Das, was in anderen Arbeitsbereichen mit dem Begriff Home-Office beschrieben wird, haben die Lehrerinnen und Lehrer dadurch, dass sie einen Teil ihrer Vor- und Nachbereitungsarbeit zu Hause ableisten und damit zeitlich flexibel gestalten können.
Auf den gesetzlichen Anspruch auf familienpolitische Teilzeit sowie Beurlaubungen möchte ich nur hinweisen. All das sind attraktive Punkte, die es uns erleichtern, qualifizierten Nachwuchs für unsere Schulen zu finden. – Ich danke Ihnen.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wirklich sehr schön – denn das kommt nicht oft vor –, dass hier die Opposition einem Gesetzentwurf der Staatsregierung uneingeschränkt zustimmt, auch wenn sie sagt: "Ein bisserl müssen wir halt doch kritisieren. Da müssen wir weit in die Vergangenheit gehen." – Das ist auch in Ordnung.
Am 27. Februar dieses Jahres ist der Tarifvertrag mit Entgeltanpassung beschlossen worden. Ich darf daran erinnern, dass seitens der Staatsregierung und unserer Fraktion schon lange vorher, nämlich im letzten Jahr, die Absicht kundgetan wurde: Wenn wir es finanziell gut stemmen können, dann werden wir ebenso wie beim letzten Mal auch jetzt die inhalts- und zeitgleiche Übertragung durchführen. Ich bin sicher, dass unsere bayerischen Beamten die Verlässlichkeit, die die Staatsregierung und unsere Fraktion hier an den Tag gelegt haben, anerkennen. Auch die CSU-Fraktion hat dieses Ziel immer als Anerkennung für unsere Beamtenschaft verstanden.
Ich möchte mich bei unserem Herrn Ministerpräsidenten und bei der gesamten Staatsregierung, insbesondere bei unserem Finanzminister Dr. Markus Söder, dafür bedanken, dass er in seiner gesamten Amtszeit die hohe Wertschätzung unserer Beamtenschaft nicht nur in Worten, sondern auch durch stringentes Handeln ausdrückt, also das Ganze in die Tat umsetzt.
Dasselbe gilt für die gesamte CSU-Fraktion und vor allem für den Arbeitskreis öffentlicher Dienst und den Arbeitskreis Staatshaushalt und Finanzfragen. Peter Winter kann ich jetzt nicht direkt ansprechen. Herr Kollege Fackler, der Arbeitskreis Staatshaushalt und Finanzfragen hat bereits im vergangenen Jahr hierfür Mittel im Haushalt bereitgestellt, um diese Absicht in die Tat umzusetzen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass in unserem bayerischen Doppelhaushalt keine zusätzlichen Belastungen stattfinden.
Das ist keinesfalls eine Selbstverständlichkeit, wenn man bedenkt, welch hohe Kosten der Freistaat Bayern im Flüchtlingsbereich trägt, und wenn man die Ziele in der Verkehrsinfrastruktur und die hohen Kosten, die ja die Digitalisierung Bayerns noch verursachen wird, anschaut. Insofern zeigt diese Anpassung der Bezüge, wo wir Prioritäten setzen. Wir haben es nicht zuletzt unseren Beamten zu verdanken, dass wir
in der wirtschaftlichen Lage sind, dies alles zu stemmen, ohne weitere Schulden machen zu müssen. Ich nutze jede Gelegenheit, um darauf hinzuweisen, dass ein gut funktionierender öffentlicher Dienst eine gute Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes ist. Daher möchte ich mich bei unseren Beamten und beim öffentlichen Dienst herzlich bedanken.
Die Bedeutung der Umsetzung des Tarifabschlusses wurde bereits zweimal ausgeführt. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung ist eine erneute Übernahme und findet nicht in allen Bundesländern statt. Das hat der Herr Minister bereits dargestellt. Dies zeigt für mich auch die Prioritäten, die Bayern setzt: Einerseits kann man nicht, wie es in anderen Bundesländern geschieht, beklagen, dass es zu wenig Polizisten gibt, wenn man andererseits bisher keine finanziellen Prioritäten im Sicherheitsbereich gesetzt hat.
Es wurde bereits erwähnt, dass die Einmalzahlung von 500 Euro, der Bayernbonus für die Beamten, gezahlt wird, weil es bei diesem Tarifabschluss Elemente für die Tarifbeschäftigten gibt, die für die Beamten nicht umsetzbar waren.
Lieber Kollege Schuster, der Vorschlag, auch den Tarifbeschäftigten die Einmalzahlung von 500 Euro zu gewähren, ist nach der Satzung der TdL nicht möglich. Dies würde auch der von dir angesprochenen Gleichbehandlung nicht entsprechen und hätte der Zustimmung aller Bundesländer bedurft. Diese Zustimmung hätten wir auf keinen Fall bekommen.
Der Mindestbeitrag von 75 Euro, der ursprünglich an ein Einkommen von 3.200 Euro gekoppelt war, ist im Gesetzentwurf auf Anregung der CSU korrigiert worden. Es wäre zu einer unnötigen Diskussion gekommen, wenn ein paar wenige ausgeklammert worden wären.
Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern ist bereits angesprochen worden. Ich möchte nur folgende Zahlen zur Verdeutlichung angeben: Ein Bundesbeamter in der Besoldungsstufe A 8 – das sind nicht die Großverdiener – erhält im Jahr rund 270 Euro weniger, in Brandenburg 4.260 Euro weniger, in Nordrhein-Westfalen immerhin noch 1.420 Euro weniger als in Bayern. In einem Wahljahr hätte man dort den Beamten durchaus etwas Gutes tun können. Dies liegt einerseits an den unterschiedlichen Strukturen und an der unterschiedlichen Anpassung der Bezüge. Andererseits liegt der Unterschied auch im Wesentli
chen daran – darauf möchte ich noch hinweisen –, dass wir in Bayern immer noch das Weihnachtsgeld gewähren. Wir wollen den Beamten immer noch die Sonderzahlungen zukommen lassen. Unserer Meinung nach gehört das auch zur Verlässlichkeit.
Meine sehr verehrten und lieben Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einmal ein recht herzliches Dankeschön an unsere Beamtenschaft für ihre Leistungen beim Mitgestalten Bayerns richten. Sie machen Bayern zu dem, was es ist. Ein Dankeschön gilt auch allen, die sich in den Ausschüssen mit diesem Gesetzentwurf positiv beschäftigen werden.
Sehr verehrter, lieber Kollege Meyer, ich meine, das dürfte eine Selbstverständlichkeit sein, dass alles, was wir hier politisch verantwortlich beschließen, auch finanzierbar ist. Nur so war mein Nebensatz zu verstehen, nicht als Einschränkung für die Zukunft. Dann möchte ich noch gerne anmerken – ich nehme an, das haben alle festgestellt –, dass es sich hier wohl um den besten Gesetzentwurf des Jahrhunderts handelt. Wenn man nämlich hergehen, das Thema so verlassen und alles zusammenklauben muss, was man eventuell im Beamtenbereich noch tun könnte, dann ist das ein gutes Zeichen. Herr Kollege Meyer, ich glaube, es hätte auch gereicht, einfach zu sagen, das ist ein super Gesetzentwurf.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes möchte ich festhalten, dass ich aus der Arbeit unseres Ausschusses weiß, dass wir alle miteinander, und zwar alle Fraktionen, sehr verantwortungsbewusst mit dem Thema, wie wir ein zukunfts- und handlungsfähiger Staat sein wollen, umgehen. Dass dabei unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden, ist in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit.
Meine sehr verehrten lieben Kollegen, ein handlungsfähiger Staat ist einer, der auch auf Situationen reagieren kann. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass hier vonseiten der Opposition kritisiert wird, dass in Sondersituationen wie derzeit der Flüchtlingssituation oder aufgrund des Jahrhunderthochwassers kurzfristig neue Stellen geschaffen werden. Schnell reagieren können wir nur, weil wir in der Fläche und über lange Zeiträume eine sehr verantwortungsvolle Personalpolitik betreiben, die uns diese finanziellen Spielräume lässt.
Einen handlungs- und zukunftsfähigen Staat – das haben meine Kollegen vorab bereits ausgeführt – macht natürlich auch aus, dass er mit seinen Beamten sorgsam umgeht, Wir besolden sie im Bundesvergleich außerordentlich gut, schaffen familienfreundliche Rahmenbedingungen und sind ein attraktiver Arbeitgeber.
Wenn Sie, Herr Kollege Meyer, davon sprechen, wir hätten es nicht geschafft, eine Aufgabenkritik hinzubekommen, ist das schlichtweg falsch. Bürokratieabbau, der von der Bevölkerung gefordert wird, ist ein ständiger Prozess. Ich möchte Sie deutlich auffordern, sich auch daran zu beteiligen, Vorschläge zu machen und nicht nur immer zu sagen, es passiere nicht genug.
Wir alle wissen auch, dass unsere Bevölkerung immer dann, wenn es ein Problem gibt, nach neuen Regelungen schreit. Es ist also nicht so einfach, zu sagen: Jetzt machen wir Tabula rasa und schaffen Verordnungen einfach ab.
Zum Thema Privatvergaben möchte ich auch noch ein paar Sätze sagen. Es wäre unnatürlich, wenn Aufgaben an Privatfirmen abgegeben würden, wie es im Baubereich häufig der Fall ist, und dort billiger gear
beitet würde. Das haben wir auch nie behauptet. Nur eines muss uns klar sein: Jeder Beamte, den wir für diese Aufgabe einstellen, – –
Können Sie mich vielleicht auch einmal ausreden lassen? Wir waren bei euch sehr höflich!
Man darf einmal darauf hinweisen, dass wir jedem Beamten, den wir heute einstellen, 40 Jahre lang eine amtsangemessene Besoldung garantieren, dass wir jedem Beamten – ich will hoffen – 30 Jahre Ruhestand finanzieren. Das bitte ich in die Kosten einzubeziehen.
