Sabine Fohler

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute ein Thema ansprechen, das schon einmal im Mittelpunkt einer Regierungsbefragung stand und über das wir damals hier im Parlament auch sehr lebhaft diskutiert haben. Diese lebhafte Diskussion hat gezeigt, dass das Thema, wie ich meine, ein sehr wichtiges Thema ist und im Landtag auch einen großen Stellenwert hat.
Es geht um die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bei der ersten Regierungsbefragung zu diesem Thema hatte Staatssekretär Wacker für das Kultusministerium ausgeführt, dass er keine rechtliche Handhabe sehe, um diese Anerkennung zu verhindern. Auch Minis ter Rau hat dies bis heute immer wieder betont und diese Meinung vertreten.
Jetzt lesen wir in der Presse, dass nicht nur die Kollegin Dr. Arnold von der FDP/DVP, sondern auch Justizminister Dr. Goll in dieser Sache völlig anderer Meinung sind. Ich zitiere:
Wenn wir diesen Verein anerkennen, begeben wir uns auf eine abschüssige Piste.
Weiter sagt er:
Man würde auch das wertvolle Gut der öffentlich-rechtlichen Körperschaft entwerten …
Minister Dr. Goll plädiert nun dafür, sich bei der Bewertung der Zeugen Jehovas nicht nur auf deren Eigendarstellung, sondern auch auf die Berichte der Aussteiger zu verlassen oder auf sie zu hören, denn diese ehemaligen Mitglieder können schildern, was intern in dieser Sekte wirklich passiert.
Herr Minister Goll, ich kann nur sagen: Willkommen im Klub! Das war genau das, was wir bei der ersten Regierungsbefragung zu diesem Thema gefordert haben, nämlich erstens alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese Anerkennung zu verhindern, und zweitens die Berichte von Selbsthilfegruppen und Aussteigern endlich ernst zu nehmen und diese Leute überhaupt zu hören.
Ich denke, das ist auch wichtig. Denn wenn wir uns weiter auf den Weg begeben und in ein Verfahren eintreten, müssen wir als Land gut gerüstet und vorbereitet sein und auch die entsprechenden Informationen haben. Dazu brauchen wir die Gespräche mit denjenigen, die aufgrund eigener Erfahrungen die internen Strukturen dieser Sekte bestens kennen.
Ich sage hier ganz deutlich: Dieses Thema eignet sich nicht für ein Tauziehen zweier Minister, nämlich ein Tauziehen zwischen CDU-Minister Rau und FDP/DVP-Minister Dr. Goll.
Deswegen frage ich vor dem Hintergrund der widersprüchlichen Äußerungen dieser beiden Regierungsmitglieder: Was ist nun wirklich die Haltung der Landesregierung? Will sie, wie Minister Rau es sagt, die Sache möglichst still und leise und ohne Aufsehen zu erregen im Kabinett durchwinken, oder wird sie, wie es Minister Dr. Goll angekündigt hat, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verhindern?
Ich fordere Sie auf: Nehmen Sie hier Stellung, sagen Sie uns, was die Haltung der Landesregierung ist, und informieren Sie uns über den Stand des Verfahrens.
Ich hätte gern schon einmal konkret gewusst, welche Schritte die Landesregierung jetzt anstellt, um z. B. mit den betroffenen Gruppen zu sprechen, weil da die Informationen herkommen können. Das hätte ich auch
gern möglichst in einem gewissen Zeitfenster, und ich hätte gern konkrete Angaben.
Herr Minister Dr. Goll, wie beurteilen Sie die Äußerung des Herrn Kollegen Dr. Rülke, der die bisherige rechtliche Prüfung als rein kursorisch bezeichnet hat?
Sie haben soeben das Stuttgarter Modell erwähnt. Ich glaube, wir alle sind zu Recht stolz auf dieses Stuttgarter Modell, weil es ein sehr erfolgreiches Modell ist, das maßgeblich zum Ruf des Staatstheaters beigetragen hat.