Dann darf ich noch einen Blick auf andere Länder richten. Mit Stolz kann ich sagen, dass wir eine demografiegerechte Personalplanung machen. Wir berechnen im Voraus, wann wie viele Polizisten in Ruhestand gehen werden. Wir berechnen im Voraus für alle Bereiche, in denen wir lange Ausbildungszeiten haben, wie viel Personal wir wann brauchen, und dementsprechend bilden wir zeitgerecht und frühzeitig aus. Wenn Polizisten in Pension gehen, fällt es uns nicht erst kurz vor Torschluss ein, dass wir keine haben und deshalb Hilfspolizisten brauchen, die innerhalb von ein paar Monaten ausgebildet werden.
Meine sehr verehrten Kollegen, dem Kollegen von Brunn – wie ich der Presse entnehmen konnte, hat er sich in dieser Pressemitteilung geäußert – möchte ich sagen: Mit Zahlenspielen, die noch dazu falsch sind, ist uns bei diesem Thema überhaupt nicht geholfen.
Wenn wir darüber reden – das konnte ich heute der Presse entnehmen –, dass in der Wasserwirtschaft bis 2022 über 1.000 Stellen abgebaut werden sollen, entsteht der Eindruck, dass bis dahin nochmals 1.000 Stellen abgebaut werden sollen. Tatsächlich werden aber auch zwischen 2005 und 2022 keine 1.000 Stellen abgebaut. Deshalb würde ich mir von der Opposition wünschen, lieber Kollege von Brunn, dass mit mehr Seriosität gearbeitet wird.
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr verehrten, lieben Kollegen! Diese Diskussion, was Frauen können und was nicht, ist ein Kasperltheater. Ich glaube, dass sich hier alle Fraktionen darin einig sind, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen müssen. Die Unterschiede bestehen nur noch insoweit, als wir sagen: Die freiwillige Selbstverpflichtung, die sich die Staatsregierung auferlegt und die wir überprüfen werden, reicht uns als Einstieg. Mehr Gesetz und verbindliche Quoten werden uns hier nicht weiterbringen, weil sie in der Gesellschaft insgesamt nicht akzeptiert sind. Aus diesem Grund werden wir nach Wegen suchen müssen, wie wir dieses Ziel erreichen können. Dazu gehört auch eine allgemeine Bewusstseinsbildung.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Aktuelle Stunde gibt uns allen noch einmal die Gelegenheit, uns bewusst zu machen, was der öffentliche Dienst insgesamt in dieser historischen Situation bei der großen Menge an Flüchtlingen leistet. Ich möchte mich ausdrücklich dem Dank anschließen, der unserer bayerischen Polizei von allen Fraktionen ausgesprochen wurde. Wir erleben in unseren Kontakten, mit welch großer Empathie unsere gut ausgebildete Polizei auf die Flüchtlinge eingeht und mit ihnen arbeitet.
Nichtsdestoweniger möchte ich heute auch auf all die anderen Bereiche im öffentlichen Dienst hinweisen,
damit nicht der Eindruck entsteht, nur die Polizei leistet Gewaltiges. Der gesamte öffentliche Dienst befindet sich am Limit, und aus diesem Grund seid ihr mit dem Hinweis von Herrn Professor Dr. Gantzer, die Staatsregierung solle handeln, nicht ganz aktuell; denn die Staatsregierung hat gehandelt.
Mit dem Sonderprogramm "Zusammenhalt fördern, Integration stärken" ist seit dem 09.10. klar, mit welchem gewaltigen finanziellen Aufwand unsere Staatsregierung und die CSU-Fraktion den Aufgaben gerecht werden will. Es sind alle Bereiche betroffen – die Sozialverwaltung, die Kommunen, die innere Verwaltung, die Verwaltungsgerichte und der sehr große Bereich unserer Schulen. Was hier alles geleistet wird, wird von uns anerkannt, und es wird auch entsprechend reagiert. Dieses Sonderpaket enthält 5.449 neue Stellen. Es entspricht der gewohnten Oppositionsrhetorik, überall noch mehr zu fordern. Wir müssen aber darauf achten, dass wir jetzt eine schnelle Reaktion schaffen und schnell entlasten können, damit wir all diesen Dingen, die wir auch alle möchten – Planbarkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf -, gerecht werden können.
In der Justiz wurden insgesamt 260 Stellen geschaffen. In der Bildung wurden wiederum 1.079 neue Stellen geschaffen, um die Integration zu fördern; denn uns allen ist klar, dass wir bei den Kindern beginnen müssen. Wenn Integration gelingen soll, muss sie so früh wie möglich beginnen, das heißt in unseren Schulen. Unsere Lehrkräfte haben das bislang alles ohne zusätzliches Personal hervorragend und vorbildlich gemeistert und werden jetzt sicherlich qualitativ noch besser einsteigen können und die Integrationsaufgabe lösen.