Dieses Modell sieht nicht nur die Dreispartigkeit mit einem geschäftsführenden Intendanten vor, sondern auch eine Mitsprachemöglichkeit, wenn es um Neubesetzungen geht. Deswegen möchte ich auf diesen Punkt eingehen.
Sehen Sie jetzt nicht durch Ihr Vorgehen dieses Stuttgarter Modell gefährdet? Sie haben die Intendanten genauso wie den Verwaltungsrat mit Ihrem Personalvorschlag überrumpelt, indem Sie einen potenziellen Nachfolger präsentiert haben. Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Wie wollen Sie in dieser Situation das Stuttgarter Modell überhaupt noch retten? Sind Sie ernsthaft bereit, unter Einbeziehung der Intendanten nach weiteren Kandidaten zu suchen? Gibt es überhaupt noch die Möglichkeit, neue Bewerber zu finden, nachdem jetzt sozusagen einer gesetzt ist? Sind Sie auch bereit, die für den 27. Juli vorgesehene Sitzung eventuell zu verschieben, um wirklich eine ernsthafte und eine geordnete Suchschleife nach geeigneten Bewerbern für die Intendanz der Staatsoper zu ermöglichen?
Herr Präsident, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen war in der Presse zu lesen, dass Kultusminister Rau dem Kabinett in seiner gestrigen Sitzung vorschlagen werde, den Zeugen Jehovas die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auszusprechen. Diese Anerkennung wäre faktisch eine Gleichstellung dieser Sekte mit den Volkskirchen und wäre nicht nur ein Imagegewinn für diese Sekte, sondern hätte auch zahlreiche Privilegien zur Folge, zahlreiche finanzielle Privilegien vor allem im Steuer-, Kosten- und Gebührenrecht.
Für die Mitglieder, die unter den Methoden dieser Gemeinschaft leiden, und für diejenigen, die ausgestiegen sind und noch immer unter diesen Erfahrungen leiden, ist allein diese Ankündigung schon ein Schlag ins Gesicht.
Selbsthilfegruppen und die Kirchen reagieren deshalb zu Recht entsetzt auf dieses Vorhaben. Ich zitiere den Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der gesagt hat:
Die Diözese kann nicht nachvollziehen, dass jetzt in einer Art vorauseilendem Gehorsam einem möglichen Rechtsstreit aus dem Weg gegangen wird.
In diesem Zusammenhang ein kurzer Blick auf die Historie. Auslöser war das Land Berlin, das nach einem jahrelangen Rechtsstreit die Erstanerkennung ausgesprochen hat. Darauf folgten weitere Anträge der Zeugen Jehovas auch in den anderen Bundesländern. Das bedeutet aber nicht, dass man jetzt sozusagen in Form eines Automatismus diese Anträge auch anerkennen muss. Jedem Land steht frei, ein eigenes Prüfverfahren einzuleiten und eine eigene Bewertung vorzunehmen.
Das war bislang auch die Position der Landesregierung. Ich darf in diesem Zusammenhang die „Stuttgarter Nachrichten“ vom 28. Juni 2007 zitieren:
Das Stuttgarter Kultusministerium sieht sich durch das Berliner Urteil allerdings nicht gebunden, sondern hat ein eigenes umfangreiches Verfahren eingeleitet, um die Rechts- und Verfassungstreue zu prüfen.
Erstens: Das Land sah sich nicht an das Berliner Urteil gebunden. Zweitens wurde ein eigenes umfangreiches Prüfverfahren angekündigt.
Von einem solchen Prüfverfahren wissen wir nichts. Stattdessen will der Kultusminister jetzt ohne Not diese Anerkennung aussprechen.
Wir fragen uns: Was hat denn diesen Sinneswandel des Kultusministers ausgelöst? Warum hat ein solches Prüfverfahren nicht stattgefunden, und warum will der Kultusminister nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Antrag eben nicht stattgeben zu müssen? Denn wir wissen nicht, welche Sachverhalte ein solches Prüfverfahren in Baden-Würt temberg zutage bringen würde, und wir wissen auch nicht, wie die Gerichte hier in Baden-Württemberg entscheiden würden.
Jetzt wurde dieser Sachverhalt im Kabinett vertagt. Das haben wir gehört und gelesen. Wir fragen Sie: Wie soll es jetzt weitergehen? Werden Sie dieses umfangreiche Prüfverfahren, das Sie bereits vor zwei Jahren angekündigt haben, nun durchführen? Werden Sie Berichte von Aussteigern ernst nehmen, die ja auch sehr detailliert wiedergeben, wie die Sekte steht, und zwar im Umgang mit ihren Mitgliedern und auch im Verhalten gegenüber der Gesellschaft und dem Staat? Werden Sie alle rechtlichen Schritte ergreifen, die möglich sind, um diese Anerkennung zu verhindern? Dazu fordern wir Sie auf.
Herr Staatssekretär, Sie hatten zunächst gesagt, dass Sie die Entscheidung vertagt hätten, das Gespräch mit den Kirchen suchten und auch die rechtlichen Möglichkeiten noch einmal prüften. Das steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu dem, was Sie jetzt gerade gesagt haben. Sie haben gerade behauptet, es gebe keine rechtlichen Möglichkeiten, anders zu reagieren. Deshalb frage ich mich jetzt: Warum ist die Entscheidung nicht schon gestern gefallen, wenn das tatsächlich der Fall ist?
Es ist nicht so, dass Baden-Württemberg damit die Speerspitze wäre. Es gibt da noch andere Länder. Berlin hat sehr lange rechtlich gefochten – auch nach 2001; das wissen Sie –, und das ging noch weitere vier Jahre, bis das durchgefochten war. Dabei ist auch die Frage, auf welcher Grundlage das Gericht diese Entscheidung gefällt hat. Auch das Land RheinlandPfalz behält sich hier den gerichtlichen Weg vor.
Ich stelle die Frage: Gibt es die Möglichkeit, hier den gerichtlichen Weg tatsächlich zu beschreiten? Da sehe ich einen Widerspruch in Ihren Ausführungen. Wie geht es denn jetzt eigentlich weiter?
Ich finde es schon merkwürdig, dass man in ein Abstimmungsverfahren geht, dessen Ende man schon kennt – das nur einmal so nebenher.
Ich frage mich, warum ein solches Abstimmungsverfahren mit den Kirchen notwendig ist, wenn man schon vorher sagt, es gebe keine Möglichkeiten, in irgendeiner Weise rechtlich dagegen vorzugehen.
Aber die Frage ist: Befürchten nicht auch Sie, dass Sie mit diesem Vorgehen, das heißt, die rechtlichen Möglichkeiten hier nicht auszuschöpfen, einen Präzedenzfall schaffen und weitere Anträge kommen, denen Sie dann eben auch stattgeben müssen, ohne rechtliche Schritte einzuleiten?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon bei der ersten Lesung und auch bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Wissenschafts
ausschuss sehr deutlich gemacht, dass wir das Ziel des Gesetzentwurfs, die Berufsakademien als duale Hochschule unter dem Dach eines gemeinsamen Hochschulgesetzes zu integrieren, ausdrücklich begrüßen.
Die Berufsakademien in Baden-Württemberg bieten mit ihrer engen Verzahnung von Theorie und Praxis eine wissenschaftlich hochwertige und attraktive Ausbildung für die Studierenden.
Steigende Studierendenzahlen, 7 500 kooperierende Betriebe und Sozialeinrichtungen und die hohe Übernahmequote, die auch der Kollege schon angesprochen hat, sind Erfolgszahlen, die für sich sprechen. Allerdings hätten wir uns bei der Ausgestaltung des Gesetzes gewünscht, dass die Landesregierung mit dem Ziel, die Berufsakademien mit den anderen Hochschularten gleichzusetzen, wirklich Ernst gemacht hätte.