Lieber Herr Kollege Pohl, gestern wurde im Haushaltsausschuss Ihr Antrag auf Schaffung 50 neuer Stellen bei den Verwaltungsgerichten abgelehnt. In diesem Zusammenhang darf man vielleicht darauf hinweisen, dass das Paket der Staatsregierung die Schaffung von 26 Stellen für Verwaltungsrichter und 26 Stellen für nicht richterliches Personal vorsieht. Außerdem ist ein Pool von 40 Stellen vorhanden, der situationsbezogen dort hinkommen soll, wo es am nötigsten ist. Es ist deshalb eine Unverschämtheit von Ihnen, auf Facebook herumzupalavern, die CSU hätte Ihren Antrag abgelehnt,
weil sie nicht an einer effizienten und raschen Bearbeitung von Asylanträgen interessiert sei.
Natürlich, wir können ja auch lesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hören in wenigen Minuten eine Regierungserklärung, nach der über alle diese Punkte noch einmal ausführlich diskutiert wird. Ich bitte zu sehen, mit welcher großen Kraftanstrengung Bayern hier vorangeht, und zwar auch als Vorbild für andere Bundesländer und die Bundesregierung.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren! "Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung" ist zurzeit das große Schlagwort. Das gilt natürlich auch für uns als öffentlicher Arbeitgeber. Der sichere Arbeitsplatz ist im Wettbewerb mit finanzkräftigen Unternehmen sicherlich ein wichtiger Punkt. Aber um die besten Köpfe zu bekommen, müssen wir uns noch mehr einfallen lassen.
Mit dem Neuen Dienstrecht haben wir vor einigen Jahren bereits die Fortkommenschancen deutlich verbessert und auch familienpolitische Akzente gesetzt sowie die Familienfreundlichkeit erfolgreich ausgebaut. Dass dies zum Erfolg geführt hat, bestätigte uns gestern in der Ausschusssitzung ein Bericht des Landespersonalausschusses. Er hat uns gezeigt, dass sowohl die Zahl der Bewerber für die zweite und die dritte Qualifikationsebene als auch die Qualifikationen gleichbleibend hoch sind. Ich freue mich deshalb umso mehr, heute zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern sprechen zu können; denn mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen werden die Spitzenposition Bayerns im öffentlichen Dienst und auch die Vorbildfunktion des öffentli
chen Dienstes gegenüber der freien Wirtschaft weiter gestärkt.
Ich freue mich auch deshalb, weil wir unseren Beschäftigten damit einerseits weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen bieten, andererseits durch die Ausweitung der individuellen Flexibilisierungsmöglichkeiten dafür sorgen, dass sie Arbeit und persönliche Bedürfnisse besser miteinander vereinbaren können.
Ferner freue ich mich ganz besonders, dass dieser Gesetzentwurf ein Instrument enthält, das die Karrierechancen insbesondere auch von Frauen weiter verbessert.
Nicht zuletzt freue ich mich deshalb über diesen Gesetzentwurf, weil er Ergebnis einer Initiative unseres Ministerpräsidenten ist, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu gründen, zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums und des Beamtenbundes. Es ist, so denke ich, vorbildlich für Gesetzgebung, dass man hier Betroffene bereits vor der Entstehung eines Gesetzes zur konstruktiven Zusammenarbeit aufruft.
Nun lassen Sie mich aber zu den Inhalten des Gesetzes kommen. Mit Blick auf die verlängerte Lebensarbeitszeit steigt das Interesse der Beamtinnen und Beamten, den Übergang in den Ruhestand fließend zu gestalten. Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen haben wir unzählige Schreiben, Anrufe und auch in Veranstaltungen die Rückmeldungen bekommen, dass ein starker Wunsch besteht, Altersteilzeit und Blockmodell zu kombinieren. Damit können Beschäftigte früher aus dem aktiven Dienst aussteigen und nehmen durchaus entsprechende Abschläge in Kauf.
Durch die Kombination ist künftig ein Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit bereits mit 62 Jahren und fünf Monaten möglich. Damit tragen wir den individuellen Lebensumständen Rechnung, was bei der privaten Nutzung, bei Ehrenämtern, aber auch in besonderen Situationen in der Familie hilfreich sein kann.
In dieselbe Richtung geht auch die weitere Flexibilisierung des Freistellungsjahres. Die bislang bestehende Regelung in Artikel 88 BayBG wird hierbei zu einer Soll-Regelung umgestaltet, und der Gesamtbewilligungszeitraum von sieben Jahren auf zehn Jahre verlängert. Damit erleichtern wir die Inanspruchnahme der Teilzeit mit unregelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit und dehnen den Freistellungszeitraum aus. Bei einer Teilzeitquote von 50 % und vollem Ausschöpfen des Bewilligungszeitraums unmittelbar vor Erreichen der Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestand ist
es damit möglich, fünf Jahre früher aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.