Wirklich Ernst zu machen heißt hier, dass die duale Hochschule, wie die Berufsakademien jetzt in der Folge heißen sollen, in ihrer Ausgestaltung und in ihrer Ausstattung und damit in ihren Entwicklungsmöglichkeiten tatsächlich mit den anderen Hochschularten gleichgesetzt wird.
Die richtige Zielsetzung des Gesetzentwurfs wird beispielsweise mit der vorgeschlagenen Besoldungsstruktur konterkariert, die eine Beschränkung auf W-2-Stellen vorsieht. Die Qualität der dualen Hochschule und damit ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber den anderen Hochschularten steht und fällt aber mit der Möglichkeit, bei den Berufungen nicht ins Mittelmaß greifen zu müssen, sondern auch den Besten eine klare Perspektive bieten zu können. Ohne die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Budgetierung auch W-3-Stellen ausschreiben zu können, kann die duale Hochschule nicht zu den anderen Hochschulen des Landes aufschließen.
Wird in dieser Beziehung der dualen Hochschule die Gleichstellung mit den anderen Hochschularten des Landes mit der Begründung verwehrt, man wolle hier keine Gleichmacherei, verweigert man ihr zugleich in anderen Bereichen die Möglichkeit, an bewährten Strukturen festzuhalten.
Die Repräsentanz gesellschaftlicher Gruppen, z. B. der Gewerkschaften und anderen überregionalen Gruppierungen, im bisherigen Kuratorium der Berufsakademien hat sich aus unserer Sicht bewährt, weil sie diesem dualen und besonderen Charakter der Berufsakademien entspricht. Sie sind gerade eine wissenschaftliche Ausbildungsstätte, die eine gute Vernetzung und eine gute Verankerung auch mit anderen Organisationen vor Ort hat. Der vorgelegte Gesetzentwurf zerschlägt aus unserer Sicht bewährte Strukturen, die ebendiesen bislang besonderen Charakter der Berufsakademien abgebildet haben.
Wir wollen auch erreichen, dass in der dualen Hochschule die materiellen Zusagen an die Studiengangsleiterinnen und -leiter zuverlässig und unbürokratisch eingehalten werden können. Da geht uns Ihr Antrag einfach nicht weit genug.
Wir möchten die Geburtsstunde der dualen Hochschule nicht von der Sorge um gebrochene Vertrauenstatbestände belastet
wissen. Wir möchten aber auch vermeiden, dass die künstliche Nachahmung der Ansprüche aus der A-Besoldung in der WBesoldung einen sehr bürokratischen Aufwand, einen Aufwand zur Anpassung von Zulagen nach sich zieht. Diese Zulagen sind im W-System nicht fest verankert. Das heißt, da besteht immer die Gefahr, dass man sie auch wieder streichen kann.
In der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern entspricht dieser vorgelegte Gesetzentwurf nicht den Zielen der Gleichstellungspolitik. Gleichstellungsbeauftragte bleiben in den ganz wichtigen Findungskommissionen außen vor. Da haben sie keine beratende Stimme. In diesen Findungskommissionen werden de facto die Entscheidungen getroffen, die später in den Berufungs- und Auswahlkommissionen bestätigt werden. Es wäre wichtig, dass die Gleichstellungsbeauftragten auch hier Mitwirkungsmöglichkeiten haben, damit die gleichstellungspolitischen Ziele, die im Hochschulgesetz verankert sind, hier auch zum Tragen kommen.
Gefreut haben wir uns – das muss ich ausdrücklich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen –, dass Sie einem Antrag von uns aus dem Wissenschaftsausschuss nun folgen und schwangeren Studentinnen die Möglichkeit geben, ohne auf die Urlaubssemester zurückgreifen zu müssen, Mutterschutz und Elternzeit nehmen zu können. Diese wichtige gemeinsame ers te Zeit mit einem Kind muss, denke ich, ohne den Druck eines Studiums möglich sein.
Aus unserem Antrag ist so ein fast wortgleicher interfraktioneller Antrag geworden, der uns beweist, dass die Gewaltenteilung zwischen den Regierungsfraktionen als Teil der Legislative und der Regierung hier doch nicht gänzlich aufgehoben ist, auch wenn man manchmal diesen Eindruck haben kann. Das muss ich hier schon erwähnen.
Deshalb hoffen wir, dass sich auch in einem anderen Punkt die Vernunft bei Ihnen durchsetzt. Dieser Punkt ist uns sehr wichtig. Da geht es um die Studiengebühren. Wir brauchen keine Bildungsschranken. Das gilt für jedes Lebensalter. Das gilt für den Kindergarten, das gilt für die Schulzeit, und das gilt auch für das Studium.
Ich komme zum Schluss.
Die Zukunft junger Menschen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, denn de facto zahlen diese die Studiengebühren. Diese wollen nämlich nicht, dass ihre Kinder mit einer finanziellen Hypothek später ins Berufsleben gehen.
Das muss man einfach akzeptieren.
Auf Ihrem Bundesparteitag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, der ja erst jüngst zu Ende gegangen und deswegen noch frisch im Gedächtnis ist, haben Sie die Mitte als Ziel Ihrer Politik ausgemacht.
Deswegen fordere ich Sie auf: Schaffen Sie die Studiengebühren ab! Diese sind nicht sozial verträglich. Sie sind nie sozial verträglich, egal, wie Sie sie ausgestalten.
Entlasten Sie die Familien mit mittleren und kleinen Einkommen, und folgen Sie unserem Antrag!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst will ich auf den zentralen Punkt des Gesetzentwurfs eingehen, nämlich die Integration der Berufsakademien unter das gemeinsame Dach des Hochschulgesetzes. Das Konzept der Berufsakademien in Baden-Württemberg, das in dieser Form seit dem Jahr 1974 besteht, beruht ja auf der Idee, das duale Berufsausbildungssys tem in Deutschland auch in den tertiären Bereich zu übertragen.
Anders gesagt: Das Konzept soll auch im Hochschulbereich für eine stärkere Verflechtung von Theorie und Praxis sorgen. Dieses Konzept hat sich bewährt. Das beweisen u. a. die derzeit 21 000 Studierenden an den acht Berufsakademien und deren drei Außenstellen in Baden-Württemberg. Es gibt aber auch noch andere Erfolgszahlen: Fast 7 500 Betriebe und Sozialeinrichtungen kooperieren mit diesen acht Berufsakademien.
Übrigens haben 32 % dieser Betriebe ihren Sitz nicht in Baden-Württemberg. Das zeigt, dass diese Ausbildungs- und Studiengänge eigentlich ein echter Exportschlager sind.
Auch die Übernahmequote, die bereits angesprochen wurde, spricht für die Qualität dieser Ausbildung in dem dualen Sys tem der Berufsakademien.
Das Studium an einer Berufsakademie in Baden-Württemberg hat aber auch für die Studierenden eine sehr hohe Attraktivität.
Das liegt natürlich zum einen daran, dass die Betriebe eine Ausbildungsvergütung bezahlen, die es für viele junge Menschen überhaupt erst möglich macht, ein Studium aufzunehmen. Dies gilt umso mehr, als durch die Studiengebühren die finanziellen Härten für junge Menschen wesentlich und dras tisch gestiegen sind.
Zum anderen ist es ein großer Vorteil für die Studierenden, dass sie durch die enge Kopplung von Theorie und Praxis schon während ihrer Ausbildung die spätere Wirklichkeit des Berufslebens kennenlernen können.
Mit der Umwandlung der Berufsakademien in die duale Hochschule Baden-Württemberg mit einer zentralen Ebene in Stuttgart und den Außenstellen, den ehemaligen Berufsakademien, wird dieser neuen Institution der formale und materielle Hochschulstatus zuerkannt und damit die Gleichstellung mit den anderen Hochschulen des Landes erreicht. Wir unterstützen dieses große Ziel des Gesetzentwurfs ausdrücklich.