Durch den demografischen Wandel in unserer Gesellschaft und die zunehmende Zahl älterer Menschen auch innerhalb der eigenen Familie ist die familiäre Fürsorge für unsere Beamtinnen und Beamten eine große Herausforderung. Deshalb haben wir im vorliegenden Gesetzentwurf eine gesetzliche Regelung aus dem Arbeitnehmerbereich zum Pflegeunterstützungsgeld übernommen. Danach besteht für den Freistellungsanspruch von bis zu zehn Tagen zur Organisation der Pflege eines Angehörigen künftig auch für Beamte ein Anspruch auf Bezahlung. Damit nehmen wir den Betroffenen, die durch die akute Pflegesituation oft auch emotional belastet sind, wenigstens die finanziellen Sorgen einer kurzzeitigen Freistellung.
In die gleiche Richtung geht auch die beabsichtigte Änderung der bayerischen Vorschussrichtlinien. Künftig soll die Möglichkeit bestehen, bei unvorhergesehenen finanziellen Engpässen wegen der Verringerung der Arbeitszeit aufgrund der Pflege eines nahen Familienangehörigen einen unverzinslichen Gehaltsvorschuss zu erhalten.
Aber nicht nur monetär werden die Rahmenbedingungen für die Pflege verbessert. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Zulassung einer weiteren familienpolitischen Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen für die Dauer von insgesamt zwei weiteren Jahren auch dann vor, wenn die Höchstbeurlaubungsdauer von 15 Jahren bereits ausgeschöpft ist. Des Weiteren sollen Verzögerungen im beruflichen Fortkommen aufgrund von Pflegezeiten ausgeglichen werden. So werden künftig Pflegezeiten mit bis zu drei Jahren bei der Dienstzeit und damit gleichberechtigt mit Elternzeit und Beurlaubung zur Kinderbetreuung berücksichtigt. Auch Ausnahmen von den Beförderungsverboten sind dadurch möglich.
Nun komme ich aber zu dem größten Schritt in unserem Gesetzentwurf. Das ist die fiktive Laufbahnnachzeichnung. Nicht nur Pflegezeiten, sondern auch Elternzeit und familienpolitische Beurlaubungen werden damit laufbahnrechtlich besser berücksichtigt. Entsprechendes gilt übrigens auch für voll freigestellte Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte oder Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen.
Warum ist dies erforderlich? - Bislang mussten Beamtinnen und Beamte fürchten, durch die Inanspruchnahme einer Pflegezeit oder einer familienpolitischen Beurlaubung Nachteile im beruflichen Fortkommen zu erfahren. Aber genau das wollen wir nicht. Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter optimieren und verhindern, dass sich Pflegezeiten oder
familienpolitische Beurlaubungen nachteilig auf den beruflichen Werdegang auswirken. Deshalb wird es künftig für diese Fälle eine fiktive Laufbahnnachzeichnung geben.
Das mag man sich so vorstellen: Ausgehend von der letzten periodischen Beurteilung wird die Laufbahn entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung vergleichbarer Beamten und Beamtinnen fiktiv fortgeschrieben. Das heißt, Beamte mit guter letzter Beurteilung folgen im Rahmen der fiktiven Nachzeichnung der Entwicklung der vergleichbaren anderen guten Beamtinnen und Beamten und werden im Ergebnis wohl auch weiterhin eine gute Bewertung erhalten.
Das halten wir für absolut sachgerecht; denn wir sind der Ansicht, dass auch in der Zeit, in der jemand für Familientätigkeit beurlaubt war, zusätzliche Kompetenzen erworben wurden, die man im beruflichen Leben anerkennen sollte. Mit dieser neuen Regelung ist somit auch eine Beförderung während der Beurlaubung und der Elternzeit möglich. Damit fördern wir insbesondere Frauen und Männer, die für einige Zeit die für die Gesellschaft so wichtige Familienarbeit leisten. Diese müssen sich künftig nicht mehr die Frage stellen: Familie oder Karriere? Beides ist, sofern es der persönlichen Lebensplanung entspricht, künftig problemloser zu vereinbaren. Damit, meine Damen und Herren, setzen wir einen Meilenstein für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wovon die Wirtschaft noch meilenweit entfernt ist.
Dann hat uns auch ein Gerichtsurteil zu einer Änderung im Gesetz bewogen, man kann auch sagen: gezwungen. Das ist die Neuregelung der Bemessung der Bezüge bei begrenzter Dienstfähigkeit. Menschen, die wegen begrenzter Dienstfähigkeit in Teilzeit sind, darf man nicht mit "normalen" Teilzeitbeschäftigten gleichstellen; denn immerhin sind sie das nicht freiwillig, sondern aufgrund einer Krankheit. Deshalb hat das Gericht entschieden, dass hier ein Zuschlag in Höhe von 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen Teilzeit- und Vollzeitbezahlung zu gewähren ist.
Meine sehr verehrten, lieben Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Ansicht, dass der Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, insgesamt ein sehr gutes Paket ist. Diesem Paket können wir, denke ich, alle miteinander gut zustimmen. Ich möchte mich auch bei den Kollegen der anderen Fraktionen in unserem Ausschuss ganz herzlich dafür bedanken, dass wir diesen Gesetzentwurf so konstruktiv diskutiert haben.
Lediglich die FREIEN WÄHLER haben ein vermeintliches Haar in der, wie ich finde, sehr gut schmeckenden Suppe entdeckt. Der Änderungsantrag der FREI
EN WÄHLER, den wir im Ausschuss abgelehnt haben, will den Anspruch auf einen Telearbeits- und einen Wohnraumarbeitsplatz gesetzlich verankern. Dies haben wir abgelehnt, und zwar nicht etwa, weil wir Telearbeit und Wohnraumarbeit nicht ausbauen möchten – ganz im Gegenteil. Wir sehen schlicht eine Vielzahl sachlicher Gründe, die gegen eine gesetzliche Regelung sprechen. Dies gilt unter anderem für den Aspekt der Geltung nur für Beamte und nicht für Angestellte. Das Beamtenrecht können wir aber nicht auf die Angestellten anwenden. Das gilt auch für das Beschneiden der Rechte der Personalvertretungen. Immerhin hat der Beamtenbund eine Musterdienstvereinbarung für örtliche Personalräte auf den Tisch gelegt, die hier auf die örtlichen Bedingungen eingehen kann. Bei einer gesetzlichen Regelung würden diese Dienstvereinbarungen nicht mehr möglich sein.
Nicht zuletzt möchte ich mich dafür bedanken, dass wir hier wieder einmal in guter, konstruktiver Zusammenarbeit mit unseren Kollegen und mit den Betroffenen ein deutliches Signal für unsere Beschäftigten gesetzt haben. Sie sind uns etwas wert, wir möchten -
Ich komme zu Ende, ja. Danke für die Erinnerung.
Ja, einen Satz darf ich doch wohl noch -
Das waren 45 Sekunden.
Ja, ja, ja. – Also, ich bin stolz darauf, dass wir als Staat ein so verlässlicher Arbeitgeber sind.
Lieber Herr Kollege Ganserer, ist Ihnen bekannt, dass weder im Bundesrecht noch in irgendeinem Landesbeamtenrecht die von Ihnen geforderte Lösung in der Realität besteht? Mein Kollege Volker Bauer spricht von Populismus; das ist es wirklich so. Mit dem wunderschönen Begriff Gerechtigkeit kann ich so viele Emotionen wecken. Wie fühlt sich ein Nur-Beamter, der zu seinem 64. Lebensjahr halt nur 43 Berufsjahre zusammenbringt? Ist das nicht vielleicht auch ungerecht? Er hat jetzt 43 Jahre gearbeitet. Sein Kollege war nur 20 Jahre da und hat dazu noch 20 Rentenjahre. Der darf gehen, weil wir alles schön zusammenzählen. Die Gerechtigkeit kann ich in vielen Richtungen ausstaffieren, so viel ich will.
Sie sprechen an, dass wir Leute aus der freien Wirtschaft anwerben. Überall dort, wo diese Berufstätigkeiten laufbahnrechtlich Voraussetzung für das Beamtentum sind, werden relevante Ausbildungszeiten auch angerechnet. Wir rechnen auf die 45 Jahre so viel an.
Lieber Herr Kollege und auch die anderen Kollegen der Opposition, ich möchte wirklich darum bitten, unser Versorgungsrecht nicht überzustrapazieren. Wir werden eine Generation von jungen Menschen bekommen, die sehr viel arbeiten muss, um unseren – Gott sei Dank – vielen Beamten, die lange ihren Ruhestand genießen dürfen, den Lebensstandard garantieren zu können.
(Von der Rednerin nicht auto- risiert) Herr Kollege Gehring, Sie haben mich etwas verschreckt mit einer Forderung, die ich vonseiten der GRÜNEN überhaupt noch nie gehört habe und die auch gegen die Mehrheitsmeinung in diesem Hause läuft, nämlich dass wir, wenn wir schon mit Mitteln verantwortungsvoll umgehen müssen, doch dann Verwaltungsangestellte einsparen sollen und lieber in Lehrer investieren sollten.
Ich möchte noch einmal ganz ausdrücklich sagen: Wir sind der Ansicht, wir sollten Lehrkräfte von Verwaltungsarbeiten entlasten und Verwaltungsangestellte qualifizieren, damit wir dann die Unterrichtskapazitäten haben.
Die Kollegen da drüben können ja vielleicht auch einmal zuhören.
(Von der Rednerin nicht auto- risiert) Hier ist mittlerweile ein Stil eingekehrt, bei dem man nicht einmal eine Zwischenbemerkung von eineinhalb Minuten machen kann, ohne den großen Kriegsaufstand zu erleben. Das ist unmöglich.
Herr Kollege Pfaffmann, Sie wehren sich gegen Formulierungen. Jetzt frage ich Sie: Sie lasten uns an, wir würden von organisierten Armutsflüchtlingen sprechen, während Sie völlig negieren, dass diese Organisation durch Personen erfolgt, die den Ärmsten der Armen auch noch das letzte Geld aus der Tasche ziehen, um sich selber zu bereichern.
Lieber Kollege Schuster, Sie haben gesagt, ihm werde die Rente genommen. Ich beziehe mich auf das Bespiel von Herrn Bauer. Als Fachleute im öffentlichen Dienst wissen wir alle, dass bei der Pension nur das gekürzt wird, was den Höchstsatz der Pension übersteigt.