Die Gesetze sind das eine, das andere ist jedoch die Hochschulwirklichkeit. Ich nenne einige wenige Punkte,
die in den weiteren Beratungen noch unsere Aufmerksamkeit erfordern. Welche Auswirkungen ergeben sich für die hochschuleigenen Auswahlverfahren? Werden diese nicht de facto abgelöst von den Beurteilungen durch die Personalabteilungen der Unternehmen? Wie soll eine leistungsorientierte, motivierende Besoldung realisiert werden, wenn erst den einen genommen werden muss, was dann den anderen zugewendet werden kann? Wie sollen sogenannte Qualitätsmanagementsysteme aufgebaut werden, wenn die Hochschulen mit der Finanzierung alleingelassen werden?
Ein zweiter wichtiger Bereich soll im Gesetz neu geregelt werden, ein Bereich, über den hier im Landtag lange gestritten wurde und noch gestritten wird, nämlich die Studiengebühren. Diese sollen laut Gesetzentwurf „sozialverträglicher“ gestaltet werden. Ich stelle fest, dass Sie damit ganz offen einräumen, dass Studiengebühren nicht sozial verträglich sind.
Zwar soll nun für Studienkredite eine Zinsobergrenze gesetzlich festgeschrieben werden, und es sollen Verbesserungen bei Befreiungen von Studiengebühren bzw. deren Erlass einge
führt und vorgenommen werden. Aber das löst das Problem nicht. In den „Stuttgarter Nachrichten“ gab es eine Flut von Leserbriefen zum Thema Studiengebühren. Ich würde daraus gern einen Leserbrief zitieren, in dem unter der Überschrift „Studium als Privileg“ ausgeführt wird:
Studiengebühren sind eine Benachteiligung aller Normal- und Geringverdiener. … Die Studiengebühr stellt eine Belastung von umgerechnet 100 € pro Monat dar, bei zwei Studierenden sind es gleich 200 €, und dies für die nächs ten drei bis fünf Jahre. … Die Studiengebühr bedeutet keine Chancengleichheit, sondern macht Studieren zu einem Privileg, welches sich leider nicht mehr alle leisten können.
Ihre Absicht, aus Studiengebühren 300 Beamtenstellen für Professoren zu finanzieren, ist ein klarer Bruch Ihrer ursprünglichen Zusage, mit Studiengebühren eben keine Kompensation von Landesmitteln zu betreiben,
und entlarvt Ihre politische Intention. Sie wollen sich langsam, sukzessive und möglichst unauffällig aus der Verantwortung für die Finanzierung der Hochschulen verabschieden. Diese Finanzierung soll dann nach und nach und mit immer größeren Anteilen über die Studiengebühren den Studierenden und deren Eltern aufgelastet werden. Das werden wir aber nicht zulassen.
Wir fordern Sie auf: Schaffen Sie die Studiengebühren ab! Studiengebühren sind unsozial und bauen finanzielle Hürden auf, wo allein Eignung und Befähigung eine Rolle spielen sollten. Ich kündige Ihnen schon heute bei dieser Ersten Beratung einen Antrag an, mit dem wir den Ausstieg aus den Studiengebühren fordern werden.
Das steht auch im Gesetzentwurf. Lesen Sie es nach. Lesen Sie zunächst einmal den Gesetzentwurf.
Im Wissenschaftsausschuss und bei der Zweiten Beratung werden wir Ihnen dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Änderungsanträgen die Möglichkeit geben, diesen falschen und fatalen Weg an der Seite des Herrn Ministers und des Herrn Staatssekretärs zu korrigieren.
Ich danke Ihnen.
Herr Staatssekretär, das fünfseitige Papier schließt mit dem Satz – ich darf zitieren –:
Die Vorstände sind jetzt gehalten, gemeinsam mit den Aufsichtsräten darüber zu befinden, welche Maßnahmen am jeweiligen Standort aufgegriffen werden.
Dazu die Frage: Beschäftigen sich die Vorstände und Aufsichtsräte der Kliniken gegenwärtig mit der Prüfung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen? Wenn ja, in wessen Auftrag und mit welchen Maßgaben geschieht dies, und wie sieht die Terminplanung dafür aus?