Lieber Kollege, meine Frage an Sie: Sind Sie allen Ernstes der Ansicht, dass jemand, der Rentenbeitragszeiten in der Privatwirtschaft vorweist und sowohl Renten- als auch Pensionsansprüche hat, insgesamt mehr erhalten soll als ein Beamter, der seine gesamte Lebenskraft stets dem Staat zur Verfügung gestellt hat? Wenn Rentenansprüche weggenommen werden, geschieht das, weil wir am Höchstsatz der Versorgung festhalten wollen.
Lieber Herr Kollege Ganserer!
Vielen herzlichen Dank. Das weiß er nicht, er ist ja noch nicht lange im Landtag.
Sie haben davon gesprochen, dass es eine weitere Ungerechtigkeit sei, dass der Bund bereits bei Vollendung des 63. Lebensjahres die 45-Jahre-Regelung anwendet. Ist Ihnen dabei bekannt, dass diese Regelung im Bund bis zum 65. Lebensjahr aufwächst? Ich mag es nicht, wenn Stimmungen auf der Grundlage unsauberer Annahmen gemacht werden. Wir in Bayern sind bei 64 Jahren und bleiben auch beim Anwachsen der Lebensaltersgrenze bei 64. Das heißt, am Ende des Tages sind es im Bund zwei Jahre bis 67 und bei uns weiterhin drei Jahre. Aus diesem Grund hätte ich gerne gewusst, ob Ihnen das so bekannt ist.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN, der hier bereits 2011 völlig wort- und inhaltsgleich beraten und abgelehnt wurde, mag auf den ersten Blick logisch und konsequent erscheinen.
Lassen Sie mich doch einmal ausreden. Warum sollte diesen freien Tag nicht ein Unverheirateter genauso wie ein Verheirateter bekommen? Diese emotionale Seite, wie Sie sie jetzt fünf Minuten ausgebreitet haben, kann man selbstverständlich nachvollziehen. Aber es geht hier nicht darum, ob jemand verheiratet oder nicht verheiratet ist. Ich darf an die Diskussion in unserem Ausschuss erinnern – leider ist das medial nicht so dargestellt worden -: Wir haben im Ausschuss den Antrag abgelehnt, weil wir die Beamten gegenüber den Angestellten im öffentlichen Dienst nicht privilegieren wollen.
Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen dazu die allgemeine Rechtslage darstelle. Die Regelung in der Urlaubsverordnung für die bayerischen Beamten und Richter ist an den tarifrechtlichen Bestimmungen für die Arbeitnehmer der Länder ausgerichtet und ihnen nachgebildet. § 29 des Tarifvertrags der Länder sieht eine Dienstbefreiung nur bei Niederkunft der Ehefrau bzw. der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vor. Das entspricht den Bestimmungen aller Länder in Deutschland, wohlgemerkt auch der Länder, in denen die GRÜNEN Regierungsverantwortung haben.
Ich darf an dieser Stelle auch einschieben, dass die bestehenden Regelungen bereits einige Male vor Gericht angefochten und nie rechtlich beanstandet wurden. In Bezug auf die unterschiedliche Behandlung
verheirateter und nicht verheirateter Väter ist eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zugelassen worden.
Lassen Sie mich nun zum Kern unserer ablehnenden Haltung kommen. Sie wenden sich gegen eine Ungleichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter Väter. Wir wollen keine Ungleichbehandlung der Statusgruppen der Beschäftigten, also keine Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten.
Lassen Sie mich auf die Zukunft zu sprechen kommen. Im Zusammenwirken mit der Staatsregierung hat unsere Fraktion nun die Absicht geäußert – das wird der Ministerrat nächste Woche hoffentlich so beschließen -, dass Bayern in den anstehenden Tarifverhandlungen, die im kommenden Frühjahr stattfinden werden, einen Antrag einbringen wird, um diese Urlaubsregelung für unverheiratete Väter in den Tarifvertrag mit einzubeziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil hier völlig falsch argumentiert wird, möchte ich sagen: Unser politischer Wille ist ganz klar. Wir sehen die Lebenswirklichkeit unserer Familien. Wir wollen keine Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Gewerkschaften bei diesen Tarifverhandlungen verhalten werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen können dann einmal gegenüber den Gewerkschaften und den anderen Bundesländern Farbe bekennen, die bei dieser Regelung mitgehen müssten.
Ich äußere den Verdacht, dass es nicht die Arbeitgeber sein werden, die sich gegen eine Änderung des Tarifvertrags sträuben werden. Dazu möchte ich ein Beispiel aus Bayern anführen: Der Manteltarifvertrag des Bayerischen Rundfunks enthält die Regelung, dass verheiratete Beschäftigte drei Tage Urlaub bei der Niederkunft der Ehefrau bekommen. Nichtverheiratete bekommen keinen Urlaub. Der Bayerische Rundfunk hat sich bemüht, dies in seinem Tarifvertrag zu ändern. Die Arbeitnehmervertretung hat dabei nicht mitgemacht, weil sie Sorge hatte, dass sie eine solche Regelung anderweitig bezahlen müsste.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nicht noch einmal solche Anträge in unserem Plenum behandeln müssen, in denen so getan wird, als ob wir die ewig Gestrigen wären. Sie haben jetzt die Gelegenheit, sich auf Bundesebene, bei wem auch immer, dafür starkzumachen, dass unser bayerischer Antrag durchgeht und diese Regelung in den Tarifvertrag aufgenommen werden kann. Dann werden wir selbstverständlich bei unseren Beamten nachziehen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ballungsraumzulage für den Großraum München ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Staates für die
Beschäftigten, für die Beamtinnen und Beamten, aber auch für die Tarifbeschäftigten. Wir bezahlen derzeit 29,5 Millionen Euro pro Jahr für diese ergänzende Fürsorgeleistung. Mein Kollege Professor Gantzer spricht davon, durch den Gesetzentwurf der SPD entstehen Kosten in Höhe von 29 Millionen Euro, und meint, das sei ein Klacks für die Bayerische Staatsregierung. Man kann das aus Ihrer Sicht so sehen, Herr Professor Gantzer; wir sehen es nicht so.
Wir stehen vor den Verhandlungen für den neuen Doppelhaushalt. Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, dass wir anders handeln als Sie und Ihre Kollegen in den anderen Bundesländern, die nicht daran interessiert sind, für alle Beschäftigten gleichermaßen an eine Fortentwicklung des Lohnniveaus zu denken, die sich mit der Entwicklung für die Beschäftigten in der Wirtschaft vergleichen lässt. Wir sind das einzige Bundesland, das die Tarifabschlüsse voll für seine Beamtinnen und Beamten übernommen hat. Deshalb muss ich Ihnen sagen: Uns ist daran gelegen, dass wir unsere Beschäftigten nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abkoppeln. Wir sind die Einzigen, die seit Jahren für alle Beschäftigten auch Weihnachtsgeld in ungekürzter Höhe bezahlen. Wenn die finanziellen Mittel reichlich sprießen würden, hätte selbstverständlich niemand von uns etwas dagegen, für einen kleinen Teil unserer Beamten in Bayern eine weitere Fürsorgeleistung zu erbringen. Unsere Haltung liegt nicht darin begründet, dass wir nicht auch die hohen Lebenshaltungskosten in München sehen. Allerdings gibt es in München auch eine besondere Lebensqualität. Manche haben diese Ansprüche und genießen, was man hier in München alles nutzen kann. Das zeigt übrigens die kürzlich geführte Diskussion der Hausärzte. Hausärzte bleiben lieber in München arm, statt auf dem flachen Land draußen gut zu verdienen.
Herr Professor Gantzer, Sie sprechen von den kleinen Beamten. Ich darf daran erinnern, dass die Ballungsraumzulage alle bekommen, die derzeit weniger als gut 3.000 Euro verdienen. Der Kreis der Empfänger erstreckt sich bis in die unteren Altersgruppen der Besoldungsgruppe A 12. Die Ballungsraumzulage beziehen nicht nur die ganz kleinen Beamten. Es ist verfehlt, wenn man hier von Armut spricht. Für mich ist ganz entscheidend, dass der Grenzwert von 3.000 Euro im Januar 2014 neu festgelegt worden ist; denn wir dynamisieren ihn. Die Frage, wer die Ballungsraumzulage bezieht, hängt immer mit der Gehaltshöhe zusammen. Bei der nächsten Gehaltserhöhung fällt also keiner aus der ergänzenden Fürsorgeleistung heraus, sondern der Grenzbetrag wächst mit.
Ich darf auch daran erinnern, dass wir jetzt knapp zwei Millionen Euro mehr aufwenden, weil das Erfordernis des Landesentwicklungsprogramms, das den Ballungsraum definiert hatte, weggefallen ist und es eine neue Definition gibt, den Verdichtungsraum München. Damit erweitert sich der Bezieherkreis deutlich. Die Mehrkosten dafür, dass wir niemandem die Ballungsraumzulage wegnehmen, der sie bisher bezogen hatte, und der Kreis der Bezieher sich erweitert hat, belaufen sich auf circa zwei Millionen Euro. Herr Professor Gantzer, wir zahlen als Einzige deutschlandweit eine Ballungsraumzulage. Nirgendwo sonst wird sie gezahlt, auch nicht in Hamburg, wo das Preisniveau auch sehr hoch ist.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat keine Notwendigkeit gesehen, wohnortbezogene Sonderzuschläge zu verlangen; denn in Bayern gibt es ein amtsangemessenes Besoldungssystem. Wir achten auch darauf, dass dieses Besoldungssystem amtsangemessen bleibt, indem wir uns immer an der aktuellen Tariflohnentwicklung orientieren. Meine sehr verehrten lieben Kolleginnen und Kollegen, die CSUFraktion wird diesen Gesetzentwurf der SPD nicht mittragen.